Hochwasserschäden: Welche Schäden verursacht Hochwasser am Haus und wer kommt dafür auf?

Unter den verschiedenen Ausprägungen von Wasserschäden sind Hochwasserschäden meist besonders gravierend. Umso ärgerlicher, wenn die Regulierung des Schadens nicht reibungslos läuft. Der Prozess aus Schadensmeldung, Begutachtung, Sanierung und Bezahlung stockt häufig – aus den verschiedensten Gründen, und mit teils teuren Konsequenzen.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei der Regulierung von Hochwasserschäden. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Sanierungsprofis und Fachanwälten für Versicherungsrecht!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? Und warum ist ein Elementarschaden-Schutz so nötig?

Hochwasserschäden sind mit einer Reihe von mentalen, emotionalen und finanziellen Belastungen verbunden. Um nicht in den finanziellen Ruin als Hausbesitzer getrieben zu werden, ist es von immenser Wichtigkeit den Versicherungsumfang vom eigenen Gebäude frühzeitig zu überprüfen. Eine einfache Gebäudeversicherung und einfache Hausratversicherung ist für diesen Zweck oft nicht ausreichend. Um eine ideale Absicherung vor Naturereignissen sicherzustellen, muss neben der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung (als Zusatzbaustein zu den beiden vorgenannten Versicherungen) abgeschlossen werden.

Im folgenden Beitrag erfahren Interessenten, welche Rahmenbedingungen bei einem Elementarschaden greifen und wie mit möglichen Folgeschäden umgegangen werden sollte.

Hochwasserschäden (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Hochwasserschäden | Welche Versicherung zahlt was? (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Die drei größten Irrtümer bei Hochwasser

Es gibt zahlreiche Fehlannahmen der Bevölkerung im Umgang mit versicherungstechnischen Ereignissen bei einem eintretenden Hochwasser. Nachfolgend erfahren Interessenten, welche genauen Annahmen teure Trugschlüsse sind und weshalb eine Elementarversicherung gerade im Hochwassergebiet lohnt.

  • Aufgrund der Gebäudeversicherung muss man sich um nichts mehr kümmern;
  • Mein Wohnort ist nicht Hochwasser gefährdet;
  • Im Worst-Case-Szenario hilft der Staat;

Aufgrund der Gebäudeversicherung muss man sich um nichts mehr kümmern?

Eine Gebäudeversicherung deckt grundsätzliche eine ganze Reihe von potenziellen Gefahren ab wie beispielsweise Blitz, Sturm oder auch Hagel. Sollte ein Orkan vor Ort wüten und das Dach abdecken, so tritt die Gebäudeversicherung hier ein und übernimmt den Schaden. Wenn hingegen Dauerregen vorherrscht und sich hieraus Hochwasser entwickelt, dann wird eine zusätzliche Elementarversicherung zur Absicherung gegen sogenannte Naturgefahren dringend benötigt. Siehe auch: Versicherung gegen Naturkatastrophen.

Eine Naturgefahrenversicherung schützt Mieter und Vermieter vor auftretenden Kosten für die Bereiche Hochwasser, Starkregen und auch Überschwemmungen. Untersuchungen haben ergeben, dass jedoch ca. 50 % der Versicherten über keine entsprechende Versicherung verfügen. Das führt regelmäßig dazu, dass die Geschädigten für die entstandenen Kosten ohne Versicherung eigenständig aufkommen müssen. Da die aktuelle Wettersituation mehrfach bewiesen hat, dass Extremwettersituationen zukünftig zu unserem Alltag in Europa gehören, erscheint dieser Sachverhalt als grob fahrlässig.

Mein Wohnort ist nicht Hochwasser gefährdet?

Ein Großteil der Menschen schließt aus der Lage des Hauses, ob es zukünftig zu Wasserschäden kommen kann. Viele Hausbesitzer sehen sich als nicht betroffen, da das Eigentum weit weg vom nächsten Gewässer ist. Diese Annahme ist jedoch eine grobe Fehleinschätzung! Durch Überschwemmungen, die beispielsweise durch Starkregen ausgelöst werden, sind potenziell auch Gebiete betroffen, die keine reißenden Flüsse in der Umgebung haben. Hochwasserschäden können folglich aufgrund anstehender Extremwettersituationen jeden Haushalt betreffen. Sich hier aufgrund der Lage in Sicherheit zu wiegen, kann im Schadensfall teuer werden! Siehe auch: Überschwemmungsschäden.

Im Worst-Case-Szenario hilft der Staat?

