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Startseite · Schadensratgeber · Probleme bei Schadensabwicklung mit der Versicherung

Ärger mit der Schadensabwicklung der Versicherung? Wir helfen!

  • Wie kann ich eine verzögerte Schadenabwicklung beschleunigen?
  • Wie unterstützt mich die Deutsche Schadenshilfe, wenn ich mit der Schadensabwicklung der Versicherung nicht einverstanden bin?
  • Warum ist es oft sinnvoller, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht anstelle des Ombudsmanns der Versicherungen einzuschalten?

In einem beträchtlichen Teil von Schadensfällen läuft die Schadenabwicklung mit der Versicherung alles andere als so, wie sich Versicherte das vorstellen. Die Sachbearbeitung zieht sich, Sachverständige sollen Gutachten erstellen, kommen aber nicht, oder Positionen aus eingeholten Kostenvoranschlägen werden pauschal gestrichen oder gekürzt?

Als Versicherungsnehmer und Geschädigter sitzen Sie oftmals am kürzeren Hebel. Der gelegentliche empfohlene Gang zum „Ombudsmann“ der Versicherungen als Schlichtungsstelle kann helfen – dauert aber. Zeit haben die wenigsten Geschädigten, die eine reibungslose Schadensabwicklung erwarten und z.B. nach Wasserschäden oder Brandschäden eine schnelle Schadensanierung auch dringend brauchen.

In den meisten Fällen ist es der erfolgreichste Weg, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten, um Ansprüche auf Augenhöhe gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe kann Sie bei Ärger mit der Schadensabwicklung unterstützen. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie Sanierungsprofis.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wir unterstützen Sie bei Ärger mit der Schadenabwicklung der Versicherung?

Ist Ihnen nach einem Wohnungsbrand, einem Sturmschaden oder einer professionellen Schimmelbeseitigung ein Versicherungsschaden entstanden, und es deuten sich Probleme mit der Schadensregulierung an!? – Dann sollten Sie sich möglichst zeitnah an einen unserer Fachanwälte wenden. Denn in der Regel werden Sie nicht nur mit der Beseitigung der entstandenen Schäden beschäftigt sein, sondern auch mit einem schier endlos erscheinenden Papierkrieg.

Leider verläuft die Regulierung in den seltensten Fällen völlig reibungslos. Häufig braucht es zur Schadensabwicklung mit der Versicherung früher oder später einen Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen mit unserem kompetenten Team gern weiter und erklären Ihnen im nachfolgenden Beitrag außerdem, wie Sie dem ganz großen Ärger vorbeugen können.

In unserem Netzwerk finden Sie den passenden Anwalt.

  • Kompetente Fachanwälte für Versicherungsrecht​
  • Erfahrung aus einer großen Zahl von Schadensfällen
  • Professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche
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Warum zahlt die Versicherung nach einem Hausbrand nicht?

Es spielt keine große Rolle, ob es sich um einen Kaminbrand oder einen Schmorbrand handelt – die Spuren zeigen sich meistens nicht nur an Ihrem Hausrat. Dabei ist der Versicherungsschutz vermutlich nicht das erste, woran Sie danach denken. Bis das „dicke Ende“ kommt und Ihnen der vermeintlich „treusorgende“ Makler mitteilt, dass die Versicherung wohl nicht zahlen werden.

Generell gilt eigentlich, dass die Versicherung für die Schadenabwicklung aufkommt und zumindest für einen materiellen Ausgleich sorgt. Sie soll damit den Wert ersetzen, der durch den Brand zerstört wurde.

Die Schadenabwicklung durch Versicherungen zieht sich oft hin. Sachbearbeiter in der Schadensabwicklung haben oft viele Schadensfälle auf dem Tisch. Zudem fällen sie oft Entscheidungen, mit denen der Versicherte ganz und gar nicht einverstanden ist. - Wir unterstützen Sie bei Bedarf mit Fachanwälten und Gutachtern. (© Marco2811 / stock.adobe.com)
Die Schadenabwicklung durch Versicherungen zieht sich oft hin. Sachbearbeiter in der Schadensabwicklung haben oft viele Schadensfälle auf dem Tisch. Zudem fällen sie oft Entscheidungen, mit denen der Versicherte ganz und gar nicht einverstanden ist. – Wir unterstützen Sie bei Bedarf mit Fachanwälten und Gutachtern. (© Marco2811 / stock.adobe.com)

Nicht selten verlangen die Versicherungen aber erst noch ein offizielles Gutachten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Auch diese Kosten trägt die Versicherung selbst – zumindest in der Theorie.

