VHV zahlt nicht? – Wir helfen!

Versicherte verlassen sich darauf, dass ihre Versicherung im Schadensfall leistet. Stellen Sie dann plötzlich fest: “Meine VHV zahlt nicht!”, dann scheint guter Rat teuer. Liegt ein Fehler seitens der Versicherungsgesellschaft vor? Haben Sie selbst etwas falsch gemacht bei der Antragsstellung oder Schadensmeldung? Oder versucht sich die Assekuranz vor den hohen Schadenskosten zu drücken?!

Wir von der Deutschen Schadenshilfe kennen Tausende Fälle, wo es Ärger mit der Schadensregulierung und Auszahlung der Leistungen durch Versicherungen gibt. Wir vermitteln aus unserem Experten-Netzwerk bei Bedarf Sachverständige (Gutachter), Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Sanierungsdienstleister. Diese sorgen im Team dafür, dass Schäden bestmöglich geklärt, reguliert und beseitigt werden.

Für Mitglieder sind die Unterstützungsleistungen der Deutschen Schadenshilfe kostengünstig(er). Informieren Sie sich deshalb gleich hier über eine DSH-Mitgliedschaft! Sie können auch mit einem bereits vorhandenen Schadensfall noch Mitglied bei uns werden – und eine Mitgliedschaft lohnt sich.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

VHV zahlt nicht? – Wir helfen nach!

Versicherungen sind wichtig, um existenzielle Risiken abzusichern. Hohe Sachwerte, wie die Wohnungseinrichtung oder das Auto, können viele sich nicht einfach so wieder neu kaufen. Nach einem Schaden benötigt man die Versicherungssumme, um Ersatz zu beschaffen.

Bei den Sachwerten mit Versicherungsbedarf steht das eigene Haus an der Spitze der Pyramide. Ein Eigenheim baut man meist nur einmal im Leben. Viele Jahre vergehen, bevor es dem Eigentümer vollständig gehört. Selbst Reparaturen und Sanierungsarbeiten sind ohne das Geld der Versicherung kaum zu stemmen.

Als Kunde der VHV Versicherung verlassen Sie sich auf das Leistungsversprechen Ihres Versicherers. Sie möchten, dass die Mitarbeiter bei der Schadenregulierung genau so freundlich und zielstrebig sind wie die Vermittler beim Abschluss des Vertrages.

Die Wirklichkeit sieht bei Versicherungen leider oftmals anders aus. Der hoffnungsvoll eingereichte Schaden wird abgelehnt. Die VHV zahlt nicht und gibt Ihnen auch noch die Schuld dafür?! Wie können Sie als Betroffener dieser Situation das Blatt zu Ihren Gunsten wenden?

Was VHV-Kunden von ihrer Versicherung erwarten

Die Erwartungshaltung der Kunden gegenüber der VHV ist groß. Bei Abschluss des Vertrages wird viel zugesagt. Besonders dann, wenn der Kunde von einem anderen Unternehmen zur VHV wechselt. Mit dem neuen Vertrag in der Hand fühlt er sich gut versichert.

Die Erwartungshaltung der Kunden wird befeuert durch Werbeslogans und vollmundige Versprechen. Während des Vertragsabschlusses wirkt alles sehr professionell. Detaillierte Risikofragen, um den Versicherungsgegenstand richtig einzuschätzen, gehören dazu. Auch Vertriebsmitarbeiter, die fast jederzeit erreichbar sind und helfen, wo sie können.

Die Aufgabe der Vermittler ist es unter anderem, dass Sie als Kunde umfassend informiert werden. Am besten erfolgt dies in verständlicher Form. Die wortlose Übergabe der Versicherungsbedingungen reicht dafür nicht aus. Sie müssen bei Vertragsabschluss wissen, welche Gefahren genau versichert sind und welche eben nicht. Sie sollten auch darüber informiert werden, ob es Grenzen der Kostenerstattung gibt. Zu guter Letzt legen Sie die Police in einem Ordner ab und wissen genau, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten müssen.

