Frostschäden an Gebäuden – Was regulieren Versicherungen?

Frost ist in den Wintermonaten die häufigste Schadensursache an Gebäuden. Denn die Kälte kann dazu führen, dass Wasser- und Heizungsrohre platzen, da sich gefrierendes Wasser ausdehnt. Taut dieses dann bei steigenden Temperaturen wieder auf, droht ein massiver Wasserschaden, der sich durch das gesamte Mauerwerk ziehen und teure Reparaturen nach sich ziehen kann. Für jeden Hauseigentümer ist ein solcher Frostschaden natürlich ein Albtraum. Zwar gibt es unterschiedliche Versicherungen, die derartige Schäden abdecken, allerdings kommt es dabei auch darauf an, wie der Schaden genau zustande gekommen ist.

Welche Versicherungen in welchem Fall für die Regulierung zuständig ist, stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Frostschaden mit Versicherung regeln – wenn die Wasserleitung eingefroren ist

Wasser vergrößert in gefrorenem Zustand sein Volumen um knapp 9 % – und dies kann auch innerhalb Heizkesseln, Heizkörpern, Heizschlangen, Fußbodenheizungen und Wasserleitungen geschehen. Das gefrierende Wasser sprengt buchstäblich seinen Rahmen und fließt in getautem Zustand aus den Installationen heraus. Viele moderne Häuser verfügen in der heutigen Zeit über einen Holz- oder Laminatfußboden mit einer Trittschalldämmung. Auch Zwischendecken und Wände sind oft mit mehreren Dämmschichten ausgestattet. Die Feuchtigkeit kann hier für massive Schäden sorgen, die so gravierend sein können, dass nur noch ein Austausch möglich ist.

Noch schlimmer sind Frostschäden, wenn dicke Dämmschichten aus Mineralwolle oder ähnlich saugfähigen Materialien sich mit Wasser aus geplatzten Wasserleitungen vollsaugen: Dann ist Schimmel eine häufige Folge des Frostschadens, der nicht selten über viele Jahre unentdeckt bleibt, da er wie die Wasserleitungen selbst nicht offen zugänglich ist.

Frostschaden an Mauerwerk / Mauer mit fehlenden Abdeckplatten (© Fotoschlick / stock.adobe.com)
Frostschaden an Mauerwerk / Mauer mit fehlenden Abdeckplatten (© Fotoschlick / stock.adobe.com)

Frostschäden an Wasserrohren: Welche Versicherung ist bei einem Frostschaden zuständig?

Im Normalfall sind Frostschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, nicht versicherbar. Sollte es dennoch dazu kommen, dass aufgrund eines Sturmschadens Regen ins Haus eindringt, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung lassen sich auch Überschwemmungen durch Regen abdecken. Das Problem dabei: Oft lassen sich Frostschäden aus Überschwemmungen oder Stürmen nicht so einfach nachweisen und daher sind sie auch nicht versicherbar.

Am häufigsten kommen Frostschäden übrigens durch Leitungswasser zustande. Platzen Trinkwasserleitungen oder einzelne Elemente an der Heizung, hat man gute Chancen, den Schaden auch vom Versicherer reguliert zu bekommen. Leitungswasserschäden fallen zu den Leistungen in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, ein großer Prozentteil davon entsteht durch den klassischen Frostschaden.

Pro Jahr übernehmen Versicherer in Deutschland jedes Jahr etwa zwei Milliarden Euro Kosten, die allein auf Leitungswasserschäden entfallen. Für eine möglichst unkomplizierte und schnelle Schadensregulierung ist es wichtig, schnell zu reagieren: Versicherte sollten Fotos anfertigen und den Schaden möglichst genau dokumentieren. Die Schadensmeldung sollte zudem innerhalb der ersten drei Tage erfolgen – hier legt jeder Versicherer eigene Fristen fest, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Welche Kosten übernimmt die Wohngebäude-Versicherung bei Frostschäden?

Allgemein übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden an Bauteilen, welche untrennbar mit dem Haus verbunden sind. Das können zum Beispiel Fenster, Türen oder auch Treppen sowie Dachrinnen am Dach sein. Sind in der abgeschlossenen Police auch Leitungswasserschäden mitversichert – was in jedem Fall zu empfehlen ist – ist ein Frostschaden an Gebäudeteilen aufgrund leitungswasserführender Installationen ebenfalls mit abgedeckt. Darunter fallen unter anderem Heizungsrohre, Heizkörper, sanitäre Anlagen, Heizkessel, Boiler und ähnliche Geräte. Abgedeckt sind des Weiteren auch Kosten für das Abtauen eingefrorener Wasserrohre sowie auch Reparaturen am Mauerwerk, der Fassade, dem Dach, den Fliesen (vgl. auch Wasserschaden unter Fliesen), der Terrasse, der Dachrinne und ähnlichen Elementen.

