Ich habe einen Schaden. Was zahlt die Hausrat, was zahlt die Gebäudeversicherung?

Hausrat oder Gebäude? – Noch immer sind viele Personen der Annahme, dass ein Abschluss zweier Versicherungen – der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung – nicht unbedingt nötig sei, da daraus sehr hohe Versicherungsprämien resultieren. Stattdessen entscheiden sich einige Menschen lediglich für eine der beiden Versicherungen – ohne zu wissen, dass nur Hausrat oder Gebäudeversicherung absolut nicht genügen. Denn die eine Versicherung ersetzt die andere nicht. Ein umfassender Schutz ist erst dann gewährleistet, wenn beide Policen abgeschlossen sind. – Erfahren Sie hier mehr.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Die Hausratversicherung – vor welchen Schäden schützt sie?

In erster Linie ist die Hausratversicherung dazu da, den zum Inventar zählenden Hausrat vor Schäden zu schützen. Zwar sind einige Bestandteile des Gebäudes in den Schutz inbegriffen, grundsätzlich ist allerdings nicht das komplette Anwesen geschützt – sondern lediglich die beweglichen Teile (siehe auch: Was ist Hausrat?). Als versichert gelten unter anderem Fenster und Türen. Falls diese bei einem Einbruchdiebstahl beschädigt werden (siehe Einbruchdiebstahlschäden), übernimmt die Hausratversicherung die Kosten dafür. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf eine Gebäudeversicherung verzichtet werden sollte. Die Gebäudeversicherung decken Einbruchdiebstahlschäden zwar nicht ab, dafür sind mit ihr jedoch Risiken wie Sturm oder Feuer abgesichert. Sollten Fenster und Türen durch diese Gefahren zu Schaden kommen, übernimmt die Hausratversicherung keinerlei Kosten – die Gebäudeversicherung jedoch schon. Im Zweifelsfall kann hier ein Gebäudegutachter helfen.

Warum der Abschluss einer Gebäudeversicherung so wichtig ist

Durch eine Gebäudeversicherung wird das Gebäude an sich – und somit der größte Teil des Vermögens – vor verschiedenen Risiken abgesichert. Aus diesem Grund sollte jeder Eigentümer einer Immobilie nicht auf den Abschluss einer Gebäudeversicherung verzichten. Andererseits spielt natürlich auch die Absicherung des Hausrats eine enorm wichtige Rolle: Egal, ob Elektronik, Möbel, Kleidung oder Wertpapiere – all dies wird nur durch den Abschluss einer Hausratversicherung vor Schäden geschützt. Dies gilt auch für Laminatboden, Rolläden, Tapete, Sauna, Jalousien, Satellitenschüssel, Einbauschrank oder Markise.

Übrigens: Bei Leitungsschäden muss ebenfalls zwischen den beiden Policen unterschieden werden. Sollte es in der Wohnung bzw. im Haus zum Austritt von Leitungswasser kommen, leistet eine Gebäudeversicherung lediglich für Schäden am Mauerwerk bzw. dem Gebäude an sich (vgl. Leitungswasserschäden – was ist versichert?). Sie trägt außerdem Kosten, welche für die Behebung von Schäden eine Rolle spielen. Für den Fall, dass Hausrat beschädigt oder vollständig zerstört worden ist, ist die Hausratversicherung dennoch sehr wichtig – ansonsten würde der Versicherte die Kosten für sämtliche Reparaturen selbst tragen müssen.

