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Falsches Gutachten – was tun?

  • Was kann ich tun, wenn in einem Schadensfall ein aus meiner Sicht falsches Gutachten vorliegt?
  • Wie genau unterstützen mich die Experten der Deutschen Schadenshilfe in solchen Fällen?
  • Wie ist der Ablauf, und was ist mit den entstehenden Kosten?

Die Deutsche Schadenshilfe erläutert, wie und warum Gutachten oft falsch bzw. fehlerhaft sind, und wie Sie dann vorgehen müssen/können.

Wir unterstützen Sie bei Bedarf mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern) sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht.

Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wie gegen falsche Gutachten vorgehen?

Bei Versicherungsschäden ist eine Besichtigung des vorliegenden Schadens oft unumgänglich. Sei es, um den Schadenhergang zu rekonstruieren oder den Umfang des Schadens zu bemessen. Die Besichtigung kann selbstverständlich nicht von dem Schadensachbearbeiter der Versicherung am Schreibtisch vorgenommen werden. Hier kommen Gutachter ins Spiel (Sachverständige für Versicherungsschäden). Sie prüfen, besichtigen und werten die vorliegenden Fakten aus und erstellen einen umfangreichen Abschlussbericht.

Das Gutachten nimmt bei der Regulierung von Versicherungsschäden eine besondere Position ein. Für Feststellungen und bei eventuellen Streitfragen hat es Beweiskraft. Für den Schadensachbearbeiter ist es die Grundlage für die Anerkennung des Schadens und Auszahlung des Ersatzes. Ein falsches Gutachten kann also zur Ablehnung eines Schadens führen.

Doch wie kommt es zu fehlerhaften Berichten von Sachverständigen? Wer darf im Falle eines Schadens ein Gutachten in Auftrag geben? Und was können Sie tun, wenn ein Gutachten offensichtlich falsch ist? Diese Fragen möchten wir Ihnen an dieser Stelle beantworten.

Ein Sachverständigengutachten ist mehr als eine Bestandsaufnahme

Häufig werden Ihnen diese beiden Bezeichnungen begegnen: Gutachter und Sachverständiger. Beide Bezeichnungen stehen für dieselbe Tätigkeit. Es ist nur eine Formsache, welchen Begriff der Versicherer bevorzugt. Der Versicherer soll den Schaden bezahlen, deshalb hat er auch das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie können weder diesen Gutachter ablehnen noch die Anerkennung eines Gutachtens verweigern. Tun Sie dies, wird die Versicherung nicht leisten, da sie ihre Rechte nicht wahrnehmen konnte.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Gutachter keine Entscheidung im Namen des Versicherers trifft. Er unterstützt die Entscheidung des Sachbearbeiters, dem ohne die Zuarbeit eines Gutachtens viele Fakten unbekannt sind.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, was der Gutachter macht. Natürlich auch, warum und für wen er dies tut. Kommt der Gutachter von Ihrer Versicherung oder wurde von dieser beauftragt, ist er schon umfänglich über Sie informiert. Er kennt die versicherten Leistungen und die Versicherungssummen Ihres Versicherungsvertrages. Bei einem Hausratschaden durch Leitungswasser wird er deshalb zuerst den Umfang des Hausratwertes bestimmen. So kann er feststellen, ob Sie bzw. der Hausrat unterversichert sind.

Bei einem Gebäudeschaden wird ebenso zuerst der Versicherungswert ermittelt. Der Sachverständige fertigt dann Bilder für den Versicherer an und beschreibt den Schadenumfang.

Doch ein Sachverständigengutachten für die Versicherung enthält mehr als nur eine Bestandsaufnahme des Schadens. So soll der Sachverständige die Schadensursache und den Schadenhergang prüfen. Hierzu wird er Sie befragen, um herauszufinden, ob der Schaden tatsächlich so entstanden ist, wie Sie ihn darstellen. Diese Plausibilitätsprüfung ist ein scharfes Schwert in der Hand der Versicherung. Zweifelt der Experte die Entstehung des Schadens durch ein versichertes Ereignis an, kann die Leistung abgelehnt werden. Ebenso wird der Gutachter feststellen, ob ein Fehlverhalten des Versicherten zur Entstehung oder Ausbreitung des Schadens beigetragen hat. Antworten Sie daher immer konzentriert und wahrheitsgemäß, auch bei scheinbar unbedeutenden Fragen. Ihre Antworten auf diese Fragen sind Teil des Gutachtens.

