Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?

Bei der Frage nach der Geltendmachung von Wasserschäden ist zunächst die Frage zu betrachten, welcher Art der Wasserschaden ist. Ist Ihre Badewanne aus eigener Schuld übergelaufen und die des Nachbarn über Ihnen? Ist ein durchgerostetes Wasserrohr in der Wand gebrochen und hat mehrere Keller geflutet? Wurde beim Einbau einer Waschmaschine der Wasseranschluss falsch vorgenommen? Oder gab es durch extreme Regenmengen einen Flutschaden im Keller eines Mietshauses?

Wasserschäden können auch durch defekte Horizontalabdichtungen und nachfolgende Feuchtigkeitseinbrüche im Bodenbereich entstehen. Auch schadhafte Außenabdichtungen können ursächlich sein. Zunächst muss immer ermittelt werden, was die Ursache eines Wasserschadens ist. Dann erst kann die Zuständigkeit der Versicherung geklärt und die Frage beantwortet werden, was man alles geltend machen kann.

Viele Schadensfälle sind erst einmal uneindeutig, und erfordern die Einschaltung von Sachverständigen. Oftmals gibt es auch Streit mit Versicherern über die genaue Schadenshöhe. Und zu guter Letzt ist es oft gar nicht einfach, einen kompetenten Sanierungsdienstleister zu finden, der den Schaden professionell behebt. – In allen diesen Fällen kann Sie die Deutsche Schadenshilfe unterstützen! – Wir haben ein Netzwerk an zertifizierten Gutachtern, erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht und kompetenten Sanierungsfirmen, die wir Ihnen gern vermitteln. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, und lassen Sie uns über den vorliegenden Schaden sprechen.

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wasserschäden: Was kann ich geltend machen?

Prinzipiell können bei Wasserschäden mehrere Versicherungen zuständig sein: Die Wohngebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. Außerdem gibt es Wasserschäden, die der Vermieter zu tragen hat bzw. die dessen Versicherungen übernehmen. Im Ahrtal wäre 2021 jedem geholfen gewesen, wenn er zusätzlich zur Gebäude- und Hausratversicherung eine Elementarversicherung gehabt hätte. Das war aber oft nicht der Fall. Mit dramatischen Folgen.

Die Wohngebäudeversicherung prüft zunächst, wer der Verursacher eines Wasserschadens war. Auch die Art der Schäden muss festgestellt werden. Die Wohngebäudeversicherung kann entweder von einem Vermieter oder einem Hauseigentümer beansprucht werden. Vom Grundsatz her decken die Policen der Wohngebäudeversicherung typische Wasserschäden ab, die das Gebäude selbst betreffen – etwa Rohrbrüche der Wasserleitungen (Leitungswasserschäden; siehe auch: Wohngebäudeversicherung Wasserschaden).

Wurde der Wasserschaden von einem Mieter A verursacht, ist ggf. dessen Haftpflichtversicherung zuständig – es sei denn, Fahrlässigkeit war im Spiel. Bei entstehenden Schäden in der Wohnung des Nachbarn B übernimmt die Haftpflichtversicherung von A die Kostenregulierung. Ob man wegen des ausgelaufenen Aquariums oder Wasserbetts einen Teil der Kosten übernehmen muss, entscheidet sich je nach Lage der Verursachung und dem abgeschlossenen Versicherungstarif. Vergleiche auch: Was zahlt Gebäudeversicherung bei Wasserschaden?

Wetterbedingte Wasserschäden sind mit einer Elementarversicherung gut versichert. Diese kann ergänzend zu einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Damit sind viele Schäden versichert, die durch Naturgewalten oder Extremwetterlagen entstehen (vgl. Elementarversicherung Hochwasser). Die Hausratversicherung übernimmt zwar die Kosten für beschädigten Hausrat in Ihrer Wohnung – aber nur zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Sie bezahlt in der Regel nur für Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind – nicht aber durch Regenwasser.

Hausratversicherung: Was kann ich geltend machen?

Im Allgemeinen deckt der Versicherungsvertrag mit der Hausratversicherung alle Wasserschäden ab, die am Mobiliar, an elektrischen Haushaltsgeräten oder Computern etc. entstanden sind. Die Versicherung behält sich aber durch entsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag vor, bestimmte Schäden auszunehmen. Reguliert werden nur Schäden, die durch Leitungswasser – beispielsweise durch Rohrbruch, Leitungsschäden, Wasserzufuhr-Schläuche, defekte Heizungsanlagen (Heizung undicht) oder fälschlicherweise aktivierte Sprinkler-Anlagen – entstanden sind.

Haben Sie den Wasserschaden (grob) fahrlässig selbst verursacht, bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Die Frage “Was kann ich geltend machen?” bleibt dann eine rhetorische. Kann Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, sollte Ihre Hausratversicherung bei einem klassischen Leitungswasserschaden in jedem Fall leisten.

