Wasserschaden in Mietwohnung – Wie wird was geregelt? Wer zahlt?

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist für alle Betroffenen ärgerlich und nervig: Für den Mieter, wie auch für den Vermieter. Vieles ist zu klären: Von der Ursache, über die anstehenden Maßnahmen und deren richtigen Reihenfolge, bis hin zu Fragen rund um die Schadensregulierung mit den involvierten Versicherungen: Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, ggf. Haftpflichtversicherung.

Da gibt es eher oft als selten Ärger und Streit: Zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Betroffenen und Versicherer, ggf. auch mit der Hausverwaltung und Nachbarn.

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Betroffene von Wasserschäden! Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk für die Regulierung von Wasserschäden: Sachverständige / Gutachter, Wasserschadensanierer sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht wickeln entsprechende Fälle professionell für Sie ab.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wie werden Wasserschäden in Mietwohnungen reguliert und korrekt abgewickelt?

Die Waschmaschine ist nicht richtig angeschlossen, die Spülmaschine zickt rum oder Sie haben schlichtweg den Hahn nicht richtig zugedreht. Gründe für einen Wasserschaden gibt es zur Genüge. Dabei sind nasse Möbel dann oft nicht mehr nur Ihr einziges Problem. Denn mit ganz viel Pech kann ein Feuchtigkeitsschaden schnell die ganze Hausgemeinschaft betreffen. Also:

  • Was müssen Sie unbedingt erledigen, wenn Ihnen das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals steht?
  • Welche Rechte haben Sie als Mieter?
  • Und wer kommt für Schäden in Ihrer Wohnung auf?

Wir von der Deutschen Schadenshilfe stehen Ihnen mit unseren Experten als Rettungsring zur Seite!

Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung | Küche unter Wasser - Wer zahlt für die Trocknung, Sanierung und den Ersatz beschädigten Hausrats? (© Victor Zastol'skiy / stock.adobe.com)
Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung | Küche unter Wasser – Wer zahlt für die Trocknung, Sanierung und den Ersatz beschädigten Hausrats?  (© Victor Zastol’skiy / stock.adobe.com)

Wasserschaden in der Mietwohnung – und jetzt?

Bevor Sie jetzt in blinde Panik verfallen und Ihrem Vermieter sofort mit einer Mietminderung drohen (vgl. Mietminderung bei Wasserschaden), bleiben Sie erst einmal ruhig! Die gute Nachricht zuerst: In der Regel kommt die Versicherung unabhängig vom Verursacher für den Wasserschaden auf. Wenn Sie denn etwas davon weiß. Deshalb lautet die oberste Priorität: Melden Sie den Wasserschaden sofort Ihrem Vermieter. Nur so kann er den Schaden kurzfristig an die zuständige Versicherung weitergeben. Aber immer schön einen Schritt nach dem anderen. Denn im Vorfeld gibt es ein paar Dinge, die Sie als Mieter zuerst erledigen müssen:

  1. Ursachenforschung: Wenn Ihnen als Mieter in der Wohnung Wasser entgegenkommt, muss zunächst ganz schnell die Zufuhr gestoppt werden. Das heißt, Sie müssen die Ursache herausfinden (siehe auch: Leckortung Wasserschaden). Falls Sie die Quelle des Übels nicht sofort ausmachen können, drehen Sie am besten das Hauptabsperrventil ab. In einer Mietwohnung findet sich dieser häufig unter der Spüle oder im Keller beim Zähler. Das ist besonders wichtig bei einem Wasserrohrbruch, da die Feuchtigkeit sonst weiter ungehindert und relativ schnell in die Wand eindringen kann (vgl.: Wasserschaden Wand).
  2. Strom: Wasser leitet Strom enorm gut und daher kann es bei einem Schaden unter Umständen lebensgefährlich für Sie werden. Am besten nehmen Sie den FI-Schalter raus. Wenn bereits Leitungen sichtbar unter Wasser stehen, betreten Sie diese Stellen auf keinen Fall selbst. Je nach Ausmaß des Schadens sollten Sie außerdem die anderen Mieter im Gebäude unverzüglich informieren. Denn wenn das Wasser erst durch die Decke Ihres Nachbarn fließt, ist der nächste Kurzschluss meistens nicht weit (vgl. Wasserschaden Decke).
  3. Nachbarschaftshilfe: Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, derartige Schäden in Ihrer Wohnung auch den Nachbarn zu melden. Immerhin könnte ein Wasserschaden auch deren Hausrat zerstören.
  4. Vermieter und Versicherung: Damit aber noch nicht genug, denn auch der Vermieter Ihrer Wohnung muss unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Schließlich muss er den Vorfall seiner Versicherung melden und somit zur Regulierung des Schadens beitragen.
  5. Haftpflichtversicherung: Nach einer ersten Bestandsaufnahme empfehlen wir Ihnen außerdem, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Warum das so wichtig ist, erklären wir Ihnen weiter unten im Ratgeber. Daneben kann eine Info an Ihre private Haftpflichtversicherung nicht schaden. Das ist besonders wichtig, wenn auch Ihre Nachbarn betroffen sind (vgl. Wasserschaden durch Nachbarwohnung). Dabei ist es auch egal, ob es ein unverschuldeter Wasserschaden ist oder nicht.
  6. Schadensbegrenzung: Wenn alle Beteiligten informiert sind, kann die Schadensbegrenzung beginnen. Damit das Wasser Ihrer Mietwohnung nicht plötzlich beim Untermieter durch die Wand tropft, sollte stehendes Wasser möglichst sofort abgeschöpft werden. Im besten Fall hat man im Haushalt einen Nasssauger zur Verfügung; im Durchschnittshaushalt dürfte das jedoch regelmäßig nicht der Fall sein. Wenn der Schaden jedoch zu groß ist, hilft nur noch die Feuerwehr mit einer Abpumpung / Trockenlegung (siehe auch Wasserschaden Trockenlegung).

