Wohngebäudeversicherung, Wasserschaden, Ärger? – Wir helfen!

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ärger mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Wasserschaden haben. Nutzen Sie das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe: Unsere Gutachter (Sachverständige), Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Wasserschadensanierer sorgen dafür, dass Schäden bestmöglich mit zuständigen Versicherungen reguliert und nach Kostenübernahme-Klärung auch saniert werden!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wir helfen bei Ärger mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Wasserschaden!

Ein Wasserschaden ist nicht nur unglaublich nervig, er kann auch schnell sehr teuer werden. Wenn sich die Versicherung quer stellt, kann das für den Hausbesitzer zu einer echten Belastungsprobe werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Schäden nicht mit der allgemeinen Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Dahinter steckt nicht zwingend ein böser Wille, sondern häufig basiert die Ablehnung auf dem jeweils abgeschlossenen Tarif. Deshalb ist es auch so wichtig, sich als Laie Hilfe zu holen, um die teilweise kompliziert verklausulierten Versicherungsbedingungen verstehen zu können.

Warum zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Wie bereits kurz erwähnt, liegen die Gründe meistens in den Versicherungsbedingungen selbst. Daher macht es Sinn, sich bereits vor Abschluss eines Vertrags mit den wichtigsten Schäden auseinanderzusetzen. Auch wenn man das als Hausbesitzer natürlich nur sehr ungern tut. Denn wer will sich schon freiwillig mit dem schlimmsten Fall der Fälle beschäftigen? Wir kennen die Antwort: Unser Team aus erfahrenen Experten!

Die Wohngebäudeversicherung zahlt häufig nicht, weil es sich um einen sogenannten Elementarschaden handelt (Was sind Elementarschäden?). Dazu zählen auch Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen. Solche Schäden werden in der Regel jedoch nur ersetzt, wenn Sie in der Wohngebäudeversicherung einen weiteren Baustein zum Thema Elementarschadenversicherung mit abgeschlossen haben (siehe: Elementarversicherung Hochwasser). Das allerdings verschweigen die Makler zuweilen ganz gern.

Falls Sie in einem Mietverhältnis stehen, muss der Eigentümer des Hauses für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Bei ihm können Sie dann im Falle eines Falles auch eine Mietminderung anzeigen, wenn Sie von einem Wasserschaden betroffen sind (siehe: Mietnachlass bei Wasserschäden).

Sie verstehen nur Bahnhof? Kein Problem, denn wir sind gern für sie da!

Was hat ein Wasserschaden mit der Hausratversicherung zu tun?

Es ist ganz egal, ob wir von einem Teppichboden, den Möbeln oder der geliebten Sitzgarnitur sprechen – vor einem Wasserschaden in der Wohnung ist fast nichts sicher.

In der Regel lassen sich nur wenige Teile retten und nicht selten steht man als Hausbesitzer anschließend vor einem finanziellen Fiasko. Wenn der Schaden z. B. durch einen Rohrbruch verursacht wurde, kann austretendes Leitungswasser zu schweren Folgeschäden führen. Dann muss man sich als Hausbesitzer nicht nur mit dem unmittelbaren Chaos beschäftigen, sondern auch noch damit, was in mehreren Jahren vielleicht noch auftreten könnte. In Deutschland gehören Wasserschäden durch einen Rohrbruch übrigens zu den häufigsten Schadensmeldungen. Die Kosten dafür summieren sich auf viele Milliarden Euro jährlich.

Wenn Rohre undicht sind oder es andere Gründe gibt für einen Wasserschaden, greift also im besten Fall auch die Hausratversicherung mit ins Rad. Sie ersetzt in der Regel zumindest den Wiederbeschaffungswert der beweglichen Sachen, die sich in einer Immobilie befinden. Dabei ist es allerdings wichtig, die Versicherung im Vorfeld in der richtigen Höhe abzuschließen.

Außerdem muss jeder Schaden sofort gemeldet werden. Falls Sie damit zu lange warten, lehnt die Versicherung die Zahlung in der Regel ab. Vgl. auch: Schadensanzeige Versicherung.

Wohngebäudeversicherung, Wasserschaden, Ärger? (© Yvonne Bogdanski / Fotolia)
Wohngebäudeversicherung, Wasserschaden, Ärger? (© Yvonne Bogdanski / Fotolia)

Wann kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel?