Es steht also einiges drin in einem Schadensgutachten. Selbstverständlich können bei dieser Informationsdichte Fehler passieren. Fehler in der Kommunikation sind eine häufige Ursache für ein falsches Gutachten. Wäre es da nicht einfacher, einen eigenen Gutachter zu beauftragen? Das dürfen Sie tatsächlich tun. Der Vorteil: Sie suchen den Gutachter nach seiner Expertise aus und haben den richtigen Fachmann für den entsprechenden Schaden. Haben Sie selbst z. B. einen Gutachter für Wasserschäden beauftragt, muss der Versicherer dieses Gutachten zur Kenntnis nehmen. Er darf es nicht ignorieren.

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Falsches Gutachten: Gründe und Möglichkeiten zur Korrektur

Die Gutachter arbeiten unabhängig und sind zur Wahrheit verpflichtet. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, wer den Auftrag zur Begutachtung erteilt hat. Wer das Gutachten beauftragt, bezahlt es aber auch und bekommt das Gutachten überreicht.

Ein Sachverständiger darf keinesfalls ein „Gefälligkeitsgutachten“ erstellen. Das gefährdet seine Expertise und auch gegebenenfalls erteilte Zulassungen. Aber er kann Fehler machen. Außerdem bestimmt der Auftraggeber auch, welche Informationen ein Gutachten enthalten soll. Diese geben dann Aufschluss über die Schadenhöhe und den späteren Leistungsumfang. So wird der Versicherer alle durch einen Brand am Haus entstandenen Schäden wiederherstellen.

Aber ist das wirklich alles, was Ihnen laut Ihrem Versicherungsvertrag zusteht? Kennt der Gutachter Ihren vollständigen Versicherungsumfang oder arbeitet er eine Checkliste ab? Das wissen Sie erst, wenn Sie das Gutachten eingesehen haben. Denn einsehen dürfen Sie es, ob die Versicherung es Ihnen aushändigt, entscheidet sie selbst.

Am ehesten fallen falsche Zahlen auf. Abweichungen bei der Schadenhöhe entstehen oft durch Rechenfehler. Bemerken Sie so einen Fehler, lässt er sich in der Regel mit einem Anruf beim Schadensachbearbeiter korrigieren. Schlimmer ist es jedoch, wenn der Gutachter vor Ort vergessen hat, von beschädigten Gegenständen Bilder zu machen. Sie sind dann im Bericht nicht erfasst. Den Nachweis, dass diese Gegenstände zum Schaden gehören, müssen Sie nun erbringen.

Auch Messfehler gehen zunächst zu Ihren Lasten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, die korrekte Länge des beschädigten Fliesenspiegels durch eine Bauzeichnung nachzuweisen. Solange Sie die Mittel für den Nachweis haben, sind Korrekturen im Gutachten möglich. Denn Kaufbelege, Handwerkerrechnungen oder Baupläne haben ebenso Beweiskraft wie das Gutachten selbst. Schwieriger wird es bei Werten, die auf Schätzungen und persönlichen Angabe des Geschädigten gründen. Das kann bei einem Leitungswasserschaden geschehen. Für die Abschätzung der Spätfolgen durch das Wasser (vgl. Folgeschäden Wasserschaden) ist es hilfreich zu wissen, wie lange das Wasser ausgelaufen ist.

Vermeiden Sie Spekulationen, denn im Gutachten ist später nicht mehr erkennbar, ob Sie dreimal über eine genannte Zahl nachgedacht haben. Wenn Sie etwas zum Zeitpunkt der Befragung nicht wissen, sagen Sie das auch so. Spätere Ergänzungen in einem Gutachten sind einfacher als Korrekturen. Bei einer Begutachtung eines Schadens sind Sie im Idealfall zugegen. So können Sie helfen, Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Nach Einbruchdiebstählen erwartet der Versicherer eine Stehlgutliste von Ihnen. Besonders bei Schmuck und antiken Erbstücken ist die Wertfindung kompliziert. Denn Schmuck gewinnt durch künstlerische Bearbeitung an Wert und dieser ist dann höher als der reine Materialwert. Hat der Gutachter, der Ihnen gegenüber sitzt, hierzu Erfahrung? Ein spezieller Schmuck-Sachverständiger kann helfen, Ihre Rechte zu sichern. Es ist also sinnvoll, sich einen eigenen Gutachter zu nehmen. Wir helfen Ihnen, einen Fachmann mit der passenden Expertise für Ihren Schaden zu finden.

