Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett
Ganz egal, ob es zu einem Sturm, einem Wasserrohrbruch oder einen Blitzeinschlag kommt – diese unerwarteten Ereignisse können verheerende Schäden an einem Gebäude anrichten. Weil die Kosten für die Sanierung bzw. Reparatur eines Gebäudes sehr hoch ausfallen können, ist es für jeden Immobilienbesitzer wichtig, sich entsprechend zu versichern. Doch selbst wenn man sich glaubt richtig versichert zu haben, gibt es im Schadenfall oft genug Ärger. Denn gerade bei einer hohen Schadenssumme kann es durchaus vorkommen, dass die Versicherung nicht den vollen Betrag übernehmen möchte. Als Betroffener ist es wichtig, die Begründung der Versicherungsgesellschaft genau zu überprüfen und sich unter Umständen anschließend an einen Anwalt zu wenden oder erfahrene Dienstleister wie die Deutsche Schadenshilfe in die Schadensregulierung einzubeziehen.
Was die Gebäudeversicherung im Schadensfall bezahlen muss
Die Gebäudeversicherung, auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet, kommt für Schäden an der Eigentumswohnung bzw. am Haus sowie auch für Schäden an nicht beweglichen Gegenständen auf. Ebenfalls werden Nebengebäude wie Carports und Garagen, Bodenbeläge, Briefkästen, Badewannen, Heizungsanlagen und Einbaumöbeln abgesichert. Wichtig für eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass im Vertrag auch die entsprechenden Risiken versichert sind – ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung nicht den vollen Betrag bezahlt. Hier stellt sich jedoch für viele Menschen die Frage:
Was bezahlt die Gebäudeversicherung denn nun tatsächlich?
Eine Gebäudeversicherung gehört grundsätzlich zu den Schadensversicherungen. Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, heißt dies, dass die Versicherung den “zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag” an den Versicherten ausbezahlen muss. Die Wiederherstellung bezeichnet hier den Zustand des beschädigten Objekts zum Schadenszeitpunkt – das bedeutet also nicht, dass die gesamte Wiederherstellung versichert ist, sondern lediglich deren Zeitwert. Sofern das Gebäude also bereits in die Jahre gekommen ist, kann der Versicherte mit einer Versicherungsleistung in eher geringerer Höhe rechnen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, auch die gesamten Wiederherstellungskosten abzusichern, allerdings erhöht dies natürlich auch die Versicherungsbeiträge (vgl. auch: Gegnerische Versicherung zahlt nicht alles).
Die Versicherung zahlt nicht komplett – wofür kommt die Gebäudeversicherung nicht auf?
Leider verläuft eine Schadensregulierung durch eine Wohngebäudeversicherung nicht immer so einfach, wie Versicherte sich dies wünschen. Nicht selten sind viele Menschen sogar überrascht, wenn die Versicherung ablehnt, Kosten für Schäden zu übernehmen – nur um nach einer genaueren Recherche festzustellen, das man tatsächlich selbst darauf sitzen bleibt, weil man sich im Leistungsumfang geirrt hat. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich bereits frühzeitig damit vertraut zu machen, was tatsächlich bezahlt wird und was nicht. Siehe auch: Gebäudeversicherung zahlt nicht.
In den meisten Fällen ist die Schadenshöhe der Zankapfel zwischen der Versicherungsgesellschaft und den Versicherten: Kommt es zu einem Schaden, errechnet die Versicherung mit der Hilfe eines Sachverständigen die Schadenshöhe (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden) – hierbei kann es natürlich auch mal zu Fehlern kommen. So kommt es vor, dass der Sachverständige den Zeitwert für Gebäude, deren Bestandteile oder auch deren Einbauten als zu gering ansetzt. Geschädigte möchten in erster Linie eine möglichst hohe Schadenssumme von ihrer Versicherung zu erhalten, um ihr Gebäude wieder auf denselben Stand zu bringen, wie es vor einem Brand oder Wasserschaden der Fall war. Wenn die Versicherung jedoch die Auszahlung verzögert vornimmt (siehe Versicherung verzögert Auszahlung), es zu Unstimmigkeiten kommt oder die Versicherung zahlt nicht nach Kostenvoranschlag, kann es durch diese Verzögerung in einigen Fällen zu Folgeschäden an der Immobilie kommen.
Wenn die Gebäudeversicherung nicht alles zahlt
Häufig sind die Probleme mit der Kostenübernahme durch die Gebäudeversicherung nicht die vollständige Zahlungsverweigerung, sondern eher, dass die Versicherung nicht alles bezahlt. Oder: Sie zahlt nicht nach einem Kostenvoranschlag. Siehe auch: Versicherung zahlt weniger als Gutachten.
