Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht – Wir unterstützen Sie!
Mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung bei der Allianz wollten Sie sicher sein, dass Ihr Eigenheim bei einem Schaden geschützt ist. Schäden an Gebäuden können schnell teuer werden. Es ist unverzichtbar, dass das eigene Haus gut versichert ist. Als Hausbesitzer möchten Sie Versicherungsschutz für alles, was großen Schäden an Ihrem Gebäude anrichten kann. Ein Feuer oder ein Hochwasser können schnell einen Totalverlust zur Folge haben.
Die Zahl der Versicherungsschäden nimmt stetig zu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Der Klimawandel bringt Wetterextreme mit sich. In einem modernen Haushalt befinden sich immer mehr Wasserabnahmestellen, die sorgfältig unter der Wand verborgen werden. Nicht zuletzt steigt die Gefahr von Bränden durch den Einsatz von Technik mit leistungsfähigen Akkus.
Nun sind Sie selbst von einem Schaden betroffen. Sie denken sich: “Ich bin gut versichert” und melden den Schadenfall. Sorgfältig tragen Sie alle Informationen zusammen und informieren die Versicherung über den Hergang. Und jetzt das: Die Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht!
Worauf Sie bei einer Wohngebäudeversicherung achten sollten.
Eine Versicherung kann nur in dem Umfang leisten, in welchem Sie diese abgeschlossen haben. Denn auch die Allianz Wohngebäudeversicherung zahlt nicht für Schäden, die Sie nicht mitversichert haben. Üblich ist der Einschluss der folgenden Gefahren in den Versicherungsschutz:
- Feuer,
- Leitungswasser,
- Sturm und
- Hagel.
Eine Überschwemmung durch Leitungswasser ist damit versichert (Leitungswasserversicherung). Überschwemmungen als Folge eines Hochwassers sind es jedoch nicht (vgl. Flutschäden). Hierzu müssten Sie eine Elementarschadenversicherung mit abschließen.
Die Wohngebäudeversicherung leistet auch bei Schäden, die durch einen Brand entstehen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie den Schaden durch Unachtsamkeit mit verursacht haben? Da kommt es wieder darauf an, welchen Vertrag Sie haben. Im Tarif Komfort wird beispielsweise auch für Schäden gezahlt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Vgl. auch: Grobe Fahrlässigkeit, Gebäudeversicherung.
Neben den Versicherungsbedingungen wird auch der Antrag Bestandteil des Versicherungsvertrages (siehe Gebäudeversicherung zahlt nicht). Hier sollten Sie alle Fragen zu Vorschäden oder besonderen Gefahrerhöhungen wahrheitsgemäß beantwortet haben. Der Vermittler Ihrer Gebäudeversicherung sollte Ihnen gut zuhören. Er muss Ihnen den für Ihre Bedürfnisse passenden Tarif anbieten. Anderenfalls enthält er Ihnen einen für Sie wichtigen Versicherungsschutz vor.
Als Versicherungsnehmer können Sie in den Versicherungsbedingungen erfahren, welche Obliegenheiten Sie zu erfüllen haben. Das sind Pflichten, die helfen sollen, Schäden zu vermeiden. Darunter fällt die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen ebenso wie die regelmäßige Entlüftung von Heizkörpern. Siehe auch: Obliegenheiten Gebäudeversicherung.
In den Versicherungsbedingungen erhalten Sie auch Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherer den Schaden anerkennt.
Warum zahlt meine Gebäudeversicherung nicht für den Schaden?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Versicherer wie die Allianz Wohngebäudeversicherung die Leistung im Schadenfall ganz oder teilweise versagt. Die Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn der Schaden nicht der Definition in den Bedingungen entspricht.
Beispiel: Hier muss bei einem Wasserschaden zunächst z.B. ein Rohrbruch die Ursache sein. Wurde das Leitungsrohr jedoch nur fehlerhaft zusammengefügt, entspricht der Schaden nicht den Vorgaben des Versicherers. Vgl. Rohrschaden Versicherung.
In der Elementarschadenversicherung ist die Überschwemmung des Grundstücks nach einem Starkregen versichert. Als Folge bricht Wasser durch das Kellerfenster ein und verursacht einen Wasserschaden mit hohen Kosten. Eine Überschwemmung sieht die Versicherung in einer geschlossenen Wasserdecke. Kann sie diese nicht erkennen, wird der Schaden nicht bezahlt. Siehe auch: Wassereinbruch Keller.
Als Versicherungsnehmer haben Sie – wie o.g. – auch vertragliche Obliegenheiten übernommen. Kommen Sie diesen nicht nach, kann der Versicherer Ihnen ein Mitverschulden am Eintritt des Schadens unterstellen. Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige wird genau nach Hinweisen auf eine Verletzung der Obliegenheiten suchen.
Häufig werden Leistungen im Schadenfall abgelehnt, weil die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer hätte grob fahrlässig gehandelt. Dieser Vorwurf geht über die einfache Verletzung der Sorgfaltspflichten hinaus (siehe auch: Vorsatz und Fahrlässigkeit). Hier wird der Vorwurf erhoben, den Schaden billigend in Kauf genommen zu haben. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können zwar in vielen Verträgen mit eingeschlossen werden (vgl. Hausratversicherung & grobe Fahrlässigkeit). Die Leistungen sind in der Regel aber eingeschränkt. Die Klausel wirkt bei der Allianz z. B. nicht, wenn gleichzeitig Obliegenheiten verletzt oder Gefahrerhöhungen nicht gemeldet werden. Besonders bei Brandschäden wird die Versicherung ein Brandgutachten genau im Hinblick auf Hinweise zur Mitwirkung bei der Schadensentstehung lesen.
