Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden?

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Betroffenen nach Wasserschäden mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Sanierungsprofis (Wasserschadensanierung) sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle Ihre Fragen bzgl. des Wasserschadens geklärt werden, und die Schäden schnell begutachtet, beseitigt und bestmöglich mit den Versicherungen abgerechnet werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich beraten!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden? – Welche Kosten kann ich bei wem geltend machen?

Bei einem Wasserschaden sind oft die Wände der Wohnung betroffen. Steht das Wasser lange auf dem Boden, hat das Mauerwerk Zeit, die Feuchtigkeit aufzunehmen. Für den Umfang der Schäden spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Temperatur der Räume etwa oder wie viel Wasser in einem bestimmten Zeitraum eingedrungen ist.

Die Arbeiten nach einem Wasserschaden sind vielfältig (vgl. Wasserschaden beheben). Die Renovierung der Innenwände ist fast immer nötig. Denn egal, wie viel Wasser in die Bausubstanz eingedrungen ist: An den Wänden bleiben deutlich sichtbare Schäden zurück.

Die Renovierung einer Wohnung kostet viel Geld. Die Arbeitsstunden summieren sich schnell. Hochwertige Materialien von Tapeten über speziell abgemischte Farben und Stuck tragen ebenso ihren Teil zu den Kosten bei.

Deshalb stellt sich die Frage: Wer bezahlt für die Renovierung nach einem Wasserschaden?

Wasserschaden Renovierung | Wer zahlt was? Welche Kosten kann ich nach Wasserschäden geltend machen? (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Wasserschaden Renovierung | Wer zahlt was? Welche Kosten kann ich nach Wasserschäden geltend machen? (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Auf die Ursache des Wasserschadens kommt es an.

Natürlich erwarten Sie von Ihrer Versicherung, dass sie für einen Wasserschaden aufkommt. Die Renovierungsarbeiten sind Teil der Schadenssanierung. Doch nicht jeder Wasserschaden ist versichert. Ob jemand für die Folgen Ihres Schadens zahlt, ist zunächst von der Ursache abhängig.

Wasser kann zum Beispiel aus einer beschädigten Wasserleitung austreten. Der Rohrbruch ist die häufigste Ursache hierfür. Dabei muss eine wasserführende Leitung beschädigt sein. Dies kann etwa durch Lochfraß, Materialalterung oder Frost passieren. Problematisch ist hierbei, dass die Wasserleitung unter Druck steht. Hierdurch läuft viel Wasser in kurzer Zeit aus.

Eine weitere Ursache für große Wasserschäden sind Witterungsniederschläge. Starkregen überflutet das Grundstück. In der Folge dringt es durch Öffnungen wie Türen, Lichtschacht oder Kellerfenster in das Haus ein.

Große Verwüstungen werden durch ausufernde Gewässer angerichtet. Ein Flutschaden nach einem Hochwasser ist durch erhebliche Beschädigungen und Verschmutzungen der betroffenen Häuser gekennzeichnet (siehe auch: Hochwasserschaden – wer zahlt?).

Der Leitungswasserschaden ist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sowie der Hausratversicherung. Versicherungsschutz vor den Folgen eines Starkregens gibt es aber nur in der Elementarversicherung. Sie ist ein Zusatzbaustein der Gebäude- und Hausratversicherungen. Während Ihnen aber der Abschluss dieser Versicherungen kaum verweigert wird, können die Versicherungen bestimmte Gebiete von der Elementarversicherung ausschließen (siehe Elementarversicherung im Hochwassergebiet).

Es gibt versicherte und unversicherte Schäden.

Doch auch mit einer Elementarversicherung ist nicht jeder Schaden, der durch Niederschlagswasser entsteht, mitversichert. Durch Laub, welches herbeigeweht wird, kann das Regenfallrohr verstopft werden. Kommt es hier zu einem Schaden bei Starkregen, ist dieser unversichert.