Es kommt, wie so oft im Leben, auf das Kleingedruckte an. Die Versicherung kann die Zahlung ablehnen, falls im Vertrag nicht alle Risiken abgesichert sind (vgl. HanseMerkur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Auch wenn das Gebäude nicht mehr den Zustand hat wie vor dem Vertragsabschluss, kann sie die Zahlung mitunter verweigern oder reduzieren (vgl. ERGO Gebäudeversicherung zahlt nicht). Daher ist es ganz wichtig, dass jede bauliche Veränderung umgehend gemeldet wird.

Gerade bei einem Hausbrand spielt das Thema Fahrlässigkeit eine ganz große Rolle. Das heißt, warum ist das Feuer ausgebrochen und waren Sie mit daran Schuld? Das wird eine Versicherung genauestens überprüfen und wenn das Gutachten auch nur den geringsten Verdacht äußert, kann es für Sie teuer werden. Unter Umständen müssen Sie dann selbst einen eigenen Brandursachengutachter und einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Brandschäden einschalten. Wir unterstützen Sie und vermitteln Ihnen bei Bedarf die richtigen Experten aus dem Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe.

Ihr Partner bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Beratung und Abwicklung

Unsere Experten beraten Sie zu Ihrem Schadensfall.

Sanierung

Mit 42 Standorten gehört die DSH zu den führenden Sanierungsunternehmen zur Instandsetzung von Wasser- und Brandschäden.

Sachverständige

Die DSH ist Deutschlands führendes Sachverständigenbüro für die Bewertung von Wasser-, Brand- und Einbruchdiebstahlschäden.

Fachanwälte

Mit mehr als 10.000 Beratungen sind die DSH Fachanwälte für Versicherungsrecht die führenden Experten bei der Abwicklung von Versicherungsschäden.

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Warum zahlt die Versicherung nach einem Wasserschaden nicht?

Es ist oft schneller passiert, als Sie gucken können und wird nicht selten sehr teuer. Die Rede ist von einem Wasserschaden (vgl. auch Wasserschaden Mietwohnung). Dabei spielt es keine Rolle, ob wir nur von Schäden durch Löschwasser sprechen, oder Ihnen die Waschmaschine ausgelaufen ist. Eine Wasserschadensanierung kann ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen, wenn sich die Versicherung quer stellt (vgl. Wasserschadensanierung Kosten). Es ist nämlich oft nicht damit getan, nur einen Bautrockner zu mieten, um Wasserschäden trocknen zu können. Hier muss erst die Ursache beseitigt werden, um Folgeschäden auszuschließen. Nicht selten ist eine komplexe Rohrsanierung notwendig, um Schlimmeres zu verhindern.

Da es hierbei meistens um große Summen geht, verzögern die Versicherungen das Prozedere ganz gern. Häufig wird dann erst noch ein groß angelegtes Gutachten erstellt, um Fahrlässigkeit, eine fehlerhafte Dokumentation oder das Überschreiten von Fristen zu beweisen.

Bei größeren Schadenssummen lassen Versicherungen im Rahmen der Schadensabwicklung fast immer ein Gutachten erstellen. Gibt es über die Feststellungen des Gutachters Streit, kommen meist Fachanwälte und weitere Sachverständige ins Spiel (Gegengutachten, Sachverständigenverfahren, Schiedsgutachten) - (© Delux / stock.adobe.com)
Bei größeren Schadenssummen lassen Versicherungen im Rahmen der Schadensabwicklung fast immer ein Gutachten erstellen. Gibt es über die Feststellungen des Gutachters Streit, kommen meist Fachanwälte und weitere Sachverständige ins Spiel (Gegengutachten, Sachverständigenverfahren, Schiedsgutachten) – (© Delux / stock.adobe.com)

Manchmal scheitert es aber auch nur daran, dass die Hauseigentümer nicht auf Anhieb wissen, bei wem sie die Schadenabwicklung überhaupt einreichen müssen. In der Regel kommen mehrere Versicherungen dafür in Frage. Daher ist es sehr wichtig, die Unterschiede zu kennen, damit Ihre Dokumentation sowie der Kostenvoranschlag Ihrer Handwerker auch beim richtigen Empfänger ankommt:

  • Die Wohngebäudeversicherung ist ausschließlich für die Regulierung von Schäden der Immobilie selbst zuständig. Vgl.: Wohngebäudeversicherung Leistungen.
  • Ihre Haftpflichtversicherung hilft beim Ausgleich von Schäden an Dritten. Vgl. etwa: Haftpflichtversicherung Wasserschaden.
  • Eine Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Gebäude. Vgl.: Hausratversicherung eigener Schaden.
  • Eine Elementarschadenversicherung kümmert sich um die Schadenabwicklung im Falle einer höheren Naturgewalt. Die Elementarversicherung gibt es dabei als Bestandteil der Hausratversicherung und als Bestandteil der Gebäudeversicherung. Siehe auch: Elementarschäden, Elementarversicherung Starkregen, Elementarversicherung Hochwassergebiet.

