Schadensbericht für die Versicherung schreiben: Am besten so schnell wie möglich
Prinzipiell gilt: Möchte man seiner Versicherung einen Schaden melden, ist es das Wichtigste, schnellstmöglich zu handeln. Für gewöhnlich gibt es in jedem Versicherungsvertrag vorgeschriebene Fristen, die zwingend eingehalten werden sollten, wenn es zu einem Schaden kommt. Allerdings sollte allgemein nicht länger als drei Tage gewartet werden. Dennoch gibt es auch Verträge, in denen eine unverzügliche Meldung erfolgen muss – es ist also in jedem Fall wichtig, seine Versicherung so schnell wie möglich zu informieren, idealerweise noch am selben Tag.
Wer einen Schadensbericht für die Versicherung schreiben möchte, findet dafür im Internet verschiedene Mustervorlagen, die einfach nur noch personalisiert und ausgefüllt werden müssen. Häufig bieten Versicherer auch online ein Formular für den Schadensbericht auf der Webseite an, den man nur noch ausfüllen muss. In diesem Fall kann man auf einen Musterbrief und eine neutrale Vorlage verzichten. Anders als bei einer schriftlichen und telefonischen Meldung wird die Bearbeitung auf dem Online-Weg deutlich schneller durchgeführt, was einen klaren Vorteil mit sich bringt und vieles von Anfang an einfacher macht.
Verwendet man ein vorgefertigtes Formular, um den Schadensbericht für die Versicherung zu schreiben, enthält dieses die relevantesten Daten zum jeweiligen Schaden. Es empfiehlt sich unbedingt, alles möglichst detailliert und genau anzugeben, damit es später nicht zu aufwändigen Nachfragen kommt, was die Bearbeitungszeit noch zusätzlich verlängern kann.
Wer sich dennoch dazu entscheidet, einen Schadensbericht für die Versicherung auf Papier zu schreiben und diesen auf dem Postweg einzureichen, sollte darauf achten, dieses in jedem Fall mittels eines Einschreibens mit Rücksendeschein an die Versicherung zu übermitteln. Auf diese Weise hat man einen rechtssicheren Nachweis, dass der Schaden auch tatsächlich innerhalb der vorgegebenen Frist gemeldet worden ist.
Welche Angaben muss eine Schadensmeldung für den Versicherer haben?
Egal, um welche Art von Versicherung es sich handelt – wer einen Wasserschaden oder Brandschaden melden möchte, wird immer die selben Basisinformationen bei einem Schadensbericht angeben müssen. Das gilt sowohl für die Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) wie auch für die Hausratversicherung. Enthalten sind im Schadenbericht dabei vor allem der Name des Verantwortlichen sowie auch der Name des Versicherten und seine Versicherungsnummer. Ebenfalls angegeben werden müssen die Adresse, der Ort und Zeitpunkt sowie auch die Ursache des Schadens. Hierbei ist es das Wichtigste, den Schadenshergang so genau wie möglich zu beschreiben. Entsprechende Nachweise wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen helfen ebenfalls für eine möglichst schnelle Regulierung. Denn: Alle Versicherungsgesellschaften befürworten es, wenn Versicherte alle offenen Fragen direkt beantworten, so dass eine schnelle Regulierung durchgeführt werden kann.
Schaden melden an die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Was dabei wichtig ist
Wie auch bei Hausratversicherungen ist es bei Haftpflichtpolicen enorm wichtig, dass ein entstandener Schaden so schnell und exakt wie möglich dokumentiert wird. Versicherte sollten aus diesem Grund stets Kopien aller vorhandenen Belege und Rechnungen sowie auch Fotos beschädigter Objekte der Schadenmeldung beilegen. Auch muss der Versicherer darüber informiert werden, wenn der Schaden von jemand anderem verursacht worden ist – auch hier gilt natürlich das Einhalten der entsprechenden Frist. Sofern Dritte Ansprüche geltend machen möchten, werden diese in keinem Fall aus eigener Tasche bezahlt – als Erstes sollte die Versicherung bezüglich einer Übernahme der Kosten kontaktiert werden.
