Gebäudeversicherung zahlt nicht – Wir helfen!

Es passiert immer wieder: Nach der Schadensmeldung an die Wohngebäudeversicherung lehnt diese die Schadensregulierung und Zahlung ab. Gründe sind häufig, dass der konkrete Schaden bzw. die Schadensursache laut Tarif nicht versichert ist, oder dass dem Versicherungsnehmer Fehler und Fehlverhalten unterstellt werden.

Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, hilft oft nur noch der Weg über den Anwalt. Der wiederum wird in den meisten Fällen ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten, um mit zusätzlichem Gutachter und Gegengutachten die Lage neu zu bewerten und zu verhandeln. Meist lenken die Versicherer dann ein. Denn es ist nicht immer böser Wille, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlen will, sondern auch dort entstehen Fehler, Fehleinschätzungen oder Überlastungen.

Da ist es gut, dass es die Deutsche Schadenshilfe gibt. Wir vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk die nötigen Profis, die Sie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer benötigen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, obwohl Sie dachten, alles abgedeckt zu haben?

Das eigene Haus muss unbedingt geschützt werden. Dass Ihr Gebäude lange erhalten bleibt und durch zu frühen Verfall finanziell nicht zur Last wird, berücksichtigen Sie bei Planung und Bau. Für die unvorhergesehenen Ereignisse, die Ihr Haus bedrohen, schließen Sie eine Gebäudeversicherung ab. Im Fall eines Feuers oder eines Hochwassers soll diese Versicherung die Kosten für Reparatur und Wiederaufbau übernehmen. Das Prinzip ist einfach: Sie schließen einen Versicherungsvertrag, zahlen pünktlich die Beiträge und die Versicherung leistet im Schadensfall.

Doch in der Wirklichkeit sieht es manchmal anders aus. Gerade bei Schadensereignissen mit vielen betroffenen Gebäuden rücken die Probleme medial in den Vordergrund. Da stehen Menschen vor den Trümmern ihres Lebenstraums und einige Gebäudeversicherungen versenden kurz und knapp die Ablehnung der Schadensregulierung. Es klingt nach einem Schock. Doch welche Gründe hat die Versicherung, eine Zahlung abzulehnen? Sie haben doch einen Vertrag und diesen auch immer pünktlich bezahlt…?!

Lesen Sie, warum es immer wieder dazu kommt, dass die Versicherung nicht zahlt und was Sie als betroffener Versicherungsnehmer in diesem Fall tun können.

Haus nach Schaden unbewohnbar, und die Gebäudeversicherung zahlt nicht? (© ungvar / stock.adobe.com)
Haus nach Schaden unbewohnbar, und die Gebäudeversicherung zahlt nicht? (© ungvar / stock.adobe.com)

Welche Schäden am Gebäude sind in der Wohngebäudeversicherung versichert? Welche nicht?

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Sie übernimmt im Schadensfall die entstandenen Kosten von notwendigen Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau des kompletten Hauses. Auch andere Kosten, wie übergangsweise Notunterbringung oder die Entsorgung von Sondermüll sind in diesem Vertrag versichert.

Dabei ist in einem Versicherungsvertrag genau bestimmt, durch welche Gefahren es zur teilweisen oder vollständigen Zerstörung der Immobilie kommen darf. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in den meisten Verträgen mitversichert. Diese Gefahren sind genau benannt und umfassen konkrete Ereignisse. Ein Brandschaden am Haus, der durch einen Blitzeinschlag verursacht wurde, ist im Rahmen der Feuerversicherung gedeckt. Aber manches scheint für einen vollständigen Versicherungsschutz zu fehlen. Wasserschäden können zum Beispiel nicht nur durch einen Rohrbruch, sondern auch durch Überschwemmungen oder Hochwasser nach einem Starkregen entstehen. Hierfür fügen Sie dem Versicherungsvertrag als Erweiterung eine Elementarschadenversicherung hinzu. Diese leistet dann auch bei Erdbeben, Erdrutsch der Schneedruck.

