Schimmel kann sich schnell ausbreiten
Schimmelgutachter können ein Lied davon singen: Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, wenn viel geheizt und oft nur wenig gelüftet wird, kann es vermehrt zur Bildung von Schimmel im Haus kommen. Geringe Außentemperaturen und somit kalte Fassadenwände tragen schneller dazu bei, dass sich der Pilz ausbreiten kann – entweder über Wärmebrücken im Gemäuer oder auch durch die Entstehung übermäßiger Dampfkondensation. Kann Feuchtigkeit nicht richtig aus den Räumen entweichen, ist das Risiko für Schimmel durchaus vorhanden. Im schlimmsten Fall breitet sich Schimmel sogar ganz unbemerkt hinter der Wand aus und wird erst bei genauerem Hinsehen entdeckt. Dass dies teure Reparaturen nach sich ziehen kann, versteht sich fast von selbst: Dann können die Kosten schnell einige zehntausend Euro betragen – somit ist es wichtig zu wissen, wer im Falle eines Falles dafür aufkommen muss.
Schimmelpilzbefall in der Mietwohnung: Wer zahlt?
Ein Schimmelpilzbefall in der Mietwohnung kann schnell teure Kosten nach sich ziehen (siehe auch: Schimmel in der Wohnung erkennen). Doch auch dann, wenn er sich bereits ausgebreitet hat und somit eine Gesundheitsgefährdung darstellt, dürfen Bewohner der Mietwohnung natürlich nicht einfach eine Mietminderung verlangen. Der erste Schritt ist zunächst, den Vermieter darüber zu informieren und die Ursache zu ermitteln. Ist der Bewohner der Mietwohnung selbst für den Schimmelpilz verantwortlich, muss er die Miete in voller Höhe weiter entrichten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen. Anders verhält es sich, wenn der Schimmelbefall nicht zu verhindern war und beispielsweise auf Baumängel zurückzuführen ist (nachweisbar durch Baumängel Gutachter). Eindeutig geklärt werden kann dies allerdings nur durch die Hinzunahme eines Gutachters (siehe Schimmelexperte). Der Grund für den Schimmelpilz entscheidet letzten Endes auch, welche Versicherung die Kosten dafür tragen muss. Prinzipiell hängt es aber immer auch davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Schimmelgutachter & -sanierer: Wann zahlt welche Versicherung bei Schimmelbefall?
Sofern ein Schimmelbefall durch einen Leitungswasserschaden zustande gekommen ist, greift in diesem Fall die Hausratversicherung oder auch die Wohngebäudeversicherung (siehe auch: Schimmel durch Wasserschaden, Versicherung). Bei Fahrlässigkeit oder Absicht kann es aber durchaus passieren, dass der Versicherer die Schadensregulierung nicht übernehmen möchte.
Häufig entsteht Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen. Bei einem Neubau, in dem sich Schimmel an den Fenstern zeigt, kann allerdings auch der Bauträger schuld sein. Hier muss die Bauträgerversicherung für Gutachter / Sachverständige und die Schimmelpilzsanierung aufkommen und alle Kosten tragen.
Etwas anders sieht es aus, wenn ein undichtes Fenster in einem älteren Gebäude keine gute Dichtung aufweist und so durch Zug Schimmelpilze entstehen. In diesem Fall ist der Hauseigentümer für eine neue Dämmung verantwortlich – jedoch ist der Bewohner der Mietwohnung hier in der Pflicht, den Eigentümer auf den Schaden hinzuweisen und dies auch umgehend, sobald es ihm auffällt.
Wer muss den Schimmel Gutachter zahlen – und was macht ein Schimmelgutachter?
Ein Schaden, der aufgrund Feuchtigkeit entsteht (Feuchteschaden), kann komplizierte Folgen haben: Hier kann der Mangel sowohl aufgrund einer mangelnden Lüftung seitens des Mietenden als auch aufgrund baulicher Gründe entstanden sein. Daher lässt sich sagen, dass derjenige, auf den der Mangel zurückgeführt werden kann, auch die Kosten für einen Gutachter übernehmen muss. Inwiefern die entstehenden Kosten aber auch von der gegnerischen Partei getragen werden müssen, hängt aber auch von der Verteilung der Beweislast an.
Speziell für Feuchtigkeits- und Schimmelschäden gilt allerdings eine spezielle Beweislastverteilung, welche den Eigentümer dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass die Schimmelursache nicht aufgrund seiner Pflichtverletzung entstanden ist. Er muss sämtliche in Frage kommende Ursachen ausräumen, dazu zählen auch bauliche Mängel. Zudem muss er beweisen, dass die Verursachung des Schadens auf den Bewohner zurückzuführen ist – somit also durch falsches Lüften oder Heizen entstanden ist. Wenn der Eigentümer sich entlasten kann, ist wiederum der Bewohner der Mietwohnung in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel nicht durch ihn zustande gekommen ist.
Prinzipiell ist also davon abzuraten, in einem Mietverhältnis selbst einen Schimmelgutachter zu konsultieren, um den Schimmelschaden zu begutachten. Es kann durchaus der Fall sein, dass man selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Und: Der Eigentümer des Hauses muss die Möglichkeit haben, den Mangel von einem Sachverständigen ansehen zu lassen und entsprechend zu beseitigen. Hierfür darf der Mietende seinem Eigentümer auch eine angemessene Frist von beispielsweise einem Monat setzen.
Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, so beauftragt u.U. das Gericht den Gutachter und verlangt für seine Arbeit einen Vorschuss. Abhängig von der Beweislast müssen die Kosten hierfür vom Bewohner übernommen werden. Ein Beispiel: Hat man als Mieter einer Mietwohnung Schimmelpilze in seiner Wohnung entdeckt (etwa Schwarzschimmel oder grünen Schimmel) und seinen Eigentümer darüber in Kenntnis gesetzt, welcher jedoch nicht reagiert, so darf man eine Frist von einigen Wochen setzen, um den Mangel zu beheben. Reagiert er dennoch nicht, ist der Bewohner dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Sollte der Eigentümer noch immer nicht reagieren, wäre eine Klage gerechtfertigt.
Dann aber muss der Bewohner der Mietwohnung den Mangel vor Gericht beweisen, wodurch ein Sachverständiger beauftragt wird. In diesem Fall muss der Vorschuss erst einmal vom Mieter bezahlt werden. Gewinnt man den Prozess und der Mangel ist auf den Vermieter zurückzuführen, so muss der Vermieter sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für den Sachverständigen übernehmen. Hier zeigt sich, wie wertvoll eine Rechtsschutzversicherung sein kann. Denn sollte ein Sachverständiger feststellen, dass der Bewohner der Mietwohnung schuld am Schaden ist, kann das schnell teuer werden und zu Kosten von mehreren tausend Euro führen.
Es gibt Fälle, in denen sich die selbstständige Beauftragung eines Sachverständigen lohnt – wie zum Beispiel dann, wenn ein Bewohner der Wohnung ernsthaft durch den Schimmel erkrankt ist und die Ursache schnellstens ermittelt und anschließend behoben / saniert werden muss. Auch hierfür können wir Ihnen gern die passenden Dienstleister vermitteln – nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Tipps zur Prävention vor Schimmel: So lässt sich der Schimmelpilzbefall vermeiden
Grundsätzlich ist man als Bewohner der Mietwohnung dazu verpflichtet, das Risiko der Bildung von Schimmel durch korrektes Verhalten so gut es geht zu verhindern (siehe Schimmelpilzbefall in Mietwohnung). Ein Hygrometer kann durchaus eine gute Hilfe sein, um die Luftfeuchtigkeit in den Räumen immer wieder messen zu können. Für Vermieter bietet es sich an, solche Messgeräte direkt in der Wohnung zu installieren – dazu verpflichtet ist man aber natürlich nicht. Auch der Mieter kann selbst entscheiden, ob er ein Hygrometer nutzen möchte.
In jedem Fall hat der Bewohner der Mietwohnung aber dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung regelmäßig gelüftet wird, damit überschüssige Feuchtigkeit nach außen entweichen kann (vgl. den Artikel Feuchtigkeit im Haus). Besonders zu empfehlen ist das Stoßlüften: Hierbei werden mehrere Fenster mehrfach am Tag für 10 bis 15 Minuten vollständig geöffnet, damit frische Luft ins Haus strömen und Feuchtigkeit nach außen entweichen kann. Im Sommer sollte ruhig länger gelüftet werden – hier sind bis zu 30 Minuten zu empfehlen.
Wichtig ist für Räume mit einer höheren Luftfeuchtigkeit – wie dem Badezimmer (siehe Schimmel im Bad) und der Küche – dass hier besonders häufig gelüftet wird. Sofern innerhalb der Wohnung die Wäsche getrocknet wird, ist es außerdem wichtig, dass das Fenster stets in Kippstellung geöffnet bleibt, denn dabei verdunstet natürlich besonders viel Feuchtigkeit.
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und regelmäßigen Lüftens doch Schimmel entstehen, ist es wichtig, schnell zu handeln und den Eigentümer darüber zu informieren. Je zeitiger die Ursache für einen Befall gefunden wird – auch dann, wenn es sich nur um einen kleinen Fleck handelt – desto einfacher lässt sich der Pilz beseitigen (vgl. Hausschimmel beseitigen), ehe er sich noch weiter ausbreiten kann. Und jeder Schimmelgutachter wird Ihnen sagen, dass sie Wasserflecken an der Wand nicht einfach überstreichen sollen, solange die Ursache nicht geklärt ist. Nehmen Sie nur einmal an, dass sich dahinter einer kleiner, versteckter Rohrbruch verbirgt…; ein Fall, der neulich bei einer Münchener Wasserschadenbeseitigung-Firma zu größeren Sanierungsmaßnahmen führte.
Schimmelgutachten: Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Sie möchten einen Schimmel-Gutachter beauftragen, weil Sie in Ihrer Mietwohnung Schimmel festgestellt haben und genau wissen, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist? Oder Sie möchten aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich herausfinden, woher der Schimmelpilz stammt? Schnell kann ein Schimmel-Gutachter oder Sachverständiger mit einer Schimmelberatung, einer Schimmeluntersuchung oder einer Analyse der Schadstoffe sehr teuer werden, wenn man die Kosten selbst tragen muss. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, wenn es um die Regulierung eines Schimmelschadens geht. Und der Schimmelgutachter ist in der Regel der erste Schritt in der Regulierung. – Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, und lassen Sie sich von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen!