Wasserschaden Trocknung – Wie geht’s, wer macht’s, was kostet’s und wer zahlt?

Ein Wasserschaden, der in Folge eines Rohrbruchs oder auch durch Hochwasser entsteht, ist immer ein Schock, der hohe Kosten nach sich ziehen kann. Wichtig ist, dass sämtliche Gebäudeteile, die vom Wasserschaden betroffen sind, in jedem Fall von einem Fachbetrieb unter die Lupe genommen werden. Nachdem die Bausubstanz analysiert worden ist, kann damit begonnen werden, die richtigen Maßnahmen für die Wasserschaden Trocknung festzulegen.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe können Sie dabei unterstützen: Mit Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsbetrieben aus unserem Expertennetzwerk für Wasserschäden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wasserschäden müssen fachgerecht getrocknet werden!

Die Trockenlegung einer Wohnung oder eines Hauses nach einem Wasserschaden kann schnell mehrere Wochen lang dauern. Wie lang die Trocknungszeit dann tatsächlich ist, hängt allerdings von unterschiedlichen Faktoren ab – einerseits vom Ausmaß des Wasserschadens, andererseits auch davon, wie viele Räume betroffen sind oder wie groß die Gesamtfläche ist, welche getrocknet werden muss. Auch spielt es eine Rolle, ob die Dämmung feucht geworden ist, ob es eine Fußbodenheizung gibt oder ob die Geschossdecke aus Holz besteht – hier sind dann unter Umständen sogar weitergehende Sanierungsarbeiten erforderlich (vgl. Wasserschadensanierung).

Eine nicht fachgerecht durchgeführte Trocknung eines Hauses kann durchaus auch Folgeschäden nach sich ziehen, welche nicht unbedingt auf den ersten Blick für die Bewohner erkennbar sein müssen. Mit der Zeit können sich Schimmel, Hausschwamm oder andere Mängel zeigen. Diese Konsequenzen sind unter anderem durch eine zu kurze Trocknungszeit bedingt – oder aber, es wurden schlichtweg die falschen Trocknungsgeräte verwendet, die noch Restfeuchtigkeit im Haus zurückgelassen haben. Weil man als Laie schnell viele Fehler machen kann, ist es umso wichtiger, sich an einen Fachbetrieb (Trocknungsfirma) zu wenden, der sich auf das Thema Bautrocknung spezialisiert hat und über entsprechende Erfahrung verfügt.

Die Trocknung von Decken und Wänden nach einem Wasserschaden – wie erfolgt sie?

Für gewöhnlich werden Wände und Decken in Folge eines Wasserschadens mit der Hilfe von Adsorptions- oder Kondensationstrocknern getrocknet (s.a. Bautrockner Verleih: Adsorptionstrockner mieten). Damit der Bautrockner (siehe Bautrocknungsgerät) so effizient wie möglich arbeiten kann, ist es unter Umständen hilfreich, Folienzelte an den Decken und Wänden, die feucht geworden sind, zu installieren. Sofern die Fassadenwände sehr dick sind oder es sich um sehr alte Kellerwände handelt, sind auch Mikrowellen- bzw. Infrarotbautrockner eine Möglichkeit (vgl. Kellertrockenlegung / Kellertrocknung). Sie können Wände mit bis zu einer Dicke von 1 m durchtrocknen. Falls Trockenbauwände mit Hohlbereichen oder auch Konstruktionen mit Holzdächern getrocknet werden müssen, so empfehlen sich dieselben Methoden wie bei einer Unter-Estrich-Trocknung. Beim Boden hängt die richtige Methode davon ab, welche Materialien sich hier befinden und ob es eine Fußbodenheizung gibt.

Bei der Bautrocknung und Wasserschadensanierung kommen die verschiedensten Geräte zum Einsatz: Luftentfeuchter, Adsorptionstrockner, Ventilatoren / Gebläse. Entsprechende Trocknungsmaßnahmen sollten am besten durch eine Fachfirma mit der richtigen Trocknungstechnik durchgeführt werden. (© embeki / stock.adobe.com)
Bei der Bautrocknung und Wasserschadensanierung kommen die verschiedensten Geräte zum Einsatz: Luftentfeuchter, Adsorptionstrockner, Ventilatoren / Gebläse. Entsprechende Trocknungsmaßnahmen sollten am besten durch eine Fachfirma mit der richtigen Trocknungstechnik durchgeführt werden. (© embeki / stock.adobe.com)