Im Fall eines Schadens werden Sie u.U. feststellen, dass es mit einem Mal unpersönlicher zugeht. Sie sind nun nicht mehr der umworbene Interessent. Sie sind ein Anspruchsteller. Die Höhe der Versicherungsleistung, welche die VHV an Sie auszahlen wird, ist auch für das Unternehmen von Interesse. Um Gewinne zu erwirtschaften, darf die VHV nicht mehr Geld für Schäden ausgeben, als sie Beitragseinnahmen hat.

Dieser Grundsatz gilt für alle Versicherungen, egal welchen Marktanteil sie haben (siehe z.B. auch: Allianz zahlt nicht). Der wirtschaftliche Erfolg des Versicherungsunternehmens ist jedoch nicht Ihre Sache. Für Sie gilt: Ein versichertes Haus muss im Schadenfall bezahlt werden.

Bei der Suche in Google nach "VHV zahlt nicht" finden sich zahlreiche Erfahrungsberichte über Ärger mit der Schadensregulierung. - Wir unterstützen Versicherte in solchen Fällen. (Screenshot google.de 27.11.2023)
Bei der Suche in Google nach “VHV zahlt nicht” finden sich zahlreiche Erfahrungsberichte über Ärger mit der Schadensregulierung. – Wir unterstützen Versicherte in solchen Fällen. (Screenshot google.de 27.11.2023)

Wenn die VHV den Schaden nicht bezahlen will

Als Sie den Versicherungsvertrag unterschrieben, haben Sie die Versicherungsbedingungen akzeptiert. Dies schließt alle Klauseln, Definitionen und Pflichten im Schadensfall mit ein.

Nun hören Sie: Einem VHV-Versicherten ist das Haus abgebrannt und die VHV zahlt nicht. Was kann da passiert sein? Möglicherweise gibt es Unstimmigkeiten bei der Schadensursache. Vielleicht unterstellt der Versicherer dem Kunden auch grobe Fahrlässigkeit (siehe auch: Haus abgebrannt – Versicherung zahlt nicht). Dieser Vorwurf lässt sich bereits erheben, wenn brennbares Material unsachgemäß gelagert wurde. Eigenhändig verlegte Elektroinstallationen können diese Anschuldigung ebenfalls begründen.

Auch Wasserschäden sind nicht in jedem Fall versichert. In der Wohngebäudeversicherung geht es immer um Leitungswasser. Dieses muss „bestimmungswidrig“ das Leistungssystem verlassen haben. Das häufigste Beispiel ist der Rohrbruch. Ist die Wasserleitung an einem Verbundstück undicht, zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht (siehe auch: Wasserschaden – Versicherung zahlt nicht).

Bei Sturmschäden wird ebenso erst geleistet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall muss der Wind mit der richtigen Windstärke auf Ihr Haus treffen. Ist das nicht geschehen, verweigert der Versicherer die Zahlung (vgl. auch: Sturmschäden Versicherung zahlt nicht).

Hierbei tut sich noch ein weiteres Problem auf: Wenn der Gebäudeversicherer nicht zahlt, wird die Hausratversicherung ebenfalls nicht leisten wollen (siehe auch: Hausratversicherung zahlt nicht). Die versicherten Gefahren überschneiden sich, etwa beim Blitzeinschlag ins Haus.

Außerdem kommt es hin und wieder zu Kompetenzgerangel. Eine Einbauküche kann sowohl in der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sein. Bei einem Wasserschaden in der Küche sollte aus dem Vertrag klar hervorgehen, wohin die Küche gehört.

Bedingungsgemäße Leistungseinschränkungen und Schadensursachen, die nicht der Definition des Versicherers entsprechen, sind häufige Ablehnungsgründe.

Übrigens: Alle Versicherungen schränken die Leistungspflicht in Ihren Bedingungen durch Definitionen ein (vgl. auch: HUK Coburg zahlt nicht, AXA zahlt Schaden nicht).

