Sturmschäden am Dach: Wer zahlt, wann?

Sturmschäden am Dach sind im Allgemeinen über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es verschiedene Bedingungen und Facetten zu berücksichtigen, was z.B. den Nachweis der Windstärke oder die Regulierung von Folgeschäden angeht.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe sind Spezialist für die Regulierung und Beseitigung von Schäden an Gebäuden, z.B. durch Unwetter, Wasserschäden, Brand u.a.

Wir unterstützen Sie mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht (auch: Baurecht) sowie erfahrenen Sanierungsdienstleistern.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wer zahlt Sturmschäden am Dach?

Hausdächer und ihre Dachziegel sind bei einem Sturm stark gefährdet. Böen rütteln am Dach und können Dachziegel lösen. Sturmschäden am Dach und sonstige sturmbedingte Zerstörungen am Gebäude ziehen oft erhebliche Folgeschäden nach sich. Besonders dann, wenn das Unwetter große Mengen Regenwasser mit sich bringt (Starkregen).

Bei Sturmschäden ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Ohne Versicherung drohen Hausbesitzer auf gewaltigen Kosten nach den Schäden sitzenzubleiben. Da sind Aufwendungen für den Ersatz des Materials, wie Ziegel oder Dämmung. Die Reparatur eines Daches ist zudem teuer, da eine Einrüstung oft notwendig ist.

Neben dem passenden Versicherungsschutz müssen Hausbesitzer einiges bei einem Sturmschaden beachten. So müssen sie Sorge dafür tragen, dass sich der Schaden nicht vergrößert. Außerdem dürfen keine Personen gefährdet werden.

Doch welche Versicherung zahlt, wenn nach einem Sturm das Dach undicht ist? Wie sorgen Sie für die Erstattung aller Kosten für den Dachschaden? Braucht man eine Elementarschadenversicherung? Was betrifft ggf. die Hausratversicherung?

Diese Versicherung zahlt für Sturmschäden am Wohnhaus

Für Sturmschäden am Dach ist primär die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie leistet für alle sturmbedingten Schäden an den versicherten Gebäuden und Grundstücksbestandteilen (vgl.: Wer zahlt bei Sturmschäden am Haus).

Neben den Gefahren Feuer und Leitungswasser gehört der Sturm in die Standarddeckung dieser Versicherungsart. Deshalb ist die Sturmgefahr fast immer automatisch mitversichert. Wenn im Vertrag Nebengebäude mitversichert sind, sollten Sie etwas genauer hinschauen (vgl. Sturmschaden Gartenhaus / Gewächshaus). Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, kann diese Gefahr auch ausgeschlossen sein. Oftmals sind alte Schuppen oder Ställe hiervon betroffen.

In den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ist genau geregelt, wofür bei einem Schaden am Wohnhaus geleistet wird. Das Dach ist immer vom Versicherungsschutz erfasst. Nachträglich angebaute Vordächer oder ein mit dem Haus verbundener Carport sollten ausdrücklich erwähnt sein.

Dachschäden sind teuer. Das liegt vor allem am Aufwand, der für die Reparatur betrieben wird. Auch wenn nur wenige Ziegel herausgefallen sind, muss das Haus u.U. teilweise eingerüstet werden.

Die Gebäudeversicherung zahlt außerdem für Folgeschäden. Diese entstehen etwa, wenn Regenwasser durch das beschädigte Dach eindringt. Dann muss die Dämmung erneuert werden. Um Feuchteschäden am Baukörper nach entsprechendem Starkregen zu vermeiden, ist eine Trocknung notwendig (siehe Wasserschaden Trocknung, Trocknungsgeräte, Gebäudetrocknung).

Die Reparaturkosten und die Aufwendungen für Folgeschäden werden also erstattet. Mitversichert sind außerdem die Entsorgung des beschädigten Materials und bestandsschützende Notreparaturen.

Wenn sich Dachpfannen gelöst haben und herunterfallen, müssen Sie den betroffenen Bereich absichern. Besonders an öffentlichen Wegen müssen Sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Hierzu zählt auch das Wegräumen von Schutt und Dachteilen. Hierbei entstehende Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung.

Was ist, wenn der Baum des Nachbarn auf Ihr Dach fällt? Auch diesen Schaden übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Sie hat die Möglichkeit, sich die Kosten erstatten zu lassen. Hier zahlt dann u.U. die Haftpflichtversicherung des Nachbarn (vgl. Schäden durch Bäume vom Nachbargrundstück).

Wer zahlt Sturmschäden am Dach? (© stockphoto-graf / stock.adobe.com)
Wer zahlt Sturmschäden am Dach? (© stockphoto-graf / stock.adobe.com)

Vermeiden Sie Fehler bei der Schadenregulierung

Melden Sie einen Schaden immer unverzüglich an den Versicherer. Nutzen Sie hierfür alle Kommunikationswege. Teilen Sie nur Sachverhalte mit, die Sie mit Sicherheit bestätigen können. Beschreiben Sie den Schaden kurz und knapp. Vermeiden Sie dabei Spekulationen zum Schadenumfang oder zu etwaigen Folgeschäden.

Lassen Sie sich durch den Gutachter der Versicherung nicht verunsichern. Wenn das Dachfenster verschlossen war und durch die Kraft des Sturmes geöffnet wurde, dann halten Sie daran fest. Behauptet jemand, das Fenster habe bereits offen gestanden, muss er dies auch belegen können.

Wählen Sie die Handwerker für die Reparaturarbeiten selbst aus. Seien Sie skeptisch, wenn Trocknungsfirmen im Gefolge des Versicherungsgutachters erscheinen. Es geht um Ihren Besitz. Sie dürfen in jedem Fall selbst entscheiden, wer hier tätig werden darf.

