Küchenbrand – Was zahlt welche Versicherung und wie muss ich vorgehen?

Sie hatten einen Küchenbrand! Nun gilt es einiges zu regeln: Von der Schadensmeldung an die Versicherung, über Aufräum-/Sanierarbeiten bis hin zur Regulierung aufgelaufener Kosten. – Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Schadensregulierung und Schadensbeseitigung von Brandschäden. Wir helfen Ihnen mit den richtigen Ansprechpartnern aus unserem Expertennetzwerk weiter:

  • Sachverständige / Gutachter
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht
  • Sanierungsbetriebe mit Schwerpunkt auf Brandschadensanierung.
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Feuer die Einbauküche ruiniert hat?

Kommt das Eigenheim durch einen Küchenbrand zu Schaden, ist dies natürlich erst einmal ein großer Schock für alle Beteiligten. Doch ist man dann endlich zur Ruhe gekommen, geht es weiter mit den finanziellen Folgen eines solchen Schadens. Diese können schnell fünfstellige Beträge und mehr erreichen – je nach Wert der Einrichtung und ggf. vorhandener Folgeschäden.

Damit eine Versicherungsgesellschaft Brandschäden bzw. die Brandschadenbeseitigung übernimmt, ist es eine wichtige Voraussetzung, den Grund des Brandes zu klären und auch zu bewerten, ob Betroffene daran Schuld tragen oder nicht. Zudem versichern verschiedene Policen oft nur einen gewissen Teil des zustande gekommenen Schadens.

“Küchenbrand – was zahlt die Versicherung?” – Wir stellen nachfolgend genauer vor, wer wann zahlt und worauf es zu achten gilt.

Küchenbrand ohne bestimmungsgemäßem Herd

Für Versicherungsgesellschaften handelt es sich erst dann um einen Brand im eigentlichen Sinne, wenn sich ein Feuer durch Flammen, Funken oder Glut entfacht. Handelt es sich um einen Brand ohne einen bestimmungsgemäßen Herd, dann bedeutet dies, dass die Flammen ohne bewusstes Zutun vom Versicherten zustande kamen und sich schnell unkontrolliert in der Küche ausgebreitet haben. Dies kann beispielsweise durch Blitzschlag (siehe Wer zahlt bei Blitzschlag?), einen Kurzschluss oder eine Explosion der Fall sein (siehe auch: Kabelbrand Versicherung). Leider ist man gegen solche Unglücke meistens machtlos. Hat sich der Küchenbrand aufgrund Brandstiftung eines Dritten entwickelt, zahlt die Versicherung dann, wenn sich die Brandstiftung zweifelsohne nachweisen lässt und der Betroffene nicht etwa selbst dafür verantwortlich ist. Dann übernimmt die Versicherung auch die Auslagerung von Hausrat oder einen Gutachter für Hausratschäden.

Küchenbrand - wer zahlt? (© Yaroslav - stock.adobe.com)
Küchenbrand – wer zahlt? (© Yaroslav – stock.adobe.com)

Küchenbrand mit bestimmungsgemäßem Herd

Ein bestimmungsgemäßer Herd entsteht innerhalb einer dafür vorgesehenen Feuerstätte, wie in einem Kamin, auf dem Grill oder in einer Heizungsanlage. Weiterhin stellen in den Wintermonaten Kerzen (vgl. Wohnungsbrand durch Kerze) und andere Wärmequellen eine potenzielle Brandgefahr und damit einen bestimmungsgemäßen Herd dar. Wenn sich das Feuer durch Funkenflug weiter verbreitet und es dabei zu Schäden am Mobiliar kommt, leistet hierfür die Versicherung. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind auch Brände, welche durch grobe Fahrlässigkeit entstehen – wie zum Beispiel unbeaufsichtigten Kerzen (siehe auch: Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand, Zahlt die Hausrat bei Eigenverschulden?).

Wer zahlt bei einem Brand? – Welche Versicherung zahlt und was man wissen muss

Versicherte können manchmal schnell den Überblick verlieren, wenn es durch einen Brand zu einem Schaden kommt. Zunächst stellt sich die Frage, wer zahlt wann – und welche Schäden werden von welcher Versicherung ersetzt?

  • Allgemein gilt, dass eine Hausratversicherung sämtliche bewegliche Gegenstände versichert, wie beispielsweise Möbel, Wertpapiere oder Elektrogeräte.
  • Dem gegenüber steht die Gebäudeversicherung, die alle untrennbar mit dem Gebäude verbundenen Teile versichert. Dazu zählen zum Beispiel Fußböden, das Dach oder Mauerwerk oder auch Garagen.

Sobald feststeht, welche Versicherung für einen Schaden aufkommen muss, stellt sich anschließend die Frage, ob die Versicherung Brandschäden überhaupt übernimmt. Oft handelt es sich um sogenannte verbundene Versicherungen. Dies heißt, dass gleich mehrere Risiken – wie Hagel, Leitungswasser oder Sturm – durch die Police abgesichert sind. Auch Küchenbrände zählen für gewöhnlich dazu. Ist dies nicht der Fall, ist eine Feuerversicherung erforderlich.