Die Leistungszusage des Versicherers für den Fall, dass ein Schaden eintritt, ist einfach zusammengefasst: Er zahlt für die teilweise oder vollständige Wiedererrichtung des Gebäudes. Viele Tätigkeiten, die im Umfeld einer solchen Sanierung erledigt werden müssen, sind ebenfalls versichert. Wird der komplette Abriss eines Gebäudes notwendig, so sind die hierbei entstehenden Kosten für Transporte und Entsorgung eingeschlossen (vgl.: Was kostet ein Hausabriss). Nach einem Leitungswasserschaden verursacht nicht nur die notwendige Mauerwerkstrockenlegung Kosten. Mieter im Haus können eine Mietminderung bei einem Wasserschaden geltend machen, denn die Wohnqualität ist dahin.

Dieser Leistungsumfang macht deutlich, welche Kosten Ihnen drohen, wenn die Versicherung nicht zahlt. Siehe auch: ERGO Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht | Da es verschiedene Gründe gibt, wenn und warum Gebäudeversicherungen nicht zahlen wollen, muss die Sachlage in den meisten Fällen am besten durch einen Fachanwalt und ggf. eigenen Sachverständigen geprüft werden. In einem Sachverständigenverfahren können Ansprüche oft doch noch durchgesetzt werden! (© fizkes / stock.adobe.com)
Wohngebäudeversicherung zahlt nicht | Da es verschiedene Gründe gibt, wenn und warum Gebäudeversicherungen nicht zahlen wollen, muss die Sachlage in den meisten Fällen am besten durch einen Fachanwalt und ggf. eigenen Sachverständigen geprüft werden. In einem Sachverständigenverfahren können Ansprüche oft doch noch durchgesetzt werden! (© fizkes / stock.adobe.com)

Wie gut Ihr Vertrag zur Gebäudeversicherung ist, zeigt sich im Schadensfall.

Doch leider kommt es vor, dass ein Versicherer die Leistung verweigert. Denn was genau er wann zahlen muss, regelt Ihr Versicherungsvertrag. Je nach Versicherungssparte gibt es hier Probleme, gerade auch bei Hausratversicherungen, die bei Brandschäden und Wasserschäden neben der Gebäudeversicherung ebenfalls in Anspruch genommen werden müssen. Denn in der Regel bezieht sich ein Schade nicht nur auf das reine Gebäude, Mauerwerk etc., sondern auch enthaltener Hausrat ist zu Schaden gekommen.

Bei jeder größeren Schadensregulierung lässt die Versicherung zunächst die Versicherungssumme prüfen. Weicht der Wert nach unten ab, liegt eine Unterversicherung vor. Das Problem: Diese Unterversicherung wirkt sich auch auf kleinere Schäden aus. Haben Sie also nur 70 % des tatsächlichen Wertes versichert, kann die Versicherung auch die Leistung für einen 4.000 Euro-Schaden um 30 % kürzen. Der Versicherer hat auch die Möglichkeit, die Leistung teilweise zu kürzen, wenn Sie einen Vorschaden im Antrag verschwiegen haben.

Manche Gebäude, besonders ältere Nebengebäude, können Sie nur zum Zeitwert versichern. Bei einem Schadensfall bekommen Sie dann nur einen Teil des Betrages, der für die Wiederherstellung erforderlich ist.

Der Versicherungsvertrag regelt auch Ihre Obliegenheiten, also die Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Zu diesen zählt beispielsweise, dass jede Gefahrerhöhung angezeigt werden muss. Sie haben einen Kamin eingebaut und damit die Feuergefahr erhöht? Teilen Sie das Ihrer Versicherung mit, damit sie sich im Fall eines Brandschadens nicht aus der Leistungspflicht stehlen kann. Vgl. Gothaer Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Neben den versicherten Sachen, dies ist das Haus mit dem Grundstück und seinen Bestandteilen, haben Sie auch die Möglichkeit, im Kontext des Schadens entstehende Extra-Kosten zu versichern. Solche Kosten entstehen durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung bzw. Schadensbegrenzung. Wenn z.B. die Entsorgungskosten statt mit 100 % der Versicherungssumme im Vertrag mit nur 10 % fixiert sind, haben Sie im Fall einer Sondermüllentsorgung ein Problem.