Wehren Sie sich gegen die Zahlungsweigerung

So haben Sie sich das nicht vorgestellt: Ein Wasserschaden im Haus und die VHV Versicherung zahlt nicht? Sie müssen sich das auch nicht gefallen lassen. Die Konsequenzen sind zu groß. Ein unbezahlter Schaden hat Folgen für Ihre wirtschaftliche Existenz. Möglicherweise sind auch die Erben von dem Wertverlust betroffen. Es lohnt sich, zu handeln.

Wenn die VHV die Schadensursache anzweifelt und nicht zahlen will, nehmen Sie Kontakt zu einem eigenen Gutachter auf. Sie sollten hier möglichst schnell sein, denn je dichter die Begutachtung am Schadenereignis liegt, umso besser ist es. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet dann in Ihrem Auftrag. Sie können ihn die Schadenursache mit seinen Methoden ermitteln lassen. Das Ihnen dann vorliegende Gutachten muss die VHV zur Kenntnis nehmen. Weigert sie sich jedoch, dieses anzuerkennen, gehen Sie vor Gericht (vgl. Gutachten anfechten, Versicherung zahlt nicht nach Gutachten). Hier ist Ihr Sachverständigen-Gutachten als Beweis zugelassen.

Wenn Sie der VHV einen Schaden melden, hoffen und erwarten Sie, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden reguliert und bezahlt. Und das macht sie in den meisten Fällen sicherlich. Doch was, wenn Sie nach einer Leistungsabsage feststellen: "Meine VHV Versicherung zahlt nicht"?! - Unsere Sachverständigen und Fachanwälte unterstützen Sie dann. (Screenshot vhv.de/kundenservice/schaden-melden am 27.11.2023)
Wenn Sie der VHV einen Schaden melden, hoffen und erwarten Sie, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden reguliert und bezahlt. Und das macht sie in den meisten Fällen sicherlich. Doch was, wenn Sie nach einer Leistungsabsage feststellen: “Meine VHV Versicherung zahlt nicht”?! – Unsere Sachverständigen und Fachanwälte unterstützen Sie dann. (Screenshot vhv.de/kundenservice/schaden-melden am 27.11.2023)

Der eigene Sachverständige lohnt sich auch, wenn die VHV den Schaden zwar anerkennt, ihn aber nicht vollständig begleichen möchte. Als Grund kann sie hierfür etwa vermeintliche Vorschäden am Haus geltend machen. Lassen Sie diese Bauschäden vom Gutachter, den Sie selbst beauftragt haben, beurteilen.

Prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Wenn Sie nicht gerade ein ausgewiesener Experte für Versicherungsrecht sind, nehmen Sie sich einen Versicherungsrecht-Anwalt. Er kann die Fehler finden, welche dem Versicherer in Klauseln unterlaufen sind. Er findet außerdem heraus, ob bei Vertragsabschluss alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Der VHV muss Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht alle Unterlagen zu Vertrag und Schaden aushändigen.

Erinnern Sie die VHV an ihr Leistungsversprechen

Bei Versicherungen trennen Welten den Vertrieb und die Schadenregulierung. Personalknappheit, die Auslagerung von Bearbeitungsprozessen und Versicherungsgutachter im Dauereinsatz haben Auswirkungen. Die spürt der Kunde leider erst im Schadenfall. Er trägt außerdem das Risiko von Fehlern im Antragsverfahren. Oftmals werden Versicherte eher zu einer Entscheidung gedrängt, als Ihnen Zeit zur Abwägung bleibt.

Begegnen Sie solchen Unzulänglichkeiten mit Kompetenz. Mit einem eigenen Schadensgutachter und Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht stellen Sie sich mit dem Unternehmen auf Augenhöhe.

Die VHV hat Ihnen Hilfe im Schadensfall zugesagt. Wir helfen Ihnen dabei, diese qualifiziert einzufordern.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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