Entsorgung nach Brand – Wir haben die Experten!
Ein Haus- oder Wohnungsbrand ist immer ein großer Schock für alle Beteiligten. Dabei gilt natürlich, als Erstes immer sich und seine Liebsten in Sicherheit zu bringen – und das so schnell wie möglich. Nachdem das Feuer allerdings von der Feuerwehr gelöscht worden ist und die Polizei die Brandstelle wieder für die Bewohner freigibt, zeigt sich erst das ganze Ausmaß des Schadens: Bei einem Brand entsteht viel Schutt und Asche und somit kommt es natürlich auch zu Abfällen, die korrekt entsorgt werden müssen (Brandrückstände). Denn hierbei handelt es sich häufig um Stoffe, die sich nicht einfach so über den normalen Müll entsorgen lassen, sondern eine fachgerechte Entsorgung erfordern oder auch recycelt werden können.
Wie eine Entsorgungsfirma nach dem Brand arbeitet und mit welchen Kosten bei einer Entsorgungsfirma zu rechnen ist, stellen wir im nachfolgenden Ratgeber genauer vor.
Die Gefahrenbereiche nach der Klassifikation von Versicherungen
Ein Hausbrand ist immer ein einschneidendes Ereignis, das viele Spuren hinterlässt. Gemäß der Richtlinien vom GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden Brände in unterschiedliche Gefahrenbereiche eingeteilt.
- Gefahrenbereich 0 bezeichnet Brände mit einer räumlich stark begrenzten Ausdehnung von maximal einem Quadratmeter – wie beispielsweise ein Brand des Papierkorbs, einer Herdplatte bei einem Küchenbrand oder auch einer Kerze auf dem Tisch. Hierbei entsteht so gut wie keine Verschmutzung.
- Gefahrenbereich 1 bezeichnet Brände, bei denen Verschmutzungen deutlich sichtbar sind und die sich über einen größeren Bereich erstrecken, die aber keine gravierende Kontamination durch Schadstoffe mit sich bringen und insofern für die Bewohner keine besonders gefährlichen Folgen nach sich ziehen.
- Gefahrenbereich 2 bezeichnet Brände, bei denen sich der kontaminierte Bereich über einen größeren Bereich erstreckt und die einen hohen Grad der Verschmutzung mit sich bringen. Auch sind hierbei verschiedene Kunststoffe und chlororganische Stoffe wie zum Beispiel PVC enthalten oder es liegt eine gravierende Kontamination mit Schadstoffen am Brandort vor. Ein typisches Beispiel für den Gefahrenbereich 2 sind Schwelbrände innerhalb des Hauses.
- Gefahrenbereich 3 bezeichnet Brände, bei denen nicht nur die typischen Verschmutzungen entstehen, sondern auch Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt werden. Sie können als Betriebs-, Roh- oder Hilfsstoffe vorkommen. Darunter fallen beispielsweise Mineralwolle oder auch Asbest, die häufig in Altbauten verbaut worden sind.
Beseitigung der Rückstände: Welche Brandabfälle können bei einem Feuer entstehen?
Brandschutt setzt sich aus verschiedenen mineralischen Stoffen, Asche oder auch anderen Rückständen zusammen. Auch verbranntes Mobiliar, Güter oder Baustoffe bleiben natürlich am Schadensort zurück – entweder in Form von Asche oder als verkohlte, kaum noch erkennbare Reste. Brandschutt bezeichnet allerdings auch Inventar, welches durch den Einsatz von Löschwasser oder -mittel nicht mehr weiter genutzt werden kann und aus diesem Grund entsorgt werden muss. Teile des Gebäudes, in denen kein Brandschutt zurückbleibt, die aber bei einer Neuplanung entsorgt werden müssen, gelten als Bauschutt.
Brandschutt ist oft nicht ungefährlich für die Bewohner, da er nicht selten giftige organische Stoffe enthalten kann. Dazu zählen unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – kurz genannt PAK – oder auch polychlorierte Biphenylene (PCB). Je nach Verbrennungsvorgang und Ausgangsmaterialien können diese toxischen Stoffe in unterschiedlich hoher Konzentration vorliegen und ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen.
Solche Giftstoffe entstehen durch einen unvollständigen Verbrennungsvorgang von Kunststoffen wie PVC, der unter anderem als Bodenbelag, Möbelbezug, Rollladenstoff oder auch in Fenstern verbaut wird oder auch aus Kunststoffen von TV-Geräten, Computern und anderen elektronischen Geräten.