„Dieser Schaden ist in Ihrem Vertrag leider nicht versichert!“

Der Gebäudeversicherer hat die Möglichkeit, die Zahlung vollständig oder teilweise zu verweigern. Wenn Schäden nicht bezahlt werden, erhalten Sie eine Begründung. Siehe auch: SparkassenVersicherung / SV Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Der Versicherer kann die Zahlung verweigern, wenn der Schaden laut Vertrag nicht mitversichert ist. Zum Beispiel steht nach einer Überschwemmung durch Hochwasser der Keller unter Wasser, der Versicherer weigert sich jedoch zu zahlen. In einem Anschreiben teilt er Ihnen mit, dass durch den Niederschlag der Grundwasserspiegel angestiegen ist. Dieses Grundwasser wurde durch das Fundament in den Keller gedrückt (vgl.: Grundwasser im Keller nach Starkregen). Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, schreibt die Versicherung.

Oder ein Abwasserrohr auf dem Grundstück ist verstopft und platzt. Neben der Überschwemmung, die es über ein Gefälle bis in das Haus geschafft hat, entstehen hohe Kosten für den Austausch der Abwasserrohre. Die Versicherung lehnt die Regulierung ab, da laut Vertrag ein Abwasserrohrbruch außerhalb des Gebäudes nicht mitversichert ist. Siehe auch: LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht, HanseMerkur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.

Die Wohngebäudeversicherungen erkennen einen Leitungswasserschaden nur an, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Leitungssystem des Hauses ausgetreten ist. Entstand der Schaden, weil das Wasser aus einer undichten Duschwanne austrat, verweigert der Versicherer die Leistung unter Umständen (vgl. Gebäudeversicherung Wasserschaden Dusche, Wasserschaden durch Duschabfluss, Siphon undicht – wer zahlt?).

Besonders nach einem Brand (vgl.: Brand in Wohnung) werden die Versicherungen erst nach der eindeutigen Ermittlung der Schadensursache tätig. Nutzwärmeschäden sind beispielsweise nicht immer versichert. Sie sind sogenannte Betriebsschäden, die z. B. beim Betrieb eines defekten Gerätes entstehen oder im Kamin. Die Beseitigung von Brandschäden, etwa nach einem Kaminbrand ist sehr aufwendig. Damit Sie bei einer erforderlichen Brandschadensanierung keine böse Überraschung erleben, sollten Sie die Versicherungsbedingungen gut kennen. Nutzwärmeschäden können über Klauseln zusätzlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Gebäudeversicherung zahlt nicht! – Wenn Ihnen Fehlverhalten unterstellt wird…

Die Versicherung kann Ihnen aber auch Fehlverhalten unterstellen (siehe auch: Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht). Diese Form der Ablehnung wiegt besonders schwer, da Sie sich die Entstehung des Schadens selbst zurechnen lassen sollen. Brennt ein offenes Feuer, z. B. ein Weihnachtsgesteck unbeaufsichtigt in Ihrem Wohnzimmer, kann der Versicherer Ihnen im Brandfall grobe Fahrlässigkeit vorwerfen (siehe auch: Grobe Fahrlässigkeit Beispiele). Der Versicherungsschaden wird dann durch die Wohngebäudeversicherung nicht reguliert, da Sie erheblich zu seiner Entstehung beigetragen haben.

Fälle, die eine Unterlassung der gewöhnlichen Sorgfaltspflichten zur Ursache haben, sind oftmals in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Ein häufiges Beispiel hierfür ist das geöffnete Dachfenster. Dringen Regen oder Schnee durch ein offenstehendes Fenster in das Gebäude ein, ist der entstandene Schaden nicht versichert (vgl. auch: Schnee auf dem Dachboden: Versicherung). Anders verhält es sich dagegen, wenn ein Sturm das Dach beschädigt und somit für den eindringenden Niederschlag geöffnet hat.

Die Nichterfüllung von Obliegenheiten kann ebenfalls eine Ablehnung begründen. So sind zum Beispiel Schäden durch Schneedruck in der Elementarschadenversicherung versichert. Auf einem flachen Dach entsteht durch ständiges Schneien und Antauen eine sehr hohe Schneelast. Diese kann das Dach eindrücken und zu schweren Schäden führen. Doch die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag sehen vor, dass das Dach im Winter regelmäßig von Schnee zu befreien ist. Die Versicherung wird Sie fragen, ob dies geschehen ist.