Damit die Versicherung für Dach-Sturmschäden leistet müssen immer Bedingungen erfüllt sein. Bei einem Sturmschaden muss die Windstärke einen bestimmten Wert erreichen. Viele Versicherungen orientieren sich an der Beaufort-Skala. Der Sturm ist hier mit der Stärke 9 festgelegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 75 km/h. Doch die Versicherer sind frei, eigene Mindestwerte festzulegen. So kann der Sturm Ihren Versicherungsbedingungen bereits ab Windstärke 8 oder sogar 7 anerkannt sein.

Die Versicherung kann verlangen, dass Sie den Nachweis eines Sturmereignisses erbringen. Hierzu genügen Ausdrucke der Wetterlage eines Wetterdienstes. Die Versicherungen greifen zum Nachprüfen auch gern auf Wetterkarten im Internet zurück. Wichtig ist jedoch, dass Sie alles zeitnah dokumentieren. Im Idealfall ist dies unmittelbar nach dem Unwetter. Fotografieren Sie den Schaden möglichst detailliert.

Sie haben in jedem Fall die Pflicht zur Schadenminderung. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die eine Ausweitung des Schadens verhindern. Das kann bedeuten, dass Sie Auffangbehälter unter einer Wassereinbruchstelle im Dach aufstellen. Hierdurch verhindern Sie ein weiteres Ausbreiten des Wassers. Bringen Sie sich jedoch niemals in Gefahr! Niemand fordert, dass Sie mitten in einem Orkan Ihr Dach von außen abdichten.

Dach abgedeckt, kaputte Dachziegel: Nach dem ersten Aufräumen stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt Sturmschäden am Dach? (© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)
Dach abgedeckt, kaputte Dachziegel: Nach dem ersten Aufräumen stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt Sturmschäden am Dach? (© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)

Holen Sie, was Ihnen zusteht – nicht weniger

Unwetter suchen oft ganze Ortschaften heim. Bei einem Sturmschaden sind deshalb viele Dächer beschädigt. Die Versicherungen schicken Sachverständige. Deren Gutachten ist später maßgeblich bei der Freigabe von Zahlungen. Schätzt der Versicherungsgutachter den Schaden falsch ein, kann das zu Problemen führen (vgl. Gutachter macht falsche Angaben). Menschen machen Fehler. Vor allem, wenn sie unter Druck stehen. Bei großflächigen Unwetterschäden arbeiten zu wenige Sachverständige an zu vielen Vorgängen.

Doch das Risiko einer Fehlkalkulation für die Sanierung der Sturmschäden am Dach sollte beim Versicherer bleiben. Nehmen Sie sich deshalb einen eigenen Gutachter. Im besten Fall übernimmt ein sachverständiger Dachdecker die Begutachtung Ihres Dachschadens. Er erkennt, welche Beschädigungen möglicherweise auch der Dachstuhl genommen hat (siehe auch: Wasser läuft unter Dachziegel).

Sie sollten alle berechtigten Ansprüche geltend machen, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben. Dafür müssen Sie die geltenden Versicherungsbedingungen genau kennen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen dabei, alle berechtigten Ansprüche zu ermitteln. Hierzu gehören alle schadensbedingten Aufwendungen. Außerdem muss die Sanierung so erfolgen, dass die Immobilie keinen Wertverlust erleidet. Vor allen Dingen sollte es nicht heißen wie in einer Kundenanfrage kürzlich: “Sturmschäden am Dach: Versicherung zahlt nicht!”.

Mit einem eigenen Schadensgutachten (Gegengutachten) können Sie Ihre Forderungen beweiskräftig begründen. Bedenken Sie, dass der Versicherungsgutachter im Auftrag des Leistungserbringers handelt – weswegen ein Versicherungsgutachten oft zu niedrig ausfällt.

Eine Dachsanierung ist nur dann erfolgreich, wenn keine Folgeschäden verbleiben und das erneuerte Dach zukünftigen Stürmen trotzen kann. Der hierfür zuständige Dachdecker sollte Erfahrung mit dieser Aufgabe haben. Doch es wird schwierig, den besten Dachdecker (bzw. Schadensanierer) für das eigene Haus zu finden, wenn alle auf der Suche nach Handwerkern sind.

Sturmschäden am Dach? – Setzen Sie auf Teamwork: Wir helfen Ihnen!

Nicht immer ist es einfach, im Wortsinn der Versicherungsbedingungen zu handeln. Zu schwammig sind manche Formulierungen gefasst. Eine Notreparatur ist zulässig. Aber was tun Sie, wenn der Sturm eine Dachhälfte komplett abgedeckt hat? Können Sie ohne Rücksprache und Freigabe eine provisorische Eindeckung beauftragen? Die Zeit drängt und Sie hängen in der Warteschleife des Versicherungsunternehmens.

Den umgestürzten Baum des Nachbarn müssen Sie entfernen, damit der Dachdecker seine Arbeit beginnen kann. Doch was tun Sie, wenn die Versicherung den Sturmschaden nicht anerkennen will (vgl.: Sturmschaden – Versicherung zahlt nicht)? Sie streitet lieber mit dem Nachbarn über eine mutmaßliche Vorschädigung des Baumes.

Verlassen Sie sich bei einem Sturmschaden nicht auf sich selbst. Zu groß ist die Gefahr, dass Ihnen Geld entgeht. Der Versicherer wir Ihnen die Erstattung für Kosten, die Sie nicht angefragt haben, keinesfalls hinterhertragen.

Stellen Sie sich ein eigenes Team zusammen. Rechtsanwälte, Sachverständige und Handwerker, die sich mit Erfahrung und Kompetenz um Ihren Schaden kümmern. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine Erstberatung!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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