Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus, auf dem Grundstück?

Bei einem Rohrbruch VOR der Wasseruhr ist die Rechtslage mitunter kompliziert. Die Experten der Deutschen Schadenshilfe unterstützen sie mit Fachanwälten und Sachverständigen bei der Klärung. Außerdem finden Sie unserem Experten-Netzwerk kompetente Sanierungsprofis für Wasserschadensanierungen und Rohrsanierungen. – Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf für eine kostenlose Erstberatung!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Vor der Uhr und dahinter – wer ist für Wasserschäden zuständig?

Bei einem Wasserschaden fällt es zunächst nicht unbedingt leicht, den Verursacher zu ermitteln. Aber es gibt eine Grundregel: Wenn sich ein Rohrbruch vor der hauseigenen Wasseruhr ereignet, fällt der Schaden in die Zuständigkeit des Wasserversorgers. Dieser ist nämlich verpflichtet, die Leitungen bis zur Wasseruhr ordnungsgemäß zu unterhalten und regelmäßig zu warten.

Plötzlich und ohne direkten Anlass steht der Keller unter Wasser. Das Absperren der Hauptleitung bleibt ohne Wirkung (vgl. Keller unter Wasser – was tun?), das Wasser steigt immer weiter. Bei der Suche nach der Ursache stellt sich heraus: Das Wasser dringt im Keller hinter der Paneele durch die Hauswand ein. Der Schaden ist also bei der Zuleitung im Vorgarten entstanden, und für die ist der Wasserversorger bzw. die Gemeinde zuständig. Aber es gibt Ausnahmen.

Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus? (© Mike Bender / stock.adobe.com)
Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus? | Auf der öffentlichen Straße ist die Regelung noch einfach. Was aber, wenn es vor dem Haus, aber auf meinem Grundstück ist?! Und was, wenn es VOR der WASSERUHR, aber IN meinem Haus ist?! – Die Sachlage ist in manchen Fällen kompliziert und lässt Raum für Streitigkeiten und leider viele Gerichtsverfahren… (© Mike Bender / stock.adobe.com)

Wem gehört die Wasserleitung zum Haus – dem Eigentümer oder der Stadt?

Jeder Hauseigentümer weiß: Irgendwo in seinen Kellerräumen wurde unmittelbar nach dem Hausanschluss eine Wasseruhr installiert. Hinter dem Zählwerk befinden sich Leitungen, die das angeforderte Wasser im Gebäude verteilen. Diese liegen offensichtlich auf meinem Grundstück und gehören zum Haus, und der Eigentümer ist für ihre Instandhaltung verantwortlich. Davor aber liegen die Rohre, die das Wasser zum Anwesen führen, und diese sind Eigentum des Versorgungsunternehmen. Das gilt auch, wenn sie auf dem eigenen Grundstück liegen. Nur wenige Sonderfälle gibt es, und dann muss die Zuständigkeit vertraglich geregelt sein.

Stellt sich wie oben geschildert heraus, dass sich der Rohrbruch vor dem Haus ereignet hat, ist zunächst das Wasserversorgungsunternehmen zu informieren (siehe auch: Wen anrufen bei Wasserschaden?). Dieses sollte unverzüglich die Wasserzufuhr abstellen, um weitere Folgen zu verhindern. Wichtig für den Hausbesitzer ist, dass er für nichts aufkommen muss. Vielmehr ist der Schaden eine Angelegenheit des Betreibers oder der Gemeinde, denn sie sind für die Zuleitungen zuständig. Wurde nämlich die Wasserleitung undicht vor der Wasseruhr – so im Normalfall das juristische Kriterium – , ist deren Versicherung für die Schäden zuständig und nicht die eigene Gebäudeversicherung.

Selbstverschulden nicht ausgeschlossen

Unmittelbarer Anlass für den Wassereinbruch können Wartungsarbeiten des Unternehmens sein. Oder „die Stadtwerke haben den Druck erhöht“, um höher gelegene Gebäude besser zu versorgen. Auch können überalterte und deshalb marode Rohre unvermittelt platzen und dann sogar ganze Straßenzüge unter Wasser setzen.

In all diesen Fällen ist der Wasserversorger in der Pflicht. Wenn Sie aber vorhaben, mit einem mittelschweren Bagger den Garten umzugraben, dann achten Sie besser auf den Verlauf der Leitungen, um selber keinen Rohrbruch vor dem Haus zu verursachen. Wer also bei den Vorarbeiten zur Isolierung der Kellerwand (vgl. Kellerwand abdichten, Außenmauer abdichten, Haus abdichten) eine Leitung auf dem Grundstück herausreißt, haftet auch für die Folgen. Dazu gehören übrigens auch die Schäden an den Rohren und die Kosten für die Feuerwehr.

Marode Wasserrohre, Druckprüfungen und andere Ärgernisse

Eine defekte Wasserleitung außerhalb des Hauses kann, wie bereits angedeutet, verschiedene Ursachen haben. Über einige Fälle wurde in den regionalen Medien ausführlich berichtet. Im brandenburgischen Potsdam etwa ging eine Hauptleitung des örtlichen Wasserversorgers in die Brüche. Die Trinkwasserleitung war ganze 100 Jahre lang nicht saniert worden (s.a. Rohrsanierung Trinkwasser). Gleiches geschah bereits in 2010 und 2016. Die Anwohner beklagen, dass der erhöhte Schwerlastverkehr und die Touristenbusse das Erdreich und die altertümlichen Gusseisenrohre an ihre Belastungsgrenze getrieben hatten.