Ein Baum, der auf das Haus fällt, sollte nicht durch eine Krankheit sichtbar vorgeschädigt sein. Der Versicherer hat die Möglichkeit, auf grob fahrlässiges Verhalten zu verweisen, wenn Sie von dem maroden Zustand des Baumes gewusst haben (vgl. Gebäudeschäden durch Bäume und Wurzeln).

Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, teilen Sie dies unverzüglich der Versicherung mit. Die Wohngebäudeversicherungen meinen damit eine sofortige Schadensmeldung bei Kenntnisnahme des Schadens (vgl. Wohngebäudeversicherung Schaden melden). Der Versicherer stellt zunächst fest, ob der Schaden versichert ist.

Steht die Schadensursache fest, prüft die Versicherung, ob den Versicherungsnehmer ein Mitverschulden an der Schadensentstehung trifft. Lehnt die Versicherung ab, beginnt der Wettlauf gegen die Zeit. Siehe auch: R+V Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.

Ob Wasserschaden oder Brandfall: Geschädigte sind auf die Leistung der Gebäudeversicherung angewiesen. Wenn diese plötzlich nicht leisten will, ist das für die betroffenen Familien finanziell und nervlich eine Katastrophe. - Die Experten der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie in solchen Fällen mit Anwälten, Gutachtern und im Nachgang auch Sanierungsprofis. (© andreynov / stock.adobe.com)
Ob Wasserschaden oder Brandfall: Geschädigte sind auf die Leistung der Gebäudeversicherung angewiesen. Wenn diese plötzlich nicht leisten will, ist das für die betroffenen Familien finanziell und nervlich eine Katastrophe. – Die Experten der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie in solchen Fällen mit Anwälten, Gutachtern und im Nachgang auch Sanierungsprofis. (© andreynov / stock.adobe.com)

Bei einer Ablehnung müssen Sie schnell handeln.

Wenn Ihre Gebäudeversicherung die Leistungsübernahme abgelehnt hat, ist schnelles Handeln notwendig. Für Diskussionen ist keine Zeit. Denn als Eigentümer des Gebäudes haben Sie ein begründetes Interesse an einem beschleunigten Verfahren. Lange Streitereien über die richtige Versicherungssumme oder die korrekte Ermittlung der Schadenshöhe können für Sie schnell einen Sanierungsrückstau zur Folge haben. Mit der Begründung der Ablehnung in der Hand beauftragen Sie umgehend einen Anwalt (i.d.R. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht) sowie ggf. einen Sachverständigen. Mit deren Hilfe beginnen Sie aktiv mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Doch nicht nur bei einer vollständigen Ablehnung, auch bei teilweiser Leistungsversagung oder Verschleppung müssen Sie aktiv werden. Vgl. Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht und Provinzial Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Bei der Regulierung von Wasserschäden kann es beispielsweise schadenserweiternd wirken, wenn Sie zu lange mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten warten. Nach einem Wassereinbruch im Keller muss die Ursache schnell geklärt werden. Die Folgeschäden bei einem Wasserschaden sind immer unabsehbar. Sind erst einmal Schimmelsporen in der Luft kann ein Gebäude auch zeitweise unbewohnbar werden.

Bei seltener auftretenden Elementarschäden wie dem Erdbeben oder einem Erdrutsch bezweifelt der Versicherer gern, dass dieses Ereignis überhaupt so stattgefunden hat, wie es von den Versicherungsbedingungen erwartet wird. Ohne externen Sachverstand können Sie hier kaum gegenhalten. Nach einem Hochwasser mit vielen Betroffenen sind die Versicherungen oftmals überlastet. Mit eigenen Gutachtern (siehe Hochwasser Gutachter) und einem Anwalt (Rechtsanwalt Hochwasser) lässt sich frühzeitig einer Verschleppung der Regulierung entgegenwirken.

Sind Immobilien von Sturmschäden betroffen, sollen die Eigentümer oft den Nachweis erbringen, dass es sich bei der Ursache um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen gehandelt hat. Doch ein Blick auf den Bericht des Wetterdienstes genügt nicht. Lokal kann sich der Wind durch äußere Einflüsse beschleunigen. Das kann bei einer Höhenlage der Fall sein. Vielleicht war auch eine Böe besonders stark. Ein Gutachter wird erkennen, dass die Beschädigungen eine besondere Windstärke als Ursache haben. Setzen Sie auf professionelle Unterstützung. Ihr Haus ist es wert.

