Schadensbericht für Versicherung schreiben – Tipps, Inhalte, Unterstützung

Wenn es zu einem Schaden kommt, ist eine schnelle Meldung an die Versicherung das Wichtigste, um eine baldige Regulierung erwarten zu können. Auch läuft man als Versicherter Gefahr, dass bereits ein kleiner Fehler die Leistung der Versicherung verzögert oder gar reduziert. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier genauer vor, worauf Sie achten müssen, wenn Sie den Schadensbericht für Ihre Versicherung schreiben.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei der Regulierung von Versicherungsschäden. Nutzen Sie bei Bedarf unser Experten-Netzwerk aus Gutachtern (Sachverständigen), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie Sanierungsdienstleistern zur Schadensbeseitigung und Schadensabwicklung.

Jetzt Kontakt aufnehmen für unverbindliche Erstberatung!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Schadensbericht für die Versicherung schreiben: Am besten so schnell wie möglich

Prinzipiell gilt: Möchte man seiner Versicherung einen Schaden melden, ist es das Wichtigste, schnellstmöglich zu handeln. Für gewöhnlich gibt es in jedem Versicherungsvertrag vorgeschriebene Fristen, die zwingend eingehalten werden sollten, wenn es zu einem Schaden kommt. Allerdings sollte allgemein nicht länger als drei Tage gewartet werden. Dennoch gibt es auch Verträge, in denen eine unverzügliche Meldung erfolgen muss – es ist also in jedem Fall wichtig, seine Versicherung so schnell wie möglich zu informieren, idealerweise noch am selben Tag.

In den meisten Fällen erfolgt die Schadensmeldung heute online, und auch die weitere Korrespondenz wie etwa ein angeforderter detaillierte Bericht zum Schadenshergang kann digital abgewickelt werden. - Wem das nicht liegt, der kann natürlich dennoch den klassischen Postweg nutzen. (© VRD / stock.adobe.com)
In den meisten Fällen erfolgt die Schadensmeldung heute online, und auch die weitere Korrespondenz wie etwa ein angeforderter detaillierte Bericht zum Schadenshergang kann digital abgewickelt werden. – Wem das nicht liegt, der kann natürlich dennoch den klassischen Postweg nutzen. (© VRD / stock.adobe.com)

Wer einen Schadensbericht für die Versicherung schreiben möchte, findet dafür im Internet verschiedene Mustervorlagen, die einfach nur noch personalisiert und ausgefüllt werden müssen. Häufig bieten Versicherer auch online ein Formular für den Schadensbericht auf der Webseite an, den man nur noch ausfüllen muss. In diesem Fall kann man auf einen Musterbrief und eine neutrale Vorlage verzichten. Anders als bei einer schriftlichen und telefonischen Meldung wird die Bearbeitung auf dem Online-Weg deutlich schneller durchgeführt, was einen klaren Vorteil mit sich bringt und vieles von Anfang an einfacher macht.

Verwendet man ein vorgefertigtes Formular, um den Schadensbericht für die Versicherung zu schreiben, enthält dieses die relevantesten Daten zum jeweiligen Schaden. Es empfiehlt sich unbedingt, alles möglichst detailliert und genau anzugeben, damit es später nicht zu aufwändigen Nachfragen kommt, was die Bearbeitungszeit noch zusätzlich verlängern kann.

Wer sich dennoch dazu entscheidet, einen Schadensbericht für die Versicherung auf Papier zu schreiben und diesen auf dem Postweg einzureichen, sollte darauf achten, dieses in jedem Fall mittels eines Einschreibens mit Rücksendeschein an die Versicherung zu übermitteln. Auf diese Weise hat man einen rechtssicheren Nachweis, dass der Schaden auch tatsächlich innerhalb der vorgegebenen Frist gemeldet worden ist.

 

Welche Angaben muss eine Schadensmeldung für den Versicherer haben?

Egal, um welche Art von Versicherung es sich handelt – wer einen Wasserschaden oder Brandschaden melden möchte, wird immer die selben Basisinformationen bei einem Schadensbericht angeben müssen. Das gilt sowohl für die Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) wie auch für die Hausratversicherung. Enthalten sind im Schadenbericht dabei vor allem der Name des Verantwortlichen sowie auch der Name des Versicherten und seine Versicherungsnummer. Ebenfalls angegeben werden müssen die Adresse, der Ort und Zeitpunkt sowie auch die Ursache des Schadens. Hierbei ist es das Wichtigste, den Schadenshergang so genau wie möglich zu beschreiben. Entsprechende Nachweise wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen helfen ebenfalls für eine möglichst schnelle Regulierung. Denn: Alle Versicherungsgesellschaften befürworten es, wenn Versicherte alle offenen Fragen direkt beantworten, so dass eine schnelle Regulierung durchgeführt werden kann.

