Feuchte Kellerwand nach Starkregen

Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung von Wasserschäden. Ein Experten-Netzwerk aus Gutachtern (Sachverständigen), erfahrenen Wasserschadensanierern sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht unterstützt Sie! Wir sorgen dafür, dass Nässeschäden schnell begutachtet und professionelle beseitigt werden -und im Fall von Versicherungsschäden auch bestmöglich mit den Versicherern abgewickelt werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Keller feucht nach Starkregen: Feuchter Kellerboden, nasse Kellerwand

Bei Wasser im Keller muss der Hausbesitzer zunächst prüfen, was diesen Schaden verursacht hat. Die Überflutung kann durch hochsteigendes Grundwasser, von außen eindringendes Regenwasser nach einem Starkregen, ein defektes Fallrohr oder einen unentdeckten Wasserrohrbruch entstehen. Das häufige Vorkommen von Starkregen ist eine spürbare Folge des Klimawandels.

Die extrem hohen Regenmengen überlasten die hauseigenen Fallrohre und Regenrinnen. Sie überlasten auch die Kanalisation und die Böden. Die Wassermassen drücken sich durch marode und mangelhaft abgedichtete Wände. Sie pressen das Grundwasser hoch. Mit Pech dringt das Wasser von oben, von der Seite und von unten in die Kellerräume ein. Die Regenmengen überfluten die Keller in unterschiedlicher Dramatik. Die Wassermassen dringen oft durch Türritzen und Kellerfenster in die niedrig liegenden Häuser ein.

Auch die eigenen Abwässer können dann nicht mehr abfließen. Es kommt zu einem Rückstau und aufsteigendem Grundwasser. Für den Hausbesitzer sind solche Ereignisse oft fatal.

Feuchte Kellerwand nach Starkregen (© cunaplus / stock.adobe.com)
Feuchte Kellerwand nach Starkregen (© cunaplus / stock.adobe.com)

Starkregen kann für erhebliche Schäden sorgen

Der Schaden nach ungewöhnlich starken Regenfällen ist meist beträchtlich. Der Estrich wird nach Starkregen ebenso durchfeuchtet wie die Kellerwände. Es bilden sich nicht nur Salzausblühungen an den Wänden. Außen kann sich durch ein defektes Fallrohr im Erdreich an den Kellerwänden aufstauendes Sickerwasser bilden. Dieses dringt dann durch rissigen Putz von außen durch die Kellerwand.

Oftmals werden solche Folgeerscheinungen nicht gleich bemerkt. Sie können sich hinter dem Innenputz abspielen. Auch der Defekt im Fallrohr fällt oft nicht gleich auf, weil er im Erdreich liegt (vgl.: Fallrohr verstopft – Wasser im Keller). Ein Sachverständiger kann jedoch durch Messungen darauf schließen, dass mit dem Fallrohr etwas nicht stimmt. In diesem Fall hilft alles nichts: Das Erdreich muss aufgegraben werden.

Mangelt es an einer ausreichenden Abdichtung der Kellerwände, ist die Schadensumme oft beträchtlich. Wenn eine feuchte Kellerwand nach Starkregen saniert werden muss, erhebt sich die Frage nach dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Die vom Regenwasser durchfeuchteten Kellerwände müssen von innen und von außen saniert werden (vgl. Kellerwände abdichten, feuchte Kellerwände sanieren: Kosten).

Die Abdichtung von außen erfordert meist einen Kleinbagger und erfahrene Fachkräfte. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Handwerksbetriebe. Außerdem ist zu fragen, welche Versicherung zuständig ist (siehe auch: Wer haftet bei Wasserschäden im Keller). In einem Mietshaus müssen umgehend der Vermieter bzw. der Hausbesitzer und die Hausverwaltung informiert werden. Diese müssen den Schaden begutachten und die Sanierung des Kellers in Auftrag geben.