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht – Wir helfen Ihnen bei Problemen mit der Versicherung.

Probleme mit der Versicherung haben die meisten Menschen erst im Schadensfall. Wenn nach einem Wasserrohrbruch die Reparatur der Leitung erfolgen soll, stellt mancher Eigentümer verwundert fest, dass die Versicherungen nur für einen Teil des Wasserrohres Ersatz leisten.

Auch dass Überschwemmungen in Gebäuden nach einem Starkregen in den Bereich der Elementarschäden gehören, ist nicht immer jedem bewusst. Doch wurde der Vertrag zur Gebäudeversicherung genau so abgeschlossen, wie Sie ihn benötigt haben oder hat der Makler Ihnen nur ein günstiges Angebot machen wollen? Wir meinen, ein Anwalt sollte diesen Aspekt unbedingt beleuchten, wenn die Gebäudeversicherung plötzlich unerwartet nicht zahlen will. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht erkennt schnell, ob eine Formulierung in den Versicherungsbedingungen für den Versicherungsnehmer unvorteilhaft ist. Unsere Fachanwälte kennen Fälle, bei denen Gerichte die Versicherungsunternehmen zur Klarstellung ihrer Formulierungen aufgefordert haben.

Unsere Rechtsanwälte prüfen auch sehr genau, ob Sie bei einem Wasserschaden tatsächlich alle Ansprüche aus Ihrem Vertrag geltend gemacht haben. Was Sie nicht fordern, wird der Versicherer auch nicht leisten. Verbleiben Ihnen nach Abschluss der Regulierung Kosten, werden die Anwälte wissen, ob eventuelle Verursacher für diese Kosten aufkommen müssen (siehe auch: Wasserschaden Haftpflicht). Bei Gebäudeversicherungen überprüft der Versicherer im Hinblick auf einen möglichen Regress oder Regressverzicht, ob seitens des Mieters einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Es ist immer hilfreich, in solchen Fällen Akteneinsicht zu haben. Ihr Anwalt bekommt sie.

Auch bei einer Beschwerde an den Ombudsmann kann professioneller Beistand von Vorteil sein. Ein Bezug auf ein beweiskräftiges Gutachten und die Formulierung durch einen Rechtsanwalt können bereits dafür sorgen, dass sich der Beschwerdeprozess beschleunigt (siehe auch: Schlichtungsstelle Versicherung).

Uneinigkeit bei der Höhe der Schadenssumme können der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen in einem Sachverständigenverfahren beilegen. Hierbei benennen beide Parteien je einen Sachverständigen, der sie vor Gericht vertritt. Die Unternehmen begleiten jeden dieser Schritte mit ihren Juristen. Diese Möglichkeit haben Sie auch.

Ein Rechtsanwalt kann für Sie beim Gericht auch einen Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren stellen. Das Gericht benennt hierfür einen vereidigten Sachverständigen (siehe Vereidigter Gutachter Wasserschaden). Mit diesem Verfahren agieren Sie auf Augenhöhe mit dem Versicherer, denn Sie werden sich keinesfalls den schwarzen Peter zuschieben lassen.

Wir helfen Ihnen mit der Vermittlung erfahrener Rechtsanwälte und kompetenter Gutachter. Wir geben Ihnen Experten an die Hand, die Sie bei Ihrem Ärger mit der Versicherungsgesellschaft unterstützen – egal ob es um die AXA, Basler, Württembergische oder ERGO geht. Eine Ablehnung muss im Schadensfall nicht das letzte Wort bleiben. Die Versicherung kann Fehlurteile fällen. Gründe dafür gibt es hinreichend, wie z. B. überlastete Mitarbeiter, mangelnde Sachkenntnis bei Schadenregulierern oder falsche Bewertungen von Schadensbildern.

Unsere Anwälte und Gutachter haben Erfahrung im Umgang mit Versicherungsunternehmen und helfen Ihnen gern.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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