Schimmel im Haus: Versicherungen und Maßnahmen

Schimmel im Haus gefährdet die Gesundheit. Die Schimmelsporen breiten sich in der Luft aus, können Atembeschwerden, Asthma, Allergien und Schleimhautreizungen hervorrufen. Die großflächige Schimmelbeseitigung ist sehr teuer. Nicht alle Schäden decken die Versicherungen ab. In der Mietwohnung muss oft ein Gutachten klären, ob der Schimmelbefall vom Mieter oder Vermieter verschuldet wurde. Wir vermitteln Ihnen im Schadensfall Gutachter / Sachverständige, Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Handwerker und fachkundige Schimmelsanierer.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Schimmel im Haus – welche Versicherung ist zuständig?

Beim Schimmelbefall kommen mehrere Versicherungen als Ansprechpartner infrage. Es kommt im Einzelfall darauf an, auf welche Ursachen der Schimmel zurückzuführen ist und wer als Verursacher des Schadens gilt.

Einen kleinen, oberflächlichen Schimmelfleck an der Wand können Sie mit Brennspiritus und handelsüblichen Antischimmelmitteln selbst behandeln. Eine Meldung an die Versicherung ist dafür nicht nötig.

Haben sich die Schimmelpilze sich bereits flächig ausgebreitet, vielleicht Putz, Mauerwerk und Einrichtungsgestände durchdrungen, muss ein Schimmelgutachter beauftragt werden. Eine flächige Schimmelbeseitigung / Schimmelsanierung muss grundsätzlich von Schimmel-Experten vorgenommen werden.

Der Gutachter wird die Art und Gesundheitsgefährdung vom Schimmel prüfen. Bei der professionellen Begutachtung ist festzustellen, ob es sich ursächlich um bauliche Mängel handelt oder um einen von Mietern verursachten Schaden. Der Verursacher des Schimmels trägt die Kosten für die Beseitigung der Schimmelpilze in der Wohnung oder im Haus.

Bereits für die Ortsbegehung vom Gutachter und das Gutachten fallen Kosten an. Die ca. 1-stündige Begehung kostet ca. 100 bis mehr als 500 Euro. Benötigen Sie ein Gutachten, das als Beweissicherung gilt, können sich die Kosten dafür schnell auf 1100 bis über 2000 Euro belaufen. Hinzu kommen die hohen Kosten für die Schimmelsanierung.

Nun ist die Versicherung gefragt. In Frage kommende Versicherungen sind

  • Bauträgerversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Elementarversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Haftpflichtversicherung.

Schimmel im Neubau oder nach der Sanierung – Bauträgerversicherung

Wird in einem Neubau Schimmel im Haus gesichtet, sind meist Baumängel die Ursache. Möglicherweise wurden Fenster oder Außentüren nicht vorschriftsmäßig eingebaut. Dabei sind Wärmebrücken entstanden, durch die Feuchtigkeit ins Hausinnere eindringt.

Bei der Altbausanierung durch ein Bauunternehmen wurden Dämmungen fehlerhaft angebracht oder es stellen sich Fehler bei der Dämmung des Dachs heraus. Als Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens ist die Bauträgerversicherung der Baufirma der Ansprechpartner. Versicherungsleistungen der Bauträgerversicherung werden erbracht für die Nutzung fehlerhafter Materialien, mangelhafte Baustoffe und Baufehler durch Mitarbeiter des Bauunternehmens. Die Versicherung deckt auch Schäden ab, wenn Subunternehmer fehlerhaft am Bau gearbeitet haben.

Leistungen erbringt die Bauträgerversicherung über den Termin der Abnahme des Bauwerks hinaus. Sehr oft werden Baumängel erst längere Zeit nach dem Bezug eines Gebäudes entdeckt und reklamiert.

Mietwohnung oder Eigenheim Altbau – Gebäudeversicherung

Als das Haus vor 30 oder 50 Jahren gebaut wurde, entsprach der Bau allen geltenden Vorschriften. Undichte Fenster und Außentüren, fehlende Außenisolierungen, problematische Rohrleitungen, der kalte Dachboden und feuchte Keller können keinem Bauträger angelastet werden. Versicherungsleistungen bei einem Schimmelbefall in Keller-, Dachboden- und Wohnräumen gibt es dennoch, und zwar von der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung inklusive einer Elementarversicherung zählt zu den elementar wichtigen Versicherungen für jeden Hauseigentümer.