Neben der falschen Sicherheit aufgrund der Lage des Eigentums, vertreten einige Menschen auch die Annahme, dass der Staat im Ernstfall einspringen wird, um Schäden finanziell zu kompensieren. Auch diese Annahme ist jedoch heikel. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Bürgers, sich gegen diese Schäden nach Möglichkeit selbst abzusichern. In den Jahren 2002, 2013 und auch 2021 hat der Staat einige Kosten hiervon beglichen. Bedenken sollten die Betroffenen jedoch explizit, dass in diesen Jahren Bundestagswahlen waren. Hier von einer Regelmäßigkeit oder gar unausgesprochenen Verpflichtung der Politik gegenüber Bürgern auszugehen, entbehrt jeder Grundlage.

Im Jahr 2017 sprachen sich die Ministerpräsidenten der Länder im Übrigen dafür aus, nur noch Schäden vom Betroffene zu kompensieren, die sich nachweisbar um eine Elementarversicherung bemüht haben, jedoch keine Elementarversicherung aufgrund der Lage von den Versicherungsträgern erhalten haben.

Vorgehen bei Hochwasserschäden

Im Ernstfall gibt es immer wieder Situationen, in denen auch die besten Schutzmaßnahmen gegen einen Wasserschaden nicht greifen, denn Wasser bahnt sich seinen Weg und hinterlässt mitunter gravierende Schäden durch die entstandene Überschwemmung. Sollten Betroffene professionelle Unterstützung benötigen, tritt die Feuerwehr im Notfall vor Ort in Erscheinung, um eine Gefahrenabwehr vorzunehmen.

Betroffene müssen im Falle einer Überschwemmung folgende “Erste Hilfe Maßnahmen” einleiten, um weitere Schäden nach dem Unwetter zu vermeiden:

  • Das Abstellen des Stroms;
  • Wichtige Dokumente und technische Geräte, soweit möglich, in Sicherheit bringen;
  • Keine elektrischen Geräte in die Funktion nehmen, solange sie noch feucht sind;
  • Trinkwasserleitungen müssen nachhaltig durchgespült werden;
  • Trinkwasser darf erst wieder aus der Leitung konsumiert werden, wenn keine Verschmutzungen des Leitungssystems mehr vorliegen;
  • Heizöltanks, Elektroleitungen und auch die Baustatik sollten nach Überschwemmungen vom Fachmann geprüft werden;
  • Schäden müssen der Versicherung benannt werden (siehe auch Hochwasserschaden melden). Hierfür werden Fotos und eine Auflistung empfohlen und vom Versicherungsträger benötigt;
  • Bevor Unternehmen mit Arbeiten beauftragt werden, sind dringend Kostenvoranschläge einzuholen;

Schnelle Reaktion bei Überflutungen

Bei Hochwasserschäden gilt grundsätzlich, je länger das Wasser im Haus steht und verweilt, umso höher ist die Gefahr von Folgeschäden. Schimmelbefall ist ein Umstand, der in solchen Fällen vermehrt zum Tragen kommt (vgl. Schimmelbefall feststellen, Gutachter bei Schimmelbefall, Sanierung bei Schimmelbefall). Laut Experten sind vor allem Häuser besonders betroffen, bei denen es sich um sogenannte VPB Häuser mit einem wärmegedämmten Kellergeschoss handelt. Kellergeschosse, die nur über einen einfachen Verbundestrichboden verfügen, sind erfahrungsgemäß recht schnell wieder trocken. Keller, die hingegen wärmegedämmt sind, erscheinen problematischer. Zwischen den Bodenplatten und der Trittschalldämmung sammelt sich Flüssigkeit an.

Dieser Umstand ist für Hochwasseropfer zumeist dramatisch, denn mitunter ahnen sie hiervon nichts und sind nach überstandenen Überflutungen der Annahme, dass auch der Keller wieder trocken ist. Hierbei handelt es sich jedoch häufig um einen Trugschluss. Der nasse Teppich wurde entfernt oder die Fliesen gewischt, während dessen ist jedoch die schmutzige Brühe noch versteckt im Keller und modert vor sich hin. Es ist im Falle einer Überschwemmung folglich eine grundlegende Empfehlung einen Schimmelexperten bei der Überprüfung der Situation zu integrieren, um die Hochwasser-Sanierung nachhaltig und vor allem ganzheitlich durchzuführen. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass die Schimmelbildung bereits eine Woche nach der Verkeimung ihren Anfang nimmt. Erfahrungsgemäß haben Betroffene folglich nach zwei Wochen ein ernstzunehmendes Schimmelproblem, von dem sie jedoch zumeist noch nichts wissen.

Hochwasserschäden, die zunächst unentdeckt sind

Immer dann, wenn sich Schimmelpilze durch Überschwemmungsschäden im Gebäude festgesetzt haben, hilft nur noch eine grundlegende Sanierung, um die Flutschäden auch ganzheitlich zu beseitigen. Hierzu müssen alle betroffenen Bauteile bearbeitet werden. Erfahrungsgemäß sind im Keller zumeist die Wände und auch der Boden betroffen. Hier gilt es den Keller trocknen nach dem Hochwasser, um weitere Schäden in der Bausubstanz zu verhindern und vor allem eine bestehende potenzielle Belastung durch Schimmel zu beseitigen.