Der Schaden war offensichtlich und immens, vor den überfluteten Einfamilienhäusern sah man tagelang Container mit unbrauchbarem Hausrat. Die Gutachter der zuständigen Versicherung ermittelten Kosten in sechsstelliger Höhe an öffentlichem und privatem Eigentum. (pnn.de)

Druckluft trifft auf Rohre aus der Kaiserzeit

In Soest in Westfalen kam es zu einem nächtlichen Rohrbruch. Zwar will der städtische Versorger zur Ursache noch keine Auskunft geben. Die Betroffenen vermuten aber, dass die antiken Leitungen den Luftstößen nicht standhalten konnten, mit denen die Stadtwerke eine Spülung durchführten. Ob die Druckluftspülung tatsächlich die Katastrophe ausgelöst hat, müssen die weiteren Untersuchungen klären. Zunächst soll die schadhafte Leitung begutachtet werden (soester-anzeiger.de). Siehe auch: Rohrbruchortung, Wasserleitung undichte Stelle finden, Druckprüfung Wasserleitung.

Weiteres Beispiel: Innerhalb weniger Minuten war in Dresden eine ganze Allee überflutet, Kellerräume liefen voll Wasser und mussten von der Feuerwehr ausgepumpt werden. Auch eine Tiefgarage war betroffen, in der sich schließlich 500 Kubikmeter Wasser befanden. Mit Hilfe von vier speziellen Schmutzwasserpumpen reinigten die Rettungskräfte die Tiefgarage. Die Aktion begann morgens um 11 Uhr und dauerte bis 18 Uhr. Der städtische Versorger wollte sich zur Schadensursache zunächst nicht äußern. (saechsische.de)

Wasserrohrbruch | Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus? Wem gehört die Wasserleitung zum Haus? (© fefufoto / stock.adobe.com)
Wasserrohrbruch | Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus? Wem gehört die Wasserleitung zum Haus? (© fefufoto / stock.adobe.com)

Für Juristen besonders interessant: Grenzfälle der Wasserversorgung

Viele Fälle sind eindeutig, wenn der Sachbearbeiter des Versicherers seine Hausaufgaben macht und schließlich den Schaden anerkennt. Besondere Aufmerksamkeit wurde hingegen einem Wasserrohrbruch zuteil, mit dem sich sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zu befassen hatte.

Grundsätzlich befindet sich, wie oben bereits ausgeführt, bei einem Wasserrohrbruch der Inhaber einer Versorgungsleitung für den verursachten Schaden in der Verantwortung. Im verhandelten Fall war das die Gemeinde. Nach Auffassung der Richter gilt diese Zuordnung jedoch nicht, wenn die Schadensursache in einem beherrschbaren Risikobereich des Hauseigentümers liegt.

Die Grundstücksversicherung des Hauseigentümers hatte zunächst die Kosten, die durch den Wasserschaden entstanden waren, übernommen. Anschließend wollte sie sich den Betrag aber von der Gemeinde erstatten lassen. Begründung: Die geplatzte Wasserleitung gehöre schließlich ihr, und sie ist dann auch verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen.

Praktische Durchführung und die Eigentumsfrage

Allerdings war der Schaden innerhalb des Hauses aufgetreten (vor der Wasseruhr!). Es kam zu einer Rissbildung in einem Teil des Grundstückanschlusses, und damit sei in diesem Fall der Hauseigentümer zuständig. Eine derartige Situation kann eben nicht in die Haftung des Versorgers fallen, auch wenn dieser sich im Besitz der Leitungen befindet. Denn es war ohne Ausnahme der Bereich des Hausbesitzers betroffen. Bei der Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit sei die Eigentumsfrage nebensächlich. Vielmehr komme es darauf an, für wen die Schadensstelle erreichbar ist und wer eine Reparatur durchführen kann.

Der Haftung des Hauseigentümers entspricht auch seinen tatsächlichen Möglichkeiten. Treten innerhalb seines Gebäudes Undichtigkeiten oder andere Störungen auf, muss er die Gemeinde unverzüglich die Gemeinde informieren. Erst dann kann diese die Leckage ermitteln (vgl. Leck Orter), weitere Gebäudeschäden vermeiden oder gering halten.

Für das Gericht war also schlicht und einfach die Zugänglichkeit des Schadens relevant, und die bestand zunächst ausschließlich für den Eigentümer. Deshalb soll unter diesen besonderen Umständen statt der Gemeinde die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers die Reparaturkosten tragen, entschieden die Richter.

Hier finden Sie Hilfe mit Rat und Tat

Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus? Wer haftet für eine undichte Wasserleitung VOR der Wasseruhr? Wer ist verantwortlich – für welche Stellen – der Wasserleitung zum Haus und in das Gebäude? – Sie sehen: Viele Fragen und Grenzfälle…

Kommt es zu einem Streitfall, weil die Lage des Wasseraustritts nicht eindeutig zu bestimmen ist, kann es zu einer Auseinandersetzung unter Rechts-Experten kommen. Gleiches gilt bei einer unklaren Zuordnung der Schadensursache, wie eben beschrieben. Auf das Gutachten des Betreibers folgt dann das Gegengutachten der Versicherung, und dem betroffenen Hauseigentümer fällt es oft schwer, sich abseits zu halten. Vielmehr will er bald ebenfalls einen Sachverständigen beauftragen, der seine Interessen vor Gericht vertritt. Siehe auch: Gutachten anfechten, Widerspruch Versicherung, Gutachter ablehnen.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk bei Bedarf Anwälte und Gutachtern, die Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen. Die anstehenden Sanierungen übernehmen qualifizierte und zertifizierte Handwerksbetriebe, die wir ebenfalls vermitteln.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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