Sturmschäden: Versicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Alljährlich wüten Stürme im Land. Die Sturmschäden sind hierbei enorm: Entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer und Überschwemmungen durch Starkregen sind einige der relevanten Schäden. Wie gelingt die Schadensregulierung über die Versicherung? Wir helfen im Ernstfall.

Wir vermitteln Sachverständige / Gutachter, stellen bei Bedarf den Kontakt zu versierten Fachanwälten her und nennen Ihnen kompetente Sanierungsdienstleister. Als Mitglied bei der Deutschen Schadenshilfe erhalten Sie die Unterstützung vergünstigt. Eine Mitgliedschaft lohnt sich meist schon beim ersten Schaden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Sturmschäden – wenn die Versicherung nicht zahlt

Schäden, die von einem Unwetter oder Sturm verursacht worden sind, müssen versicherungstechnisch und rechtlich einwandfrei klassifiziert sein. Ist eine Einordnung als solche Sturmschäden nicht machbar, zahlt die Versicherung oftmals nicht. Wann gilt ein Unwetter als Sturm, sodass das Versicherungsunternehmen zahlt (s.a. Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht)?

Sturmschäden: Wann ist ein Sturm mehr als ein laues Lüftchen? – Windstärke als Maßstab

Damit ein Sturm als solcher anerkannt wird, ist die Stärke relevant. Sie lässt sich mithilfe der sogenannten Beaufortskala (Bft) feststellen. Diese Skala misst die Windstärke bei einem Unwetter. Ab einer Intensität der Stufe 8 (62 km/h) können die entstandenen Schäden von Versicherungsunternehmen abgedeckt sein (vgl. Wer zahlt Sturmschäden am Dach).

Im Zweifelsfall lässt sich die Stärke auch nachträglich feststellen. Dazu kommt beispielsweise der Deutsche Wetterdienst (DWD) zum Einsatz. Diesen können Versicherer im Rahmen der Schadensregulierung bei Haftungsfragen zurateziehen. Für den Fall, dass die Windstärke trotz allem nicht bestimmbar ist, existieren dennoch Möglichkeiten.

Professionelle Gutachter und Sachverständige sind in der Lage, einen Schaden durch Sturm mithilfe von Vorher-Nachher-Beweisen zu bestimmen. Die Versicherung will dennoch nicht zahlen (vgl. Obliegenheitsverletzung Gebäudeversicherung)? Dann lohnt sich prinzipiell der Blick in die Versicherungsunterlagen.

Der Versicherungsvertrag bietet in letzter Instanz die nötigen Informationen, nach denen ein Versicherungsunternehmen Schäden absichert. Will eine Versicherung trotz des abgeschlossenen Vertrags nicht zahlen, lohnt sich der Weg zu einer Kanzlei. Die Unterstützung durch Fachanwälte kann helfen, den Konflikt zu lösen. Gern vermitteln wir Ihnen aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe einen passenden Rechtsanwalt. Nehmen Sie hier Kontakt auf!

Sturm oder Unwetter – worin unterscheiden sie sich?

In Wettermeldungen wird mitunter von einem Donnerwetter gesprochen. Ein solches Unwetter beinhaltet häufig Sturmböen. Wie unterscheidet sich ein Sturm von einer Unwetterlage?

Ein klassischer Aufruhr der Elemente geht normalerweise mit heftigem Wind und Niederschlägen, teilweise mit Gewittern, einher. Deswegen lässt sich ein derartiges Donnerwetter unter gegebenen Umständen ebenfalls als eine Form von Sturm betrachten.

Die Schäden, die solch ein Wetterereignis nach sich zieht, ähneln oft einander. Für Versicherungen spielt die Ursache generell eine wesentliche Rolle bei der Schadensermittlung und finanzielle Abwicklung. Siehe auch: Unwetterschäden Versicherung.

Schäden ermitteln: Welche Schäden verursachen Stürme an Häusern?

Ein Sturmschaden kann zu vielfältigen Schwierigkeiten für Hausbesitzer führen. Das breite Spektrum der möglichen Bauschäden durch solch heftige Wetterereignisse macht eine genaue Begutachtung notwendig. Wir vermitteln im Bedarfsfall kompetente Sachverständige. Hier Kontakt aufnehmen!

Dabei kann ein umgestürzter Baum ebenso problematisch für die Sicherheit von Gebäuden sein wie ein abgedecktes Dach. Denn die Windstärke eines Sturms wirkt sich gegebenenfalls auf die Dachziegel aus. Herunterstürzende Ziegel durch den Wind stellen eine Gefahr für Menschen auf der Straße dar. Mehr noch, sie beeinträchtigen das Dach selbst, sodass Regen leichter eindringen und Feuchteschäden verursachen kann. Das gilt umso mehr, je stärker das Dach beschädigt wird.