Sobald die offensichtliche Feuchtigkeit durch Rohrbruch oder andere Verursacher beseitigt wurde, kommt der Hausrat an die Reihe. Häufig lassen sich Möbel noch retten, indem man spezielle Trocknungsgeräte einsetzt, die es teilweise auch im Baumarkt zu mieten gibt.

Der Vermieter muss den Wasserschaden (unabhängig vom Verursacher) seiner Wohngebäudeversicherung melden und die wollen in der Regel eine genaue Aufstellung der Kosten sehen (siehe auch: Wasserschaden Vermieter). Daher ist es ratsam, alles genau zu dokumentieren. Ohne umgehende Schadensmeldung, tatkräftige Mitwirkung bei Schadensminderung, Dokumentation  etc. verwirken Sie als Vermieter u.U. Ansprüche – das bezieht sich auf direkte Schadens- und Sanierungskosten aber nachrangig z.B. Mietausfall.

Wasserschaden in Mietwohnung | Das Thema Mietminderung / Mietausfall ist für beide Seiten ein wichtiges, wenn die Wohnung nicht mehr oder nur noch teilweise bewohnbar ist. Wer zahlt den Schaden? Welche Versicherung bzw. Versicherungen leisten wofür? (© N. Theiss / stock.adobe.com)
Wasserschaden in Mietwohnung | Das Thema Mietminderung / Mietausfall ist für beide Seiten ein wichtiges, wenn die Wohnung nicht mehr oder nur noch teilweise bewohnbar ist. Wer zahlt den Schaden? Welche Versicherung bzw. Versicherungen leisten wofür? (© N. Theiss / stock.adobe.com)

Generell ist es ratsam, im Anschluss an die organisatorischen Dinge als Mieter mit Ihrem Vermieter zu sprechen. Dabei empfehlen wir das Thema Mietausfall nicht außer Acht zu lassen. Denn in der Regel ist die Wohnung nach Rohrbruch und Co. häufig erst einmal unbewohnbar, bis die Gebäudeversicherung ihre Zahlung endlich leistet.

Wenn Sie einen kulanten Vermieter erwischt haben, wird er Ihnen von sich aus eine Minderung anbieten und sich den Mietausfall später von der Gebäudeversicherung erstatten lassen (vgl. außerdem: Aufwandsentschädigung Wasserschaden Eigentümer). Daneben ist es wichtig, spätere Folgeschäden in Ihrer Mietwohnung ausschließen zu können. Das heißt, welche Schritte wird der Vermieter unternehmen, damit Schimmel keine Chance hat? Damit sind aber längst nicht nur Folgeschäden in Ihrer Wohnung gemeint – auch der angemietete Keller kann durchaus betroffen sein. Auch dann können Sie durchaus eine Mietminderung verlangen. Denn in der Regel bezahlen Sie die Nutzung dieser Räume ebenfalls mit.

Wer zahlt den Schaden?

Wer zahlt das Ganze? Hierzu gibt es nicht die eine pauschale Antwort. Denn je nach Umfang und Verschulden des Wasserschadens in einer Mietwohnung kommen tatsächlich unterschiedliche Versicherungen in Frage.

