Hochwasser – Versicherung zahlt nicht!?

Keller, die mit Wasser vollgelaufen sind, Fahrzeuge, die beschädigt sind und Häuser, die kurz vor dem Einsturz stehen – ein Hochwasser kann zahlreiche gravierende Schäden mit sich bringen, die zum Teil teure Folgen haben. Die wichtigste Frage für Betroffene lautet hier allerdings, welche Versicherung den Schaden bezahlt und an wen man sich wenden sollte. Erstens im Schadensfall generell. Und zweitens, wenn die Versicherung nach dem Hochwasser nicht zahlen will. – Alles Wichtige zum Thema stellen wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber genauer vor.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist erfahrener Spezialist in der Regulierung von Hochwasserschäden. Wir verfügen über ein professionelles Netzwerk aus:

  • zertifizierten Gutachtern (Sachverständigen),
  • erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie
  • kompetenten Sanierungsdienstleistern für die Wasserschadensanierung.

Nutzen Sie unsere Unterstützung, und nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Hochwasserschäden – Wer trägt die Kosten?

Je nach Schadensart können unterschiedliche Versicherungen für die Schadensregulierung zuständig sein (siehe: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?). So sind beispielsweise Sturmschäden, Hagelschäden, Blitzschlag und ähnliche Schäden über die Hausratversicherung und/oder über die Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) abgesichert. Bei anderen Schäden kann es aber sein, dass eine spezielle Tarifoption erforderlich ist. Handelt es sich um einen Schaden, der durch Schneedruck, Überschwemmungen (Überschwemmung Definition) oder auch Erdbeben zu Stande gekommen ist, dann ist hierfür eine Elementarschadenversicherung zuständig (vgl. Elementarschäden Hausrat oder Gebäudeversicherung). Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine Zusatzpolice / Zusatzoption. Hinzu gebucht werden kann sie zur Gebäudeversicherung und / oder zur Hausratversicherung. Sie übernimmt alle Schäden am Haus oder am Wohngebäude, welche im weitesten Sinne durch Unwetter, Naturgewalten, Naturkatastrophen zustande gekommen sind. Dazu zählen unter anderem Starkregen (Starkregen Definition) und Überschwemmungen. Die Elementarschadenversicherung übernimmt den Neuwert beschädigter Gegenstände, so dass ein gleichwertiger Ersatz für Betroffene möglich gemacht wird.

Unwetter & Naturgefahren: Tritt trotz bestmöglicher Schutzmaßnahmen die gefürchtete Überschwemmung ein, hat man hoffentlich eine Elementarschadenversicherung (Elementarschutz) in seiner Wohngebäudeversicherung inkludiert... (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)
Unwetter & Naturgefahren: Tritt trotz bestmöglicher Schutzmaßnahmen die gefürchtete Überschwemmung ein, hat man hoffentlich eine Elementarschadenversicherung (Elementarschutz) in seiner Wohngebäudeversicherung inkludiert… (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)

Eine Gebäudeversicherung ist allerdings nur für Haus Eigentümer, nicht aber Mieter geeignet. Wer zur Miete lebt, muss sich lediglich um eine Haftpflichtversicherung und um eine Hausratversicherung kümmern. Für die Gebäudeversicherung ist stets der Vermieter respektive der selbstnutzende Eigentümer verantwortlich. Auch wenn der Vermieter keine Vorsorge abgeschlossen hat, ist er dazu verpflichtet, die Sachen zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Ist überhaupt nichts versichert, so muss er die Schäden bzw. die Hochwasser-Schadensanierung (siehe Hochwassersanierung) in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen. Denn für den Mieter muss sichergestellt werden, dass er in einer trockenen Wohnung leben kann.

Worauf sollten Betroffene achten, wenn sie von Hochwasser betroffen sind?

Betroffene, die von Hochwasser geschädigt wurden, sollten möglichst schnell handeln und keine Zeit verlieren. Auch wenn die Verzweiflung erst einmal groß sein mag, so ist es besonders wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich möglichst schnell an die zuständige Versicherungsgesellschaft zu wenden. Dazu gehört vor allem eine möglichst schnelle Schadensmeldung (siehe Wasserschaden melden), die idealerweise noch am selben Tag oder spätestens in den nachfolgenden drei Tagen an den Versicherer übermittelt wird. Hierfür schreiben die meisten Versicherungsgesellschaften spezielle Fristen vor, die zwingend eingehalten werden sollten. Ansonsten kann es sein dass der Versicherungsschutz gefährdet wird.

Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften eine einfache und unkomplizierte Schadensmeldung über ihre Internetseite oder auch per App an. Besonders wichtig ist, dass vom Schaden möglichst detaillierte Fotos und Videos gemacht werden, die als Nachweis dienen. Auf diese Weise kann die Assekuranz den Schaden besser nachvollziehen, auch wenn (noch) kein Gutachter vor Ort ist (vgl. Gutachter Hochwasserschaden, Versicherung schickt Gutachter).