Geklärt werden muss darüber hinaus außerdem, wer zahlt, wenn Dritte zu Schaden gekommen sind. Insbesondere bei einem Brand, der innerhalb Minuten auf ein anderes Haus übergreifen kann, ist dies ein häufiges Thema. Weiterhin kommt es vor, dass durch Löscharbeiten Eigentum von Dritten beschädigt wird – auch hier muss klar sein, welche Versicherung zahlt. Allgemein ist die private Haftpflichtversicherung für jeden Bürger ein Muss, um auch gegenüber Forderungen von Dritten geschützt zu sein. Leider schließt dennoch nicht jeder Verbraucher bzw. Haushalt eine solche ab – mit teils ruinösen Folgen.

Abgebrannte / ausgebrannte Küche - und nun? Welche Versicherung bezahlt die Schäden? (© Mulderphoto / stock.adobe.com)
Abgebrannte / ausgebrannte Küche – und nun? Welche Versicherung bezahlt die Schäden? (© Mulderphoto / stock.adobe.com)

Küchenbrand und mehr: Welche Brandursachen kommen am häufigsten vor?

Statistisch gesehen sind die häufigsten Brandursachen in Deutschland Überhitzung, menschliches Fehlverhalten sowie Elektrizität. Leider ist insbesondere bei der Nutzung elektrischer Geräte nie ganz auszuschließen (siehe: Schmorbrand Versicherung), dass es einmal zu einem Kabelbrand oder Kurzschluss kommt, der schließlich zu einem Brand führt. Manchmal ist auch hier menschliches Fehlverhalten die Ursache: Ist man sich zum Beispiel schon länger beschädigten Kabeln bewusst und tauscht diese nicht rechtzeitig aus, kann es sein, dass der Versicherer nicht zahlt und man selbst auf den Kosten sitzen bleibt (wobei das natürlich erst einmal nachzuweisen ist…; siehe Brandursachenermittlung durch die Versicherung).

Leicht entzündliche Stoffe wie Spiritus, Papier oder auch Öle in der Küche können natürlich ebenfalls ein potenzielles Brandrisiko darstellen. Raucht man innerhalb des Hauses, geht man ein zusätzliches Risiko ein, da die Glut schnell Textilien wie Vorhänge, Kissen oder Teppiche in Brand setzen kann.

Was zahlt die Versicherung – und wann leistet sie nicht?

Da ein Küchenbrand genau wie andere Brände in einem Haus zu teuren Schäden führen können, gibt es für die Versicherungsverträge gewisse Einschränkungen für die Leistungen, die sie erbringen müssen. So hat der Versicherer – zum Erschrecken vieler Versicherter – durchaus das Recht, eine Zahlung zu verweigern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat und ein Schaden allein durch Unachtsamkeit oder bewusstem Fehlverhalten entstanden ist. Fängt beispielsweise ein Vorhang im Wohnzimmer durch eine unbeaufsichtigte Kerze Feuer, kann es passieren, dass die Versicherung nichts bezahlt und man selbst die Kosten für beauftragte Brandschadensanierung Firmen begleichen muss. Ähnliches gilt, wenn elektrische Geräte über mehrere Tage oder Wochen im Standby-Modus verbleiben, während man in die Ferien fährt. Kommt es dann zu einem Brand, trägt man mehr oder weniger selbst Schuld daran (siehe: Brand – Hausratversicherung zahlt nicht).

Rauch und Feuer im Backofen! - Ist nach einem Brand in der Küche die Hausratversicherung zuständig? Oder (wann?) die Gebäudeversicherung? Oder gar die Privathaftpflicht, weil man Eigentum eines Dritten (des Vermieters) beschädigt hat? (© Andrey Popov / stock.adobe.com)
Rauch und Feuer im Backofen! – Ist nach einem Brand in der Küche die Hausratversicherung zuständig? Oder (wann?) die Gebäudeversicherung? Oder gar die Privathaftpflicht, weil man Eigentum eines Dritten (des Vermieters) beschädigt hat? (© Andrey Popov / stock.adobe.com)

Feuerschaden melden? Was zahlt die Hausratversicherung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wer sich nach einem Brand die Frage stellt ‘Was zahlt die Versicherung?‘, lässt am besten keine Zeit verstreichen. Denn je schneller man handelt, desto höher sind die Chancen einer fairen Schadensregulierung ohne Verzögerungen. Dass dies oft nicht ganz einfach ist, versteht sich fast von selbst. Gerade nach einem Brand steht man meist noch für einige Tage unter Schock, bis man sich fragen kann, welche Versicherung zahlt. Doch genau hier kann es natürlich auch zu Fehlern durch Unwissenheit kommen – dies gilt es zu vermeiden!

Gerne sind wir Ihnen bei der Deutschen Schadenshilfe (DSH) bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Hausrat-, Gebäude-. Haftpflichtversicherungen behilflich. Wir beraten Sie zum Thema Schadensmeldung und -dokumentation (s.a. Brandschaden melden sowie den allgemeinen Artikel zum Thema Hausratschaden melden) sowie zur Frage, was die Versicherung zahlen muss (siehe z.B. Hotelkosten nach Brandschaden) – und welcher Versicherer für die Regulierung verantwortlich ist. Wir helfen Ihnen, den richtigen Gutachter und/oder Fachanwalt zu beauftragen und vermitteln Ihnen zertifizierte Sanierungsdienstleister zur Behebung des Schadens.

Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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