Verschiedene Möglichkeiten zur Trocknung von Fußböden

Abhängig vom Aufbau eines Fußbodens sind unterschiedliche Typen von Estrich möglich – hierfür kommen dann nach einem Wasserschaden auch ganz unterschiedliche Verfahren zur Trocknung nach dem Wasserschaden zum Einsatz. Trockenestrich setzt sich aus mehreren verschiedenen Elementen zusammen, für die unter anderem Gipskarton- oder auch Holzfaserplatten zum Einsatz kommen können. Kommt es zu einem Wasserschaden, so empfiehlt es sich, den Trockenestrich komplett zu entfernen und neu einzubauen, da er stark aufquellen kann und seine Funktionalität auf diese Weise verloren geht. Darüber hinaus kann sich hier im schlimmsten Fall sogar Schimmel entwickeln, weil es sich um organische Substanzen handelt. Handelt es sich um Verbundestrich, so ist der Estrich fest mit dem Beton verbunden. Hier erfolgt das Trocknen mit Hilfe von Adsorptions- oder Kondensationstrocknern. Sofern es sich um Estrich auf Trennlage handelt, trägt man den Estrich auf einer PE-Folie auf, welche ihn vom Beton separiert. Bei beiden Varianten ist eine oberflächliche Trocknung des Estrichs mit den genannten Bautrocknertypen nicht ausreichend – hier ist zusätzlich eine Unter-Estrich-Trocknung erforderlich. Denn es kann durchaus passieren, dass das Wasser unter den Fußbodenbelag gelangt und sich dort ausbreitet. Auch dies bildet natürlich einen Nährboden für Schimmel (vgl. Estrichtrocknung).

Die Unter-Estrich-Trocknung – was ist das genau?

Um feucht gewordene Estrichdämmschichten zu trocknen, muss ein Zugang mit Hilfe von Düsen, die über Randfugen eingeführt werden, gelegt werden. So kann der Estrich getrocknet werden, ohne dass der Bodenbelag komplett entfernt werden muss. Insbesondere in schmalen Räumen empfiehlt sich diese Vorgehendweise.

Eine andere Option ist, Zugänge zur Dämmschicht mittels einer Kernbohrung in den Estrich zu schaffen. Diese Bohrungen weisen einen Durchmesser von 4-5 cm auf und dienen als Öffnung für das Einführen von Schläuchen. Sind auf dem Boden Fliesen verlegt, so bietet sich eine 6 mm breite Bohrung in den Fugenkreuzen an, um die Fliesen nicht zerschlagen zu müssen. Optional lassen sich aber auch einzelne Fliesen zerstörungsfrei abnehmen und dann wieder neu einsetzen (vgl. auch Wasserschaden unter Fliesen erkennen). Hierfür gibt es spezielle Aufnahmesysteme, welche die Fliesen zerstörungsfrei aus ihrer Befestigung lösen können.

Möchte man den Bodenbelag erhalten, ist es außerdem möglich, dass die Bohrung durch die Wände von angrenzenden Räumen erfolgt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: In speziellen Fällen kann es erforderlich sein, eine Kernbohrung aus der darunter liegenden Etage durch die Geschossdecke vorzunehmen. Dies sollte aber nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, da auch die Statik dabei eine wichtige Rolle spielt.

Zudem muss im Vorfeld geklärt werden, ob in der Decke Strom- oder Wasserleitungen vorhanden sind, die verletzt werden können. Leitungen von Fußbodenheizungen lassen sich ganz einfach mit der Hilfe einer Wärmebildkamera ausfindig machen, damit sie bei einer Bohrung nicht zu Schaden kommen.

Unterdruck- bzw. Vakuumverfahren zur Trockenlegung

Beim so genannten Vakuumverfahren, das auch als Unterdruckverfahren bezeichnet wird, kommt ein Bautrockner zum Einsatz, welcher die Raumluft von Feuchtigkeit befreit. Darüber hinaus muss an die Bohrlöcher ein Schlauchsystem gekoppelt und auf diesem Wege die feuchte Luft abgesaugt werden. Sie wird im Anschluss entweder ins Freie geleitet oder gelangt an ein Filtergerät, welches das Wasser von der feuchten Luft trennt, trocknet und anschließend erneut an die Raumluft absorbiert. Mit Hilfe dieser Filter wird vermieden, dass Keime, Staub oder Sporen von Schimmelpilzen sich über die Raumluft verteilen können.

Heutzutage kommt das Unterdruckverfahren bei den meisten Fachbetrieben bevorzugt zum Einsatz. Es ist allerdings wichtig, dass empfindliche Holzmöbel, Musikinstrumente aus Holz oder auch Antiquitäten aus dem Raum entfernt werden, ehe die Trocknung beginnt – das Material könnte davon Schaden nehmen.

Wasserschaden trocknen: Das Überdruckverfahren als Alternative

Das Überdruckverfahren stellt die Alternative zum Unterdruckverfahren dar und erfolgt durch die Verwendung eines Schlauchsystems sowie einer Turbine mittels der Bohrlöcher. Hier wird warme Luft in die Dämmschicht eingeführt, welche die Feuchtigkeit aufnimmt und so den Boden nach und nach trocknet. Durch die Unterstützung eines Kondensationstrockners lässt sich die aufsteigende Luft von Feuchtigkeit befreien und wird dann erneut der Turbine zugeführt.

