Versicherungsgutachten zu niedrig? – Wir helfen!

Ein Versicherungsgutachten ist primär von und für die Versicherung erstellt: Es soll die Schadenskosten für die Versicherungsgesellschaft möglichst gering halten. Der Gutachter oder “Regulierer” ist nicht Ihr Freund! – Wenn Sie also das Gefühl haben, ein Versicherungsgutachten ist viel zu niedrig angesetzt, sollten Sie eine Zweitmeinung einholen.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe sind Profis für das Thema Schadensregulierung. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten für Versicherungsrecht und Sanierungsprofis. Denn oftmals können Sie Ihre berechtigten Ansprüche nur vollständig durchsetzen, wenn Sie einen Anwalt und einen Gutachter für ein Gegengutachten einschalten.

Informieren Sie sich hier über eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Schadenshilfe! – Sie können auch mit vorhandenem Schaden noch Mitglied werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Versicherungsgutachten zu niedrig?

Im Schadensfall spielt das Versicherungsgutachten eine große Rolle. Schadensachbearbeiter verlassen sich nicht mehr nur auf eingereichte Bilder und Belege. Sie fordern ein Gutachten an.

Der Sachbearbeiter der Versicherung macht es zur Grundlage seiner Auszahlung für den Versicherungsschaden. Außerdem ist das Gutachten ein Dokument mit Beweiskraft. Es spielt bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle.

Gutachter der Versicherung setzen den Wert für einen Schaden oft zu niedrig fest. Das Nachsehen hat der Versicherte. Er bleibt auf den Kosten sitzen. Ihm bleibt nur, diese vor Gericht zu erstreiten. Hierbei muss er das vorliegende Gutachten entwerten. Das ist eine harte Nuss.

Als Versicherungsnehmer müssen Sie ein falsches Gutachten als Bewertungsgrundlage vermeiden. Doch wie können Sie feststellen, dass der Gutachter der Versicherung den Schadenswert zu niedrig beziffert? Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren?

Es passiert sehr oft, dass Versicherungsgutachten zu niedrig ausfallen. Die Gutachter bzw. Regulierer der Versicherungsgesellschaften sollen die Kosten ja gering halten - da wird viel gekürzt oder nicht anerkannt. - Oft brauchen Sie dann einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie einen eigenen Sachverständigen, um Ihre Ansprüche mit einem Gegengutachten bei der Versicherung durchzusetzen. (© playstuff / stock.adobe.com)
Es passiert sehr oft, dass Versicherungsgutachten zu niedrig ausfallen. Die Gutachter bzw. Regulierer der Versicherungsgesellschaften sollen die Kosten ja gering halten – da wird viel gekürzt oder nicht anerkannt. – Oft brauchen Sie dann einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie einen eigenen Sachverständigen, um Ihre Ansprüche mit einem Gegengutachten bei der Versicherung durchzusetzen. (© playstuff / stock.adobe.com)

Das Gutachten hat Gewicht im Schadensfall

Beauftragt die Versicherung Sachverständige mit der Erstellung eines Versicherungsgutachtens, dann bezahlt sie auch dafür. Folglich muss es einen Nutzen haben. Vordergründig geht es um die Festsetzung der Schadenssumme. Doch es steckt noch mehr in einem Gutachten.

Nach einem Leitungswasserschaden etwa zahlt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen. Die Gebäudeversicherung zahlt die Reparaturen am Gebäude im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (vgl. Entschädigung bei Wasserschaden im Eigenheim).

Gerade bzgl. des Hausrats soll der Gutachter auch erkennen, ob in ausreichender Höhe versichert wurde. Das Gutachten beziffert den Wert des Hausrates. Stimmt dieser Wert nicht mit der Berechnung im Antrag überein, kann eine Unterversicherung vorliegen – der Versicherter zahlt dann nur teilweise. Auch die Gebäudeversicherung wird prüfen wollen, ob die Angaben im Antrag zum Gebäude und Grundstück wahrheitsgetreu waren.

Der Versicherer schickt auch immer dann einen Sachverständigen, wenn die Ursache des Schadens uneindeutig ist. Dies geschieht oft bei Wasser im Keller nach einem Starkregen. Hier muss eine Überschwemmung des Grundstückes vorausgegangen sein. Ist dies nicht der Fall, beendet der Versicherer die Schadensregulierung u.U. ohne Leistungszahlung. Denn drückendes Grundwasser ist typischerweise z.B. nicht versichert. Und generell gibt es bzgl. der Leistungen bzw. Leistungspflicht große Unterschiede, je nachdem, ob eine Elementarschadenzusatzversicherung abgeschlossen wurde – oder nicht.

Das Gutachten gibt der Versicherung Aufschluss über viele Dinge. Es kann feststellen, dass die Versicherungssumme zu niedrig ist. Es findet heraus, ob die Ursache überhaupt mitversichert war. Der Sachverständige begutachtet weiterhin, ob der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Etwa der Schadenminderungspflicht nach Eintritt eines Schadens. Der Sachverständige soll darüber hinaus erkennen, ob der Versicherte die Entstehung des Schadens begünstigt hat.

Die Versicherung hat einen guten Grund für ein solches Gutachten zu zahlen. Es gibt ihr die Möglichkeit, Ihnen die Schadensleistung zu kürzen oder zu verweigern.

Fehlberechnungen im Versicherungsgutachten reduzieren die Schadensleistung

Das vom Versicherer beauftragte Schadensgutachten stellt die absolute Schadenssumme fest. Diese beinhaltet den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen. Auch die Kosten für Reparaturen, Sanierungsarbeiten finden in dieser Summe Berücksichtigung. Ein zu niedrig angesetzter Wert im Versicherungsgutachten hat schwerwiegende Folgen. Die Schadenszahlung des Versicherers reicht dann zur Behebung des Schadens nicht aus.