Frostschaden an Terrasse | Gerade bei (selbst gebauten) Terrassen mit Fliesen sind Frostschäden leider sehr häufig ... - Zahlt die Versicherung? (© Tobi / stock.adobe.com)
Frostschaden an Terrasse | Gerade bei (selbst gebauten) Terrassen mit Fliesen sind Frostschäden leider sehr häufig … – Zahlt die Versicherung? (© Tobi / stock.adobe.com)

Welche Kosten die Hausrat bei Frostschäden übernimmt

Anders als die Gebäudeversicherung deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Objekten im Gebäude ab (vgl. Wasserschaden Hausratsversicherung). Das sind beispielsweise Möbel, elektrische Geräte, Teppiche oder Vorhänge. Auch Frostschäden, die aufgrund Leitungswasserschäden an beweglichen Objekten entstehen, sind durch die Hausratversicherung geschützt. Sollten Leitungswasserschäden nicht im Tarif enthalten sein, sollte dies möglichst schnell geändert werden. Dann empfiehlt sich eine Zusatzbaustein oder auch ein Wechsel der Versicherung – denn solche Wasserschäden kommen häufiger vor, als man denkt.

Was von der Privathaftpflicht bei Frostschäden übernommen wird

Bekanntlich trägt die private Haftpflichtversicherung keine Kosten für eigene Schäden, sondern für Schäden, welche von Versicherten bei Dritten verursacht worden sind. Hat also ein Frostschaden in der Wohnung dazu geführt, dass Schäden in der darunter liegenden Wohnung entstanden sind, trägt die private Haftpflicht die Kosten hierfür. Bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Parteien schließt der Vermieter in der Regel eine spezielle Haftpflichtversicherung ab.

Wie lässt sich ein Rohrbruch am Haus bzw. in Gebäuden erkennen?

Bleiben bei Frost grundlos Heizkörper kalt oder tritt das Leitungswasser mit geringem Druck aus dem Wasserhahn aus, sollte nach der Ursache gesucht werden. Dann liegt die Vermutung nahe, dass sich irgendwo im Wasser- bzw. Heizungssystem ein Rohrbruch ereignet hat.

In diesem Fall ist es wichtig, sofort den Haupthahn zuzudrehen – auch dann, wenn man kein Wasser sieht. Wichtig ist außerdem, umgehend den Strom für den entsprechenden Teil des Gebäudes abzustellen. Wertgegenstände und Möbelstücke sollten genau wie Elektrogeräte in Sicherheit gebracht werden, ehe sie nass werden. Anschließend muss der Schaden vollständig dokumentiert werden, wobei es zu empfehlen ist, Fotos anzufertigen. Beschädigte Gegenstände sollten ebenfalls fotografiert und bis zum Abschluss der Regulierung nicht entsorgt werden.

Wie lässt sich einem Frostschaden effektiv vorbeugen?

Der wirksamste Schutz gegen einen Frostschaden am Haus ist, durchgehend zu heizen. Die Frostschutzstellung am Thermostat nützt dabei relativ wenig, da durch diesen sogenannten Frostwächter nur der Heizkörper selbst gegen das Einfrieren geschützt ist. Rohre, die sich in größerer Entfernung befinden, lassen sich durch die Einstellung des Ventils in keinem Fall schützen. Versicherungsgesellschaften empfehlen aus diesem Grund, sämtliche Räume in einem Haus bzw. einer Wohnung zu zu beheizen, dass sich die Zimmertemperatur immer außerhalb des Frostbereichs befindet. Wenig genutzte Räume müssen hier besonders beachtet werden, da man diese häufig vergisst. Allgemein sollte ein Heizungsventil während einer Frostperiode nie vollständig zugedreht werden.

Wer Frostschäden bei der Versicherung geltend machen will, z.B. durch eingefrorene Heizung, der sollte in der Frostperiode besser nicht die Heizung im Haus komplett abgeschaltet haben, auch wenn man sich einige Wochen in die Skisaison verabschiedet hat... (© Gabort / stock.adobe.com)
Wer Frostschäden bei der Versicherung geltend machen will, z.B. durch eingefrorene Heizung, der sollte in der Frostperiode besser nicht die Heizung im Haus komplett abgeschaltet haben, auch wenn man sich einige Wochen in die Skisaison verabschiedet hat… (© Gabort / stock.adobe.com)

Effizienter Frostschutz für Heizgeräte, Wasserleitungen und wasserführende Rohre im Garten

Wichtig ist, Geräte und Rohre vor dem Wintereinbruch im Garten bzw. auf der Terrasse vollständig zu entleeren. Bei einer Heizung klappt das aber nur, sofern es sich um eine extra Heizmöglichkeit für einen bei Frost ungenutzten Wohnbereich handelt. Eine außenliegende Trinkwasserleitung im Garten lässt sich normalerweise problemlos entleeren oder mit Hilfe von frostsicheren Armaturen schützen. Diese entleeren das Rohr automatisch, nachdem es benutzt wurde. Weiterhin lässt sich die Heizflüssigkeit mit Frostschutzmittel anreichern.

