Wenn eine Dachterrasse undicht ist, ist das durchaus ärgerlich. Weil sie sich auf dem Dach befindet, ist sie nicht nur direkt mit dem Haus verbunden, sondern auch ständig der Witterung ausgesetzt: Wenn es regnet, stürmt oder schneit, wirkt eine nicht zu unterschätzende Belastung auf das Material ein. Wichtig ist aus diesem Grund, dass eine Dachterrasse solide errichtet ist, über ein leichtes Gefälle verfügt und mit einem Wasserablauf ausgestattet ist, so dass sich darauf kein Regenwasser ansammeln kann.
Ein grundsätzliches Problem, das es bei vielen Terrassenböden auf dem Dach gibt ist, dass man beim Bau frostbeständige Platten, Fliesen, Mörtel oder Klebstoffe verwendet. Das ist prinzipiell auch richtig, allerdings bewirkt das Zusammenspiel der verschiedenen Materialien oft das Gegenteil und es kann keine Dichtigkeit zu 100 % erreicht werden. Dies gilt insbesondere für ältere Fugenmassen oder auch Klebstoffe, die noch nicht über moderne Zusatzstoffe verfügen und daher keine so gute Dichtigkeit mehr aufweisen. Alle Baustoffe dehnen sich bei Kälte oder Wärme entweder aus oder ziehen sich zusammen – und das kann gerade in unseren Breiten mit sehr ausgeprägten Jahreszeiten zu gewissen Problemen bei der Dichtigkeit führen.
Fest steht: Ist sie undicht, so muss man eine Dachterrasse abdichten – und das so schnell wie möglich, damit das Gebäude keinen (weiteren) Schaden davon nimmt.
Kommt es zu einem Wasserschaden an der Decke, weil sich auf der Dachterrasse zum Beispiel feine Haarrisse gesammelt haben, kann durch die Kapillaren sehr tief Wasser eindringen – je feiner der Riss ist, desto gefährlicher ist das Risiko einer Durchfeuchtung der Bausubstanz. Problematisch wird es dann vor allem in den Wintermonaten: Gefriert das Wasser in den feinen Rissen, vergrößert sich dieses und sorgt so nach und nach auch für eine Vergrößerung der Haarrisse. So kann das Wasser natürlich noch tiefer in die Bausubstanz gelangen und der Wasserschaden wird immer größer. Verstärkt wird dieser Effekt außerdem, wenn das Gefälle nicht ausreicht und einen Wert von weniger als 2 % aufweist. Können Schmelzwasser oder Regen nicht umgehend abfließen, so bildet sich mit der Zeit Staunässe – und diese kann durchaus auch in die Fugen gelangen.
Oft sind umfassende Trocknungsarbeiten bei einem Wasserschaden nötig, um das Problem überhaupt erst in den Griff zu bekommen. Erst danach kann dann mit dem eigentlichen Dachterrasse abdichten begonnen werden.
Möchte man bei der Sanierung einer großflächigen Dachterrasse auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich ein Bodenaufbau mit einem Gefälle von nicht weniger als 2 % sowie eine wasserdichte Flachdachabdichtung, die mit Hilfe von Dachfolie erzeugt wird. Eine große Rolle spielt hierbei, dass die Bahnen in die Richtung des Gefälles ausgerichtet werden – keinesfalls aber quer, denn ansonsten könnte sich das Regenwasser dort anstauen und nicht mehr abfließen.
Entscheidend ist darüber hinaus, dass die Anschlüsse der Dachfolie am Gebäude hoch genug sind: Die obere Kante sollte sich idealerweise fünf Zentimeter über dem späteren Fußboden der Terrasse befinden. Sie werden direkt an das Mauerwerk befestigt und mit einer Silikonabdichtung versehen.
Wie allerdings im Einzelfall genau beim Dachterrasse abdichten vorgegangen wird, kann nach einem Wasserschaden ein Sachverständiger für Bauschadenbewertung oder ein Fachbetrieb entscheiden (siehe: Wasserschaden Renovierung). Oft wird für die zuständige Versicherungsgesellschaft außerdem ein Bauschadengutachten erstellt (vgl. auch: Baumängel Beispiele).
