Der Rohrbruch: Welche Unterschiede man kennen sollte
Wenn ein Trinkwasserrohr für die Wasserversorgung undicht geworden ist, zeigt sich dies in der Regel durch helle feuchte Flecken an den Wänden. Wie schnell der Schaden von statten geht, hängt davon ab, wie groß das Leck in der Leitung ist. Wenn nur sehr langsam Wasser aus dem Rohr austritt, entstehen die Flecken erst mit der Zeit. Ebenfalls ist es möglich, dass nur ein einziger Fleck entsteht, der mit der Zeit aber anwächst.
Wenn es dagegen zum Rohrbruch bei Ableitungsrohren kommt (Abwasserohre), zeigen sich die Flecken in dunkler, schmutziger Farbe oder es macht sich ein modriger Geruch in der Nähe breit.
Nun gibt es aber noch einen Sonderfall: Ereignet sich ein Wasserrohrbruch unter dem Bodenbelag, lässt sich dieser oft nicht so einfach erkennen (vgl. Rohrbruch erkennen). Befinden sich die Rohrleitungen im Estrich, zeigen sich erst nach einer Weile Wasserflecken – und zwar an der Decke der darunter liegenden Etage (siehe feuchte Decke). Befindet sich der Boden in einem Erdgeschoss ohne Keller, zeigen sich solche Flecken oft erst dann, wenn der Untergrund die Feuchtigkeit nicht mehr vollständig aufnimmt und sie somit nach oben ausweicht.
Sofern sich die Wasserleitungen unter einem Holzboden oder auch unter dem Parkett befinden, ist es oft der Fall, dass die Feuchtigkeit das Holz angreift und es aufquillt oder im schlimmsten Fall sogar schimmelt. Dies macht das Erkennen des Schadens natürlich etwas leichter: Wenn das Parkett nach oben steigt und sich Wasserflecken zeigen, kann man sofort reagieren und weiß, was passiert ist.
Doch ganz egal, ob an den Wänden, der Decke oder auch im Boden – bemerkt man, dass es zu einem Rohrbruch oder einem ähnlichen Feuchtigkeitsschaden gekommen ist, empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Der Fachmann wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Wand unter der Bodenplatte aufstemmen, um herauszufinden, wo genau sich das Leck befindet. Nur so kann der Rohrbruch dann korrekt behoben werden.
Rohrbruch unter der Bodenplatte: ist die Ursache des Schadens bei einem Wasserschaden mitversichert?
Kommt es zu einem Wasserschaden, ist Streit über die Kostenübernahme für das Reparieren des Schadens (siehe Rohrbruch Reparatur) häufig an der Tagesordnung – ob Abwasserrohr / Abwasserleitungen / Ableitungsrohre, Zuleitungsrohre der Wasserversorgung u.v.a.m. – Oft diskutieren Versicherte mit ihrer Versicherungsgesellschaft darüber, welche Kosten laut Versicherungsbedingungen und Versicherungsschein zu tragen sind. Dies betrifft oft noch nicht einmal die Folgeschäden (siehe Wasserschaden Folgeschaden), die durch den Rohrbruch unter der Bodenplatte entstanden sind, sondern schon / lediglich die Kostenübernahme für die Ursachenbehebung.
Tatsächlich kann diese Frage aber nicht so einfach pauschal beantwortet werden, denn dies hängt immer von den individuellen Versicherungsbedingungen und dem tatsächlichen Versicherungsschutz ab, den der Versicherungsnehmer abgeschlossen und bezahlt hat. Bei den meisten Versicherungen gibt es allerdings einige Merkmale, an denen Versicherte erkennen können, wann die Schadenswertermittlung und Wasserschadensanierung Kosten getragen werden und wann nicht.
Handelt es sich um einen klassischen Rohrbruch im Wohnraum des Versicherten, spielt die exakte Position der Wasserleitungen keine besonders wichtige Rolle – denn hier sind die Leitungssysteme im Gebäude grundsätzlich mitversichert. Wenn sich aber nun ein Rohrbruch außerhalb des Hauses ereignet, dann beginnen die Versicherungen teilweise zu streiken. Oft gibt es auch fest Entschädigungsgrenzen für einen Rohrbruch, der sich außerhalb des Gebäudes ereignet.
Ehe man eine aufwendige Instandsetzung defekter Rohre vornimmt, welche sich außerhalb des Gebäudes befinden, sollte zunächst mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden. So kann sichergestellt werden, dass man nicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt.
