Hochwasserschaden – wer kommt bei einer Überschwemmung für die Kosten auf?
Abhängig von der Art des Schadens können für die Schadensregulierung nach einer Flut unterschiedliche Versicherungen zuständig sein. So sind zum Beispiel Blitzschlag, Sturmschäden oder auch Hagel normalerweise über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung geschützt. Wenn es sich aber um andere Schäden handelt, kann unter Umständen ein besonderer Tarif nötig sein. Schäden wie Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch oder auch Überschwemmungen werden in der Regel von der Elementarschadenversicherung übernommen.
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine eigene Versicherung an sich, sondern um eine Zusatzoption für die Gebäude- oder Hausratversicherung. Sie kommt für sämtliche Schäden auf, die im Zuge einer Flut oder anderer Naturgewalten am Gebäude oder dem Hausrat entstehen. Beschädigte Objekte werden dabei zum Neuwert ersetzt.
Wichtig: Die Gebäudeversicherung ist nur für Eigentümer erforderlich, aber nicht für Mieter! Letztere benötigen lediglich eine Haftpflicht- sowie eine Hausratversicherung für das Inventar. Für die Absicherung einer Immobilie – das kann eine Wohnung oder auch ein Haus sein – ist immer der Eigentümer zuständig. Hat er als Opfer der Flut keine entsprechende Versicherung abgeschlossen und kommt es trotzdem zu einem Schaden in einer vermieteten Wohnung, so muss er die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann nach einer Überschwemmung natürlich schnell teuer werden.
Worauf gilt es für Betroffene nach einem Hochwasser zu achten?
Wer von einer Flut überrascht wurde, sollte in jedem Fall umgehend handeln – denn hier kann es fatale Folgen haben, wenn zu lange abgewartet wird. Verständlicherweise ist die Verzweiflung bei vielen Menschen bei einer Hochwasserkatastrophe erst einmal groß – trotzdem muss Ruhe bewahrt und dann umgehend die zuständige Versicherung über den Hochwasserschaden informiert werden. Siehe auch: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? Hierbei gehört unter anderem eine sofortige Schadensmeldung, für welche die meisten Versicherer bestimmte Fristen vorgeben. Die Meldung sollte idealerweise noch am selben Tag, spätestens aber nach zwei Tagen erfolgen – ansonsten kann es sein, dass der Versicherte den Versicherungsschutz riskiert.
Glücklicherweise bieten viele Versicherer inzwischen die Möglichkeit, schnell und einfach eine Schadensmeldung über das Internet zu melden. Besonders wichtig sind dabei Fotos und Videos als Nachweise des Schadens, damit die Versicherung auch aus der Ferne nachvollziehen kann, was geschehen und beschädigt worden ist. Detaillierte Fotos ersetzen mitunter sogar einen Gutachter vor Ort.
Hochwasser Anwalt: Was können Betroffene tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wer versichert ist und Opfer einer Flut mit entsprechenden Schäden an Haus und Hausrat wird, denkt sich zumeist, dass die Versicherung schon alles regeln wird – doch leider kann hier auch eine böse Überraschung auf einen warten (siehe Hochwasser, und Versicherung zahlt nicht). So ist es natürlich ein großer Schock, wenn man nach einer korrekt eingereichten Schadensmeldung die Information erhält, dass die Kosten nicht übernommen werden und man selbst auf Tausenden Euro sitzen bleibt. (siehe auch: Was tun wenn Versicherung nicht zahlen will)
Die Gründe einer Ablehnung können verschiedene Ursachen haben. Ein häufiger Grund ist hierbei, dass gewisse Leistungen gar nicht zum Versicherungsumfang gehören und der Versicherte dies nicht gewusst hat. Genau deshalb ist es unumgänglich, einen Vertrag mitsamt aller Leistungen sehr genau zu kennen und sich vor dem Abschluss zu informieren. Sind Risiken wie Starkregen oder Überschwemmungen nämlich gar nicht abgesichert, so ist die Versicherung mit der Ablehnung völlig im Recht und der Versicherte hat das Nachsehen (vgl. wer zahlt Flutschäden?).
Doch es gibt auch Fälle, in denen der Schaden durchaus versichert ist. Wenn ein Schaden durch eine Hochwasserkatastrophe zum Beispiel schon vor Ort erfasst worden ist, so erhalten Betroffene normalerweise schnell eine pauschale Abschlagszahlung als Soforthilfe, bis der Schaden komplett untersucht wurde. So lassen sich zum Beispiel auch feuchte Wände mit Hilfe einer Trocknungsfirma beseitigen. Die Höhe dieser Pauschalzahlung hängt sowohl vom Leistungsumfang als auch von der Versicherungsgesellschaft ab.
Allerdings gilt: Eine Wartezeit von mehreren Wochen oder Monaten ist für Versicherte nicht akzeptabel – und das sollte auch klar kommuniziert werden. Zwar ist eine gewisse Wartezeit durchaus möglich, doch ein unnötiger Verzug ist bereits aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt. Wenn die Versicherung ihrer Pflicht nicht nachkommt (vgl. Versicherung weigert sich Schaden zu bezahlen), so gerät sie in Zahlungsverzug – und dann wird ein Verzugsschaden zugunsten des Versicherten fällig. Dies beinhaltet je nach individuellem Fall unter Umständen sogar Ausgaben für Rechtsanwälte / einen Fachanwalt, den Versicherte beauftragen können, wenn die zuständige Versicherung nicht reagiert.
Warum die Hilfe eines Fachanwalts zur Durchsetzung von Hochwasserschäden oft sinnvoll ist
Weigert sich die zuständige Versicherung zu bezahlen, so scheint u.U. die Verbraucherzentrale für betroffene Flutopfer ein erster Ansprechpartner. Hier erhalten Betroffene, die Schäden durch Überschwemmungen oder Hochwasser verzeichnen, eine kostenfreie Beratung. Doch die Verbraucherzentralen sind regelmäßig überlastet und haben auch nicht in jedem Fall die nötige Expertise im Detail. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die Deutsche Schadenshilfe als Spezialist für (Hochwasser-)Wasserschäden zu wenden. Wir können Ihnen einen kompetenten Anwalt zum Thema Hochwasser und Versicherung von Hochwasserschäden vermitteln; ebenso Sachverständige (Gutachter) sowie kompetente Sanierungsunternehmen für die Wasserschadensanierung.
Ein offizielles Schreiben von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft bei sturen Versicherungsgesellschaften oft schnell weiter. Und auch wenn man mit der Entscheidung des Versicherers nach einem Gebäude Gutachten nicht einverstanden ist, können Versicherte sich als Hochwasser-Opfer durch einen Anwalt vertreten lassen.