Bauschadenbewertung | Nutzen Sie unsere Experten!

Gutachter aus dem Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe führen für Sie eine Bauschadenbewertung durch. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Fachanwalt in Ihrer Region mit Spezialisierung auf Bauschäden und Baumängel. Und last but not least: Geprüfte Firmen für Bausanierung / Bauschadensanierung aus unserem Netzwerk sorgen dafür, dass Schäden beseitigt werden, wenn sich der verantwortliche Baudienstleister trotz Mängelrüge und Fristsetzung nicht rührt.

Wir vermitteln Ihnen zuverlässige Experten – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Sie brauchen einen Experten für Bauschadenbewertungen?

Wenn ein Sachverständiger eine Bauschadenbewertung vornehmen soll, muss er den Schaden genau begutachten. Seine Gutachtenerstellung muss sämtliche Schäden umfassen, die am Bau festgestellt werden können. Dabei ist größtmögliche Expertise gefragt, denn verdeckte Bauschäden lassen sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen.

Die Schadensaufnahme dient unter anderem der Beweissicherung (vgl. Beweissicherungsgutachten). Daher muss sie lückenlos und gegebenenfalls auch gerichtsfest sein. Einen fachkundigen Gutachter oder Bausachverständigen für die Bauschadensbewertung stellen wir Ihnen gerne zur Seite.

Der von Ihnen mit dem Gutachten beauftragte Sachverständige muss ein Spezialist für Bauschäden sein – auch jene, die für einen Laien nicht offensichtlich sind. In der Regel verursachen unentdeckte Bauschäden, die übersehen werden, im Nachhinein die größten Schäden. Der Ortstermin sollte also vom Gutachter sorgfältig vorbereitet werden. Es geht um eine umfassende Dokumentation der Bauschäden in schriftlicher Form und durch aussagekräftige Bildmaterial. Außerdem müssen präzise Messungen nahelegen, dass hier Messwerte und Bauschäden vorliegen, die nachweislich jenseits der erwartbaren Leistungen liegen.

Oft geht es bei Bauschadengutachten um notwendige Nachbesserungen, ebenso oft um Schadenersatzforderungen und viel Geld. Wenn ein Bauschaden so gravierend ist, dass das Haus auch nach 18 Monaten Bauzeit noch nicht bezugsfertig ist, dann ist unter Umständen der ultimative Schadensfall mit hohen Folgekosten eingetreten.

Bauschadensbewertung | Sachverständiger dokumentiert und bewertet Bauschäden (© Pormezz / stock.adobe.com)
Bauschadensbewertung | Sachverständiger dokumentiert und bewertet Bauschäden (© Pormezz / stock.adobe.com)

Wer darf Bauschäden bewerten?

Eine Bauschadenbewertung sollte nur ein dafür geeigneter Sachverständiger vornehmen, der als Baugutachter zertifiziert ist und sich mit der Materie auskennt (vgl. Gutachter für Baumängel, Baupfusch Gutachter). Das Schadensgutachten muss fachkundig und wasserfest sein. Es darf erkannte Schäden nicht kleinreden, aber die möglichen Folgeschäden auch nicht übertreiben. Die Folgen eines erkannten Schadens müssen im Gutachten detailliert und wasserfest aufgezeigt werden.

Mit einem Gegengutachten der generischen Seite ist meist zu rechnen. Der Gutachter muss so gewählt werden, dass er in einem Rechtsstreit durch seine Expertise glänzt. Ein Experte aus dem Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe ist immer eine gute Wahl. Gern sprechen wir eine entsprechende Empfehlung aus ihrer Region aus.

Was macht ein Sachverständiger für Bauschadenbewertung?

Ein Bausachverständiger stellt fest, ob es während oder nach der Bauphase zu Baumängeln und Bauschäden an einer Immobilie gekommen ist. Wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wird, solange die Schäden noch klein sind, können Nachbesserungen eingefordert und größerer Schaden am Haus abgewendet werden. Dafür ist eine Mängelrüge sinnvoll (vgl.: Mängelanzeige Bau, Baumängel richtig anzeigen).

Der Sachverständige in Baufragen ist aber auch beratend tätig. Er unterstützt potenzielle Käufer beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. Wer eine ältere Immobilie erbt, sollte einen Gutachter für die Sanierungsberatung hinzuziehen. Es geht darum, offene und verdeckte Mängel festzustellen, den möglichen Umfang von Reparaturen zu ermitteln oder die Höhe des Kaufpreises zu hinterfragen. Bei erheblichem Sanierungsbedarf fallen schon dadurch Mehrkosten an.

Der Sachverständige kann auch ermitteln, ob die geplanten Umbauten die Statik verändern oder der Anbau einer Garage baurechtlich in Ordnung ist. Er prüft, ob eine Photovoltaik-Anlage auf dem derzeitigen Dach installiert werden kann oder ob bestimmte Wände ohne Schaden entfernt werden können. Für Hausverkäufer erstellt der Sachverständige ein Wertgutachten, damit der Kaufpreis realistisch ist. Damit sind Preisverhandlungen leichter argumentativ zu untermauern.

Ob es ein detailreiches Komplettgutachten oder ein Kurzgutachten sein soll, entscheidet der Auftraggeber. Begleitet ein Gutachter einen Neubau durch regelmäßige Ortstermine, kann er Stichproben nehmen und den Baufortschritt überprüfen. Pfusch am Bau wird in diesem Fall frühzeitig bemerkt. Die Bauabnahme nach Fertigstellung ist ein weiterer Aufgabenbereich. Da es um viel Geld und noch mehr Ärger gehen kann, ist ein Sachverständiger in jedem Fall sein Geld wert.

