Balkon undicht – Versicherungsschaden? Was tun? Wer haftet? Zahlt Versicherung?

Ist der Balkon undicht, und führt ggf. zu Wasserschäden am und im Gebäude, müssen in aller Regel Profis ran. Ein Sachverständiger / Gutachter kann die genaue Schadensursache und verbleibende Qualität der Konstruktion und Bausubstanz einschätzen. Dabei wird auch klar, ob und inwieweit es sich bei dem undichten Balkon um einen Versicherungsschaden handelt. Denn es ist nicht immer ganz eindeutig zu klar, wer für den Hauptschaden und ggf. Folgeschäden haftet und zahlen muss. Denn Balkone bzw. Teile des Balkons gehören in einem Mietshaus als Sondereigentum teils dem Wohnungsbesitzer und teils der Eigentümergemeinschaft. Das macht die Kostenfrage teilweise kompliziert.

Noch komplexer wird es, wenn Baupfusch / Baumängel im Spiel sind, die zu dem Bauschaden “undichter Balkon” führen, und ggf. noch Gewährleistung der Baufirma vorliegt. In derartigen Fällen macht es häufig Sinn, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und/oder eine Fachanwalt für Baurecht einzuschalten.

Und last but not least stellt sich die Frage: Welcher Handwerker bzw. welche Art von Bausanierer repariert den Schaden?

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe kann Sie unterstützen! Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, Sanierungsprofis sowie Fachanwälten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Balkon undicht – was tun?

Schäden am Gebäude sind nie gern gesehen. Sie verursachen oftmals hohe Kosten und gehen stets mit der Frage nach der Versicherung einher. Wer zahlt bei Wasserschäden am Balkon? Welcher Handwerker gilt als kompetenter Ansprechpartner? Dieser Artikel beantwortet wichtige Fragen rund um den undichten Balkon. Bei Bedarf können wir Ihnen erfahrene Dienstleister zur Sanierung sowie Sachverständige (Gutachter) vermitteln – sprechen Sie uns gerne an!

Balkon undicht - Was tun, wer haftet? Ist das ggf. ein Versicherungsschaden? (© Fotoschlick / stock.adobe.com)
Balkon undicht – Was tun, wer haftet? Ist das ggf. ein Versicherungsschaden? (© Fotoschlick / stock.adobe.com)

Undichter Balkon – wer repariert und wer haftet / zahlt für den Schaden?

Bei einem Balkonschaden gilt in erster Linie dasselbe wie bei allen anderen Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes: Die Ursachenforschung ist der grundlegende Schritt, um das Problem dauerhaft lösen zu können. Dabei kommen unterschiedliche Mittel und Wege zum Einsatz.

Sobald der Grund für den undichten Balkon gefunden ist, sollte die Ursache schnellstmöglich nachhaltig behoben werden. Auf diese Weise vermeiden Betroffene, dass das Problem bald erneut auftritt.

Welche Ereignisse begünstigen Undichtigkeiten am Balkon und wer kommt für Schäden auf?

Ursachen – wie entsteht ein undichter Balkon?

Wasserschäden und eindringende Feuchtigkeit durch bspw. Regenwasser gelten als hauptsächliche Faktoren für Undichtigkeiten am Balkon. Der Gebäudevorbau ist normalerweise ausgesprochen robust. Er hält der Witterung, Sonne, Sturm, Schnee und Regen stand. Ist dies nicht der Fall, kommt es schnell zum Bauschaden. Das kann bereits während der Bauphase passieren, wenn Handwerker nicht sorgfältig genug arbeiten. Solche Schäden äußern sich unterschiedlich.

Im Winter kann es zu Frostschäden kommen. Hierbei dehnt sich Material aus, sodass es aufplatzt und rissig wird. Das betrifft vor allem den Putz. Beton kann jedoch ebenso betroffen sein (Risse im Beton). Sind auf dem Balkon Fliesen verlegt, lagert sich ggf. Kalk durch Feuchtigkeit ab und wird zu einem Problem.