Bei einem Einfamilienhaus sollte der Hausbesitzer durch einen Fachmann prüfen lassen, ob Baupfusch im Spiel war. In diesem Fall könnte das ausführende Bauunternehmen haftbar gemacht werden. Fakt ist nämlich, dass eine feuchte Kellerwand nach Starkregen nicht nur ältere Häuser betrifft. Sie kann auch in Neubauten und Betonkellern vorkommen. Ursachen sind häufig ein Mangel an Außenabdichtung, eine fehlende Horizontalsperre oder falsch im Erdreich verlegte Fallrohre. Falls Sie vor Gericht gehen müssen, um den Baupfusch-Verursacher zu verklagen, vermitteln wir Ihnen gerne einen fachkundigen Anwalt oder einen Gutachter. Siehe auch Anwalt Baupfusch, Baupfusch Gutachter.

Keller feucht nach Starkregen | Feuchter Kellerboden, nasse Kellerwand (© cunaplus / stock.adobe.com)
Keller feucht nach Starkregen | Feuchter Kellerboden, nasse Kellerwand (© cunaplus / stock.adobe.com)

Die schnelle Trockenlegung erspart weiteren Ärger

Unabhängig von der Ursache der eingetretenen Schäden oder von Versicherungsfragen sind die zeitnahe Sanierung und Trockenlegung der durchnässten Kellerräume ein Muss (vgl. Keller trocknen nach Wasserschaden). Denn erstens kann das eingedrungene Wasser die Bausubstanz angreifen. Zweitens kann sich Schimmel in den Kellerwänden bilden (vgl. grüner Schimmel im Keller, weißer Schimmel im Keller). Dieser kann bis in die darüber liegenden Wohnbereiche vordringen. Die hohe Luftfeuchtigkeit im Keller führt bei einem Mangel an Belüftungsmöglichkeiten zusätzlich zu Kondensationsschäden. Je schneller gehandelt wird, desto kleiner ist am Ende die Schadenssumme. Folgeschäden sollten vermieden werden.

Wenn die Frage nach Baupfusch oder Handwerkerfehlern als Mitverursachern im Raum steht, sollten die Betroffenen einen Sachverständigen hinzuziehen. Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Fachmann für Wasserschäden. Dieser prüft die Ursachen und Auswirkungen der Schäden durch den Starkregen und erstellt ein Gutachten. Mit diesem sind gegebenenfalls Regressansprüche zu begründen. Der Inhalt des Gutachtens ist aber auch in Versicherungsfragen wichtig. In Altbauten ohne oder mit beschädigter Kellerabdichtung sind marodes Mauerwerk und bröckelnder Putz oft ursächlich für den Schaden.

Das Wasser kann aus dem Erdreich durch das Mauerwerk drücken und in den Keller eindringen. Es mangelt an ausreichende Außenabdichtung und einer Vertikalsperre. Zudem kann es durch eine fehlende Horizontalsperre zu einem Keller unter Wasser kommen. Die Trockenlegung der betroffenen Kellerräume sollte durch einen Fachmann vorgenommen werden. Dieser kann mit Messgeräten feststellen, wo und wie hoch die Wände durchfeuchtet sind. Ein oder mehrere Bautrockner müssen das durchnässte Mauerwerk trockenlegen. Die Kellerabdichtung von innen muss ebenso verbessert werden wie die von außen. Oftmals müssen die Kellerwände nach der Trocknung neu verputzt werden.

Wenn der Kellerboden solide gebaut ist, trocknet er nach und nach ab. Weist der Estrich jedoch Risse auf, können weitere Maßnahmen erforderlich sein. Es genügt dann oft nicht, den Keller trocknen zu lassen. Vielmehr ist nötig, den Kellerboden sanieren zu lassen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass der nächste Starkregen womöglich noch schlimmere Schäden verursachen kann. Siehe auch: Kellerboden abdichten und versiegeln, Bodenplatte nachträglich abdichten.