Zu den angebotenen Leistungen gehören nämlich auch Schimmelgutachten, die Überprüfung von Wohnflächenberechnungen, die Prüfung oder Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes, die Energieberatung, eine Schlichtung oder die Beweissicherung im Fall eines Schadens.

Bauschadenbewertung (© Andrii Zastrozhnov / stock.adobe.com)
Bauschadenbewertung (© Andrii Zastrozhnov / stock.adobe.com)

Was kostet eine Bauschadensbewertung?

Ein Baugutachter kostet möglicherweise viel Geld – aber nicht halb so viel wie viele Hausbesitzer, Erben oder Häuslebauer glauben. Mit Preisen um die 100 bis 180 Euro je Stunde plus Fahrtkosten sollte man jedoch rechnen.

In der Regeln lohnt sich die Investition aber, weil ein Bauschaden einen ungleich teurer zu stehen kommt – bis hin zum finalen Abriss des neu gebauten Hauses (siehe auch: Was kostet ein Hausabriss?). Die Preise für eine Kaufberatung durch einen Sachverständigen können bei einem Einfamilienhauses bei 300 bis 400 Euro für Beratungsleistungen liegen. Bei einem Doppelhaus fallen oft 500 bis 600 Euro plus Anfahrtskosten an. Sollen die Beratungsinhalte schriftlich fixiert werden, kostet das Kaufgutachten zusätzlich geschätzte 40 Euro je DIN A4-Seite. In der Regel kommen etwa 200 bis 300 Euro auf Sie zu.

Die Kosten für Immobilienbewertungen sind bei einem detaillierten Komplettgutachten für ein Einfamilienhaus mit 1.000 bis 2.000 Euro zu veranschlagen. Für Kurzgutachten fallen nur 100 bis 500 Euro an Kosten an. Die Baubegleitung durch einen zertifizierten Bausachverständigen ist aufwändiger. Dafür benötigt es meist mehrere Ortstermine. Kosten von 3.000 und 6.000 Euro sind für das Gutachten eines Bausachverständigen die Regel. Eine Bauabnahme kostet etwa 500 bis 1.000 Euro (vgl.: Was kostet ein Baugutachten?).

Die Unterstützung durch den “Verband Privater Bauherren” oder den “Bauherren-Schutzbund” erfordert eine Mitgliedschaft. Die Mitgliedsgebühren liegen beim “Verband Privater Bauherren” bei vier bis maximal 15 Euro monatlich, beim “Bauherren-Schutzbund bei 11 Euro. Einmalig fällt dort eine Aufnahmegebühr an. Honorare und Fahrtkosten unterscheiden sich beim “Verband Privater Bauherren” je nach Bundesland und Region. Beim “Bauherren Schutzbund” ist mit einem Stundensatz von 105 Euro für die Gutachtenerstellung zu rechnen.

Welche Bauschäden können festgestellt werden?

Wenn Sachverständige einen Bauschaden begutachten, handelt es sich dabei oft um Pfusch am Bau. Der Unterschied zwischen Sanierung und Renovierung sollte beim Erwerb eines älteren Reihenhauses jedoch jedem klar sein. Oftmals ist der Baustandard solcher Häuser weit unter dem, was heute sinnvoll oder vorgeschrieben ist.

Beispiele für typische Bauschäden sind

  • Schimmelprobleme durch unzureichende Abdichtung
  • eine notwendige Kellerbodensanierung wegen Schäden am Estrich
  • Setzrisse beim Neubau
  • eine falsch eingebaute Bodeneinschubtreppe
  • schiefe Wände
  • feuchtigkeitsdurchlässige Fensterlaibungen
  • eine undichte Dampfsperre
  • die mangelnde Entwässerung der Kelleraußentreppen
  • eine undichte Lüftungsanlage
  • ein nicht entlüftbarer Spitzboden
  • Risse in tragenden Holzbauteilen
  • andere als die vereinbarten Installationen
  • Risse im Beton
  • oder Fassadenrisse (Risse im Putz, Risse im Mauerwerk).

Ohne ein Beweissicherungsverfahren unterliegen unentdeckte Baumängel der Verjährung. Eine Schimmelwand bedarf des Nachweises eines Bauschadens durch Sachverständige, sonst wird dem Hausbesitzer falsches Verhalten beim Lüften vorgeworfen. Gleiches gilt, wenn der Handwerksbetrieb den Kellerboden abdichten muss, weil Nässe von außen eindringen kann.

Wenn für die Schadstoffsanierung oder die Bausanierung Firmen gesucht werden, helfen wir Ihnen gerne. Gleiches gilt, wenn ein Baurecht-Fachanwalt oder ein Fachbetrieb für Balkonsanierungen benötigt werden.

Wenn ein Baumängel-Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, geht es meist um einen Gerichtsprozess und Schadenersatzforderungen. Ob ein vom Gericht dazu verurteilter Bauunternehmer auf eigene Kosten das ganze Haus sanieren muss, ist jedoch fraglich. Oftmals meldet das Bauunternehmen einfach Insolvenz an. In diesem Fall müssen die Kosten für Komplettsanierungen meist vom Hausbauer selbst getragen werden. In vielen Fällen steht bei gravierenden Baumängeln und der Insolvenz des Bauunternehmens der Abriss des Neubaus im Raum.

Sachverständiger für Bauschadenbewertung nutzt Drohne zur Begutachtung eines Schadens am Dach (© EKH-Pictures / stock.adobe.com)
Sachverständiger für Bauschadenbewertung nutzt Drohne zur Begutachtung eines Schadens am Dach (© EKH-Pictures / stock.adobe.com)

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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