Die Auseinandersetzung mit der Versicherung: Sachverständige und ihre Gutachten
Oftmals kommt bei der Feststellung eines Schadens oder seiner Regulierung zu unterschiedlichen Meinungen bei der Versicherung und ihrem Kunden. Trotz Schiedsverfahren (Schiedsgutachterverfahren, Schiedsgutachter) kommen die Betroffenen mitunter um eine Anfechtung der Versicherungsentscheidung vor Gericht nicht herum, mit allen Unwägbarkeiten und Folgeproblemen.
Auch bei einer bestehenden Wohngebäudeversicherung kommt es im Schadensfall immer wieder zu Auseinandersetzungen. Die Versicherungsnehmer beklagen oft eine unzureichende Regulierung. Vielfach kam es zu Beschwerden, weil das Unternehmen dem Kunden vorwarf, er sei unterversichert. Häufigster Streitpunkt beim Hausrat war die zu geringe Entschädigung. Siehe Versicherung will nicht zahlen, Brand: Versicherung zahlt nicht, Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht, Hochwasser: Gebäudeversicherung zahlt nicht, Versicherung zahlt nicht nach Gutachten usw.
Wir können Hunderte solcher Fälle, und haben Geschädigten ebenso oft schon Sachverständige zur Seite gestellt, die ein bestehendes Gutachten anfechten halfen und ein Gegengutachten erstellt haben. Gern helfen wir auch Ihnen weiter; nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Den Versicherungsbescheid anfechten
Bei einer Beschwerde muss der Kunde mit einer Bearbeitungsdauer von ca. drei bis vier Monaten rechnen. Verglichen mit einem Verfahren bei Gericht, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, bleibt ein Schlichtungsverfahren aber überschaubar, und man kann die Entscheidung des Versicherers mit weniger Aufwand anfechten. Außerdem entstehen für den Kunden keine Kosten. Bleibt der Streitwert unter 10.000 Euro, ob bei einem Brandschaden oder anderen Streitpunkt, ist der Schlichterspruch für den Versicherer verbindlich. Der Kunde aber kann sich entscheiden, ob er den Spruch akzeptiert oder nicht. Im zweiten Fall hat er noch die Möglichkeit, ein ordentliches Gericht anzurufen. Bei höheren Summen bis 100.000 Euro spricht der Ombudsmann nur eine Empfehlung aus.
Nicht immer hilft der Ombudsmann
Kommt es zu einem Konflikt hinsichtlich der Schadensursache oder -höhe, gibt der Versicherer ein Gutachten bei einem externen Sachverständigen in Auftrag, der ein Schiedsgutachten erstellt. Dieser besichtigt vor Ort den entstandenen Schaden, stellt dessen Höhe fest und sichert Beweise. Mit seinen Befunden begründet das Unternehmen meist seine Entscheidung.
In vielen Fällen kann der Ombudsmann die Beschwerde in einem Schiedsgutachterverfahren aber nicht endgültig entscheiden. Denn er führt nur ein vereinfachtes Verfahren nach Aktenlage durch, kann keine Zeugen vernehmen oder ein Gegengutachten in Auftrag geben. Oft seht also Aussage gegen Aussage, und es kommt zu keiner abschließenden Beurteilung. Das Schiedsverfahren oder Sachverständigenverfahren ist also nicht in allen Fällen hilfreich. Meist ist die Beurteilung der Schadenshöhe der entscheidende Streitpunkt (vgl. auch: Versicherung zahlt weniger als Gutachten), in dem der Ombudsmann trotz kompetenter Begutachtung nicht vermitteln kann (vgl. Ombudsmann Versicherung Erfahrungen). Dann bleibt den Betroffenen für die weitere Anfechtung nur noch der Klageweg, am besten unter Hinzuziehung eines Anwalts. Allerdings ist bei einem Gerichtsverfahren bereits in der ersten Instanz manchmal schon mit Kosten in Höhe von 50 Prozent des Streitwerts zu rechnen.
Das Gutachten: Welche Arten gibt es?
Kommt es also zum Zwecke der Anfechtung zu einem Verfahren vor einem Gericht, gibt es unterschiedliche Formen von Gutachten und ebenso viele Sachverständige für Versicherungsschäden, beispielhaft z.B. den Sachverständigen für Schäden am Gebäude. Auch der Richter kann einen entsprechenden Experten beauftragen. Die Gegenseite hat jeweils Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Hier die klassischen Typen von Gutachten, mit denen der Kunde bei einem Versicherungsstreit konfrontiert wird.
Das Versicherungsgutachten
In aller Regel argumentiert die Versicherung auf der Basis eines Versicherungsgutachtens, das sie selber bestellt hat, um ihre Auffassung von der Schadensregulierung zu begründen. Der Schaden und der Sachverhalt einschließlich seiner Ursache werden in dieser Begutachtung benannt, wenn nötig die Bestimmung des Restwerts und auch die Kosten für eine Sanierung / Renovierung.
Aber auch der Versicherungsnehmer nutzt ein derartiges Versicherungsgutachten, wenn er nachweisen will, welche Ansprüche auf Erstattung seiner Meinung nach bestehen. Oder dieses Sachverständigengutachten stellt sachkundig seine abweichende Auffassung bezüglich der Schadenshöhe mit einer ausführlichen Begründung dar.
Das Gerichtsgutachten
In aller Regel holen der zuständige Richter oder der Staatsanwalt bei Versicherungsfragen ein Gerichtsgutachten ein. Der Sachverständige bewertet ausschließlich die fachspezifischen Aspekte oder beurteilt die Tatbestände der strittigen Angelegenheit, etwa die Höhe eines Wasser- oder Brandschadens, die Voraussetzungen, den Ablauf und die Ursachen des Geschehens. Die juristische Bewertung ist jedoch nicht Sache des Experten, sondern ausschließlich des Richters.
Das Parteien- oder Privatgutachten
Aber nicht nur das Gericht, sondern auch die Beteiligten, also die Versicherung und auch der unzufriedene Kunde, können ein Sachverständigengutachten anfordern, das ihre Interessen mit der nötigen Kompetenz bestätigt. Liegt ein derartiges Dokument vor, verlangt es vom Vorsitzenden Richter eine besondere Sorgfalt. Er darf dann die Differenzen der Sachverständigen keinesfalls ohne eine einleuchtende und logische Begründung entscheiden. Vielmehr geht er den Widersprüchen nach, um den Sachverhalt ausreichend zu klären.
Weitere Formen von Gutachten
Ob bei einem Brandschaden, einem Wasserschaden und sogar nach einem Einbruch, in vielen Fällen unterscheiden sich die Auffassungen des Kunden über die Schadenshöhe erheblich von denen seiner Versicherung (vgl. Hochwasserschaden Gutachten). Dann ist ein entsprechender Sachverständiger gefragt, der ein unabhängiges Gutachten im Auftrag des Geschädigten erstellt. Ein Schmuckgutachten nach einem Einbruchdiebstahl stellt zum Beispiel fest, welcher Wert den Preziosen tatsächlich zukommt; in der Regel auf Basis von Foto-Nachweisen. Oder: Nach einem Wasserschaden ermittelt ein Sachverständiger für Feuchteschäden die Kosten für die Renovierung nach einen Nässeschaden.
Die Hausratsversicherung wird den Sachverständigen für Hausrat befragen, in welcher Höhe sie Schäden zu ersetzen hat. Gleiches gilt für einen Brand, sei er fahrlässig herbeigeführt oder auf einen technischen Defekt zurückzuführen. Dann analysiert ein Sachverständiger für Brandursachenermittlung den genauen Sachverhalt, und sein Gutachten liefert die Grundlage für die Entscheidung der Versicherung oder für den Gerichtsbeschluss.
Ein Bauschadengutachten wird notwendig, wenn dem Handwerker bei Reparaturen oder beim Hausbau Fehler unterlaufen sind. Ein unabhängiger Baugutachter oder ein unabhängiger Immobiliengutachter ist dann der richtige Ansprechpartner.
Vor Gericht und auf hoher See …
Im Verfahren können die Beteiligten jederzeit Einspruch gegen ein Gutachten einlegen und es damit anfechten. Aber damit sind wir bereits bei den Tücken jeder gerichtlichen Auseinandersetzung, die für einen Unerfahrenen meist unüberschaubar und deshalb mit zusätzlichen Risiken verbunden sind, auch in finanzieller Hinsicht. Denn auch die Gebührenstruktur ist oft kaum nachvollziehbar und sogar variabel, und kann die Verfahrenskosten in ungeahnte Dimensionen vordringen lassen.
Anwälte oder besser Fachanwälte sind aber mit den Fallstricken der Juristerei hoffentlich besser vertraut und können viele laienhafte Fehler vermeiden helfen. Allerdings arbeitet auch der Fachanwalt für Versicherungsrecht nicht umsonst, und der Betroffene muss schon selber das Kosten-/Nutzen-Risiko einer fachlichen Vertretung für sich selber kalkulieren. Das gilt besonders, wenn er gar in einer zweiten Instanz seine Anfechtung fortsetzen will.
Im Allgemeinen wird ein Anwalt mit höherer Kompetenz und Chance den Bescheid der Versicherung respektive das Sachverständigen-Gutachten anfechten vor Gericht. Er kann auch wesentlich besser einschätzen, wann ein Gegengutachten sinnvoll ist, kennt den Richter und dessen Erwartungen. Das alles sind beste Voraussetzungen, um eine Klage erfolgreich abzuschließen.