Wie erfolgt die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit?
Wie viele andere Menschen haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Sie erwarten die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie wegen einer schweren und anhaltenden Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Damit der Versicherte im Leistungsfall seine BU-Rente erhält, muss eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer erfolgen. Ihre Versicherung hat für den Leistungsfall genaue Regeln aufgestellt. Diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Hier ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer seine Leistungen erbringt. Es ist aber ebenso geregelt, wann der Versicherer sich von der Leistungspflicht befreien kann.
Mit dem eingereichten Leistungsantrag und der Diagnose einer Erkrankung besteht nicht automatisch der Anspruch auf die Zahlung einer Rente. Das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit muss erst durch die Versicherung anerkannt werden.
Wie erfolgt die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit? Was kann der Versicherte tun, wenn die Versicherung den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente ablehnt? – Lesen Sie weiter.
Wann erkennt die Versicherung eine Berufsunfähigkeit an?
Eine Berufsunfähigkeit liegt nach typischer Definition vor, wenn der Versicherte seine Tätigkeit wegen Krankheit oder Kräfteverfall für mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 % nicht mehr ausüben kann. So oder ähnlich sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in fast allen Versicherungsbedingungen formuliert. Der sogenannte “Prognosezeitraum” beträgt sechs Monate. Für mindestens diese Dauer müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können.
Bei erheblichen Erkrankungen mit einem großen Zeitbedarf für Therapie und Rehabilitation liegt dieser Zeitraum oftmals mit der Diagnose vor. Hierzu gehören Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall. Sodann darf die berufliche Tätigkeit nur noch zu 50 % ausgeübt werden. Diese Bewertung wird individuell unter Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Arbeitszeiten vorgenommen. Die Arbeitsunfähigkeit muss mit einer Krankheit oder Kräfteverfall begründet sein. Körperliche Beeinträchtigungen durch einen Unfall oder eine Körperverletzung sind hierbei in der Regel mitversichert.
Der Nachweis der Erkrankung erfolgt mindestens durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit eingetragener Diagnose. Wenn diese Meldung dem Versicherer vorliegt, erhalten Sie zahlreiche Formulare für den Leistungsantrag. Neben Kopien von Arztunterlagen füllen Sie hierbei mehrere Selbstauskünfte aus. Erst wenn alle Dokumente vorliegen, wird Ihr Leistungsfall abschließend geprüft. Die bereits erwähnten Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit müssen zweifelsfrei vorliegen. Die Zahlung einer Rente beginnt frühestens mit dem Abschluss der Prüfung zur Leistungspflicht. Sie kann, wenn das Verfahren länger dauert, auch rückwirkend gezahlt werden.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Anerkennung der BU durch die Versicherung. Somit besteht auch kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vgl. u.a.: AachenMünchener Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Württembergische Berufsunfähigkeit zahlt nicht.
Warum verweigert die Versicherung die Anerkennung der Berufsunfähigkeit trotz Krankheit?
Mit dem Leistungsantrag prüft die Versicherung das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung einer BU-Rente. Eine Diagnose mit einem Prognosezeitraum lässt sich schnell mit einer AU-Bescheinigung belegen. Doch nicht jedes Krankheitsbild ist so eindeutig wie gebrochene Füße oder ein Herzinfarkt. Der Großteil heutiger Leistungsanträge wird mit psychischen Erkrankungen begründet. Burn-out, Depressionen oder schwere Angststörungen lassen sich nicht einfach mit Geräten messen.
Einige Diagnosen lassen sich nur durch ein individuelles Gutachten feststellen. Auch der mitversicherte Kräfteverfall muss größer sein, als er dem Alter des Versicherten entsprechend zu erwarten ist. An dieser Formulierung erkennen Sie bereits, welche Art von Haarspalterei auf Sie zukommt. Sie ahnen außerdem, wie groß der Spielraum des begutachtenden Mediziners ist (vgl. BU zahlt nicht). Doch selbst wenn die Diagnose eindeutig ist: Die Bewertung, ob die Erkrankung ausreicht, dem versicherten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % nachgehen zu können, steht an dieser Stelle noch aus.