Machen sich in Mieträumen Schimmelpilze breit, müssen Mieter umgehend den Vermieter informieren und auf schnelle Abhilfe hinweisen. Ein Schimmelgutachter klärt, ob das Verschulden für den Schimmelbefall beim Vermieter oder beim Mieter liegt. Geprüft wird die Ursache, z.B. ob ein Schaden durch Leitungswasser für den Schimmel ursächlich ist.

Der Vermieter ist verantwortlich für die Schimmelbeseitigung, wenn der Schimmel auf Schäden am Gebäude zurückzuführen ist. Leitungswasserschäden werden von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn Wasserschaden und Schimmel nicht durch die Mieter verursacht wurden. Das ist beispielsweise der Fall bei veralteten Rohren oder bei Elementarschäden durch Unwetter wie Rückstau von Kanalwasser.

Nicht zuständig ist die Gebäudeversicherung für Schimmelpilze auf beweglichem Inventar wie Möbeln, Haushaltsgeräten, sonstigem Hausrat.

Schimmel im Haus (© cegli / stock.adobe.com)
Schimmel im Haus (© cegli / stock.adobe.com)

Schäden an der beweglichen Wohnungseinrichtung – Hausratsversicherung

Wandschimmel kann sich leicht auf wandgestellte Möbel ausbreiten. Bei einem Wasserschaden wird häufig Mobiliar durchnässt. Während der langwierigen Trocknung können sich Schimmelpilze ausbreiten. Im feuchten Keller werden dort befindliche Gegenstände von Schimmel befallen. Ob Schrank, Teppich, Bücher, Textilien, Möbel – hier ist immer die Hausratsversicherung des Mieters der Ansprechpartner. Weiterhin zahlt die Hausratversicherung, wenn in der Wohnung das Wasserbett ausläuft und das Schimmelbildung zur Folge hat. Ebenso zahlt die Haushaltsversicherung, wenn das Aquarium beschädigt und Hausrat durchnässt und von Schimmel befallen wird.

Zur Absicherung von Schäden/Schimmel im Haus durch Unwetter oder Hochwasser kann auch die Hausratsversicherung durch eine Elementarversicherung erweitert werden. Der separate Abschluss einer Elementarversicherung ist nicht möglich. Angesichts von zunehmenden Starkregen, Unwettern, Hochwasser ist diese Zusatzversicherung zu empfehlen.

Sie haben einen Wasserschaden und Schimmelbefall? Lassen Sie sich von uns qualifizierte Gutachter vermitteln und Handwerker, Sanierungsdienstleister für Wasser- und Schimmelschäden.

Leistungen vom professionellen Schimmelgutachter

Aufgabe des Gutachters ist es, alle Fakten zur Schimmelausbreitung in Wohnräumen, Keller-, Boden-, Geschäftsräumen detailliert festzustellen und aufzunehmen. Anhand dieser Fakten wird das Gutachten erstellt. Der Schimmelexperte bietet zugleich vor Ort fachliche Beratung und macht Vorschläge zu einer sachgerechten Schimmelbeseitigung und Beseitigung von Baumängeln.

Der Fachmann kann die Art von Schimmel erkennen, ob es schwarzer Schimmel, gelber Schimmel  oder grüner Schimmel an der Wand ist. Es werden Proben der Ablagerungen an der Wand, Tapeten, in Duschen, an Decken, Böden, Möbeln genommen. Im Labor lassen sich die gesundheitlichen Gefahren der speziellen Schimmelpilze bestimmen.

Die höchste Gesundheitsgefährdung zeigt schwarzer Schimmel, der sich in runden Flecken auf Oberflächen ablagert. Es folgt der gelbe Schimmel mit einem ebenfalls recht hohen Maß an gesundheitlichen Gefahren. Grüner Schimmel an der Wand ist allerdings nicht harmlos, auch wenn von ihm etwas geringere Gesundheitsgefährdung ausgeht. Bei dieser Schimmelart setzen sich grüne, grün-graue, grünblaue, grün-schwarze Schimmelpilze als flächige, pelzige Ablagerungen auf Wänden und Gegenständen ab.