Bei einer notwendigen Wandsanierung sind eine Reihe von Maßnahmen vorzunehmen. Insbesondere das Abschlagen des Putzes ist eine unerlässliche Notwendigkeit. Einige Betroffene würden hier präferiert den Weg wählen, lediglich die Wand einmal neu zu streichen. Doch das ist nicht ausreichend bei Hochwasserschäden dieser Art. Sollte der Boden ganzheitlich unter Wasser gestanden haben, so muss die Estrich- und Dämmebene beseitigt werden. Als probate Alternative hierzu gilt es, den Estrich zu trocknen (siehe auch CM-Methode) und ein diffusionsoffenes Estrichfugensystem einzubauen, um partikelartige und gasförmige Schimmelpilzbestandteile zu vermeiden und vom Unterboden fernzuhalten; zudem ist auf Schadstoffe zu achten.

Sanierung nötig - Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden die Kosten für Aufräum- und Sanierungsmaßnahmen? (© cunaplus / stock.adobe.com)
Sanierung nötig – Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden die Kosten für Aufräum- und Sanierungsmaßnahmen? (© cunaplus / stock.adobe.com)

Folgeschäden: Was kann man nach einem Hochwasser tun?

Ein Hochwasserschaden ist auch als Folgeschaden vorstellbar. Nicht immer werden nach einer Flut alle Beeinträchtigungen identifiziert. Bei kleineren Feuchtigkeitsschäden hilft bereits das klassische Lüften, damit die Feuchtigkeit abtransportiert wird. Zu beachten ist jedoch, dass diese Art der Trocknung langwierig ist und bis zu mehreren Monaten dauern kann.

Immer dann, wenn Feuchteschäden durch eine Flut einen schwereren Hochwasserschaden auslösen, gilt es den Profi zu beauftragen, um Komplikationen zu vermeiden und vor allem mögliche Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. Siehe auch: Hochwasser Gutachter / Sachverständige.

Grundsätzlich sollten Betroffene zur Aktivierung von ihrem bestehenden Versicherungsschutz den Hochwasserschaden zeitnah melden. Für den Einsatz eines Trocknungsgeräts fallen nicht selten Kosten in Höhe von 1.000 € an, wenn man alle Kosten für Gerätemiete, Strom und sonstige verbundene Kosten kalkuliert.

Ein Hochwasserschaden betrifft im Regelfall nicht nur die Wände des Kellers oder den Boden, vielmehr können auch Möbelstücke und weitere Utensilien betroffen sein. Vor allem bei Möbeln ist jedoch zu bedenken, dass sie bei Feuchtigkeit schnell quellen und dann nicht mehr zu retten sind. Folglich ist auch die Aktivierung der bestehenden Hausratversicherung zu überdenken. Betroffenes Geschirr muss nach einem Hochwasserschaden gründlich gereinigt werden, da sich erfahrungsgemäß Abwasser in die Überschwemmung mischt. Desinfektionsmittel sind hierbei ebenso eine gute Wahl, um Bakterien zu beseitigen. Sollte das Kraftfahrzeug ebenso dem Hochwasser ausgesetzt gewesen sein, so ist die Batterie abzuklemmen und das Auto im nassen Zustand auch nicht zu starten. Hier können andernfalls Kurzschlüsse entstehen, die möglicherweise in einen (wirtschaftlichen) Totalschaden des Fahrzeugs führen.

Fazit: Bei einer Überschwemmung die Nerven behalten und die richtigen Experten einbinden

Im Falle einer Überflutung des Hauses und Grundstücks gilt es zunächst einmal für die Betroffenen die Nerven zu bewahren. Kurzschlussreaktionen helfen nicht weiter. Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? – Eine abgeschlossene Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenversicherung ist der beste Versicherungsschutz für die Kosten und Aufgaben, die mit dem Hochwasser und Unwetter einhergehen. Der Versicherer übernimmt die anfallenden Kosten für die Trocknung und auch die Sanierung und Renovierung der betroffenen Areale im Haus. In Kombination mit der Hausratversicherung kann auch der beschädigte Hausrat ersetzt werden.

Zudem können über die Deutsche Schadenshilfe weitere Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, wie die Vermittlung von Anwälten für die Korrespondenz mit Versicherungen, die Stellung eines Sachverständigen bzw. eines Gutachters und auch die Vermittlung von versierten Handwerkern bzw. Sanierungsdienstleistern. – Siehe auch: Flutopferhilfe.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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