Wenn die Wohngebäudeversicherung eine Schadenzahlung ablehnt, hat offensichtlich jemand etwas falsch gemacht. Aber warum sollen Sie das sein?
Die Allianz hat meine Schadenszahlung abgelehnt. – Was kann ich tun?
Sie erhalten nach Ihrer Schadensmeldung ein Anschreiben und wissen nun: die Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht für den von Ihnen gemeldeten Schaden. Der Begründung entnehmen Sie entweder:
- Der Schaden ist bedingungsgemäß nicht versichert, oder
- Sie haben erhebliche Fehler begangen, die eine Ablehnung ermöglichen.
Oft bezieht sich die Versicherung in ihrer Begründung auf ein Gutachten. Das Schadengutachten wird von einem Beauftragten der Versicherungsgesellschaft erstellt und gibt Auskunft über die Schadensursache, den Schadenshergang und die Schadenshöhe. Das Problem: Die Versicherungsgesellschaften verweigern den Versicherten regelmäßig den Einblick in das Gutachten, so dass es ohne Anwalt schwer ist, etwas gegen die Ablehnung zu unternehmen. Siehe auch: Versicherung zahlt den Schaden nicht.
Nach einem Wasserschaden im Haus können Sie als Hausbesitzer auf enorm hohen Kosten sitzen bleiben, wenn Sie die Ablehnung einfach so hinnehmen. Fordern Sie professionelle Hilfe von Experten an, die Erfahrungen mit Versicherungsschäden bei der Allianz Versicherung haben. Wir vermitteln Ihnen hierfür gern erfahrene Rechtsanwälte und kompetente Gutachter.
Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger für Versicherungsschäden wird sich den Fall genau ansehen und wenn nötig Einspruch gegen das Gutachten des Versicherers einlegen (siehe auch Sachverständigenverfahren). Die Versicherung muss dieses Gutachten zur Kenntnis nehmen. Bleibt sie dennoch bei ihrer ablehnenden Haltung, wird ein Schiedsgutachterverfahren eingeleitet.
Währenddessen prüft Ihr Rechtsanwalt alle Unterlagen zum Fall Ihres Schadens. Sind die Versicherungsbedingungen unmissverständlich formuliert? Wenn die geforderten Obliegenheiten durch Sie nicht erfüllt werden können, wird Ihr Anwalt dies auch vortragen. Bei Elementarschäden am Gebäude, wie zum Beispiel Schneedruck auf dem Dach, kann eine Beräumung durch Sie unzumutbar sein.
Nicht selten will die Versicherung einem Rechtsstreit entgehen und bietet dem Versicherten eine pauschale Entschädigung an. Ihr Anwalt unterstützt Sie dabei, keine nachteilige Entscheidung zu treffen.
Nach einem abgelehnten Schaden ist schnelles Handeln gefordert.
Reagieren Sie bei einer Schadenablehnung schnell und professionell. Sie haben die Wohngebäudeversicherung mit gutem Gewissen abgeschlossen und sich darauf verlassen, dass Ihnen im Schadenfall geholfen wird. Geben Sie nicht zu schnell Ihre Ansprüche auf.
Die Gebäudeversicherung gewährt einen sehr umfänglichen Schutz. Neben Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel können Sie sich gegen Elementarschäden versichern. Im Tarif Premium der Allianz Wohngebäudeversicherung sind im Rahmen einer Allgefahrendeckung sogar unbenannte Gefahren mitversichert.
Die Versicherung kann bei der Schadensbearbeitung auch Fehler machen. Dass die Ursache eines Gerätedefekts eine Überspannung durch Blitzschlag war, mag der Versicherer nicht immer glauben. Und auch bei Sturmschäden im Garten gibt es häufiger Probleme mit den Versicherungen.
Allianz Wohngebäudeversicherung zahlt nicht – unsere Experten setzen sich für Ihre Ansprüche ein!
Wir helfen Ihnen schnell und vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsanwälte und kompetente Schadensgutachter. Mit diesen Experten reagieren Sie professionell und angemessen auf eine Leistungsablehnung des Versicherers.
Sie benötigen gerade bei Bauschäden einen Gutachter, denn es geht um die Wertstabilität Ihrer Immobilie (siehe auch Immobiliensachverständiger). Mit einem Schadstoffgutachten erhalten Sie zum Beispiel Aufschluss darüber, ob Brandschäden und Löscharbeiten zu einer Kontamination Ihres Grundstücks geführt haben.
Wenn der Versicherer den Schaden am Gebäude nicht bezahlt, zahlt die Hausratversicherung den Schaden am Hausrat sehr wahrscheinlich auch nicht. Die versicherten Gefahren sind ähnlich. Es geht also oft um mehr als nur den Gebäudeschaden.
Handeln Sie schnell, geben Sie Ihren Anspruch auf eine vertragliche Leistung nicht auf und lassen Sie sich durch unsere Experten professionell vertreten.