  • Hausratversicherung: Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Ihren Hausrat geht. Das heißt, sie wird Ihnen helfen, alle beweglichen Gegenstände zu ersetzen. Die Hausratversicherung greift z. B. ein, wenn Ihre Waschmaschine falsch angeschlossen war oder das Aquarium ausgelaufen ist und in diesen Fällen Hausrat / Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden.
  • Wohngebäudeversicherung: Sie kommt ins Spiel, wenn Ihnen z. B. ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch entstanden ist. Falls Sie in einer Mietwohnung leben, muss Ihr Vermieter das unverzüglich seiner Versicherung melden. Häufig schließt ein Hauseigentümer die Gebäudeversicherung direkt mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung ab. Sie schützt außerdem vor Wasserschäden durch Hochwasser oder durch Starkregen.
  • Privathaftpflichtversicherung: Sie ist wichtig, damit Schäden bei Ihren Nachbarn mit abgedeckt sind. Wenn z. B. Ihre Waschmaschine nicht richtig angeschlossen ist und das Wasser durch die Decke Ihres Nachbarn tropft, kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie reguliert dann in Ihrem Namen den Schaden beim Nachbarn. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn ein Wasserschaden durch Ihren Nachbarn entstanden ist, dieser aber nicht zahlen kann. Aber Achtung: Wenn Ihre Haftpflichtversicherung das abdecken soll, muss eine sogenannte Ausfalldeckung für Schäden enthalten sein, die Andere Ihnen zufügen. Ansonsten kann es für sie schnell teuer werden. Vgl. Wasserschaden durch Nachbar ohne Versicherung.

Oft gibt es Streit zwischen beteiligten Parteien: Mieter, Vermieter, Nachbarn, Hausverwaltung, Gebäudeversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Wird die Lage komplex oder drohen Eskalation, Blockade oder Verzögerungen? – In solchen Fällen sollten Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten, der (ggf. zusammen mit Sachverständigen / Gutachtern) die Sache professionell klärt. Gern vermitteln wir Ihnen entsprechende Ansprechpartner aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenhilfe. Hier Kontakt aufnehmen!

Tipps für Mieter und Vermieter

Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten innerhalb der ersten 24 Stunden nach seiner Entstehung. Ganz unabhängig davon, ob ein unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung vorliegt, oder Sie durch Fehlverhalten tatsächlich Schuld an der Misere tragen: Der Vermieter muss den Wasserschaden in seiner Mietwohnung zeitnah bei seiner Versicherung melden.

Ein unverschuldeter Wasserschaden darf übrigens keine Rechnung Ihres Vermieters zur Folge haben. In der Regel handelt es sich dabei nämlich um Schäden, die bereits vorher am Gebäude bestanden haben und der Versicherung des Vermieters gemeldet werden müssen.

Nicht jeder Wasserschaden lässt sich im Vorfeld vermeiden. Trotzdem ist Vorsicht natürlich immer besser als Nachsicht! Das heißt, Sie können selbst viel dazu beitragen, Ihre Mietwohnung sicherer zu machen. Lassen Sie Geräte wie Waschmaschine und Geschirrspüler am besten nie laufen, wenn Sie nicht zuhause sind. Außerdem bietet der Fachhandel mittlerweile gute Systeme an, um austretendes Wasser zu stoppen (z. B. Wasserstop für einen geplatzten Schlauch an der Waschmaschine). Es lohnt sich immer, die wichtigsten Schalter Ihrer Mietwohnung zu kennen. Wissen Sie, wo der Haupthahn für die Wasserzuführung ist oder der FI-Schalter, falls Strom ins Spiel kommt? Lautet die Antwort “nein”, rufen Sie am besten gleich Ihren Vermieter an…

Der wichtigste Ratgeber im Schadensfall ist immer ein fachkundiger Experte auf seinem Gebiet. Wenn Ihnen das Wasser buchstäblich bis zum Hals steht, brauchen Sie einen Rettungsring, der Sie durch die stürmische Flut begleitet. Zugegeben, das mag ein wenig dramatisch ausgedrückt klingen – aber können Sie im Ernstfall alle Schritte sinnvoll hintereinander bringen, ohne dabei völlig kopflos zu agieren? Als Laie ist man damit ganz schnell überfordert. Wenn dann noch der lästige Papierkram folgt, ist es bei den meisten Mietern oder auch betroffenen Vermietern ganz vorbei.

Nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe für die Regulierung von Wasserschäden in Mietwohnungen!

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Copyright Beitragsbild: Victor Zastol'skiy / stock.adobe.com
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