Geschädigte sind allerdings auch dazu verpflichtet, den Schaden in ihrer Wohnung oder ihrem Haus so gering wie möglich zu halten und Schadensbegrenzung zu betreiben (Schadenminderungspflicht). Das bedeutet, dass sie laufendes Wasser abstellen müssen, sofern ihnen dies möglich ist. Sie dürfen die Wohnung nicht so einfach verlassen und sich selbst überlassen. Auch Möbelstücke, Elektrogeräte und andere Hausrat sollten vor dem Wasser in Sicherheit gebracht werden. Schäden, die durch Rückstau entstehen (vgl. Rückstauschäden), wenn beispielsweise Wasser aus Abwasserrohren in das Gebäude gelangt ist, können nur dann versichert werden, wenn eine funktionsfähige Rückstau-Sicherung im Gebäude vorhanden war. Versicherungen achten auf derartige Details, besonders bei den Themen Naturgefahren, Unwetter, Rückstau und Elementarschutz / Elementarversicherung. Deswegen ist es von Vorteil, wenn man die genauen Versicherungsbedingungen kennt.

Um im Fall von Elementarschäden / Überschwemmungsschäden kein Deckungsproblem mit dem Versicherer der Wohngebäude zu bekommen, sollte / muss im Haus eine Rückstau-Sicherung verbaut sein. Das ist leider bei vielen, gerade älteren Gebäuden nicht der Fall. Und dann kann es sein, dass die Versicherung Schäden durch Hochwasser nicht zahlt (© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)
Um im Fall von Elementarschäden / Überschwemmungsschäden kein Deckungsproblem mit dem Versicherer der Wohngebäude zu bekommen, sollte / muss im Haus eine Rückstau-Sicherung verbaut sein. Das ist leider bei vielen, gerade älteren Gebäuden nicht der Fall. Und dann kann es sein, dass die Versicherung Schäden durch Hochwasser nicht zahlt (© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)

Die Versicherung zahlt nicht – wie geht es jetzt weiter?

Für jeden Betroffenen ist es ein Schock, wenn die eigentlich zuständige Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren (vgl. Versicherung zahlt nicht und Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht sowie Versicherung zahlt nicht vollen Schaden). Der Grund dafür kann ganz unterschiedlicher Natur sein. Es gibt zudem gewisse Leistungen, die gar nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. Deshalb ist es auch so wichtig, seinen Vertrag zu kennen, und zu wissen, gegen welche Risiken man eigentlich genau versichert ist. Wie reagiert man nun richtig, wenn der Schaden nicht übernommen wird? – Glücklicherweise gibt es hier für ein paar Möglichkeiten, die weiterhelfen können.

Wurde ein Schaden vor Ort bereits festgestellt, erhalten Geschädigte in der Regel relativ schnell Abschläge, bis der Fall vollständig untersucht worden ist. Wie hoch diese Abschläge sind, hängt vom Versicherer, aber auch vom Versicherungsschutz ab. Muss der Betroffene mehrere Wochen oder gar Monate warten, muss er dies allerdings nicht hinnehmen. Eine gewisse Wartezeit pro Schadensfall ist zwar normal, allerdings schreibt es das Gesetz vor, dass eine relativ schnelle Regulierung ohne unnötige Verzögerung durchgeführt werden muss (vgl. Wie lange hat Versicherung Zeit zu zahlen?).

Sofern die Versicherung ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt, kommt es zu einem Zahlungsverzug und hierfür muss ein entsprechender Verzugsschaden an den Versicherten entrichtet werden. Dazu können beispielsweise auch die Kosten für einen Rechtsanwalt zählen, den der Versicherte beauftragt hat, weil sich die Versicherung nicht rührt.

Versicherung zahlt nicht nach Hochwasser: So gehen Sie konkret vor:

Nehmen Sie als erstes direkt Kontakt zum Versicherer auf, wenn Sie nach einigen Wochen noch immer keine Rückmeldung erhalten haben. Sie dürfen der Versicherung durchaus eine angemessene Frist für die Abwicklung setzen, anschließend ist eine Beschwerde gerechtfertigt. Darüber hinaus können Sie sich an die Deutsche Schadenshilfe wenden, die eine umfassende Beratung anbietet und gleichzeitig fachkundige Rechtsanwälte in der Region empfehlen kann.

Wer Hilfe bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchte, sollte darauf achten, dass es sich um einen Fachanwalt handelt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist (Fachanwälte Versicherungsrecht). Er weiß genau worauf es ankommt, und kennt die Rechte und Pflichten jeder Versicherung.

Bei Hochwasserschäden / Überschwemmungsschäden ist die Situation insbesondere für Personen kompliziert, die nicht gegen Elementarschäden abgesichert sind. In einer Region, in der Hochwasser durchaus ein Risiko ist, sollte man sich also frühzeitig damit befassen, eine geeignete Versicherung abzuschließen. Ansonsten kann es durchaus passieren, dass man im Ernstfall auf den Kosten sitzen bleibt.

