Deckungszusage von der Versicherung – Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, und die Kosten einer juristischen Unterstützung über diese abrechnen lassen wollen, brauchen Sie von der Versicherung eine sogenannte Deckungszusage, bevor ein Anwalt in größerem Stil aktiv werden kann.

Ähnliches gilt bei der Beseitigung und Sanierung von Schäden am Gebäude, etwa Brandschäden oder Wasserschäden: Bevor Sie einem Sanierungsfachbetriebe oder Handwerker den Auftrag erteilen, sollte eine Zusage der Versicherung vorliegen, dass diese die Kosten (gemäß Kostenvoranschlag oder bis zu einem bestimmten Betrag) übernimmt.

Leider ist es nicht immer einfach, zeitnah und umfänglich eine solche Deckungszusage von der Versicherung zu erhalten, gerade wenn deren Schadenabteilungen aus- und überlastet sind, z.B. nach Hochwasserkatastrophen. Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie gern bei der Deckungsanfrage, und helfen auch weiter, wenn die Versicherung keine Deckungszusage geben will.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf für ein Beratungsgespräch mit einem Schadensexperten!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Deckungsanfrage, vorläufige Deckungszusage, Zusage: Wir helfen Ihnen, eine Kostenübernahme-Erklärung der Versicherung zu erhalten!

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der wird früher oder später auch mit dem Thema Deckungszusage in Berührung kommen – das ist spätestens dann der Fall, wenn es zum Eintritt eines Rechtsfalls kommt. Die Rechtsschutzversicherung trägt im Falle der Deckungszusage somit die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten. Das heißt, dass für den Versicherten (Versicherungsnehmer) selbst nur noch die Selbstbeteiligung, die im Vertrag festgehalten ist, für den Rechtsschutzfall bezahlt werden muss.

Wie hoch der Leistungsumfang der eigenen Rechtsschutzversicherung genau ist, bestimmt sich darüber hinaus danach, welche Deckungssumme man vereinbart hat und für welchen Bereich der Vertrag gilt. Sofern die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt höher liegen als die vereinbarte Deckungssumme, so ist man als Versicherter dazu verpflichtet, alle weiteren Ausgaben aus eigener Tasche zu bezahlen.

Deckungszusage von der Versicherung erhalten (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Deckungszusage von der Versicherung erhalten (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Was wird von der Rechtsschutzversicherung beim Erteilen einer Deckungszusage überprüft?

Von seiner Rechtsschutzversicherung erhalten Versicherte jedoch nicht einfach ohne Weiteres eine Deckungszusage. Ehe man diese erhält, untersucht die Rechtsschutzversicherung als Erstes die Unterlagen und prüft nach, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten nicht übernehmen wird.

Stimmt das Rechtsgebiet? Das ist eine Frage, die direkt als Erstes geklärt werden muss. Wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel lediglich eine Rechtsschutzversicherung für das Thema Verkehrsrecht abgeschlossen hat, dann zahlt die Versicherung für arbeitsrechtliche Schwierigkeiten nichts. So muss abgewogen werden, welche Art von Deckung für einen selbst die richtige ist und ob man sich beispielsweise um eine spezielle Absicherung für das Thema Arbeitsrecht kümmern möchte.

Auch das Thema Risikoausschlüsse spielt im Rahmen der Versicherungsbedingungen eine nicht unwichtige Rolle. Wenn ein solcher Risikoausschluss vorliegt, so ist die Rechtsschutzversicherung auch nicht dazu verpflichtet, die Gerichts- oder Anwaltskosten zu übernehmen. Um einen klassischen Risikoausschluss würde es sich beispielsweise beim Thema Abwehr von Schadensersatzansprüchen handeln, weil diese für gewöhnlich von der Privathaftpflicht- oder Kfz-Versicherung getragen werden. Doch auch für Streitigkeiten, die das Thema Bauen oder auch Baufinanzierungen behandeln (vgl.: Anwaltsvermittlung für Fachanwalt für Bau und Architektenrecht), werden normalerweise nicht vom Rechtsschutzversicherer bezahlt. Hier gilt somit für Versicherte, genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz benötigt wird und ob sich vielleicht auch der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung lohnt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss für gewöhnlich eine Wartezeit von drei Monaten einhalten, ehe die Versicherung die Kosten für einen Rechtsfall übernimmt.