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss! Denn sie schützt vor Schäden, die man selbst an Gegenständen oder Personen verursacht hat. Sei es durch eigene “Schusseligkeit” oder auch eigene Fahrlässigkeit.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie selbst den Wasserschaden verursacht haben. Das kann z. B. passieren, weil der Schlauch Ihrer Waschmaschine lose war oder sie vergessen haben, den Wasserhahn abzudrehen. Dann entsteht oft nicht nur ein Schaden in Ihrer eigenen Wohnung, sondern evtl. auch in der Ihres Nachbarn.

Bei solchen Schäden kommt immer die Privat-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Aber Vorsicht: Sie unterscheidet in der Regel zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Außerdem sollten Sie vor Abschluss der Versicherung auch an die sogenannte Ausfalldeckung denken.

Darüber hinaus gibt es auch eine private Haftpflichtversicherung für Mieter. Sie kommt insbesondere für Mietsachschäden auf.

Ärger mit der Versicherung nach dem Wasserschaden: Was kann man tun?

Das Wasser muss Ihnen (sprichwörtlich) nicht unbedingt bis zum Hals stehen, denn schon kleine Mengen austretendes Leitungswasser können einen erheblichen Wasserschaden nach sich ziehen (Leitungswasserschaden). Auch ein Rückstau aus der Kanalisation oder Hochwasser können zu einer persönlichen Katastrophe werden. Aber was ist zu tun, wenn die Rohre “den Geist aufgeben” oder Petrus schlecht gelaunt ist? Die Elementarschadenversicherung kommt dabei nicht unbedingt für jeden Wasserschaden auf. Lesen Sie vorher unbedingt das Kleingedruckte!

Jede Versicherung ist natürlich darauf bedacht, in einem Schadenfall möglichst wenig zu zahlen. Das ist keine böse Absicht, sondern Wirtschaftlichkeit. Würden sämtliche Schäden ohne Prüfung beglichen, gäbe es bald keine Versicherung mehr auf dem Markt.

Aber wenn Ihnen im Schadenfall ein allzu eiliger Makler den Versicherungsschutz verwehrt, sollten Sie trotzdem nicht sofort aufgeben. Es gibt immer Mittel und Wege, dem Ganzen weiter auf den Grund zu gehen. Häufig lässt sich mit Hilfe eines Sachverständigen nämlich die tatsächliche Ursache des Wasserschadens auch rückblickend noch feststellen (siehe auch: Was tun bei Wasserschaden?).

Dabei liegen die Gründe längst nicht nur in höherer Gewalt. Nicht immer sind Starkregen oder Überschwemmung die Ursachen für einen Schadenfall. Auch Folgeschäden aus fahrlässigem Verhalten am Bau kommen durchaus in Frage.

Als Beispiel könnte ein Rohrbruch den Wasserschaden verursacht haben, der aufgrund falsch verlegter Leitungen entstanden ist (vgl. Abwasserrohr kaputt). Grobe Baufehler (Baumängel), die durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind, sollten immer dem Bauunternehmer gemeldet werden. Im Nachhinein ist das allerdings häufig nur noch möglich mit rechtlicher Unterstützung. Denn die Beweislast liegt dann erst einmal bei Ihnen.

Gern helfen Ihnen unsere Gebäudesachverständigen mit dem Blick fürs Detail weiter.

Wasserschaden & Wohngebäudeversicherung - Die Schadensregulierung läuft nicht immer so glatt, wie sich Versicherungsnehmer das wünschen und erwarten (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Wasserschaden & Wohngebäudeversicherung – Die Schadensregulierung läuft nicht immer so glatt, wie sich Versicherungsnehmer das wünschen und erwarten (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Was kann man als Verbraucher tun, um Ärger mit der Wohngebäudeversicherung wegen Wasserschäden vorzubeugen?

Ganz klar: Gegen einen Rückstau der Kanalisation oder Starkregen kann man sich nur schlecht schützen. Das sind völlig unvorhersehbare Dinge. Trotzdem können Sie als Hausbesitzer oder Mieter viel tun, um im Schadensfall weiterem Ärger vorzubeugen. Dazu gehört natürlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht.