Die Bruchstelle ist bei einem Rohrbruch unter der Bodenplatte entscheidend
Sehr umstritten ist bei vielen Versicherungen, ob eine Rohrleitung, welche sich unterhalb des Kellerbodens befindet, aber noch in den Zwischenräumen des Fundaments eines Hauses liegen, sich noch im oder außerhalb des Gebäudes befinden.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Rohr unmittelbar unter der Bodenplatte verläuft, wird es in der Regel von der Versicherung geschützt. Dies gilt vor allem dann, wenn sich das Rohr in jedem Teil des Erdbodens befindet, welcher nach außen hin durch Mauern vom Fundament begrenzt sind. Bisher gab es schon mehrere Urteile am Bundesgerichtshof, bei denen am Ende klar entschieden wurde: Rohrleitungen, welche sich innerhalb der Fundamentmauern befinden, liegen aus versicherungstechnischer Perspektive noch im Gebäude.
Wenn es nun also in diesem Bereich zu einem Rohrbruch unterhalb der Bodenplatte kommt, können Versicherte auf die Erstattung der Kosten bestehen, welche dem Versicherten für die Ursachenfeststellung, eine Leckortungsfirma sowie für die Beseitigung der Wasserschäden entstanden sind. Das bedeutet: Hierfür muss die Gebäudeversicherung kontaktiert werden, die für Kosten für Schäden an unbeweglichen Objekten – und somit an allen fest verbauten Teilen am Haus – aufkommt.
Wasserschadensanierung: Wie reagieren, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es in den Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass ein Rohrbruch, der sich unterhalb der Bodenplatte befindet, nicht mitversichert ist. Das heißt, dass Versicherte oft direkt eine Ablehnung erhalten, wenn sie mit so einem Schaden zu ihrer Wohngebäudeversicherung kommen. Diese verweist dann auf die entsprechende Klausel und der Fall ist für sie erledigt. Denn: Vor allem Arbeiten, die unterhalb der Bodenplatte ausgeführt werden müssen, erfordern einen hohen finanziellen Aufwand.
Nun ist eine pauschale Argumentation aus Sicht des Versicherungsrechts aber oft nicht haltbar – denn hierbei handelt es sich um eine für den Versicherten überraschenden Klausel. Und diese muss aus der Perspektive eines objektiven Versicherten betrachtet werden. Für eine Kostenübernahme durch die Gebäudeversicherung reicht es häufig schon aus, wenn der Versicherte darauf hinweist, dass sich der Rohrbruch unterhalb der Bodenplatte ereignet hat – jedoch sich trotzdem innerhalb der Außenfassade und dem Gebäudefundament befindet.
Somit entspricht ein solcher Schaden dem Versicherungsschutz und die Wohngebäudeversicherung muss die Kosten für den Rohrbruch unter der Bodenplatte übernehmen. Wenn die Versicherung die Kostenübernahme mit dem Grund ablehnt, dass sich der Rohrbruch unterhalb der Bodenplatte befindet, lohnt es sich also in jedem Fall, wenn Versicherte den Sachverhalt juristisch überprüfen lassen. Vgl. auch: Was tun, wenn Versicherung nicht zahlen will?
Fazit: Hickhack mit der Versicherung muss vom Versicherten nicht akzeptiert werden
Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen einen Wasserschaden einfach ablehnen, weil sie sich nicht in der Pflicht fühlen – obgleich sie die Kosten eigentlich übernehmen müssten. Für Versicherte empfiehlt es sich daher, eine Ablehnung von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. Denn jeder Versicherte hat ein Anrecht darauf, die exakten Gründe für die Ablehnung zu erfahren (vgl. Versicherung lehnt Schadensregulierung ab) – und vor allem zu prüfen, ob diese gerechtfertigt ist (siehe auch: Versicherung zahlt nicht).
Wie bei vielen anderen Streitfällen gilt, dass vier Augen mehr sehen als zwei. Es kann immer passieren, dass ein Sachbearbeiter bei der Versicherungsgesellschaft hastig gearbeitet und den Fall zu schnell beiseite gelegt hat. So kommt es dann auch dazu, dass eine Kostenübernahme zu Unrecht abgelehnt wird. Passieren kann dies unter anderem auch, wenn der Versicherte den Schaden nicht ausreichend detailliert geschildert hat oder auch die genauen örtlichen Gegebenheiten nicht mitteilt (siehe auch: Gebäudeversicherung zahlt nicht).
Häufig muss es noch nicht einmal zu einer ernsthaften Klage gegen den Versicherer kommen. Oft genügt es schon, den Sachverhalt – unter Umständen auch mit einem anwaltlichen Schreiben oder der Hilfe eines Gebäudegutachters – klarzustellen oder auch die genaue Ursache deutlich zu machen (siehe: Gegengutachten Versicherung), damit der Versicherungsschutz anerkannt wird. So kann es dann doch noch der Fall sein, dass sich das Blatt wendet und die Versicherung die Kosten für die Ursachenbehebung trägt.
Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie sich von der Deutschen Schadenshilfe unterstützten! – Mit unserem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten für Sachversicherungsrecht und kompetenten Sanierungsdienstleistern haben wir schon manchen Schadensfall erfolgreich im Interesse der Geschädigten rundum geklärt und erledigt.