Die Fugen stellen auf einem Balkon außerdem Schwachpunkte dar. Sie sind weit weniger witterungsbeständig als bspw. Fliesen. Deswegen kommt es an diesen Punkten oftmals zu Schäden. Unkraut, das sich seinen Weg zwischen den Verbindungsstellen ans Licht bahnt, ist ein Beispiel für ein derartiges Problem. Schlimmstenfalls leidet die gesamte Balkonstatik unter solchen Problemstellen. Zusammengefasst können demnach die nachstehenden Balkonschäden auftauchen:

  • Risse im Mauerwerk
  • Unkraut zwischen Fugen
  • Kalkablagerungen
  • Wasseransammlungen
  • aufgeplatzter Putz
  • Algen und Moosbewuchs
  • bröckelnder Beton

Defekte Dichtschlämme und Regenwasser, das nicht richtig abfließen kann, stellen daher wesentliche Probleme am Balkon dar. Ein Wasserschaden zieht u. U. kostenintensive Reparaturen bis zur Balkonsanierung nach sich. Wer kommt für diese Art der Schäden auf und was gilt im Fall einer Eigentumswohnung?

Eigentumswohnung – wer haftet bei Balkonschäden?

Ist die Abdichtung bei einer sog. Loggia defekt, kommt es vorrangig auf die Haftungsfrage an. Wer ist verantwortlich für den entstandenen Schaden? Ein Balkon gilt hierbei als spezieller Teil eines Gebäudes. Er lässt sich in unterschiedliche Elemente unterteilen. Die Zuständigkeit zu klären ist wesentlich, aber nicht immer eindeutig oder einfach. Oft kommt es zu Konflikten, vor allem in Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. WEG Schaden Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum). Regelmäßig tauchen die Fragen auf:

Wer haftet und wer repariert die Wasserschäden?

Ein Balkon gehört generell zum sog. Sondereigentum. Das bedeutet, in einer Eigentumswohnung zählen alle nichttragenden Bauteile des Vorbaus zu dem Miteigentum des Wohnungsinhabers. Das betrifft bspw. den Innenanstrich, die Fugen und Fliesen. Die Eigentümergemeinschaft ist dagegen gemeinschaftlich für die tragenden Elemente zuständig. Das beinhaltet vorrangig die folgenden Bestandteile:

  • Balkongeländer
  • Fassade
  • Abdichtung bzw. Isolierung des Bodens
Balkon undicht - wer haftet eigentlich für den Schaden und die Folgeschäden? (© Fotoschlick / stock.adobe.com)
Balkon undicht – wer haftet eigentlich für den Schaden und die Folgeschäden? (© Fotoschlick / stock.adobe.com)

Versicherungsschaden – wann zahlt die Versicherung für Balkonschäden?

Bei Schäden am Gebäude, d. h. an der Bausubstanz, kommt vorrangig die Gebäudeversicherung des Eigentümers infrage. Der Balkon wäre solch ein Gebäudebestandteil. Die Art des Balkonschadens spielt gleichfalls eine Rolle. Tritt bspw. aufgrund von Undichtigkeiten und Nässeeintritt Schimmel innerhalb der angrenzenden Wohnbereiche auf, können ggf. die Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung einspringen.

Im Zweifelsfall hilft eine Bauschadenbewertung durch Bausachverständige. Diese können mit professionellen Gutachten den Bewertungsvorgang für die Versicherungen unterstützen. Zusätzlich kann ein Rechtsanwalt für Bauschäden hinzugezogen werden, falls es sich um Schäden handelt, die durch bauliche Mängel entstanden sind und ggf. sogar noch Gewährleistung auf das Gebäude durch die Baufirma besteht.

Balkon undicht – Maßnahmen zur Balkonsanierung und Balkonabdichtung

Bei einer kaputten Abdichtung am Balkon stellt sich oft die Frage: Wer repariert die Schäden? Bei schweren Beschädigungen hilft ggf. ein kompletter Abriss und neuer Anbau. Die Entscheidung für oder gegen einen Balkonabriss ist in erster Linie eine Kostenfrage. Eine Balkonsanierung kann eine mögliche Alternative sein, um den Balkon nachhaltig trockenzulegen. Das erfordert für gewöhnlich unterschiedliche Gewerke.