Möchte die Gebäudeversicherung den Schaden nicht komplett zahlen oder schiebt Gründe vor, schreiben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ein sogenanntes privates außergerichtliches Sachverständigengutachten vor. Anhand dessen soll die tatsächliche Schadenshöhe ermittelt werden, um zu verhindern, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Dies läuft folgendermaßen ab: Sowohl die Versicherung als auch der Versicherte beauftragen jeweils einen unabhängigen Gutachter, welcher eine Schätzung des Schadens vornimmt. Zudem wird durch die Sachverständigen ein dritter Gutachter benannt, der eine neutrale Meinung vertritt. Sofern es zwischen den ersten beiden Sachgutachtern zu Abweichungen kommt, tritt der dritte Gutachter ein und trifft eine endgültige Entscheidung, die letzten Endes auch verbindlich ist. Bei einem solchen Verfahren tragen die Kosten für die Sachverständigen beide Parteien selbst, die Kosten für den dritten Gutachter werden dagegen von beiden Parteien zu gleichen Teilen übernommen.
Richtig reagieren im Schadensfall: Wenn die Versicherung nicht den vollen Betrag zahlt
Es gibt einige Tipps, die Versicherte beachten sollten, damit es nicht zu Problemen kommt, weil die Versicherung nach einem Brand oder einem Wasserschaden nicht alles bzw. den Betrag nicht komplett zahlt. Siehe auch: Allianz Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, Provinzial Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.
So gilt insbesondere die Grundregel, nach einem entstandenen Schaden erst einmal nichts aufzuräumen. Es ist verständlich, dass man diesen schnellstens beseitigen möchte – allerdings sollte der Schadensort unverändert bleiben, damit die Versicherung den Grund nachvollziehen kann. Sind keine Nachweise mehr vorhanden, kann es sehr gut sein, dass die Versicherung nicht alles bezahlt oder die Leistung sogar komplett verweigert. Weiterhin ist es wichtig, den Schaden so genau wie möglich mit Bildern oder Videos zu dokumentieren.
Als Versicherter ist man darüber hinaus dazu verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, soweit es einem möglich ist. Dies bedeutet bei einem Dachschaden zum Beispiel, undichte Stellen mit Planen abzudecken (s.a. Dach undicht: Versicherung), damit kein Regen ins Haus gelangen kann. Zudem muss die Schadensmeldung so schnell wie möglich an die Versicherung erfolgen (siehe: Wohngebäude Schadensmeldung), um zu vermeiden, dass diese womöglich nicht alles oder die Kosten nicht komplett zahlt. Länger als eine Woche sollte mit der Schadensmeldung nicht gewartet werden (siehe: Wenn Versicherungen nicht zahlen).
Sofern die Schadenshöhe sehr hoch ist, weil beispielsweise aufgrund eines Sturms das komplette Dach eines Hauses abgedeckt worden ist, wird die Versicherung einen Gutachter zum Schadensort entsenden. Dieser nimmt eine Schätzung vor Ort vor. Manchmal ist dies jedoch nicht nötig, wenn der Versicherter detaillierte Fotos einreicht, anhand denen die Versicherung das Ausmaß des Schadens bereits gut nachvollziehen kann.
Wie lange die Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung dauert, kann nur schwer pauschalisiert werden. Sofern es sich um eine komplexe Regulierung mit mehreren Schäden handelt oder die Beweissicherung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. auch: Beweisverfahren Ablauf), kann bis zur Auszahlung der Versicherungssumme schnell ein Monat oder mehr Zeit vergehen. Als Versicherter muss man somit geduldig sein (siehe auch: Versicherung zahlt Schaden nicht) – es ist jedoch durchaus angebracht, sich zwischenzeitlich nach dem aktuellen Stand bei der Versicherung zu erkunden. Sollten alle erforderlichen Informationen vorliegen und die Gebäudeversicherung zahlt den Schaden trotzdem nicht komplett, kann der Versicherter eine vierwöchige Zahlungsfrist ansetzen.
Gebäudeversicherung zahlt nicht vollen Betrag? – Nutzen Sie auch den Service der Deutschen Schadenshilfe, um Ihre Ansprüche als Versicherter durchzusetzen und zu einer schnellen und professionellen Regulierung des Schadens zu kommen. Lassen Sie uns Ihren Schaden prüfen, durchsetzen, beheben – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.