Weil bei einem Brand unterschiedliche Materialien betroffen sein können, ist es möglich, dass bei der Einstufung auch entsprechend unterschiedliche Abfallarten anfallen können. Je nach Menge der enthaltenen Schadstoffe kann es sich dabei um ungefährliche oder auch gesundheitsgefährdende Brandabfälle handeln, die teilweise bei der Beseitigung auch im Sperrmüll landen können.
Wie gefährlich einige Materialien der Brandrückstände sind, lässt sich zum Teil auch ganz ohne professionelle Untersuchung erkennen – alte Mineralwolle, verkohltes Holz oder auch Asbestzement sind natürlich durchaus Gesundheitsgefährdung für uns Menschen (vgl. Maßnahmen nach einem Brand). Es gibt aber auch toxische Stoffe, die sich nicht mit bloßem Auge erkennen lassen und erst durch eine fundierte, professionelle Analyse festgestellt werden können. Das kann zum Beispiel eine Belastung durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sein.
Generell enthalten Rückstände von Bränden allgemein einen hohen Gehalt an Schadstoffen (vgl. Schadstoffmessung nach Brand, Schadstoffsanierung) – verkohle Elemente können mitunter sogar eine krebserregende Wirkung aufweisen. Deshalb sind solche Rückstände, allgemein erst einmal als gesundheitsgefährdend einzustufen, bis kein anderes Ergebnis vorliegt. Oft werden entsprechende Bereiche deshalb auch so lange nicht betreten, bis der Entsorgungsbetrieb das Gröbste beseitigt hat.
Welche Aufgaben übernimmt ein Entsorgungsbetrieb – und wer kommt für die Kosten der Sanierungsfirma auf?
Eine Brandentsorgungsfirma oder ein Entsorgungsbetrieb für Brandüberreste kümmern sich um die vollständige Entsorgung sämtlicher Brandabfälle nach einem Gebäudebrand oder Schwelbrand – ganz egal, ob es sich um verkohlte Möbelstücke, Asche, Bauschutt oder andere Reste des Brandes handelt. Sie transportiert die beschädigten Elemente nicht nur vom Ort des Geschehens ab, sondern kümmern sich auch um deren fachgerechte Entsorgung sowie – im besten Fall als Allround-Brandsanierer – um die Rußentfernung von Wänden oder um eine Ultraschallreinigung verschmutzter Gegenstände.
Ein Brandursachenermittler kann darüber hinaus helfen, schnellstens den Grund für den Haus- oder Wohnungsbrand herauszufinden, falls dieser noch nicht bekannt ist.
Hierbei kommt natürlich auch die Frage auf, welche Versicherung für die Kosten einer Entsorgungsfirma aufkommt. Viele Brandgeschädigte sind sich unsicher, ob die Kosten für eine Entsorgungsfirma selbst übernommen werden müssen. Wichtig ist zunächst, dass nach einem Brandschaden so schnell wie möglich Kontakt zur zuständigen Versicherung aufgenommen wird, sofern es sich um ein versichertes Objekt handelt. Das können entweder ein Gebäude oder auch der Hausrat sein. Natürlich kommt die Versicherung für versicherte Objekte auf, welche durch Blitzschlag, Explosion oder auch Feuer zerstört worden sind. Darüber hinaus ersetzt die Versicherungsgesellschaft auch erforderliche Kosten zur Schadensminderung und für die eigentliche Entsorgung, sofern diese Leistungen zum Versicherungsschutz zählen (vgl: Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand).
Brandschaden beseitigen: Welche Kosten der Entsorgungsfirma können nach einem Feuer von der Versicherung ersetzt werden?
Gerade als Hauseigentümer muss man sich nach einem Feuer natürlich damit auseinandersetzen, welche Kosten die Gebäudeversicherung bei der Brandschadenbeseitigung übernehmen kann, welche damit in Verbindung stehen. Zudem fallen neben der reinen Versicherungsleistung aus dem Vertrag der Gebäudeversicherung noch weitere Ausgaben an, die gedeckt werden müssen – dazu zählen vor allem Abbruch- und Aufräum- sowie auch die Entsorgungskosten für Sperrmüll und andere Brandrückstände.
Ist ein Gebäude durch einen Brand stark beschädigt worden, so muss das Gebäude nach der Brandschadenbeseitigung bis auf den Teil, der unbeschädigt geblieben ist und sich noch weiter nutzen lässt, zurückgebaut und danach im Zuge der Brandschadensanierung neu errichtet werden. Sofern das Gebäude vollständig beschädigt worden ist, bleibt in vielen Fällen jedoch nur noch der Abriss und Wiederaufbau. Siehe auch: Abrissarbeiten Firma und Kosten.