Vor allem in abgeschlossenen Räumlichkeiten empfiehlt sich diese Variante. Wird zusätzlich ein Folienzelt aufgestellt, kann dies die Effizienz zusätzlich noch erhöhen und gleichzeitig eine kürzere Trocknungszeit mit sich bringen. Weil das Überdruckverfahren allerdings das Risiko birgt, gesundheitlich schädigende Stoffe aus der Dämmschicht oder auch Sporen von Schimmelpilzen an die Raumluft freizusetzen, ist es wichtig, einen Kondensationstrockner zu verwenden und während der Trocknungsphase auch möglichst nicht in den Räumen zu wohnen.

Wasserschaden Trocknung | Wasserschadenbeseitigung mit Trockner und Gebläse (© Heiko Barth / stock.adobe.com)
Wasserschaden Trocknung | Wasserschadenbeseitigung mit Trockner und Gebläse (© Heiko Barth / stock.adobe.com)

Wer zahlt die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden ist immer ein Schock für jeden Hausbesitzer oder Mieter. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich schnellstens um das Thema Trocknung zu kümmern. Doch hier stellen sich viele Betroffene die Frage, wer denn eigentlich dafür zuständig ist und die Kosten übernehmen muss. – Wichtig ist es vor allem, die Versicherung so schnell wie möglich nach Erkennen des Schadens darüber in Kenntnis zu setzen – bestenfalls sogar noch am selben Tag (siehe auch: Wasserschaden: Was tun?). Oft kann man eine Schadensmeldung Vorlage nutzen. Wer sich zu lange Zeit lässt und die Meldung erst nach längerer Zeit übermittelt, riskiert unter Umständen sogar seinen Versicherungsschutz . Müssen Sie einen Wasserschaden trocknen und dafür stromhungrige Geräte über längere Zeit laufen lassen (vgl.: Feuchte Wand trocknen mit Heizstrahler), ist es darüber hinaus ebenfalls wichtig, dass der Stromversorger über den temporär höheren Verbrauch in Kenntnis gesetzt wird, damit dieser nicht etwa den Jahresabschlag langfristig erhöht.

Für Eigentümer eines Hauses gilt, dass diese sich an die Gebäudeversicherung wenden müssen. Diese ist zuständig für die Kostenübernahme nach einem Wasserschaden an der Bausubstanz, somit auch an Wänden, Decken oder Böden (vgl. auch Gebäudeversicherung Leistungsumfang). In einigen Fällen zahlt die Versicherung darüber hinaus sogar die anfallenden Kosten für die Trocknungsgeräte – hier kommt es aber auch darauf an, wie der Schaden entstanden ist und wer letzten Endes dafür verantwortlich gemacht werden kann. Es gilt, sich in diesem Fall erst einmal mit der Versicherung darüber auszutauschen und die Möglichkeiten zu besprechen.

Mieter sollten sich grundsätzlich als Erstes an ihre Hausratversicherung wenden, um zu prüfen, inwiefern Schäden an beweglichen Objekten – wie beispielsweise Möbeln oder Elektrogeräten – übernommen werden können (vgl. Hausratversicherung, was ist versichert?). Die Haftpflichtversicherung muss in der Regel nicht informiert werden, dafür allerdings der Vermieter. Denn er ist es letzten Endes, der Reparaturen und Trocknungen am Gebäude selbst über seine Gebäudeversicherung in Auftrag geben kann. Wichtig ist außerdem, ein Trocknungsgerät einzusetzen, welches über einen integrierten Stromzähler verfügt. So können die Kosten sich stets überprüfen und an den Vermieter übermittelt werden, falls dies gewünscht ist.

Wie hoch sind die Kosten für eine professionelle Bautrocknung?

Die insgesamten Kosten für eine Bautrocknung hängen zum Einen davon ab, wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt – was schnell drei oder vier Wochen sein können (vgl. feuchte Wand trocknen nach Wasserschaden). Zum Anderen spielt auch das Modell des Trockners eine Rolle. Die Geräteleistung eines Trocknungsgeräts liegt im Durchschnitt zwischen 400 und 1.500 Watt. Häufig sind die Geräte rund um die Uhr in Betrieb, damit die Trocknung so schnell wie möglich fertiggestellt werden kann. Der Verbrauch liegt damit bei durchschnittlich 20 bis 30 kWh und somit bei etwa 10 Euro pro Tag bei aktuellen Energiepreisen (siehe auch: Wasserschäden trocknen).

Wer für einen Wasserrohrbruch verantwortlich ist, muss natürlich auch die Kosten für die Trocknung übernehmen (vgl. Rohrbruch: Wer zahlt?). Sofern es sich um einen Versicherungsschaden handelt, dann trägt der Versicherer normalerweise auch die Energiekosten. Wichtig ist, dass ein geeichter Stromzähler zum Einsatz kommt, damit sich die Kosten bei der Versicherung geltend machen lassen. Zahlreiche Anbieter von Bautrocknern arbeiten allerdings ohnehin ausschließlich mit Geräten, die über geeichte Zähler verfügen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Copyright Beitragsbild: Heiko Barth / stock.adobe.com

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