Ansonsten passiert es mitunter, dass die Begleichung einer Forderung als Schuldanerkenntnis vermerkt wird – und dann trägt keine Versicherung mehr die Kosten für die Schadensregulierung.
Was bei Wasserschäden als Elementarschaden zu beachten ist
Ganz egal, ob es sich um einen Frostschaden, Hagelschaden oder um Schimmel nach einem Wasserschaden handelt – es gibt viele Schäden, die durch Feuchtigkeit entstehen und gravierende Folgen für ein Gebäude sowie für seine Einrichtung haben können. Sofern es zu einem Wasserschaden innerhalb eines Hauses kommt, weil beispielsweise ein Rohr in den Kellerräumen geplatzt ist, dann kommt hierfür die Gebäudeversicherung auf. Der Grund: Es kam zu einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser.
Weiterhin übernimmt eine Gebäudeversicherung u.U. auch Schäden, die durch Starkregen oder durch einen Sturmschaden entstehen. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb des Versicherungsvertrags auch Elementarschäden mit abgedeckt werden (siehe Elementarschäden). Ist das nicht so, dann muss die Versicherung auch keine Schadensregulierung übernehmen. Für einen Hauseigentümer kann es in diesem Fall schnell zu hohen Kosten kommen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.
Komplikationen und Besonderheiten gibt es mitunter auch bei einem Frostschaden oder bei eingefrorenen Heizungsleitungen im Haus, wenn man z.B. bei längerer Abwesenheit seiner Beheizungspflicht als Eigentümer nicht nachgekommen ist.
Hausratversicherung & Co.: Deshalb ist das Schadensbericht für Versicherung schreiben so wichtig
Tag für Tag erreichen Versicherungsgesellschaften unzählige Schadensberichte, die es zu bearbeiten gilt. Damit Versicherte sich hier nicht auf eine übermäßige Wartezeit einstellen müssen, empfehlen wir, möglichst viel zu fotografieren. Handelt es sich um beschädigte Objekte, empfehlen wir, diese so lange nicht zu bewegen, bis die Schadenserfassung abgeschlossen ist. Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung einen Gutachter für einen Hausrat Schaden vorbeischickt. Zudem kommt es gar nicht so selten vor, dass Experten einen Blick darauf werfen möchten, da es leider viele Fälle von Versicherungsbetrug bei Hausrat und Gebäude gibt (vgl. auch: Einbruchschaden Versicherung).
Das Wichtigste ist, dass alle Angaben im Schadenbericht, den der Versicherte einreicht, vollständig der Wahrheit entsprechen. Viele Versicherungsgesellschaften befragen Geschädigte zudem zum Schadenshergang und untersuchen, ob die angegebenen Daten auch mit denen des Versicherten übereinstimmen, wenn es sich nicht um dieselbe Person handelt. Ist ein Schaden aus grober Fahrlässigkeit entstanden, so können Versicherte nur hoffen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die diese abdeckt. Ansonsten muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden – und das kann schnell sehr teuer werden.
Vorgefertigte Muster und Vorlagen zum Schreiben eines Schadensbericht finden Sie online auf verschiedenen Seiten zum Download als PDF oder Word-DOC. Diese können Sie direkt ausfüllen und dann an die Wohngebäudeversicherung oder die Hausrat Versicherung übermitteln, sofern die Versicherungsgesellschaft nicht selbst eigene Vorlagen / Dokumente oder Onlineformulare dafür zur Verfügung stellt!
Brauchen Sie Hilfe bei Schadensmeldung, Schadensbericht und Schadensregulierung? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie!
Wer sich mit der Aufgabe und Herausforderung “Schadensbericht schreiben” konfrontiert sieht, ist schon mitten in einem Prozess der Schadenabwicklung. Für viele Betroffene ist das Prozedere alles andere als einfach. – Gut zu wissen: Bei Bedarf können Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe in Anspruch nehmen. Mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie verschiedenen Sanierungsdienstleistern können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen.
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