Wasserschaden: Wen anrufen?

Bei einem größeren Wasserschaden in den vier Wänden ist es wichtig, die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Der folgende Artikel erläutert, an was Sie denken sollten.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist für Sie da – als Spezialist für die Beseitigung und Regulierung von Wasserschäden. Unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Sanierungsprofis sowie Anwälten für Versicherungsrecht sorgt dafür, dass Schäden schnell beseitigt werden und die Kostenübernahme mit Versicherungen geklärt wird.

Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wen anrufen bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden herrscht viel Aufregung. Die Ursache muss abgestellt werden. Sie ergreifen erste Maßnahmen, um den Schaden zu minimieren. Doch die Wasserschäden unterscheiden sich. Ein Bruch der Frischwasserleitung ist etwas anderes als eine Havarie im Abwassersystem. Die Menge des Wassers spielt eine große Rolle. Einige erforderliche Maßnahmen können Sie selbst ergreifen. Für andere benötigen Sie professionelle Hilfe. Wenn Sie zum Telefon greifen, sollten Sie wissen, wen Sie zuerst anrufen müssen. Einige Beteiligte erwarten Ihren Anruf in einer bestimmten Frist, damit sie rechtzeitig tätig werden können. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wen Sie zu welchem Zeitpunkt informieren müssen.

Wen anrufen bei Wasserschaden?! (© Lightfield Studios / stock.adobe.com)
Wen anrufen bei Wasserschaden?! (© Lightfield Studios / stock.adobe.com)

Der Schutz des Eigentums steht an erster Stelle

Wasserschäden bedrohen die Substanz von Gebäuden. Eindringende Nässe zerstört die Struktur des Baukörpers. Entstehende Risse verschlechtern die statischen Eigenschaften des Hauses. Es geht also um viel. Die richtige Reaktion im Schadensfall ist entscheidend für den Schutz des Eigentums. Leib und Leben sind bei Leitungswasserschäden meist nicht bedroht. Ziel der ersten Maßnahmen ist es daher, die Wassermenge im Gebäude möglichst gering zu halten. Sie stoppen folglich zunächst die Wasserzufuhr. Wenn z. B. der Druckschlauch zu einer Mischbatterie undicht ist, können Sie den Haupthahn abdrehen. Bei einem Rohrbruch an der Hauptwasserleitung benötigen Sie jedoch Hilfe. Können Sie den Zufluss von Leitungswasser nicht aus eigener Kraft aufhalten, sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass es ablaufen kann. Rufen Sie einen Handwerker-Notdienst, der das Leck an der Wasserleitung verschließt.

Läuft das Wasser in den Keller, muss es zügig ausgepumpt werden. Je kürzer das Wasser im Haus verbleibt, desto geringer sind die Folgeschäden. Der Schutz des Hauses hat absoluten Vorrang. Sie benötigen für schadenmindernde Sofortmaßnahmen keine Genehmigung des Versicherers. Er hat Sie zu diesen Maßnahmen im Versicherungsvertrag verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Sie starke Feuchtigkeit an einer Wand feststellen. Beauftragen Sie umgehend eine Leckortung, denn die Zeit drängt. Befindet sich das Wasser in den Wänden, kann das Leck in der Leitung schon alt sein. Je eher Sie handeln, umso mehr Kosten sparen Sie oder der Eigentümer später bei der Trocknung.

Wasserschaden: Wen anrufen? (© Monkey Business / stock.adobe.com)
Wasserschaden: Wen anrufen? (© Monkey Business / stock.adobe.com)

Aufgaben für Mieter und Eigentümer

Haben Sie oder der Handwerker die Schadensursache behoben, können Sie weitere Beteiligte informieren. Es ist ein Unterschied, ob Sie Mieter oder Eigentümer der Wohnung sind, in der Sie leben. Als Mieter haben Sie die Pflicht, dem Vermieter umgehend Mitteilung über einen Wasserschaden zu machen. Denn er muss wissen, wie es um sein Eigentum steht. In Mehrfamilienhäusern ist es üblich, dass eine Hausverwaltung die Immobilie bewirtschaftet. In diesem Fall informieren Sie die Hausverwaltung. Da es sein kann, dass Sie Vermieter oder Verwalter nicht erreichen, nutzen Sie die Möglichkeiten, eine Mitteilung zu hinterlassen. Ob auf dem Anrufbeantworter oder als E-Mail, Sie zeigen den Beteiligten, dass Sie die Informationspflichten ernst nehmen.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus tragen Sie auch Verantwortung für Ihre Mitbewohner. Informieren Sie diese ebenso zeitnah. Das Wasser findet seinen Weg an den Wänden eines Hauses entlang nach unten. Achten Sie auf am Boden liegende Verteiler. Bei einem Rohrbruch kommt es infolge der Durchfeuchtung elektrischer Leiter oft zu Kurzschlüssen.

Droht eine Überschwemmung Ihres Grundstücks, dann informieren Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn.

