Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
“Wozu brauche ich eine Versicherung, wenn die im Schadenfall nicht zahlt?!” – Dieser grummelige, verärgerte Gedanke kommt wohl jedem Versicherten, wenn er einen erlittenen Schaden bei seiner Versicherungsgesellschaft meldet und diese ihm mitteilt, dass der konkrete Fall nicht versichert / gedeckt sei. Die Versicherung will nicht zahlen! – Leider steht man als Betroffener erst einmal allein da, und ist dennoch kein Einzelfall. Jedes Jahr beschweren sich Tausende Versicherungsnehmer bei Verbraucherzentralen, dem Ombudsmann für Versicherungen und/oder in Onlineforen darüber, dass ihre Versicherung nicht zahlen will. Die Gründe sind so unterschiedlich wie die Fälle selbst.
Hausratversicherung zahlt nicht
Wenn zum Beispiel die Hausratversicherung nicht zahlt, liegt es oft daran, dass der konkrete Schadenfall in seiner Ursache nicht gedeckt ist. Typisch ist das bei sogenannten “Elementarschäden” wie Wasserschäden durch Starkregen (siehe: Wasserschaden – Versicherung zahlt nicht). Zwar sind “Wasserschäden” in der Hausratversicherung standardmäßig versichert, aber eben nur bestimmte Ursachen respektive Wasserquellen. Namentlich sind es sogenannte Leitungswasserschäden, die versichert sind. Das betrifft vor allem in der Wohnung oder im Haus geplatzte Wasserleitungen / Rohre (vgl. Leitungswasserschaden – was ist versichert? und Wasserrohrbruch Versicherung).
Ist der Wasserschaden am Fußboden (Parkett, Laminat, Teppich) jedoch entstanden, weil Regenwasser sich den Weg durch ein Fenster oder eine Terrassentür gesucht hat, dann zieht sich die Hausratversicherung in vielen Fällen vornehm zurück, was Schadenersatz bzw. Entschädigung angeht – es sei denn, man hat ein Zusatzmodul namens Elementarversicherung o.ä. hinzugebucht.
Aufgeben muss man aber trotzdem nicht, wenn die Versicherung erst einmal eine Zahlung bzw. Schadenübernahme ablehnt. Erstens gibt es mitunter Interpretations- und damit Streit-Spielraum, was bestimmte Regelungen, Zuständigkeiten und Leistungsumfänge angeht – siehe z.B. Hausratversicherung Laminatboden beschädigt. Zweitens ist die offensichtliche Schadenursache nicht immer die tatsächliche Schadenursache. Und wenn man dann durch ein Gutachten die tatsächliche Ursache eines Schadens belegen kann, sieht es mit der Leitungspflicht der Versicherung plötzlich wieder ganz anders aus. Oder aber: Man stellt fest, dass eine ganz andere Versicherung bzw. die Versicherung eines anderen (Versicherten) leistungspflichtig ist. – All das kann man als Laie und im Stress des konkreten Schadenfalls oft überhaupt nicht durchschauen – geschweige denn professionell und auf Augenhöhe mit der Versicherung kommunizieren und aushandeln. – Genau hier tritt die Deutsche Schadenshilfe auf den Plan und unterstützt Sie! Wir kennen die typischen Fallen, aber auch häufige Lösungen und sinnvolle Vorgehensweisen bei der Schadenregulierung gegenüber Hausratversicherungen und auch Gebäudeversicherungen.
Gebäudeversicherung zahlt nicht?
Großen Ärger gibt es auch, wenn z.B. die Gebäudeversicherung nach einen Brand nicht zahlt. Hierbei geht es oft um etliche zehntausend Euro, und natürlich schaut die Versicherungsgesellschaft dann ganz genau. In aller Regel werden Gutachter geschickt (siehe Sachverständiger für Gebäudeschäden), die nicht nur die Schadenhöhe ermitteln sollen, sondern vor allen Dingen akribisch die Brandursache ermitteln wollen (siehe Brandursachenermittlung). Und hier geht es oft ans Eingemachte und kleine Details, die den Ausschlag dafür geben, ob der Gebäudeversicherer zum Schadenersatz verpflichtet ist oder nicht, oder nur nur teilweise – vgl. Gebäudeversicherung zahlt nicht komplett.
- Liegt grobe Fahrlässigkeit vor oder liegt eine Unterversicherung vor? Und wenn ja, inwieweit kann sich die Versicherung dann (teilweise) aus der Schadenregulierung herausziehen?
- Liegt Brandstiftung vor – und wenn ja, konnte der Brandstifter ermittelt werden?
- Handelt es sich um Kabelbrand (siehe Kabelbrand & Wohngebäudeversicherung)?
- Liegen Sengschäden vor?
- Hat der Versicherte alle Obliegenheitspflichten erfüllt beim Melden des Brandschadens?
Es gibt viele Details und Stolpersteine, die Sie berücksichtigen müssen. Und im Zweifel ist es besser, sich von Experten wie der Deutschen Schadenshilfe vertreten und unterstützen zu lassen. Wir haben deutlich mehr Erfahrung bei der Schadenregulierung und im Umgang mit zahlungsunwilligen Versicherern als die meisten Anwälte. Und können mit viel Expertise auch fundierte Gutachten erstellen, die auch im Schiedsverfahren hieb- und stichfest sind. Siehe auch: Itzehoer Versicherung zahlt nicht.
Versicherung zahlt nicht – wir klären das!
Die Versicherung zahlt nicht – was nun? – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen! – Sie übersenden uns Ihre Schadenunterlagen und wir prüfen anschließend den Fall:
- Was ist das Schadenausmaß?
- Was ist bisher mit der Versicherung kommuniziert?
- Gibt es bereits ein Sachverständigen-Gutachten?
- Warum genau will die Versicherung nicht zahlen? Ist die Schadenursache nicht gedeckt, oder der Schadengegenstand nicht versichert?
- Zahlt die Versicherung komplett nicht? Oder will die Versicherung nur anteilig zahlen?
- Welche Belege und Nachweis sind vorhanden zu den Schadengegenständen?
Wir besprechen die Eckdaten der Situation und schauen dann, auf welchem Wege wir Ihnen bei der Schadenregulierung am besten helfen können. Siehe auch: Was tun, wenn Versicherung nicht zahlen will?
Versicherung will nicht zahlen? – Nutzen Sie die DSH!
Die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe hört nicht auf bei der Kommunikation mit der Versicherung. Wir klären den ganzen Fall, und besorgen und koordinieren bei Bedarf auch Gutachter, Handwerker und Sanierungsunternehmen – egal ob Wasserschäden, Brandschäden oder Schäden durch Einbruchdiebstahl.
Wir sind für Sie da! – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutschen Schadenshilfe unterstützen!