Neben der Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen sichtet der Versicherer Ihren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dem Antrag entnimmt er eventuelle Vereinbarungen für Leistungsausschlüsse. Er prüft darüber hinaus ob Sie bei der Antragstellung Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. Das ist der Fall, wenn Sie eine Vorerkrankung verschwiegen haben.
Zweifel an der Diagnose oder dem Maß der Arbeitskraft sind häufige Gründe dafür, dass eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit verweigert wird (vgl. etwa: Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung Erfahrungen, Ärger mit LVM Berufsunfähigkeitsversicherung, Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Die Möglichkeit der Verweisung in eine andere Tätigkeit ist ein weiterer Grund, mit welchem sich die Versicherung von der Leistungspflicht befreien kann.
Die Versicherung will keine BU-Rente zahlen – was kann ich tun?
Wenn Ihre Versicherung die Anerkennung der Berufsunfähigkeit verweigert, erhalten Sie eine Begründung. Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden. Egal, worum es nun geht: ein Gutachten, dass Sie Ihrer Tätigkeit nur zu 49 % nicht mehr nachgehen können oder die Verweisung in eine andere Tätigkeit, die Ihrer psychischen Verfassung entspricht. Der Ball liegt bei Ihnen. Ihnen läuft die Zeit davon.
Wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Lassen Sie den Anwalt alle medizinischen Unterlagen, Ihren Versicherungsvertrag und den Leistungsantrag überprüfen. Vergessen Sie nicht: Sie haben den Leistungsantrag mit einem Attest Ihres behandelnden Arztes gestellt. Ein Mediziner hat Ihnen bereits bestätigt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Die Versicherung erkennt den Eintritt des Leistungsfalles aufgrund eigener Gutachten nicht an. Das müssen Sie nicht akzeptieren. Und notfalls müssen Sie für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit vor Gericht klagen.
Auch wenn die Versicherung andere Gründe geltend macht, um Ihre BU-Rente zu verweigern, lassen Sie diese genau prüfen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiß, welche unwirksamen Klauseln Versicherungsbedingungen enthalten. Er findet auch heraus, ob Sie sich den Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zurechnen lassen müssen. Er hat das Recht zur vollständigen Akteneinsicht in den Leistungsfall. Wenn eine Verweisungsklausel existiert, dann nutzt der Versicherer diese auch. Er kann Sie dann trotz nachgewiesener Berufsunfähigkeit in eine gleichwertige Tätigkeit verweisen. Er behauptet dann, Ihre körperlichen Fähigkeiten reichen für diese Tätigkeit noch aus. Ihr Anwalt wird begründen, warum das nicht so ist.
Keine Anerkennung der BU – Werden Sie sofort aktiv!
Nehmen Sie die Ablehnung Ihres Leistungsfalles nicht einfach hin. Es geht um Ihre Gesundheit, Ihr Geld und nicht zuletzt um Ihre Glaubwürdigkeit. Wollen Sie aufgrund der Erkrankung eine Rente auf Erwerbsminderung beantragen, sollten Sie nicht kurz zuvor die Ablehnung der Berufsunfähigkeit akzeptiert haben.
Übrigens: Mit der Anerkennung der Leistungspflicht des BU-Versicherers endet der Anspruch auf eine Krankentagegeldversicherung. Wir die BU-Rente rückwirkend gezahlt, dann wird es kompliziert (siehe auch: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, Anwalt Versicherungsrecht Krankenversicherung). Wegen des Bereicherungsverbotes kann die Krankenkasse Leistungen zurückfordern. Aus diesem Grund dürfen Sie mit dem Leistungsantrag keine Zeit verlieren.
Mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht können Sie entscheidende Fehler bei Ihrer Mitwirkung vermeiden. Sie prüfen außerdem, ob sich auch Ihre Versicherung mit ihren Mitarbeitern korrekt verhalten haben. Es geht um viel Geld bei der Zahlung einer BU-Rente. Lassen Sie Ihren Leistungsantrag am besten von Anfang an durch einen Fachanwalt begleiten. Siehe auch: Berufsunfähigkeit beantragen.