Feuchtigkeit im Keller nach starken Regenfällen (© cunaplus / stock.adobe.com)
Feuchtigkeit im Keller nach starken Regenfällen (© cunaplus / stock.adobe.com)

Aufsteigendes Grundwasser vergrößert die Schäden

Eine feuchte Kellerwand nach Starkregen bleibt gelegentlich nicht das einzige Problem. Konnte nach einem solchen Ereignis Grundwasser aufsteigen und den Kellerboden von unten her durchnässen, ist eine Abdichtung mit Teerpappe bzw. Bitumenbahnen vorzunehmen. Es muss eine Drainage an der Außenwand im Erdreich eingebaut werden. Zuvor muss das Grundwasser abgepumpt werden. Zeitgleich feuchte Kellerwände sanieren zu müssen, kann ein schwieriges Unterfangen werden. Denn in der Regel dauert allein die Kellertrocknung mehrere Tage. Muss das Erdreich von außen aufgegraben und für eine bessere Abdichtung der Kellerwände gesorgt werden, können die notwendigen Maßnahmen richtig ins Geld gehen.

Welche Versicherung ist bei Schäden durch Starkregen zuständig?

Wenn nach Starkregen durchnässte Kellerwände und der Kellerfußboden saniert werden müssen, ist die Frage nach eventuellen Versicherungsleistungen wichtig. Die Frage ist jedoch, ob man überhaupt ausreichend versichert war. Hausbesitzer sparen gerne eine der wichtigsten Versicherung ein: die Elementarversicherung. Die einfache (normale, reine) Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers deckt aber nur Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden samt dadurch verursachter Folgeschäden ab.

Das bedeutet: Die Wohngebäudeversicherung ist nicht bei durch Starkregen überflutete Keller zuständig. Ohne eine Erweiterung dieser Versicherung durch eine Elementarschadenversicherung ist die Wohngebäudeversicherung nicht für Überschwemmungen durch außergewöhnlich starke Regenfälle zuständig (vgl. Überschwemmungsschaden).

Die Hausratsversicherung kommt ebenfalls nicht ohne eine zusätzlich abgeschlossene Elementarschadenversicherung für Schäden am Hausrat durch aufsteigendes Grundwasser nach Starkregenereignissen auf. Die Policen für Hausratversicherungen schließen normalerweise Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen explizit aus. Der Abschluss einer Hausratversicherung plus einer Elementarschadenversicherung ist für Hausbesitzer daher dringend empfehlenswert. Der Klimawandel wird zukünftig Starkregenereignisse mit nachfolgenden Sanierungsfällen der Keller wahrscheinlicher machen. Wenn am falschen Ende gespart wird, wird es in Folge solcher Wetterereignisse am Ende doppelt oder dreifach teuer. Siehe auch: Unwetterschäden Versicherung: Versicherung gegen Naturkatastrophen.

Der Hauseigentümer kann die Kosten für eine Sanierung des überfluteten Kellers nach dem Abschluss von einer Wohngebäudeversicherung plus einer Elementarversicherung über Versicherungsleistungen abdecken. Das umfasst sogar den kompletten Abriss des Gebäudes samt einem Neubau, wenn das Haus nicht mehr saniert werden kann. Außerdem können bei einem Mietshaus Hotelkosten für die Unterbringungen betroffener Wohnungsmieter oder entgangene Mieteinnahmen (Mietausfall wegen Wasserschaden) abgedeckt sein. Kosten durch Rückstauschäden sind hingegen nur dann mitversichert, wenn dieses explizit in der Police steht. Kosten durch eine feuchte Kellerwand nach Starkregen sind also nicht immer Sache einer Versicherung. Es ist vielmehr Sache des jeweiligen Hauseigentümers, sich ausreichend zu versichern, weil solche Ereignisse zukünftig häufiger zu erwarten sind.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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