Solche Maßnahmen sollten möglichst von einem Experten durchgeführt werden, da Laien hierbei viele Fehler passieren können. Ebenfalls ist es ratsam, Rohre und Geräte durch Begleitheizungen zu schützen, wie beispielsweise Heizlüfter (vgl. Heizlüfter ausleihen) oder Heizgebläse (vgl. Heizgeräte mieten). Diese schalten sich automatisch ein, wenn die Temperatur eine bestimmte Untergrenze erreicht. Eine andere Option sind Rohrbegleitheizbänder oder Rohrbegleitheizungen. Diese lassen sich an oder direkt in den Heizungsrohren montieren oder auch mittels eines Thermostats freuen. Sie sind für maximalen Schutz mit Alufolie oder einigen Dämmschichten umwickelt.

Die wichtigsten Pflichten für Versicherungsnehmer

Für alle in diesem Ratgeber aufgeführten Versicherungen gilt, dass der Schutz eingeschränkt sein oder sogar vollständig entfallen kann, sofern der Versicherte seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Diese sind in jedem Versicherungsvertrag fest geregelt und sollten unbedingt befolgt werden, damit man Anspruch auf eine Schadensregulierung bei der zuständigen Versicherung hat. Viele dieser Pflichten verstehen sich von selbst bzw. fallen unter den gesunden Menschenverstand, andere dagegen müssen wirklich berücksichtigt werden. Wie beispielsweise die Pflicht, während einer Frostperiode alle Wasserhähne, die sich außen am Haus befinden, zu entleeren. Auch das Kontrollieren von Dachrinnen am Dach gehört dazu (siehe auch: Dach bei Starkregen undicht). Hier ist man im eigenen Interesse gut mit frostsicheren Außenwasserhähnen beraten – diese sind bei den meisten Neubauten heutzutage selbstverständlich, lassen sich aber auch bei Altbauten problemlos nachrüsten.

Ist man in den Wintermonaten für längere Zeit abwesend oder verreist, sollten sämtliche wasserführenden Leitungen im Haus entleert sowie der Haupthahn zugedreht werden. Das gilt auch für Fußbodenheizungen sowie auch für wasserführende Rohre innerhalb des Heizsystems. Denn sollten unter einem Fußboden die Heizschlangen reißen, ist es unumgänglich, den kompletten Bodenbelag auszutauschen. Zusätzlichen Schutz können regelmäßige Kontrollen von vertrauenswürdigen Nachbarn oder Freunden sein. Diese sollten insbesondere das Heizsystem genau kontrollieren. Wenn es nicht entleert werden soll, muss die Heizung durchgehend eingeschaltet sein. Bei Minusgraden genügt die Frostschutzeinstellung in keinem Fall, um einen Frostschaden sicher zu verhindern.

Seine Fußbodenheizung sollte man besser nicht einfrieren und platzen lassen - der Wasserschaden in Fußboden und Estrich kann ein teures Vergnügen werden... (© arife / stock.adobe.com)
Seine Fußbodenheizung sollte man besser nicht einfrieren und platzen lassen – der Wasserschaden in Fußboden und Estrich kann ein teures Vergnügen werden… (© arife / stock.adobe.com)

Fazit: Frostschäden am Haus sind eine große Gefahr im Winter

Eine eingefrorene Wasserleitung oder Dachrinne kann einen nachhaltigen Schaden am Gebäude mit sich bringen. Auch Fliesen, Dachziegel, die Fassade, die Terrasse und natürlich auch die Heizung können in Mitleidenschaft gezogen werden und erfordern daher eine regelmäßige Kontrolle im Winter. Folgeschäden durch eine eingefrorene Wasserleitung sind nicht selten sehr teuer und können die ganze Gebäudehülle, den Beton und auch den Fußboden stark schädigen. Aus diesem Grund müssen bereits kleinste Schäden am Mauerwerk genau untersucht werden, denn oft sind beschädigte Bereiche von außen nicht sichtbar.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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