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Falsches Gutachten und Leistungsverweigerung: Was tun?

Die Korrektur von fehlerhaften Werten ist also möglich. Es ist Ihr gutes Recht, hier aktiv mitzuarbeiten, denn es geht um Ihr Eigentum. Was bedeutet es jedoch, wenn die Schadensursache angezweifelt wird? Wenn der Gutachter befindet, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden ist, handelt es sich um einen unversicherten Schaden. Häufige Beispiele hierfür sind das Fehlen eines offenen Feuers bei einem Brand oder Muffenversatz bei einem Leitungswasserschaden. Ein Gutachter kann einen Überschwemmungsschaden im Keller auch fehlerhaft als durch Grundwasser verursacht beschreiben. Der Versicherungsschutz greift dann u.U. nicht. In diesen Fällen wird sich der Versicherer auf das Gutachten berufen und in der Folge der Unrichtigkeit nicht leisten (vgl.: Versicherung zahlt nicht nach Gutachten).

Belege, ob ein Schaden den Vorgaben des Versicherungsvertrages entspricht, sind sehr schwer zu erbringen. Für die Bestimmung der Schadensursache bei einem Brand ist immer ein Brandsachverständiger nötig (siehe auch Brandursachenermittler). Bei solchen Schäden wird immer besonders auf das Vorliegen grober Fahrlässigkeit geachtet.

Fehler in einem Brandschadengutachten (Brandgutachten) können sich fatal auswirken. Wenn die Versicherung ein falsches Gutachten zur Grundlage seiner Ablehnung macht, ist das schlimm für Sie. Wenn die Angabe zur Schadensursache für unplausibel erklärt wird, werden Sie den Unterton eines Vorwurfs bemerken. Geschehen kann dies z. B. bei einem Gebäudeschaden. Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden am Dach nicht durch den Sturm entstanden ist, sondern bereits vorher da war. Sie haben keine Möglichkeit, dem Gutachten zu widersprechen, wenn es von einem Bauschäden-Gutachter Ihrer Versicherung erstellt wurde. Sie können es aber anfechten (siehe Gutachten anfechten). Hierzu benötigen so schnell wie möglich ein Gegengutachten. Ein unabhängiger Baugutachter verfügt über die Erfahrung, die jetzt nötig ist (siehe Bauschäden Gutachten und Baugutachten Kosten). Bei besonders hartnäckigen Streitfällen kann ein Schiedsgutachter dann zu einer Änderung der Entscheidung der Versicherung beitragen.

Falsches Gutachten - was tun? (© DOC RABE Media / stock.adobe.com)
Falsches Gutachten – was tun? (© DOC RABE Media / stock.adobe.com)

Falschen Gutachten wirksam mit externer Hilfe begegnen

Gutachten entstehen oft unter hoher Arbeitsbelastung des Sachverständigen bzw. der auch der sonstigen Verfahrensbeteiligten. Bei hohen Schadenfallzahlen ist die Überlastung des Personals bei den Versicherungen vorprogrammiert. In der Kommunikation zwischen Sachverständigem und Versicherung können die ersten Fehler entstehen. Bleiben Sie deshalb immer aktiv an der Schadenregulierung dran. Trauen Sie sich dies nicht selbst zu, holen Sie sich unbedingt externen Sachverstand ins Haus. Den richtigen Sachverständigen finden Sie mit unserer Hilfe. Denn liegt dem Versicherer erst einmal ein falsches Gutachten vor, wird es zur Grundlage seiner Leistungsentscheidung. In Streitfällen erlangt es Beweiskraft. Bei hohen und komplexen Schäden sollten Sie das für den Versicherer erstellte Gutachten und Ihren Versicherungsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen. Denn auch Fehler, die zur Minderung der Leistung führen, weil ein Sachbearbeiter Ihnen zustehende Kosten übersehen hat, sind schmerzhaft. Wir unterstützen Sie vom Schadentag an Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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