Natürlich halten Sie Ihr Grundstück und das Haus sauber. Damit ist jedoch nicht jede Gefahr gebannt. Hat das Nachbargrundstück ein Gefälle, kann es zu einem Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn kommen. Wenn sich hierbei keine geschlossene Wasseroberfläche auf Ihrem Grundstück bildet, ist der Schaden unversichert. Hier besteht aber durchaus die Möglichkeit, vom Nachbarn Schadensersatz zu fordern. Nämlich dann, wenn das Abfließen des Wassers auf eine bauliche Veränderung an seinem Grundstück zurückzuführen ist. Hierfür sollte er eine Haftpflichtversicherung als Grundstückseigentümer abgeschlossen haben.

Neben den Frischwasserleitungen gehören auch die Abwasserleitungen zum Wasserleitungssystem des Gebäudes. Unsachgemäßer Gebrauch, zum Beispiel die Entsorgung von Küchenabfällen in der Toilette können zu einer Verstopfung führen. Der Stau in der Abwasserleitung führt dann zu einem Rohrbruch (siehe auch: Wasserschaden durch verstopften Abfluss – wer zahlt). Im Gebäude selbst sind diese Abwasserrohre mitversichert. Damit für die Abwasserleitungen auf dem Grundstück Versicherungsschutz besteht, müssen diese oftmals extra mitversichert werden (vgl.: Gebäudeversicherung: Abwasserrohre mitversichert?).

Schäden an den Zuleitungen sind immer versichert, wenn das Wasser bestimmungswidrig, also nicht an einer vorgesehenen Öffnung austritt.

Vor den unversicherten Schäden schützen Sie sich am besten durch regelmäßige Wartung, z. B. die Reinigung der Dachrinne von Laub. Oder durch bauliche Maßnahmen und sachgemäßem Umgang mit dem Wasserleitungssystem.

Renovierung nach einem Wasserschaden im Bad | Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen? (© view7 / stock.adobe.com)
Renovierung nach einem Wasserschaden im Bad | Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen? (© view7 / stock.adobe.com)

Die Versicherung zahlt, doch welche Kosten sind gedeckt?

Bei einem versicherten Schaden zahlt die Versicherung. Sie übernimmt die Reparaturarbeiten, also die Schadensanierung. Hierzu gehört auch die Maler- und Tapezierarbeiten. Sie wissen also, dass die Renovierung der Wohnung bezahlt wird. Doch es fallen weitaus mehr Arbeiten an. Sie fragen sich zu Recht:

Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?

Die Wandtrocknung ist unerlässlich, damit später die Wand bearbeitet werden kann. Das Baumaterial kann die Feuchtigkeit lange binden. Wesentlich länger, als Sie die Nässe sehen können. Mit der Trocknung von Wasserschäden beugen Sie außerdem der Schimmelbildung vor. Schimmelbildung in der Wohnung ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner eines Hauses. Schimmel ist auch eine Bedrohung für die Bausubstanz. Eine nachhaltig wirksame Raumentfeuchtung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung. Die Kosten werden von der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung übernommen.

Als Mieter können Sie in die Situation geraten, dass die Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar ist. Ihre Hausratversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzunterkunft. Siehe: Wasserschaden – Wohnung unbewohnbar.

Sind Sie Vermieter einer Wohnung? Dann bezahlt die Gebäudeversicherung auch den Mietausfall, wenn dem Mieter eine Mietminderung zusteht. Siehe: Mietausfall geltend machen, Mietkürzung Wasserschaden.

Doch wer bezahlt Ihren Schaden, wenn die Versicherung nicht leistet? Prüfen Sie in diesem Fall, ob ein Verursacher infrage kommt, den Sie ersatzpflichtig machen können. Regenwasser, dass durch ein geöffnetes Fenster in das Gebäude eindringt, ist nicht versichert. Hat jedoch Ihr Mieter das Fenster offen stehen lassen und damit fahrlässig gehandelt, muss u.U. dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

Renovierung nach einem Schaden ist ein Job für Profis.