Grundsätzlich sind Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit eher die Ausnahme. Darüber hinaus kommt es bei der Frage, wann es genau zum Eintritt eines Versicherungsfalls gekommen ist, nicht selten zu Unstimmigkeiten. Weil der Vergangenheit bereits zahlreiche Klauseln des Rechtsschutzversicherers von gerichtlicher Seite als unwirksam beurteilt wurden, sollten Versicherte eine Ablehnung einer Deckungszusage in keinem Fall einfach so hinnehmen, ohne eine rechtliche Überprüfung durchzuführen.

Im Falle einer erfolgten Deckungszusage müssen Versicherte normalerweise den bereits erfolgten Schriftverkehr sowie unter Umständen auch einen Klageentwurf mit an den Versicherer übermitteln. Diese kann dann untersuchen, ob der Fall vor Gericht überhaupt erfolgreich sein könnte. Sofern der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage ablehnt, müssen allerdings auch Gründe gegenüber dem Versicherungsnehmer dafür durch den Versicherer mitgeteilt werden.

Geprüft wird darüber hinaus außerdem, ob der Versicherte seine Interessen mutwillig geltend machen möchte. Ein Beispiel: Sind die Kosten aufgrund eines Missverständnisses deutlich höher als der Erfolg, den er vor Gericht erzielen könnte, so kann eine Ablehnung von Seiten der Versicherung erfolgen. Der Grund, dass der Streitbetrag zu niedrig ist, genügt für eine Ablehnung der Deckungszusage allerdings nicht.

Antrag auf Kostenübernahme (© Oliver Boehmer / stock.adobe.com)
Antrag auf Kostenübernahme (© Oliver Boehmer / stock.adobe.com)

Deckungsanfrage: Wie werden Deckungszusagen beantragt?

Zur Beantragung einer Deckungszusage gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Die erste Variante ist, sich bereits telefonisch bei der Versicherung danach zu erkundigen, ob diese die Kosten für den Rechtsstreit tragen würden. Vorteil: Man weiß als Versicherungsnehmer im Falle einer Ablehnung durch die Erfolgsaussichten oft direkt, ob man selbst einen Rechtsanwalt beauftragen sollte oder nicht – denn sind die Aussichten gering, lohnt sich die Investition in der Regel nicht.

Hat man bereits einen Anwalt mit der Thematik beauftragt und dieser stellt ebenfalls eine Anfrage für eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung (Deckungsanfrage), bringt dies aber ebenfalls Vorteile mit sich. So kann der Rechtsanwalt den bereits erfolgten Schriftverkehr sowie unter Umständen auch einen Klageentwurf mit übersenden. Vgl. auch: Anwalt für Berufsunfähigkeit Köln.

Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass eine einmalige Beantragung einer Deckungszusage in den meisten Fällen nicht genügt. Die Versicherungsgesellschaften erteilen immer nur für einzelne Schritte eines Verfahrens Deckungszusagen. Sofern eine außergerichtliche Klärung keinen Erfolg mit sich bringt, dann müssen für das Klageverfahren zusätzliche Deckungszusagen von der Versicherung erfolgen. Erhält man diese nicht, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass man auf den Kosten selbst sitzen bleibt und der Versicherer nichts zahlt.

Welche Kosten fallen an?

Für gewöhnlich ist die Beantragung von Deckungszusagen bei der Rechtsschutzversicherung kostenfrei für den Mandanten. Allerdings ist die Rechtsschutzabwicklung aus gebührenrechtlicher Sicht eine selbstständige Tätigkeit, was bedeutet, dass der Anwalt dafür eine Gebühr verlangen kann. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich nicht so einfach pauschal beantworten, da sowohl der Gebührensatz selbst als auch der Gegenstandswert dafür entscheidend sind. Siehe auch: Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung München.

Allerdings gilt: Wenn ein Anwalt seinem Mandanten die Kosten für die Beantragung der Deckungszusagen bei der Versicherung in Rechnung stellen möchte, so muss dieser ihn im Vorfeld darüber informieren. Denn natürlich rechnet ein Mandant erst einmal nicht damit, dass dies mit Kosten für ihn verbunden ist. Sofern der Anwalt seinen Mandanten darüber nicht in Kenntnis setzt, verletzt er seine Beratungspflicht und der Mandant kann auf Schadensersatz plädieren.