Welcher Handwerker hilft bei einem Wasserschaden am Balkon? Vom Dachdecker zum Fliesenleger kommt es auf den Schaden und die nötigen Reparaturen an. Für eine Bausanierung können spezialisierte Firmen weiterhelfen, die sich mit Balkonen und Terrassen auskennen (siehe Bausanierer Vermittlung). Denn die neue Balkonabdichtung erfordert stets verschiedene Schritte.

Baumangel oder Alterserscheinung? | Putz platzt ab, Balkon undicht - welcher Handwerker repariert die verschiedenen Schäden?! (© Fotoschlick / stock.adobe.com)
Baumangel oder Alterserscheinung? | Putz platzt ab, Balkon undicht – welcher Handwerker repariert die verschiedenen Schäden?! (© Fotoschlick / stock.adobe.com)

Balkonabdichtung reparieren – darauf kommt es bei einer Balkonsanierung an

Bei einer kaputten Abdichtung des Balkonbelags ist die Schadensanalyse essenziell. Hierbei lassen sich Sofortmaßnahmen von umfassenden Balkonsanierungen unterscheiden. Dichtschlämme und sog. Verkieselungsmittel helfen bspw., um zeitnah das weitere Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Aber trotz allem kann es nötig sein, den Balkon zu sanieren. Die Abdichtung der Balkonplatte ist wesentlich, damit es zu keinen neuen Schäden kommt.

Für die Abdichtung des Balkonbodens eignen sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Dank spezieller, schnell zu verarbeitender Mittel kann eine Balkonsanierung sogar innerhalb eines Tages erledigt werden. Das Gefälle spielt beim Belag generell eine wichtige Rolle. Damit keine Feuchtigkeit eindringt, muss es ungefähr 2 Prozent betragen und vom Gebäude wegführen. Gefälle-Estriche gelten hierbei als mögliche Erstmaßnahmen, um den Hausvorbau abzudichten. Fliesen zählen daneben zu den eher problematischen Elementen einer Veranda. Flüssigkunststoffe bieten sich in solch einem Fall für die Balkonabdichtung an, um grundsätzlich Stauwasser zu vermeiden.

Der Flüssigkunststoff erfüllt seinen Zweck optimal auf einem trockenen Untergrund. Dann ist das Material gegenüber Wasser, UV-Strahlen und Witterung beständig. Es besteht zudem die Auswahl zwischen verschiedenen Farben und Effekten. Gerne vermitteln wir Ihnen professionelle Handwerker für Flüssigkunststoffe.

Bei all der Versiegelung vom Bodenbelag darf die Entwässerung im Vorfeld nicht zu kurz kommen. Die gezielte Drainage und Entkoppelung helfen, Stauwasser bzw. Sickerwasser am Balkon wieder loszuwerden. Zu guter Letzt sorgen Bitumenbahnen in Kombination mit einem sog. Dichtband dafür, den Balkon abzudichten. Siehe auch: Balkon abdichten, Wasserschaden durch undichte Dachterrasse, Wasserschaden unter Fliesen.

Fazit: Balkonsanierung nach Wasserschaden

Ein Versicherungsschaden durch einen undichten Balkon kann sich durch Wasserschäden ergeben. Meistens hilft die Gebäudeversicherung weiter, wobei die Leistungen im Versicherungsvertrag relevant sind. Eine Balkonsanierung kann allgemein helfen, den Untergrund abzudichten und dem Balkon einen neuen Anstrich zu verleihen. Risse im Putz, bröckelnder Beton oder kaputter Fliesenbelag mitsamt porösen Fugen tragen zu undichten Stellen bei und sollten beseitigt werden. Bei Bedarf können Sie uns ansprechen – wir vermitteln Ihnen gerne kompetente Dienstleister.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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