Sturmschäden am Dach und nachfolgend dem Dachgeschoss: Zahlt die Gebäudeversicherung und / oder die Hausrat-Versicherung? (© stockphoto-graf / stock.adobe.com)
Sturmschäden am Dach und nachfolgend dem Dachgeschoss: Zahlt die Gebäudeversicherung und / oder die Hausrat-Versicherung? (© stockphoto-graf / stock.adobe.com)

Hausrat oder Gebäude? – Der Versicherungsschutz beider Policen im Detail

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung umfasst sowohl Möbelstücke als auch Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände. Dazu zählen unter anderem Bekleidung, Fernseher, Kühlschränke oder auch Möbelstücke. Hausratversicherungen schützen also alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung – somit alles, was nicht fest zur Ausstattung gehört. Die versicherten Gefahren sind dabei vor allem Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Diese Risiken lassen sich bei jeder Hausratversicherung standardmäßig absichern. Allerdings gibt es meist noch die Möglichkeit, zusätzliche Risiken abzusichern, was natürlich die Beiträge etwas erhöht. So lassen sich auch Reparatur-, Bewachungs- oder Schlossaustauschkosten absichern. Weiterhin wird innerhalb einer Hausratversicherung für Wertsachen stets eine bestimmte Wertsachenbegrenzung als Versicherungssumme festgelegt – deren Höhe sollte unbedingt dem tatsächlichen Wert des Inventars an Schmuck & Co. entsprechen.

Anders verhält es sich mit der Gebäudeversicherung, die für Mieter nutzlos ist und sich vor allem an Wohnungs- und Hauseigentümer richtet. In dieser sind primär drei einzelne Policen enthalten: Die Leitungswasser-, Feuer- und Sturmversicherung. Somit sichert man sein Gebäude gegen all diese Risiken ab. Auch Schadensminderungskosten sowie ggf. Mietausfall (vgl. Mietausfall wegen Wasserschaden) sind bzw. können im Schutz enthalten sein.

Bei der Gebäudeversicherung wird die Prämie gemäß des Neuwerts der zu versichernden Bestandteile berechnet. Hierfür legt der Versicherer zu Beginn einen fiktiven Bauwert zugrunde und verrechnet ihn anschließend mit dem Baupreisindex. Anschließend wird der Neuwertfaktor jedes Jahr erneut angepasst, damit keine womögliche Unterversicherung entsteht. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Neuwertfaktor immer weiter erhöht.

Wasserschaden durch Rohrbruch

Sollten das Gebäude oder die Einbauküche aufgrund Rohrbruch in Mitleidenschaft gezogen werden, können die Leistungen einer Gebäudeversicherung nur dann greifen, sofern der Schaden durch Leitungswasser, wie in der Heizung, zustande gekommen ist. Schäden, die durch Grund- oder Hochwasser entstehen, werden also nicht übernommen – es sei denn, man hat eine Versicherung mit Elementarschaden-Deckung gebucht. Siehe auch: Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Wasserschäden in der Einbauküche durch Reinigungswasser werden hingegen gar nicht gedeckt – es sei denn, sie wurden durch eine Putzkraft verursacht und können über deren Haftpflicht-Versicherung eingeklagt werden.

Wenn allerdings Zuleitungen oder Bestandteile von sanitären Anlagen oder der Heizung defekt sind (siehe Heizungsrohr geplatzt), ist die Gebäudeversicherung immer zur Stelle. Gute Wohngebäudeversicherungen tragen nicht nur die Kosten, welche durch die Beseitigung von einem Wasserschaden entstehen (siehe Wasserschadensanierung Kosten), sie bezahlen auch Mietkürzungen oder -ausfälle und bezahlen eine Übergangsbleibe, sollte das Gebäude erst einmal nicht bewohnbar sein (vgl. Wasserschaden Hotelkosten).

Wasserschaden im Keller - Zahlt Hausrat oder Gebäudeversicherung?! (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)
Wasserschaden im Keller – Zahlt Hausrat oder Gebäudeversicherung?! (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)

Gebäudebrand­versicherung

Zu den wichtigsten Leistungen von Wohngebäudeversicherungen zählt insbesondere der Schutz bei Feuerschäden. Möchte man sein Gebäude als Eigentümer lediglich gegen Brandschäden absichern und keine Leistungen bei Schäden durch Wasser und Unwetter in Anspruch nehmen, genügt es meist, eine Gebäudebrandversicherung abzuschließen. Hier greift die Police ausschließlich bei Feuerschäden, nicht aber bei anderen Risiken. Die Versicherungsgesellschaft trägt sämtliche Kosten, welche durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen bzw. zu einem Brand führen. Doch auch für den – eher unwahrscheinlichen – Fall, dass ein Flugzeug in das Haus stürzt, ist man mit einer Gebäudebrandversicherung geschützt.