Hat man auch über einen Fachanwalt oder via Ombudsmann trotz bestehender Versicherung und trotz Schiedsgutachten keine Entschädigung erhalten, wäre die nächste Anlaufstelle die Bundesfinanzaufsicht. Es ist keine Seltenheit, das Versicherungsstreits vor Gericht landen.

Typische Irrtümer von Versicherten bei Hochwasser

Leider kommt es immer wieder zu Irrtümern, wenn es um Versicherungsstreits und um Schadensregulierung geht. Um keine böse Überraschung zu erleben, stellen wir Ihnen nachfolgend die häufigsten Irrtümer vor.

Der Staat hilft mir immer – oder?

Nach einen fatalen Hochwasser mit entsprechenden Schäden verlassen sich viele Hausbesitzer auf die Hilfe des Staates. In den vergangenen Jahren konnte man bei Hochwasserkatastrophen in Deutschland öfter beobachten, dass viel gespendet wurde und der Staat viele Milliarden in den Wiederaufbau investiert hat. Allerdings sollte man sich darauf keinesfalls ausruhen, wenn man selbst von einem solchen Schadensfall betroffen ist. So gilt beispielsweise seit 2017, dass staatliche Soforthilfe nur noch an Betroffene ausgezahlt wird, denen eine Versicherung zu nicht zumutbaren Bedingungen offeriert wurde oder die keine Elementarschadenversicherung nach entsprechender Prüfung durch die Versicherung erhalten haben. Denn: Nicht jeder kann für sein Gebäude an seinem Wohnort eine Elementarschadenversicherung erhalten. Erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass man hierbei keinen Erfolg hatte, unterstützt einen auch der Staat.

Das Wasser ist weit genug weg.

Natürlich sind Regionen mit großen Flüssen besonders gefährdet, wenn es um Hochwasser und Flutkatastrophen geht. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass Menschen sicher sind, wenn sie nicht in der Nähe eines Gewässers leben. Denn auch abseits großer Flüsse kann es zu Überschwemmungen kommen, wie beispielsweise durch länger anhaltendem Starkregen mit entsprechenden Folgen. Deshalb sollte man sich aus eigenem Interesse frühzeitig um eine entsprechende Versicherung kümmern, wenn man sein Gebäude vor diesen Risiken schützen möchte.

Meine Gebäudeversicherung deckt alles ab.

Leider nehmen nicht wenige Versicherte irrtümlich an, dass ihre Gebäudeversicherung alle Risiken automatisch abdeckt, und stellen dann bei Hochwasser fest: Die Versicherung zahlt nicht! Siehe auch: Gebäudeversicherung Überschwemmungsschaden. Tatsächlich leistet sie nur bei Schäden, die durch Blitz, Sturm, Hagel oder ähnliche Naturgewalten entstanden sind. Sie kommt allerdings nicht für Schäden auf, wo Hochwasser oder Starkregen den Keller überflutet haben. Hierfür gibt es die Elementarschadenversicherung, die ein zusätzlicher Baustein ist und extra abgeschlossen werden muss. Im Zweifelsfall ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich die Leistungen im Versicherungsvertrag genau ansieht und prüft, ob auch wirklich alle Risiken eingeschlossen sind, und welche Kriterien jeweils gelten, z.B. für die Anerkennung von “Sturm” nach Windstärke. In vielen Fällen beraten auch Verbraucherzentralen zu den einzelnen Aspekten des Versicherungsrechts, der Problematik mit den verschiedenen Gefährdungsklassen (Zonierungssystem) und speziellen Aspekten von Unwetterschäden.

Hochwasser | Versicherung will Hochwasserschäden nicht zahlen? (© kasto / stock.adobe.com)
Hochwasser | Versicherung will Hochwasserschäden nicht zahlen? (© kasto / stock.adobe.com)

Fazit: Ein umfassender Versicherungsschutz ist wichtig, und die Deutsche Schadenshilfe kann Sie bei Streit mit dem Versicherer unterstützen

Hochwasserschäden / Flut- / Überschwemmungsschäden können im Grunde jeden treffen, auch dann, wenn man nicht direkt an einem großen Fluss wohnt. Genau deshalb ist es so wichtig, sich vor einem Schadensfall gegen entsprechende Risiken mit einer geeigneten Versicherung abzusichern. Möchte die Versicherung die Kosten aber dennoch nicht tragen, obwohl sie eigentlich in der Leistungspflicht steht, so gibt es für Versicherte die Möglichkeit, sich am besten an die Flutopferhilfe der Deutsche Schadenshilfe zu wenden. – Hochwasser, und Versicherung zahlt nicht?! – Mit den Sachverständigen und Fachanwälten aus unserem Experten-Netzwerk haben Sie die besten Chancen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche durchzusetzen! Und den Schaden durch kompetente Sanierer best- und schnellstmöglich beseitigen zu lassen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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