Ist eine Rücknahme der Deckungszusage möglich?

Sofern die Rechtsschutzversicherung einmal eine Deckungszusage erteilt hat, ist es schwierig, diese zu widerrufen. Denn bei der Deckungszusage handelt es sich um ein „deklaratorisches Schuldanerkenntnis“ – was bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Nachgang keinen Einwand mehr erheben kann, was schon vor der Zusage möglich gewesen wäre. Zeigt sich aber, dass gewisse Informationen nicht korrekt waren oder zu spät mitgeteilt wurden, kann es sein, dass der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage zurücknimmt.

Deckungsanfrage für vorläufige Deckungszusage | Es ist nicht immer leicht, kurzfristig eine Deckungszusage von der Versicherung zu bekommen. Das ist für Betroffene problematisch, denn oft soll und muss es schnell gehen, wenn z.B. Schäden saniert werden müssen, um Folgeschäden zu vermeiden (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Deckungsanfrage für vorläufige Deckungszusage | Es ist nicht immer leicht, kurzfristig eine Deckungszusage von der Versicherung zu bekommen. Das ist für Betroffene problematisch, denn oft soll und muss es schnell gehen, wenn z.B. Schäden saniert werden müssen, um Folgeschäden zu vermeiden (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Wie lange dauert es bis zur Erteilung einer (vorläufigen) Deckungszusage?

Allgemein gibt es keine festgelegte Frist, in deren Rahmen eine Rechtsschutzversicherung über die Deckungszusage eine Entscheidung fällen muss. Weil es aber auch in einem Klageverfahren Fristen gilt, kommt es darauf an, dass die Rechtsschutzversicherung innerhalb kurzer Zeit über eine Zusage zur Deckung entscheidet – oder eben nicht.

In der Rechtsprechung wird ein Zeitlimit von etwa zwei Wochen als angemessen erachtet – diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechtsschutzversicherung sämtliche Informationen über den Fall erhalten hat. Siehe auch: Anwalt Berufsunfähigkeit Nürnberg.

Wenn die Rechtsschutzversicherung nach der Deckungsanfrage keine Deckungszusage erteilt

Es gibt hin und wieder Versicherungsfälle, in denen die Rechtsschutzversicherung die Deckungsfrage für einen Rechtsschutzfall ablehnt – dann sollte man die Ablehnung in keinem Fall einfach kommentarlos hinnehmen. Als Erstes gilt es zu fragen, welche Gründe die Rechtsschutzversicherung angibt, dass im vorliegenden Fall kein Versicherungsschutz bzw. keine Rechtsschutzdeckung vorliegt. Anschließend sollte noch einmal das Gespräch mit der Versicherung gesucht werden, in dem man die eigenen Argumente noch einmal darlegt. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, so bleiben noch weitere Möglichkeiten, mit denen man gegen die Ablehnung einer Deckungszusage vorgehen kann. Denn gerade bei einem Wasserschaden, der oft hohe Kosten nach sich zieht (vgl. Wasserschaden Kosten), sollte man nicht klein beigeben und auf sein Recht bestehen (vgl. Leckageortung Kosten und vgl.: Hochwasser – Versicherung zahlt nicht).

Wer als Versicherungsnehmer der Meinung ist, der Rechtsschutzversicherer hat seine Entscheidung fälschlicherweise getroffen, kann den bereits aktiv gewordenen Rechtsanwalt damit beauftragen, gegenüber der Rechtsschutzversicherung eine Stellungnahme einzureichen. In der muss überzeugend dargelegt werden, warum die eigenen rechtlichen Interessen Chancen auf einen Erfolg haben und nicht mutwillig bestimmt sind.

Wir unterstützen Sie in Streit- und Schadenfällen von A-Z

Sie benötigen Hilfe und einen erfahrenen Ansprechpartner, wenn es um das Thema Deckungszusage nach einem Brandschaden oder einem anderen Rechtsstreit geht? Gerne vermitteln wir Ihnen geeignete Experten, die Ihnen dabei helfen, teure Renovierungsarbeiten, die Kosten für eine Sanierungsfirma oder auch die Regulierung von Hochwasserschäden zu übernehmen. Auch für die Brandschadensanierung oder Wasserschadensanierung sowie für Abrissarbeiten können wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner für die Deckungsanfrage gegenüber Ihrem Versicherer vermitteln.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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