Als Besitzer eine Immobilie gilt es also, einige Vorkehrungen zu treffen, um größeren Schäden vorzubeugen. Dazu gehört eine regelmäßige Überprüfung der Rohrleitungen genauso wie die Abdichtung sensibler Teilbereiche (Kellerschacht wasserdicht machen).

Wenn Sie lediglich Mieter einer Wohnung sind, sollten Sie ebenfalls regelmäßige Sichtprüfungen durchführen. Dazu gehört der Schlauch der Wasch- oder Spülmaschine genauso wie der tropfende Wasserhahn. Falls Sie einen Schaden feststellen, den der Vermieter beseitigen muss, sind Sie zu einer unverzüglichen Meldung verpflichtet. Am besten dokumentieren Sie Ihre Entdeckung dafür so gut es geht.

In beiden Fällen gibt es bestimmte Versicherungen, die im Schadensfall eingreifen können (vgl. auch: Wasserschaden im Haus – welche Versicherung zahlt).

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es immer empfehlenswert, sich die Konditionen bereits im Vorfeld ganz genau durchzulesen, vor allem zum Thema Wasserschaden bei der Wohngebäudeversicherung. Allerdings ist für einen Laien häufig nicht verständlich, was die Versicherungen genau leisten wollen. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Fachmann mit drüber schauen zu lassen, bevor Sie Ihren “Otto” unter den Vertrag setzen.

Die Versicherungen sind im Grunde auch nur Wirtschaftsbetriebe, die an ihrer Gewinnmaximierung interessiert sind. Aus diesem Grund versuchen sie in der Regel, häufig vorkommende Schäden direkt auszuschließen. Das spart am Ende der Tage viel Geld. Der Verbraucher merkt das allerdings nicht immer sofort und sieht sich oft erst damit konfrontiert, wenn der Schaden schon entstanden ist.

Ärger mit Wohngebäudeversicherungen zum Thema Wasserschaden gibt es v.a. im Kontext von Elementarschäden wie Flut / Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregen u.ä. - hat man keinen Elementarschaden-Schutz als Zusatzoption vereinbart, geht man bei sogenannten "Elementarschäden" als Versicherungsnehmer in der Regel leer aus. (© Erwin Wodicka / stock.adobe.com)
Ärger mit Wohngebäudeversicherungen zum Thema Wasserschaden gibt es v.a. im Kontext von Elementarschäden wie Flut / Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregen u.ä. – hat man keinen Elementarschaden-Schutz als Zusatzoption vereinbart, geht man bei sogenannten “Elementarschäden” als Versicherungsnehmer in der Regel leer aus. (© Erwin Wodicka / stock.adobe.com)

Das können Sie tun, um Ärger mit der Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden vorzubeugen:

  • Lassen Sie den Versicherungsvertrag von einem Fachmann überprüfen, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten!
  • Kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach. Dabei ist es unerheblich, ob Sie der Eigentümer oder nur der Mieter der Immobilie sind.
  • Ist der Schaden entstanden, melden Sie ihn unverzüglich. Eine gute Dokumentation ist dabei sehr wichtig!
  • Bleiben Sie gelassen, wenn die Versicherung den Schaden zunächst nicht begleichen will. Unsachliche Anschuldigungen bringen Sie nicht weiter.
  • Holen Sie sich rechtlichen Beistand von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der in der Regel früher oder später auch einen Sachverständigen für Versicherungsschäden o.ä. im Rahmen eines Sachverständigenverfahren einschalten wird. Er kann Ihnen helfen, den tatsächlichen Grund des Wasserschadens herauszufinden. Siehe auch: Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?
  • Der Umgang mit Versicherungen ist zuweilen ein schwieriges Unterfangen. Es werden immer mehr Schäden gemeldet und man hat als Verbraucher zunehmend das Gefühl, die Makler “sitzen” auf dem Geld. Doch ganz so einfach ist es nicht.
  • Am besten durchleuchten Sie Ihren Schadensfall von allen Seiten. Damit Sie dabei nicht “untergehen”, stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner zur Seite.

Ärger mit der Wohngebäudeversicherung nach Wasserschaden – Nutzen Sie unsere Unterstützung!

Jetzt und hier Kontakt aufnehmen für unverbindliche Erstberatung!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Yvonne Bogdanski / Fotolia
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.