Schadensbericht für die Versicherung schreiben | Der Schadenssachbearbeiter bei der Versicherungsgesellschaft prüft in der Regel alle Angaben im Schadenbericht sehr genau! Bevor man Fehler macht, lohnt es mitunter, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einzuschalten. (© ktasimar / stock.adobe.com)
Schadensbericht für die Versicherung schreiben | Der Schadenssachbearbeiter bei der Versicherungsgesellschaft prüft in der Regel alle Angaben im Schadenbericht sehr genau! Bevor man Fehler macht, lohnt es mitunter, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einzuschalten. (© ktasimar / stock.adobe.com)

Schaden melden an die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Was dabei wichtig ist

Wie auch bei Hausratversicherungen ist es bei Haftpflichtpolicen enorm wichtig, dass ein entstandener Schaden so schnell und exakt wie möglich dokumentiert wird. Versicherte sollten aus diesem Grund stets Kopien aller vorhandenen Belege und Rechnungen sowie auch Fotos beschädigter Objekte der Schadenmeldung beilegen. Auch muss der Versicherer darüber informiert werden, wenn der Schaden von jemand anderem verursacht worden ist – auch hier gilt natürlich das Einhalten der entsprechenden Frist. Sofern Dritte Ansprüche geltend machen möchten, werden diese in keinem Fall aus eigener Tasche bezahlt – als Erstes sollte die Versicherung bezüglich einer Übernahme der Kosten kontaktiert werden.

Ansonsten passiert es mitunter, dass die Begleichung einer Forderung als Schuldanerkenntnis vermerkt wird – und dann trägt keine Versicherung mehr die Kosten für die Schadensregulierung.

Was bei Wasserschäden als Elementarschaden zu beachten ist

Ganz egal, ob es sich um einen Frostschaden, Hagelschaden oder um Schimmel nach einem Wasserschaden handelt – es gibt viele Schäden, die durch Feuchtigkeit entstehen und gravierende Folgen für ein Gebäude sowie für seine Einrichtung haben können. Sofern es zu einem Wasserschaden innerhalb eines Hauses kommt, weil beispielsweise ein Rohr in den Kellerräumen geplatzt ist, dann kommt hierfür die Gebäudeversicherung auf. Der Grund: Es kam zu einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser.

Weiterhin übernimmt eine Gebäudeversicherung u.U. auch Schäden, die durch Starkregen oder durch einen Sturmschaden entstehen. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb des Versicherungsvertrags auch Elementarschäden mit abgedeckt werden (siehe Elementarschäden). Ist das nicht so, dann muss die Versicherung auch keine Schadensregulierung übernehmen. Für einen Hauseigentümer kann es in diesem Fall schnell zu hohen Kosten kommen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.

Komplikationen und Besonderheiten gibt es mitunter auch bei einem Frostschaden oder bei eingefrorenen Heizungsleitungen im Haus, wenn man z.B. bei längerer Abwesenheit seiner Beheizungspflicht als Eigentümer nicht nachgekommen ist.

Bevor man einen Schadenbericht an die Versicherung absendet, sollte man ggf. auch noch mal einen Blick in das Kleingedruckte seines Versicherungsvertrages werfen. Dort sind oft wichtige Hinweise auf Fristen, Pflichten (Obliegenheiten) etc. notiert, die man unter Umständen im Schadensbericht berücksichtigen sollte. (© negrobike / Fotolia)
Bevor man einen Schadenbericht an die Versicherung absendet, sollte man ggf. auch noch mal einen Blick in das Kleingedruckte seines Versicherungsvertrages werfen. Dort sind oft wichtige Hinweise auf Fristen, Pflichten (Obliegenheiten) etc. notiert, die man unter Umständen im Schadensbericht berücksichtigen sollte. (© negrobike / Fotolia)

Hausratversicherung & Co.: Deshalb ist das Schadensbericht für Versicherung schreiben so wichtig

Tag für Tag erreichen Versicherungsgesellschaften unzählige Schadensberichte, die es zu bearbeiten gilt. Damit Versicherte sich hier nicht auf eine übermäßige Wartezeit einstellen müssen, empfehlen wir, möglichst viel zu fotografieren. Handelt es sich um beschädigte Objekte, empfehlen wir, diese so lange nicht zu bewegen, bis die Schadenserfassung abgeschlossen ist. Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung einen Gutachter für einen Hausrat Schaden vorbeischickt. Zudem kommt es gar nicht so selten vor, dass Experten einen Blick darauf werfen möchten, da es leider viele Fälle von Versicherungsbetrug bei Hausrat und Gebäude gibt (vgl. auch: Einbruchschaden Versicherung).

Das Wichtigste ist, dass alle Angaben im Schadenbericht, den der Versicherte einreicht, vollständig der Wahrheit entsprechen. Viele Versicherungsgesellschaften befragen Geschädigte zudem zum Schadenshergang und untersuchen, ob die angegebenen Daten auch mit denen des Versicherten übereinstimmen, wenn es sich nicht um dieselbe Person handelt. Ist ein Schaden aus grober Fahrlässigkeit entstanden, so können Versicherte nur hoffen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die diese abdeckt. Ansonsten muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden – und das kann schnell sehr teuer werden.

Vorgefertigte Muster und Vorlagen zum Schreiben eines Schadensbericht finden Sie online auf verschiedenen Seiten zum Download als PDF oder Word-DOC. Diese können Sie direkt ausfüllen und dann an die Wohngebäudeversicherung oder die Hausrat Versicherung übermitteln, sofern die Versicherungsgesellschaft nicht selbst eigene Vorlagen / Dokumente oder Onlineformulare dafür zur Verfügung stellt!

Brauchen Sie Hilfe bei Schadensmeldung, Schadensbericht und Schadensregulierung? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie!

Wer sich mit der Aufgabe und Herausforderung “Schadensbericht schreiben” konfrontiert sieht, ist schon mitten in einem Prozess der Schadenabwicklung. Für viele Betroffene ist das Prozedere alles andere als einfach. – Gut zu wissen: Bei Bedarf können Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe in Anspruch nehmen. Mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie verschiedenen Sanierungsdienstleistern können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: ktasimar / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.