Wie bereits weiter oben erwähnt, werden auch diese Versicherungen ganz genau prüfen, welche Leistungen Sie in Ihrem Vertrag abgeschlossen haben. Gibt es dabei größere Lücken, müssen Sie im schlimmsten Fall selbst für den Schaden aufkommen. Auch grobe Fahrlässigkeit wird häufig direkt mit ausgeschlossen. Die Versicherungen gehen immer davon aus, dass Sie den Schaden in Ihrer Wohnung von selbst so klein wie möglich halten wollen. Dafür verlangen sie auch eine gewisse Sorgfaltspflicht (siehe auch: Was sind Obliegenheiten?, Schadenminderungspflicht).

Das Gleiche gilt auch für die Dokumentationspflicht. Wie bei jedem anderen Schaden auch, muss der Schaden möglichst lückenlos festgehalten werden. Zeigen sich dabei Fehler oder Lücken, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar ganz ablehnen. Im ersten Ansatz wird sie aber in der Regel versuchen, das Ganze zu verzögern.

Es kommt leider nicht selten vor, dass die Versicherungen nicht zahlen. Die Gründe dafür können vielfältig sein und sind für einen Laien nicht immer ersichtlich. Wir helfen Ihnen im Zweifelsfall gern weiter und vermitteln Ihnen außerdem einen fähigen Anwalt für Versicherungsrecht, der Ihnen dabei helfen kann, die Schlichtung ggf. auch schon außergerichtlich durchzuführen. Siehe auch: Anwalt Versicherungsrecht Berlin, Fachanwalt Versicherungsrecht Düsseldorf, Rechtsanwalt Versicherungsrecht Hamburg.

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Wofür ist ein Ombudsmann der Versicherungen zuständig?

Falls Sie bei einer Schadensabwicklung nicht weiterkommen, bietet sich u.U. auch der sogenannte Ombudsmann der Versicherungen als Ansprechpartner an – mit Vorteilen und Nachteilen (vgl. auch: Schlichtung Versicherung). Der Vorteil liegt auf der Hand. Wenn Sie das für sich richtig nutzen, kann die Schlichtungsstelle bzw. der Schadenservice den Anspruch kostenlos und unabhängig einschätzen. Manchmal wird sogar direkt in Ihrem Sinne entschieden. Dann kann einige zunächst strittige Abwicklung im Schadenfall sogar völlig kostenlos über die Bühne gehen.

Wussten Sie, dass allein im Jahr 2021 fast 20.000 Beschwerden bei einem Ombudsmann der Versicherungen landeten? Dabei nehmen übrigens fast alle bekannten Versicherungskonzerne daran teil. Das zeigt aber auch schon den gravierenden Nachteil: Das ganze kann dauern! Und Zeit haben Sie in der Regel nach einem größeren Schaden nicht, der nach Sanierung / Beseitigung verlangt…

Welche Art von Schadensregulierung fällt nicht in seine Zuständigkeit?

  • Der Ombudsmann ist nicht dafür zuständig, eine Schadensmeldung aus Kranken- oder Pflegeversicherungen zu vertreten. Hierfür gibt es eigene Schlichtungsstellen.
  • Auch ein Schaden, der bereits vor Gericht verhandelt wird, ist nicht mehr Sache des Ombudsmannes.
  • Er wird außerdem keine Schadenabwicklung übernehmen, die generell keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • Das Gleiche gilt für einen Schaden, der bereits verjährt ist.

Siehe auch: Gerichtliches Gutachten anfechten, Wohngebäudeversicherung Wasserschaden Ärger.

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Warum lohnt sich im Streitfall oft eher der Fachanwalt als der Ombudsmann?

Wenn die Schadensabwicklung durch die Sachverständigen der Versicherung verzögert oder sogar abgelehnt wird, ist der Kontakt zu einem Ombudsmann eine Option, auf die wir häufiger angesprochen werden. Sie sollten aber immer bedenken: Die Bearbeitung von Beschwerden dauert. Wir raten Ihnen deshalb: Wenn es um große Summen geht, und die Schadensabwicklung zeitlich drückt – schalten Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ein. Der setzt sich zügig – und explizit für IHRE Interessen – ein.

Gern vermitteln wir Ihnen einen für die konkrete Schadensart geeignete Kanzlei bzw. einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Denn die Spezialisierung und mithin spezifische Erfahrung macht Sinn und erhöht die Chancen, das Verfahren bzw. den Streit zu gewinnen. Vgl. auch: Anwalt Versicherungsrecht Krankenversicherung, Anwalt Versicherungsrecht Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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