Welche Ursachen gibt es für nasse Wände in der Wohnung?
Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter herausfinden, welche Ursachen dahinterstecken, wenn Sie eine nasse Wand in Ihrer Wohnung feststellen. Nasse Wände in Räumen können durch bauliche Mängel des Hauses entstehen, durch einen nicht entdeckten Wasserschaden infolge eines Wasserrohrbruchs, durch Bodenfeuchtigkeit, die sich im Mauerwerk verbreitet und vieles mehr. Aber auch als Mieter kann man durch falsches Lüften oder durch eine nicht optimale Zimmertemperatur die Ursache für Feuchteschäden gesetzt haben.
Mieter sind verpflichtet, die Wohnung mittels ausreichendem Heizen und Stoßlüften so zu pflegen, dass keine Feuchtigkeit im Haus entsteht. Dazu gehört Stoßlüften dreimal täglich und eine Zimmertemperatur, die auch im Winter 17° C nicht unterschreiten sollte. Gerade in Feuchträumen wie Küche und Bad sollte die Feuchtigkeit, die durch Duschen, Kochen und Wäschetrocknen entsteht, umgehend entweichen können. Doch auch bei zu häufiger Lüftung kann in kalten Räumen die Durchfeuchtung zu hoch werden. Es gilt also, stets für ausreichenden Luftaustausch zu sorgen.
Dazu gehört auch eine sorgfältige Wahl der Möbelplatzierung: Es sollten beispielsweise keine Möbel direkt an einer Außenwand aufgestellt werden, damit auch hier der Luftaustausch gewährleistet ist und kein Schimmel zwischen Schrank und Tapeten oder Couch und Tapeten entsteht.
Wie beweist man die Ursache für nasse Wände in der Wohnung?
Wenn Ihr Vermieter beweisen möchte, dass Sie die Feuchtigkeit verursacht haben, kann er einen Gutachter mit einer Feuchtigkeitsmessung beauftragen. So kann herausgefunden werden, ob die Nässe sich lediglich an den Tapeten befindet oder in der Wand entsteht. Bei oberflächlicher Feuchtigkeit ist es naheliegend, dass falsches Stoßlüften und Heizen Ursache für die Feuchtigkeit ist. In dem Fall müssten Sie die Kosten für die Mängelbeseitigung selbst tragen.
Ausnahme: Wenn der bauliche Zustand des Wohnhauses übermäßiges Lüften erfordert, um Schimmelbefall zu verhindern, kann das für den Mieter unzumutbar sein. Als „übermäßig“ definiert das Berliner Landgericht mehr als sechsmal pro Tag (Urteil vom 15.04.16, Az. 65 S 400/15).
Wie gefährlich sind feuchte Wände in der Wohnung?
Kurz gesagt: Feuchte Wände können sehr gefährlich für die Gesundheit sein. Denn durch die Feuchtigkeit kann sich sehr leicht Schimmel bilden, der die Lunge und Atemwege schädigt. Besonders betroffen sind natürlich kleine Kinder und Personen, die zu Allergien neigen. Aber selbstverständlich ist Schimmel für alle Menschen gesundheitlich äußerst bedenklich. Erste Warnzeichen für zu hohe Feuchtigkeit in den Räumen sind Stockflecken an Wänden und Möbeln sowie ein leicht muffiger Geruch. Darüber hinaus ist durch Feuchtigkeit die Bausubstanz des Gebäudes in Gefahr. Mieter sind daher verpflichtet, schon bei ersten kleinen Anzeichen den Vermieter in Kenntnis zu setzen.
Der rechtliche Aspekt bei Schimmel in der Mietwohnung
Egal, ob ein Mieter den Schaden durch eigenes Verschulden verursacht hat oder ob das Haus bauliche Mängel aufweist: Es besteht ein Anspruch gegenüber dem Vermieter, die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Damit einher geht die Verpflichtung, den Vermieter über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Denn tut er das nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sich der Zustand des Gebäudes verschlechtert.
Es ist in jedem Fall Sache des Vermieters, für die Beseitigung der Feuchtigkeit zu sorgen. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs greifen viele Mieter zu einer Mietminderung. Doch das ist nicht in jedem Fall erfolgversprechend und auch nicht unbedingt sinnvoll. Denn viele Mieter überschätzen den Minderungsbetrag, der ihnen wegen Schimmel und feuchten Wänden zusteht. So entsteht ein Mietrückstand, der vermeidbar wäre. Eine Klage auf Instandsetzung kann sinnvoller sein, wenn der Vermieter keine Anstalten macht, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Welche Maßnahmen sollten bei feuchten Wänden ergriffen werden?
Mieter informieren am besten direkt ihren Vermieter. Auch wenn Sie selbst die Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung verursacht haben sollten, sollte der Vermieter entscheiden, wie der Schaden beseitigt wird. Dazu können verschiedene Trocknungsgeräte zum Einsatz kommen, Adsorptionsentfeuchter und Bautrocknungsgeräte. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie sich einen Bautrockner leihen.
In jedem Fall sollten die entsprechenden Versicherungen über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Zu denken wäre hier an die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, eventuell Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Im Zweifel können Ansprüche, die aus dem Schaden entstehen, durch Fachanwälte für Sachversicherungsrecht durchgesetzt werden.
Haben auch Sie ein Problem durch nasse Wände in der Wohnung oder Fragen zu dem Thema? Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Wir können Ihnen erfahrene Dienstleister empfehlen, die Ihnen weiterhelfen werden. Gerne vermitteln wir Ihnen einen mit der Problematik vertrauten Sachverständigen, Gutachter oder Fachanwalt auch in Ihrer Nähe.