Terrassen – insbesondere Dachterrassen – benötigen stets ein Gefälle von 2 %, damit Schmelz- und Regenwasser zuverlässig abfließen können. Zwar ersetzt dieses Gefälle keinen Wasserablauf, sorgt aber zumindest dafür, dass sich das Wasser nicht allzu lange aufstauen kann. Sofern die Terrasse nicht über ein eigenes Entwässerungssystem verfügt, kann sich das Wasser durchaus über mehrere Zentimeter hoch anstauen. Das bringt natürlich ein ein nicht zu unterschätzendes Gewicht mit sich – die Terrasse wird belastet. Ist der Boden absolut dicht, passiert zunächst hier nichts, allerdings kann die Feuchtigkeit mit der Zeit die Baustoffe angreifen und so irgendwann doch dazu führen, dass es zu Schäden kommt (siehe: Flachdach undicht).
Wenn trotz einer soliden Bauweise eine Dachterrasse undicht wird, ist der Ärger oft groß – insbesondere dann, wenn es in der darunter liegenden Wohnung plötzlich von der Decke tropft. Gerade bei älteren Gebäuden kann dies oft der Fall sein, mitunter sind aber auch Baufehler an der Abdichtung wie falsche Fugen oder Fliesen in schlechter Qualität verantwortlich und führen zu Schäden. Dann stellt sich natürlich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Denn insbesondere bei älteren Dachterrassen kann schlechte Bauleistung kaum noch nachgewiesen werden. Sofern die Dachterrasse aber erst vor kurzer Zeit neu errichtet worden ist, sollten Hausbesitzer sich mit dem entsprechenden Fachbetrieb in Verbindung setzen und um eine sofortige Behebung des Schadens oder auch um eine Nachbesserung der Terrassenabdichtung bitten.
Anders sieht es hingegen aus, wenn man die Dachterrasse selbst gebaut hat – dann greift natürlich keine Versicherung und man trägt die Verantwortung dafür. Die Kosten für eine Abdichtung mit neuen Fugen und Fliesen für den Untergrund müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
In Mehrfamilienhäusern, in denen eine Dachterrasse undicht wird, ist der Schaden normalerweise über die Gebäudeversicherung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft abgedeckt – ob und in welchem Umfang diese aber genau leistet, hängt vom Einzelfall ab (siehe auch: Baumängel Gewährleistung). Hier gibt es viele Teilaspekte rund um die Einordnung als Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, die konkrete Teilungserklärung usw. zu prüfen. Oft werden die Eigentümer bzw. die Hausverwaltung einen Fachanwalt einschalten.
Es ist wichtig, einen Wasserschaden an der Dachterrasse möglichst schnell der zuständigen Versicherung zu melden und den Schaden auch mit Fotos oder Videos zu dokumentieren, damit diese die Kosten für das Wasserschaden beheben übernimmt. Diese Nachweise sind besonders wichtig und müssen vom Eigentümer oder auch vom Mieter, sofern er betroffen ist, angefertigt werden. Sollte der Eigentümer eines vermieteten Hauses dafür verantwortlich sein, aber nicht reagieren, können Mieter sich aufgrund der falschen Abdichtung an einen Fachanwalt werden (siehe: Rechtsanwalt Wasserschaden), der sich mit dem Thema auskennt und weiß, wer sich um undichte Fugen oder Fliesen auf dem Dach kümmern muss und wie die Kostenbelastung reguliert wird.
Zudem gibt es häufig die Möglichkeit einer Mietminderung bei Wasserschäden, wobei auch hier ein Anwalt helfen sollte. In jedem Fall muss die Versicherung, sofern sie für die Schadensregulierung zuständig ist, die Kosten für die Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden, für die Sanierung oder Reparatur sowie auch für die Entsorgung der alten Materialien sorgen.
Wer für die Schäden im Zusammenhang mit einer undichten Dach-Terrasse zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die o.g. Ausführungen zeigten. Ist es ein Baufehler / Baumangel an einem Neubau, wo es noch Gewährleistung und Bauträgerhaftung gibt? Ist es Unwetter-Schaden, und gibt es dazu eine ausreichende Versicherung (Gebäudeversicherung, ggf. Elementarschadenversicherung)? – Auch kann es passieren, dass Sie Kosten für die Wasserschadensanierung an sich erstattet bekommen, das Reparieren / Abdichten der Dachterrasse jedoch nicht. Ebenso ist bei Mehrfamilienhäusern die konkrete Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft zu berücksichtigen (Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum). – Wie der konkrete Fall auch aussieht: Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung! Nutzen Sie das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe, bestehend aus Sachverständigen, Sanierungsprofis und Fachanwälten für Versicherungsrecht und Baurecht.