Die Renovierung nach einem Wasserschaden ist kein Do-it-yourself-Projekt (siehe auch: Sanierung vs. Renovierung). Die Schäden sind oftmals schwer in ihrem gesamten Umfang zu erkennen. Wer hat etwas davon, dass die Tapete ein halbes Jahr nach der Renovierung zu schimmeln beginnt? Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend professionelle Wasserschadensanierer zu beauftragen. Wir können Ihnen diese erfahrenen Fachleute vermitteln. Denn Erfahrung ist die Grundlage für das richtige Beurteilen von Wasserschäden und ihren Folgen. Messgeräte können nur Werte zeigen. Wie sich jedoch Wasserdampf auf die unterschiedlichen Baumaterialien und deren Verbindungen auswirkt, erkennt nur der Experte.

Besonders als Eigentümer eines Hauses sind Sie am Erhalt des Immobilienwertes interessiert. Da Wasser langfristig Bauschäden verursachen kann, sollten Sie hier kein Risiko eingehen. Legen Sie die Arbeiten von der Trocknung bis zur fertigen Wasserschaden Renovierung in die Hände erfahrener Fachleute bzw. einer guten Renovierungsfirma.

Wasserschadenbeseitigung / Wasserschadensanierung - z.B. nach einem Rohrbruch - ist in der Regel eine Sache für Fachfirmen, wenn Sie Folgeschäden und Schimmel vermeiden wollen (© Heiko Barth / stock.adobe.com)
Wasserschadenbeseitigung / Wasserschadensanierung – z.B. nach einem Rohrbruch – ist in der Regel eine Sache für Fachfirmen, wenn Sie Folgeschäden und Schimmel vermeiden wollen (© Heiko Barth / stock.adobe.com)

Sollte die Versicherung über den Umfang der Sanierung anderer Meinung sein als Sie, beauftragen Sie einen Gutachter. Lassen Sie diesen untersuchen, ob Ihrer Immobilie ein Wertverlust droht. Der Gutachter kann noch mehr für Sie tun: Er erkennt, ob dem Wasserschaden ein Fehlverhalten anderer vorausgegangen ist. Dann können Sie bei unversicherten Wasserschäden vom Verursacher einen Ersatz fordern. Wir sind Ihnen bei der Suche nach einem Gutachter in Ihrer Nähe gern behilflich.

Ob ein Mieter Anspruch auf Mietminderung hat oder Sie als Vermieter diesen hinnehmen müssen, lassen Sie durch einen Fachanwalt prüfen. Wir vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsanwälte, die mit diesem Thema bestens vertraut sind.

Setzen Sie bei Wasserschäden auf professionelle Unterstützung.

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sind die ersten Ansprechpartner für die Renovierung nach einem Wasserschaden. Dabei darf Ihnen die Versicherung nicht vorschreiben, wer welche Aufgaben für Sie erledigt. Ob Sie eine nur Trocknung oder zusätzlich eine professionelle Schimmelentfernung beauftragen müssen, entscheidet der tatsächliche Umfang des Schadens. Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten darf die Versicherung nicht ignorieren. Setzen Sie also immer auf professionellen Sachverstand.

Bedenken Sie, dass durch Starkregen oder Flut verursachte Schäden nur mit einer Elementarversicherung bezahlt werden. Diesen zusätzlichen Einschluss können Sie sowohl bei der Gebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung vornehmen.

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge auf Aktualität. Das hilft Ihnen bei der Beantwortung der Frage:

Was kann man sich bei einem Wasserschaden von der Versicherung alles bezahlen lassen?

Wasserschäden sind manchmal nicht zu vermeiden. Richtig vorbereitet können ihnen aber etwas gelassener entgegensehen. Und wenn es doch zum Ernstfall gekommen ist, sind wir für Sie da!

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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