Der Schutz des Eigentums betrifft nicht nur das Haus, sondern auch sämtliche Gegenstände Ihres Hausrates. Verbringen Sie diese Sachen an einen trockenen Ort. Auf diese Weise geben sie auch keine Nässe mehr an das Gebäude ab.

Nun haben Sie alle Maßnahmen zur Schadenminderung ergriffen. Weiterhin haben Sie den Gebäudeeigentümer, die Hausverwaltung, Mitbewohner und Nachbarn benachrichtigt. Jetzt hat eine weitere Beteiligte Ihre Aufmerksamkeit: die Versicherung.

Die Versicherung ist von Anfang an dabei

Bei einem Leitungswasserschaden können drei Versicherungen betroffen sein. Für das Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Alle persönlichen Sachen in Ihrer Wohnung werden durch die Hausratversicherung geschützt. Sind Nachbarn von dem Schaden betroffen, ist dies ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.

Informieren Sie als Hauseigentümer zuerst die Gebäudeversicherung. Auch hier gilt: Erreichen Sie niemanden, geben Sie eine Meldung ab. Diese sollte jene Angaben beinhalten, die es dem Versicherer ermöglichen, den Umfang des Schadens abzuschätzen. Beantworten Sie mit einer Meldung folgende Fragen:

  • Wo und wann haben Sie den Schaden festgestellt?
  • Welche Wassermenge ist geschätzt ausgetreten?
  • Welche Maßnahmen haben Sie zur Schadensabwehr ergriffen?

Diese Angaben gelten ebenso für Ihre Hausratversicherung. Setzen Sie einen Nachbarn über den Wasserschaden in Kenntnis, dann übergeben Sie ihm am besten gleich die Versicherungsnummer Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Hausverwaltung wird ebenso danach fragen. Die Schäden werden zwar durch die Gebäudeversicherung des Hauses übernommen. Diese hat aber die Möglichkeit, von Ihnen als Verursacher Regress zu verlangen.

Dokumentieren Sie den Schaden von Anfang an gründlich. Notieren Sie, wen Sie wann angerufen haben. Erstellen Sie Fotos, auf denen man deutlich erkennen kann, wo und wie hoch das Wasser gestanden hat. Fotografieren Sie auch die nasse Wand, solange sichtbare Spuren vorhanden sind. Die Wohngebäudeversicherung hat es damit später leichter über den Umfang der Trocknung zu entscheiden. Oft hat man Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen bei unterschiedlichen Anbietern. Achten Sie immer darauf, dass sich Ihre Angaben in den Meldungen decken. Tauchen später Unklarheiten auf, kann die Schadensanierung deutlich verzögert werden (siehe Versicherung verzögert Schadensregulierung). Und Streit und Probleme bei der Schadensabwicklung gibt es bei manchen Versicherungen auch so schon oft genug. Wir von der Deutschen Schadenshilfe wissen: Oft hilft dann nur noch das Einschalten eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. – Gern stellen wir im Ernstfall einen entsprechenden Kontakt her. Vgl. auch: Welcher Anwalt bei Wasserschaden?

Eine gute Vorbereitung ist kein großer Aufwand

Wasserschäden passieren immer im falschen Moment. An einem späten Samstagabend werden nicht mehr viele Büros besetzt sein. Deshalb ist eine gute Vorbereitung auf ein solches Ereignis vorteilhaft. Die Notrufnummern Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung sollten Sie immer in Reichweite haben. Informieren Sie sich über handwerkliche Notdienste, die Ihnen im Havariefall helfen können. Wir können Ihnen die Experten bei Wasserschäden in Ihrer Region benennen.

Als Mieter sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Hausverwaltung. Gibt es ein 24-h-Notrufsystem für solche Fälle? Sind Unterstellmöglichkeiten für durchnässten Hausrat vorhanden?

Absperrventile sollten immer frei zugänglich sein. Das gilt besonders dann, wenn sich diese im Keller des Hauses befinden.

Achten Sie darauf, das die beauftragten Notmaßnahmen finanziell in einem vernünftigen Verhältnis zum Schaden stehen. Sie sollten die Fristen kennen, in der Ihre Versicherung die Schadensmeldung erwartet. Oft heißt es: unverzüglich. Das bedeutet, der Versicherer möchte unmittelbar nach Ihren Maßnahmen zur Schadensminderung informiert werden (siehe auch: Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen).

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Schadensursache haben, z. B. Pfusch am Bau oder ein Versäumnis des Wasserversorgers, holen Sie sich zeitnah einen Gutachter und ggf. einen Fachanwalt.

Es ist kein großer Aufwand, sich auf einen Leitungswasserschaden vorzubereiten. Eine Übersicht der wichtigsten Telefonnummern und Internetadressen sind schnell erstellt. Sie sparen viel Zeit und darüber hinaus Ärger.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Monkey Business / stock.adobe.com

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um unser Qualitätsniveau bei hoher Nachfrage zu sichern, erheben wir eine Aufwandspauschale von 19,98 €.