Wie entstehen solche Fehlkalkulationen? Die versicherten Sachen sind bei einem Schaden unterschiedlich betroffen. Sie unterscheiden sich in Alter und Qualität. So soll der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung dafür sorgen, dass der Hausrat in gleicher Art und Güte neu angeschafft werden kann. Bei sehr alten Einrichtungsgegenständen ist das zum Beispiel sehr schwierig.

Häufiger als bei den beschädigten Sachen kürzt die Versicherung bei den Kosten. Leider ist hier oft Inkompetenz im Spiel. Welche berufliche Vorbildung oder Qualifikation der Versicherungsgutachter hat, können Sie nicht wissen. Hier sind zwei Beispiele:

  • Nach einem großen Leitungswasserschaden stellen Schimmelsporen in der Luft eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Um realistisch abzuschätzen, welcher Aufwand zur Beseitigung der Gefahr notwendig ist, muss der Sachverständige Erfahrung auf diesem Gebiet haben. Diese hat jedoch nur ein Sachverständiger für Schimmelschäden.
  • Nach Brandschäden wird ein Teil der Kosten benötigt um Brandgeruch zu entfernen. Je nach Dauer des Brandes und verbautem Material dauert eine Brandsanierung unterschiedlich lange. Nur ein mit solchen Schäden vertrauter Gutachter kann den Aufwand realistisch einschätzen.

Vielfach werden in Schadensgutachten Reparaturkosten gekürzt. Die Versicherung behauptet dann, eine andere Firma würde die Reparatur zu einem günstigeren Preis anbieten. Doch welche Expertise hat dieses Unternehmen? Sie haben ein Recht auf die fachgerechte Reparaturausführung.

Versicherungsgutachten zu niedrig? - Starten Sie ein Gegengutachten! (© Daniel Ernst / stock.adobe.com)
Versicherungsgutachten zu niedrig? – Starten Sie ein Gegengutachten! (© Daniel Ernst / stock.adobe.com)

Beteiligen Sie sich an der Schadensregulierung

Die Ursache für ein zu niedriges Versicherungsgutachten liegen oft beim Versicherungsgutachter. In der Kfz-Versicherung bereitet der Restwert eines Fahrzeuges oft Probleme. Die Gutachter ermitteln ihn anhand von Listen. Ob diese Durchschnittswerte die Höhe Ihres Schadens widerspiegeln, ist nicht sicher. Wenn etwa bei Gebrauchsgegenständen eine Wertminderung angesetzt wird, dann resultiert dieser Wert aus einer vergleichenden Schätzung.

Das Schadensgutachten ist für den Versicherer erstellt worden, nicht für den Kunden. Es prüft nicht, ob alle Aufwendungen wie etwa Reinigungskosten in Eigenleistung berücksichtigt wurden. Doch Sie müssen die Fehler des Versicherungsgutachters nicht widerspruchslos hinnehmen. Gestalten Sie die Schadensregulierung aktiv mit. Ein Gegengutachten ist der richtige Weg.

Beispiele:

  • Ein von Ihnen beauftragter sachverständiger Dachdecker beurteilt den Sturmschaden bestimmt anders als das Versicherungsgutachten.
  • Besonders bei Wasserschäden versuchen die Versicherungen schnell den Schaden zu schließen. Hierzu geben sie pauschale Entschädigungsangebote ab. Ein unabhängiger Bausachverständiger behält die Folgekosten für Ihr Haus bei seiner Begutachtung mehr im Blick.

So gehen Sie vor:

  1. Lassen Sie sich von uns einen Experten für ein Privatgutachten zu Ihrem Schaden vermitteln. Dieser stellt im Rahmen seiner Begutachtung fest, welche Ansprüche Sie tatsächlich gegen den Versicherer haben. Sein Gegengutachten ist die Grundlage für Ihren Widerspruch (siehe: Einspruch gegen Sachverständigen-Gutachten).
  2. Die Versicherung muss Ihr Gutachten zur Kenntnis nehmen. Erfolgt dennoch keine Anerkennung Ihrer berechtigten Ansprüche, gehen Sie vor Gericht. Wir vermitteln Ihnen Rechtsanwälte mit Erfahrung und Kompetenz bei Problemen mit der Schadensregulierung (siehe Fachanwalt für Versicherungsrecht).

Bestehen Sie auf Ihren Ansprüchen – wir helfen Ihnen!

Dass die Schadenssummen in einem Versicherungsgutachten zu niedrig angesetzt werden, ist keine Seltenheit. Besonders bei Großschäden werden die Unternehmen kreativ. Das Versicherungsunternehmen muss in erster Linie rentabel sein. Hierbei spielen die Gutachter der Versicherung eine wichtige Rolle. Sie sollen helfen Kosten einzusparen.

Übrigens: Bei einem großen Brandschaden ist es immer hilfreich, einen Rechtsanwalt einzuschalten (siehe Rechtsanwalt für Brandschaden). Dieser erhält Zugriff auf alle Unterlagen, welche auch die Versicherung nutzt. Er kann Ermittlungsakten anfordern (siehe Brandursachenermittlung). Bei Großschäden wird der Versicherer genau hinsehen, ob er Anhaltspunkte für ein Mitverschulden des Versicherten findet.

Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie angemessen entschädigt werden. Wir vermitteln Sachverständige und Rechtsanwälte, die sich mit Ihrem Anliegen auskennen. Siehe auch: Widerspruch Versicherung.

Ist die Regulierung einmal abgeschlossen, haben Sie die Schadenszahlung ein für alle Mal anerkannt.

Mit professioneller Hilfe vermeiden Sie zu niedrige Gutachten der Versicherung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf für eine Erstberatung!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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