Auslagerung von Hausrat nach Brandschaden oder Wasserschaden: Was die Versicherung zahlen muss

Nach Brandschäden und Wasserschäden ist es häufig nötig, Teile des Hausrats auszulagern bzw. während der Sanierungsarbeiten extern einzulagern. Was es bezüglich der Abrechnung mit Versicherungen zu beachten gilt.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Auslagerung aus nicht mehr bewohnbarer Wohnung bei der Versicherung abrechnen

Nach einem Brandschaden oder Wasserschaden im Haus oder in der Wohnung sind oft mehrere Versicherungen zuständig. Das gilt natürlich auch für die Kosten, die bei der Auslagerung von Hausrat und Möbeln entstehen. Es ist besonders wichtig für Sie, dass die Versicherungssumme in der Hausratversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Der folgende Beitrag soll Ihnen erste Orientierung geben.

Brandschäden: Welche Versicherung zahlt?

Die Brandschäden oder Schäden durch Löschwasser an Möbeln, Elektrogeräten und Wertgegenständen zahlt die Hausratversicherung des Betroffenen (siehe: Was ist Hausrat?). Brandschäden oder Wasserschäden durch Löschwasser am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers (siehe: Wohngebäudeversicherung Schaden melden). Für diejenigen Schäden, die Dritten durch den Brand zugefügt worden sind, ist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig (vgl. Haftpflichtversicherung Wasserschaden).

Was ist bei Brandschäden von der Hausratversicherung abgedeckt?

Ihre Hausratversicherung übernimmt alle Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum. Maßgeblich ist dabei der Neuwert der Dinge oder der Wiederbeschaffungswert. Des Weiteren werden gewisse Kosten ersetzt, die eine Folge des Brandes sind.

  • Dazu gehören die Kosten für die Entsorgung und den Abtransport der defekten Gegenstände, die Aufräumarbeiten sowie die Aufräumkosten.
  • Außerdem werden die Kosten für den Schutz der nicht oder nicht vollständig beschädigten Sachen übernommen. Dazu gehören Reparaturkosten und Wiederherstellungskosten.
  • Wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar geworden ist, werden auch Hotelkosten von der Versicherung gezahlt (siehe auch: Hotelkosten nach Brandschaden).

Kosten für das Auslagern und Einlagern von Gegenständen

Sehr häufig kommt es vor, dass ein Auslagern der Möbel und sonstigen Gegenstände nötig wird. Hierfür werden die Transportkosten ersetzt, die im Zuge der Auslagerung von Gegenständen aus der nicht mehr bewohnbaren Wohnung entstehen. Selbstverständlich sind auch die Kosten für die Auslagerung selbst abgedeckt, wenn Sie eine Unterstellmöglichkeit zum Einlagern mieten müssen. Wenn Sie Hilfe beim Auslagern benötigen, wird diese selbstverständlich auch übernommen. Ihre eigene Arbeitskraft, die Sie beim Auslagern beziehungsweise Einlagern investieren, können Sie sich dagegen nicht vergüten lassen.

Auslagern und Einlagern von Möbeln nach Wasserschaden

Wenn Wasser im Keller steht oder Wasserschäden in der Wohnung eintreten, ist nicht nur das Gebäude, sondern es ist fast immer auch Hausrat betroffen. Die Kosten für Trocknung der Wände, Reparatur der Leitungen nach Rohrbruch und Gebäudesanierung sind durch die Wohngebäudeversicherung in der Regel abgedeckt, sofern in dieser eine Leitungswasserversicherung enthalten ist.

Alle Kosten, die den Hausrat betreffen, darunter Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung der Gegenstände, sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Auch die Kosten für den Transport werden übernommen, wenn Sie die Sachen einlagern müssen. Gerade bei Wasserschäden ist dies regelmäßig der Fall, damit das Gebäude überhaupt saniert werden kann.

Hier übernimmt die Hausratversicherung die Auslagerung von Hausrat und Möbeln nach einem Wasserschaden... (© flashpics / Fotolia)
Hier übernimmt die Hausratversicherung die Auslagerung von Hausrat und Möbeln nach einem Wasserschaden… (© flashpics / Fotolia)

Auslagerung von Hausrat – Wer zahlt?

Sind nach Brand- oder Wasserschäden mehrere Versicherungen zuständig (wie bei den meisten Mietverhältnissen) kommt es nicht selten zu einem Streit unter den Versicherern, wer nun die Kosten übernehmen muss. Problematisch ist es, wenn beide die Leistung ablehnen, weil der jeweils andere haften soll.

Wohngebäudeversicherung

Wenn Sachen bewegt werden müssen, um sie zu schützen oder wiederherzustellen, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass die Auslagerung des Hausrats notwendig für die Sanierung des Gebäudes war.

Hausratversicherung

Aber auch bei den meisten Hausratversicherungen sind die sogenannten Bewegungs- und Schutzkosten mit enthalten. Das gilt jedoch ebenfalls nur unter der Einschränkung, dass die Auslagerung zur Wiederherstellung der beschädigten Sache nötig war. Wenn Reparatur oder Wiederherstellung auch vor Ort vorgenommen werden kann, werden Transportkosten und Auslagerungskosten nicht erstattet. Anders sieht es aus, wenn die Wohnung wegen des Schadens unbenutzbar ist und der Verbleib der Sachen in der Wohnung unzumutbar ist. Die Kosten für den Transport und die Einlagerung werden dann meistens für bis zu 100 Tage erstattet.

Doppelt versichert?

Oft kommt es vor, dass die Lagerung und der Transport des Hausrats wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung nötig ist. Verbleiben kann der Hausrat ebenso nicht, weil die Reparatur nur in einem speziellen Betrieb stattfinden kann oder die Wohnung für die Sanierungsarbeiten geräumt werden muss. Grundsätzlich sind in solchen Fällen beide Versicherungen zuständig. Diese müssen sich untereinander einigen und dürfen die Leistung nicht verweigern, weil der jeweils andere ebenso zuständig sei. Mit einer Ablehnung setzt sich der Versicherer in den Verzug.

Auslagerung von Hausrat nach Wasserschaden / Brandschaden (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Auslagerung von Hausrat nach Wasserschaden / Brandschaden (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Was Sie nach einem Wasserschaden oder Schaden durch Feuer tun sollten

Sobald das Feuer gelöscht ist, könnten die Aufräumarbeiten beginnen. Nach einem größeren Feuer müssen Polizei und Feuerwehr die Brandstelle erst freigeben. Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt zu Ihrer Versicherung auf. Beginnen Sie vorher nicht mit dem Aufräumen. Warten Sie auf Tipps des Versicherers, die bei der Schadensregulierung helfen können. Bei einem Mietshaus kommt Mietminderung infrage. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter darüber.


Nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Versicherung. Wir helfen Ihnen weiter! Beratend, mit der Vermittlung von Sachverständigen und spezialisierten Fachanwälten für Ihre Schadensart, bis hin zur Organisation geeigneter Sanierungsdienstleister/Handwerker-Firmen. Lassen Sie sich jetzt beraten!


Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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