Sturm und Hagel

Gerade schwere Unwetter können zu schweren und teuren Schäden am Haus führen. Falls das Hausdach durch einen Sturm komplett abgedeckt wird oder die Fassade durch Hagel stark beschädigt wird (siehe Hagelschäden an Gebäuden), sind die Kosten oft enorm und kaum aus eigener Tasche zu bezahlen. Hier übernimmt die Gebäudeversicherung entsprechende Reparaturkosten und sorgt dafür, dass Versicherte die hohe finanzielle Belastung nicht selbst tragen müssen. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Versicherung Sturmschäden erst ab Windstärke 8 übernimmt (deutschlandfunk.de).

Sind auch Garagen und Carports durch die Hausrat oder Gebäudeversicherung geschützt?

Auf die Frage: “Wer zahlt – Hausrat oder Gebäude?”, erhält man oft die pauschale Antwort: Im Normalfall sind innerhalb eines Hauses fest verbauten Teile durch die Gebäudeversicherung abgesichert – dazu zählen beispielsweise Einbauküchen und Heizungen. Darüber hinaus können sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Nebengebäude – das sind beispielsweise Schuppen oder Garagen – ebenfalls mitversichert werden. Sehr wichtig ist, diese unbedingt vertraglich zu vermerken, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Objekte, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind, gehören zum Hausrat und sind nicht Bestandteil dieser Police. Das sind unter anderem Jalousien, Tapete, Markise, Sauna, Rolläden, Satellitenschüssel, Einbauschrank oder Laminat-Boden (vgl. auch: Hausratversicherung: Laminatboden beschädigt).

Ob und in welchem Umfang die Wohngebäudeversicherung auch einen Carport absichert, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Im Normalfall schreiben die Versicherungsbedingungen vor, dass alle mitversicherten Objekte gegen Einflüsse von außen – wie beispielsweise Regen – zu schützen sind sowie zu mindestens 50 % als Wohnfläche genutzt werden. Dies gilt für einen Carport natürlich nicht. Deshalb muss immer individuell überprüft werden, ob Carports mitversichert sind.

Hausrat? Gebäudeversicherung? - Wer kommt für Schäden an Gartenhäusern, Schuppen und Carports auf? (© D. Ott / Fotolia)
Hausrat? Gebäudeversicherung? – Wer kommt für Schäden an Gartenhäusern, Schuppen und Carports auf? (© D. Ott / Fotolia)

Die Elementarversicherung für Elementarschäden: Eine empfehlenswerte Ergänzung zur Hausrat u. Gebäudeversicherung

Neben den allgemeinen Leistungen ist es für Hausbesitzer oft sinnvoll, den grundsätzlichen Versicherungsschutz durch eine Elementarversicherung für Elementarschäden zu erweitern. Sie leistet für Schäden aufgrund folgender Gefahren:

Sicherlich kommt die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Gefahren auf die jeweilige Wohnregion an. Wer in gebirgigen Regionen lebt, ist beispielsweise weniger hochwassergefährdet, dafür aber eher Frost (siehe Frostschäden am Haus) und Schneedruck ausgesetzt (vgl. Schnee auf dem DachbodenWasserschaden durch Schnee: Versicherung). Weil sich jedoch allgemein die Schäden durch Unwetter in den letzten Jahren deutlich erhöht haben, kann es sich durchaus lohnen, eine Elementarversicherung für Elementarschäden als Ergänzung zur normalen Police abzuschließen (vgl. auch: Was sind Elementarschäden am Haus?). Die Beitragsprämien für den erweiterten Versicherungsschutz hängen primär vom Standort des versicherten Gebäudes ab. Daher ist es anzuraten, gleich mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, ehe man sich für ein bestimmtes Angebot entscheidet. So kann man sich für die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden.