In einigen Fällen führt der begleitende Starkregen zu Überschwemmungen in Kellerräumen. Undichte Abdichtungen oder kaputtes Dämmmaterial tragen ihr Übriges bei, schwere Beeinträchtigungen der Bausubstanz nach sich zu ziehen. Schlimmstenfalls ist ein Gebäude nicht länger bewohnbar und muss saniert werden. Viele betroffene Hausbesitzer hadern aus Sorge vor den Kosten, ob der Schaden ein Fall für die eigene Versicherung ist. Welcher Versicherer ist der optimale Ansprechpartner im Schadensfall nach einem Sturm?

Was tun nach einem Sturmschaden? Versicherung zahlt nicht? - Sachverständige und Fachwanwälte der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zertifizierte Sanierungsunternehmen beheben den Schaden. (© AnimafloraPicsStock / stock.adobe.com)
Was tun nach einem Sturmschaden? Versicherung zahlt nicht? – Sachverständige und Fachwanwälte der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zertifizierte Sanierungsunternehmen beheben den Schaden. (© AnimafloraPicsStock / stock.adobe.com)

Baum vom Grundstück des Nachbarn – wer zahlt den Schaden?

Die Besitzrechte von Bäumen sind in vielen Fällen relevant für Versicherungsunternehmen. Das passiert beispielsweise, sobald der Baum vom Grundstück des Nachbarn auf das eigene Dach stürzt. Umgestürzte Bäume gelten als klassische Schadensverursacher bei Sturm.

Für die Schadensversicherung kommt es auf die Versicherung der Baumbesitzer an (vgl. auch: Schaden durch Baum der Stadt). Ein schwerwiegender Schaden am Gebäude beeinträchtigt schlimmstenfalls die Statik der gesamten Bausubstanz. Das kann zu langwierigen Streitigkeiten führen, wenn kein Versicherer tätig wird. Versicherungsunternehmen nutzen Gutachter zur Schadensbewertung bei umgestürzten Bäumen und den dadurch verursachten Gebäudeschäden.

Verkehrssicherungspflicht – Trampolin des Nachbarn bei Sturm

Die Verkehrssicherungspflicht sieht vorrangig angemessene Verhaltensregeln zur Schadensabwehr vor. Durch diese Verpflichtung ergibt sich das Hauptziel, den Schaden anderer zu verhindern. Bei Sturm betrifft solch eine Pflicht beispielsweise das beliebte Trampolin im Garten. Wind kann ebenfalls Gartenstühle und Blumenkübel bewegen und zu einem regelrechten Geschoss werden lassen.

Die jeweiligen Besitzer sollen bei einer vorliegenden Sturmwarnung solche losen Gegenstände nach Möglichkeit sichern. Das dient der Gefahrenabwehr für unbeteiligte Dritte und hilft zusätzlich, Haftungsfragen im konkreten Schadensfall zu klären (vgl.: Sturmschaden im Garten – wer zahlt).

Im Zweifelsfall führen solche Konflikte zwischen Nachbarn zu einem Anwalt und einer gerichtlichen Klärung des Falls. Wie auch immer Ihr Schaden aussieht: Wir nennen Ihnen passende Fachanwälte, Versicherer und Gutachter – sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Schadensmeldung Sturmschaden – welche Versicherung ist relevant?

Nach einem Sturm spielt die Windstärke zwar eine Rolle für die Einordnung als Sturmereignis. Doch für Hausbesitzer stellt sich weit vorher schon eine wichtige Frage: Welche Versicherung ist für den jeweiligen Fall tatsächlich relevant? Gegen welche Art von Schäden sind Sie versichert?

Hauseigentümer benötigen generell eine Wohngebäudeversicherung. Sie sichert die finanzielle Seite bei einem Gebäudeschaden ab. Dabei kommt es für die Gebäudeversicherung auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Diese Leistungspolice enthält alle wesentlichen Punkte, wann der Versicherer die Kosten für Schäden übernimmt. Elementarschäden zählen im Regelfall nicht zum Leistungsangebot.

Elementare Schäden am Gebäude, die durch Naturgewalten verursacht worden sind, benötigen eine eigenständige Zusatzversicherung – die Elementarschadenversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ist für diese Themen normalerweise der passende Ansprechpartner.

Gebäudeversicherung für das Haus

Bei Schäden an einem Gebäude kommen dementsprechend drei verschiedene Versicherungen für die Abwicklung infrage. Die Wohngebäudeversicherung sichert im Idealfall Sturmschäden ab, die das Haus unmittelbar betreffen. Ist zum Beispiel das Dach abgedeckt oder von einem Baum beschädigt worden, kann die Gebäudeversicherung oftmals weiterhelfen. Siehe auch: Wer zahlt bei Sturmschäden am Haus.

Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

Die eigene Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung bieten sich für Hausbesitzer und Nachbarn an (siehe auch: Hausratversicherung – was ist versichert). Die Hausratversicherung widmet sich den Schäden am persönlichen Eigentum. Dagegen kümmert sich die Haftpflicht um jene Beschädigungen an den Habseligkeiten Dritter.

Hat der Hausrat Schaden genommen, weil beispielsweise Starkregen eine Überschwemmung verursacht hat, hilft eine solche Versicherung – sofern sie denn umfangreich genug policiert ist und entsprechende Gefahren explizit abdeckt. Zudem benötigen Geschädigte im Regelfall eine ausführliche Schadensdokumentation für die Hausratversicherung, sprich Belege für die beschädigten Sachen (vgl. auch: Hausratversicherung Regulierung ohne Rechnung).

Ist das Eigentum vom Nachbarn beschädigt, weil das eigene Trampolin unzureichend gesichert worden ist, kann die Haftpflichtversicherung einspringen. Ein Rechtsanwalt sowie Sachverständige können bei hohen Schäden, die mehr erfordern, als das eigene Haus zu renovieren, für Klarheit sorgen.

Ein Sturmschaden betrifft mitunter ebenfalls sogenannte Nebengebäude. Darunter fallen zum Beispiel Garagen und Carports. Solche Gebäude bieten oft ein Flachdach. Ist dieses infolge des Sturms eingestürzt oder undicht, hilft ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden weiter. Denn für Nebengebäude gelten unter Umständen gesonderte Versicherungsleistungen (vgl. Sturmschaden Gartenhaus). Wir vermitteln Ihnen gerne kompetente Ansprechpartner.

Schäden beheben – mehr als eine Renovierung

Tiefgreifende Sturmschäden beeinträchtigen in vielen Fällen die Bausubstanz eines Gebäudes. Dann kann es nötig sein, das Haus umfassend zu sanieren. Ein solches Sanierungsvorhaben kostet viel Geld. Denn es benötigt den Einsatz verschiedener Gewerke und Handwerker. Für die Vermittlung von Fachleuten können wir Ihnen behilflich sein. Wir stellen zum Beispiel gerne den Kontakt zu den folgenden Sanierungsprofis her:

  • Maler/Lackierer
  • Elektriker
  • Trockenbauer
  • Dachdecker
  • Sanierungsexperten
  • Schimmelexperten

Nach einem Sturm sind die Schäden nicht nur zu bewerten, sondern auch zu beseitigen. Betroffene Hausbesitzer vertrauen aus diesem Grund auf Profis, um nachhaltig von deren Know-how zu profitieren. Wichtig: Bei einem vermuteten Baumangel oder Baupfusch können Gutachter und Fachanwälte eine bedeutsame Stütze darstellen. Der Kontakt lohnt sich daher häufig, wenn Sie nach einem Sturm oder Unwetter das Haus sanieren müssen (vgl. Komplettsanierung Haus).

Fazit: Sturmschäden und Versicherung – wir helfen!

Ein Sturmschaden am Haus kann alsbald zu einem strittigen Thema werden. Sachverständige sind deshalb unerlässlich, um entsprechende Versicherungsleistungen zu beanspruchen. Dabei ist in bestimmten Fällen die Zusatzversicherung bei Elementarschäden relevant. Damit lassen sich umfangreichere und mehrschichtige Schäden durch Stürme und Unwetter mit der Wohngebäudeversicherung abwickeln.

Die Versicherung will nicht zahlen? In dem Fall können wir Ihnen weiterhelfen. Wir vermitteln kompetente Gutachter und Sachverständige, um z.B. ein Gegengutachten zum Regulierer der Versicherung erstellen zu lassen. Zudem stellen wir gegebenenfalls den Kontakt zu einer versierten Anwaltskanzlei her – damit diese Sie im Schadensfall rechtlich unterstützen kann.

Sturmschäden - und Versicherung zahlt nicht?! (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Sturmschäden – und Versicherung zahlt nicht?! Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Schadensregulierung! (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Quellen:

1. https://www.advocado.de/ratgeber/versicherungsrecht/leistungserbringung/sturmschaden-versicherung-zahlt-nicht.html
2. https://www.versicherungsrechtsiegen.de/sturmschaden-regulierung/
3. https://versicherungsrecht-offenbach.de/news/versicherung-zahlt-sturmschaden-nicht/
4. https://www.allianz.at/de_AT/blog/wohnen-recht/sturmschaeden-versicherung.html
5. https://www.deutsche-familienversicherung.de/privathaftpflicht/ratgeber/artikel/sturmschaeden-und-ihre-folgen-wer-haftet-wann/
6. https://deutsche-schadenshilfe.de/schadensratgeber/gebaeudeversicherung-zahlt-schaden-nicht-komplett/
7. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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