Wasserschaden - was kann ich geltend machen? (© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)
Wasserschaden – was kann ich geltend machen? (© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)

Wohngebäudeversicherung: Was kann ich geltend machen?

Die Wohngebäudeversicherung reguliert Wasserschäden, die an Gebäuden entstehen – z.B. Wänden, Böden, Decken. Vermieter und Hausbesitzer benötigen folglich eine Police der Gebäudeversicherung.

Die Gebäudeversicherung deckt jedoch keine Wasserschäden in leer stehenden Gebäuden ab. Zeitweise leer stehende Ferienhäuser unterlegen speziellen Regeln. Die Schadensregulierung wird von der Versicherung jeweils geprüft und individuell entschieden. Abgedeckt sind meist Schäden durch einen Rohrbruch, sowie Wasserschäden durch unsachgemäß angebrachte Armaturen und ähnliches.

Hauseigentümer sollten sicherheitshalber auch Schäden und Folgeschäden durch grobe Fahrlässigkeit versichern lassen (vgl. Grobe Fahrlässigkeit, Gebäudeversicherung sowie Folgeschäden von Wasserschaden). Sie sollten darauf achten, alle vorgenommenen Wartungsarbeiten zu dokumentieren. Oft kann die Schadensursache nämlich nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Im Zweifel benötigen Sie ein Gutachten eines Sachverständigen, den wir Ihnen gern vermitteln.

Privathaftpflicht: Was kann ich geltend machen?

Kommt es in Ihrer Doppelhaushälfte zu einem Rohrbruch, der auch das Nachbargrundstück betrifft, ersetzt die Privathaftpflicht alle dadurch entstehenden Aufwendungen. Die Aufwendungen für Schäden am eigenen Haus müssen durch die zuständige Versicherung reguliert werden. Je umfangreicher der Wasserschaden im Ausmaß ist, desto mehr Probleme gibt es oft bei der Kostenabwicklung, und oft wird immer erst noch ein Schadengutachter geschickt.

Der Grund dafür liegt oft in den Zuständigkeiten verschiedener Versicherungen. Auf Anfrage vermitteln wir Ihnen gerne einen mit der Problematik vertrauten Spezialisten, der die Zuständigkeiten klären hilft.

Siehe auch: Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?

Die zuständige Versicherung zahlt nicht – was tun?

Versicherungen können sich eine umfassende und ausführliche Prüfung Ihrer Schadensmeldung vorbehalten. Damit verzögert sich die Schadensregulierung. Die Aufwendungen für Reparatur und Sanierung fallen aber sofort an. Lange Bearbeitungszeiten bergen das Risiko einer Ablehnung für die Kostenübernahme. Wenn Sie die Sorge haben, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben, kontaktieren Sie uns rechtzeitig, so dass wir Sie bei der Schadensregulierung so früh wie möglich unterstützen können.

Jeder muss damit rechnen, dass er bei ungewöhnlich hohen Schadenssummen und teuren Folgeschäden eine Ablehnung des Versicherers kassiert. Oft geht eine Versicherung dann nämlich davon aus, dass Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel waren. Der Beweis des Gegenteils ist nicht immer einfach. Gegebenenfalls vermitteln wir Ihnen einen fähigen Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt (siehe Anwalt Wasserschaden).

Im Fall der Fälle muss die Zuständigkeit für die Schadensregulierung gerichtlich abgeklärt werden. Falls das Gericht Sie im Recht sieht, muss die Versicherung die Aufwendungen und Kosten für Rechtsanwälte oder Gutachter übernehmen.

Wasserschaden - was kann man geltend machen? (© Comofoto / stock.adobe.com)
Wasserschaden – was kann man geltend machen? (© Comofoto / stock.adobe.com)

Folgeschäden: Wann ist eine Mietminderung erlaubt?

Eine Mietminderung seitens der Mieter ist bei Wasserschäden durch Installationsdefekte oder Rohrbrüche nur unter bestimmten Bedingungen statthaft (siehe Wasserschaden: Vermieter reagiert nicht). Zunächst muss der Vermieter vom eingetretenen Leitungswasserschaden umgehend informiert werden (siehe Wasserschaden, Vermieter). Er muss Zeit bekommen, den Schaden zeitnah zu beseitigen.

Bei Säumnis kann der Mieter ihm schriftlich eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen. Unter Umständen darf der Mieter einen Handwerker seiner Wahl mit der Schadensbehebung auch selbst beauftragen. Die Rechnung kann er an den Vermieter schicken (lassen). Betrifft der Schaden auch Nachbarn, müssen sich diese ebenfalls an den Vermieter wenden.

Alle notwendigen Reparaturarbeiten müssen durch den Vermieter zeitnah ausgeführt werden. Dieser kann anschließend alle reparaturbedingten Aufwendungen durch die eigene Gebäudeversicherung regulieren lassen. Siehe auch: Aufwandsentschädigung Wasserschaden: Eigentümer vs. Mieter.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.