Ob Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung - der Einschluss einer Elementarversicherung zur Deckung von Elementarschäden kann in beiden Policen sinnvoll sein, insbesondere aber in der Gebäudeversicherung! (© nmann77 - stock.adobe.com)
Ob Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung – der Einschluss einer Elementarversicherung zur Deckung von Elementarschäden kann in beiden Policen sinnvoll sein, insbesondere aber in der Gebäudeversicherung! (© nmann77 – stock.adobe.com)

Wie sich weitere Risiken durch Gebäude oder Hausratversicherung am besten absichern lassen

Blitzschlag

Bei einem Blitz handelt es sich um eine Entladung von Funken, die im Normalfall durch elektrostatische Aufladungen bei Gewittern zustande kommen. Blitzschläge können einerseits Brände auslösen, andererseits auch zu sehr teuren Schäden führen (vgl. Blitzeinschlag ins Haus). Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn ein Blitz in das regionale Stromnetz einschlägt und es zu Überspannungsschäden an Elektrogeräten kommt. Hier greift die Wohngebäudeversicherung zuverlässig.

Wasserschäden

Von einem Wasserschaden ist dann die Rede, wenn Wasser aus Ab- und Zuleitungsrohren austritt – dieser ist durch eine Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung abgedeckt. Unversichert ist dagegen der Rückstau aus Abwasserrohren innerhalb der öffentlichen Kanalisation. Oft wird vor der Beseitigung ein Gebäudegutachter konsultiert, der auch eine Wasserschadenortung vornehmen kann. Durch die Wasserschadenortung lässt sich genau bestimmen, wo die Ursache des Schadens liegt und sich dieser anschließend gezielt beseitigen.

Sturm und Hagel

Sofern am Hausrat Schäden entstehen, die durch Hagel oder Sturm zustande gekommen sind, übernimmt die Hausratversicherung hierfür die entstandenen Kosten. Falls Regen, Hagel oder Schnee durch nicht korrekt geschlossene Türen und Fenster gedrungen sind und es dann zu einem Schaden kommt, ist dieser allerdings nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Glasbruch

Sind zersplitterte Fensterscheiben durch die Hausrat oder Gebäude versichert? Was ist mit beschädigten Duschtüren und Duschwänden aus Glas? – Zerstörte Scheiben und Fenster zählen zum Glasbruch und lassen sich durch eine Gebäudeversicherung abdecken. Jedoch muss man wissen, dass der Schutz nicht für alle Arten von Schäden gilt. Getragen werden von der Versicherung lediglich Kosten für Glasbruch, welche durch die in der Police vermerkten Risiken wie Hagel, Feuer, Leitungswasser und Sturm entstanden sind. Für alle weiteren Schadensfälle kann man als Eigentümer einer Immobilie eine separate Glasversicherung mit abschließen. Die Beiträge für die Glasversicherung sind allerdings vergleichsweise teuer, weswegen sich die Glasversicherung nur für Besitzer von Wintergärten bzw. bei größeren Fensterflächen am Haus rentiert.

Photovoltaik

Solaranlagen lassen sich ebenfalls über eine Wohngebäudeversicherung absichern. Im Schadensfall übernimmt diese dann Kosten, welche beispielsweise aufgrund eines direkten Blitzeinschlags zustande kommen. Mehr Sinn macht allerdings eine Photovoltaikversicherung – diese leistet auch dann, sofern die Solaranlage durch indirekten Blitzeinschlag bzw. durch einen Kurzschluss beschädigt wird.

Solaranlagen / Photovoltaikanlagen sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung nicht oder nicht ausreichend versichert - hier sind oft separate Policen sinnvoll. (© Marina Lohrbach / Fotolia)
Solaranlagen / Photovoltaikanlagen sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung nicht oder nicht ausreichend versichert – hier sind oft separate Policen sinnvoll. (© Marina Lohrbach / Fotolia)

Raub und Einbruchdiebstahl

Wenn Unbefugte sich Zutritt zur Wohnung verschaffen und versicherte Objekte entwenden, zerstören oder deren Herausgabe vom Bewohner erzwingen, leistet die Hausratversicherung. Doch Vorsicht: Lässt man Trickbetrüger ins Haus, geht man selbst das Risiko ein und wird entstandene Schäden nicht von der Versicherung erstattet bekommen. Selbiges gilt für nicht verschlossene Türen und Fenster – hier handelt man grob fahrlässig, wenn man den Einbrechern den Einstieg so ganz einfach macht.

Vandalismus

Beschädigt oder zerstört ein Einbrecher Hausrat mit Vorsatz, deckt dies die Hausratversicherung genauso ab, wie Implosions- bzw. Explosionsschäden. Wichtig: Reiner Vandalismus sowie auch Implosion sind gerade in älteren Versicherungsverträgen oft noch nicht enthalten, bei den neueren meistens schon. Es ist wichtig, dies vor dem Abschluss genau zu prüfen, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Absturz

Sofern durch abstürzende Fluggeräte der eigene Hausrat zu Schaden bzw. vollständig zerstört werden, lassen sich die entstandenen Schäden durch die Hausratversicherung regulieren. Wenn der Absturz allerdings aufgrund innere politische Unruhen oder Kriegsereignissen zusammenhängt, leistet die Versicherung dafür nicht.

Welche Schäden nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt werden

So umfassend der Schutz einer guten Hausratversicherung auch sein mag – sie leistet längst nicht bei allen Gefahren. Daher ist es für Versicherte wichtig zu wissen, wann keine Übernahme der Kosten erfolgt und man als Versicherer selbst zahlen bzw. sich um eine Zusatzpolice kümmern muss.

Ein Beispielfall ist, wenn aufgrund eines Kurzschlusses das TV-Gerät beschädigt und dadurch unbrauchbar wird. Hier ist das Gerät mitunter nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen und wird somit nicht ersetzt. Wenn der Kurzschluss jedoch zu einem Brand führt, dann ist dieser Brandschaden mit versichert.

Ein anderes Beispiel: Ein Kind spielt in der Badewanne und setzt den Raum ungewollt unter Wasser. Auch hier werden die Schäden nicht von der Hausratversicherung übernommen.

Ein dritter Fall: Durch einen Trick gelangen zwei junge Männer in eine Wohnung und bitten, telefonieren zu dürfen. Während eine Person den Eigentümer der Wohnung ablenkt, gelangt die andere Person zu den Wertsachen und entwendet diese. Weil der Eigentümer den fremden Personen selbst Zutritt ermöglicht hat, bezahlt die Hausratversicherung hier nichts – man haftet also auf eigene Gefahr.

Fazit und Hilfe bei der Schadenregulierung

Ohne Zweifel ist das Eigenheim eines der wertvollsten Güter eines jeden Hausbesitzers, gleichzeitig stellt es für viele Menschen die wichtigste Form der Altersvorsorge dar. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig um einen umfassenden und ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern, um kein Risiko einzugehen. Dieser Schutz sollte alle Schäden am Haus sicher abdecken, damit man selbst nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt.

Sollten Sie trotz vorhandenem Versicherungsschutz Probleme mit der Schadensregulierung durch die Versicherung haben (siehe Versicherung zahlt nicht und Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett), dann nehmen Sie möglichst unverzüglich Kontakt mit uns auf. Werden Sie Mitglied bei der Deutschen Schadenshilfe!

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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