Unabhängig von der Art des Schimmels müssen sofort Maßnahmen für die Beseitigung der Schimmelablagerungen ergriffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt, wem die Schuld am Schimmelbefall zugewiesen wird. Allerdings kann bei Mietobjekten nicht immer vom Gutachter eindeutig Mietern oder Vermietern ein alleiniges Verschulden zugewiesen werden. Es kommt darauf an, wie eindeutig sich Ursachen nachweisen und die erforderlichen Beweise vorlegen lassen. Daher kommen Fälle von Wandschimmel in Mietshäusern allzu häufig vor Gericht.

Kosten für eine Schimmelbeseitigung im Haus können immens hoch sein. Besonders hoch sind die Kosten, wenn Außenwände saniert, Keller trockengelegt und entschimmelt werden müssen. Kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen die Vermittlung von Experten für die moderne, schnelle Schimmelbeseitigung.

Ursachen für Schimmel

Schimmelpilze im Haus bevorzugen ein feuchtes, warmes Raumklima und vertragen keine häufige Frischluft. Sie haften bevorzugt an feuchten Flächen an, vermehren sich dort und geben ihre Schimmelsporen an die Luft ab.

Das Schimmelrisiko ist besonders hoch in falsch beheizten Räumen, die unzureichend belüftet werden und eine hohe Luftfeuchtigkeit aufweisen. Schlupflöcher im Haus für die Sporen sind undichte Außenwände im Keller, schadhafter Putz, Feuchtigkeit, undichte Fenster (vgl. Schimmel in Fensterfugen), Raumbereiche mit geringem Luftaustausch.

Ursachen für eine Schimmelbildung finden sich immer in Verbindung mit Feuchtigkeit/Nässe auf Flächen, im Inneren von Materialien und erhöhter Luftfeuchtigkeit. Im eigenen Haus, in der Eigentumswohnung wie in einer Mietwohnung können Sie der Entstehung von Schimmel wirksam vorbeugen.

Schimmelpilzsporen befallen im Haus die verschiedensten Stellen; hier an den Innenwänden: Tapeten und Decke in Zimmerecken. Aber auch Fugen im Badezimmer, Wandoberflächen hinter Möbeln und generell Kellerräume sind oft betroffene Orte von Schimmelproblemen. (© Steven Stückler / stock.adobe.com)
Schimmelpilzsporen befallen im Haus die verschiedensten Stellen; hier an den Innenwänden: Tapeten und Decke in Zimmerecken. Aber auch Fugen im Badezimmer, Wandoberflächen hinter Möbeln und generell Kellerräume sind oft betroffene Orte von Schimmelproblemen. (© Steven Stückler / stock.adobe.com)

Schimmel vorbeugen, Schimmelrisiko senken

Die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Sicher messen lässt sich die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer. Die Feuchtigkeit der Raumluft sollte bei einer Raumtemperatur um 20 Grad maximal 60 % betragen. Als optimale Temperatur in Wohnräumen wurden von Experten 18 bis 20 Grad ermittelt. In Schlafzimmern ist eine Temperatur von 16 bis 18 Grad ausreichend.

Der Feuchtigkeitsgehalt der Luft steigt in Wohnräumen, in denen sich ständig viele Personen aufhalten. Viele Zimmerpflanzen, insbesondere große Pflanzen sind allgemein positiv für das Wohngefühl und befeuchten die trockene Heizungsluft. In sehr gut isolierten Räumen oder bei anhaltend feuchter Witterung kann dadurch aber die Luftfeuchtigkeit stark erhöht werden. Behalten Sie Ihre Pflanzen. Die Lösung gegen Schimmel im Haus respektive Wohnräumen ist regelmäßiges, gründliches Lüften.

Für die Schimmelbildung spielt auch die Temperatur im Haus eine Rolle (siehe auch Schimmelberatung). Feuchtwarme Luft ist für Schimmelsporen sehr attraktiv. Daher sind Nassräume wie das Bad, der Waschkeller, die Heimsauna, aber auch die Küche besonders schimmelgefährdet.

Regelmäßiges Lüften sorgt für einen guten Luftaustausch, der den Sporen die Chance auf Anhaftung verwehrt. Nach dem Duschen oder Baden sollte das Bad gut mit weit geöffnetem Fenster gelüftet werden. Entfernen Sie Nässe von Fliesen und Dusche mit dem Abzieher. Schalten Sie beim Kochen den Dunstabzug ein. Gibt es keinen Dunstabzug, lüften Sie gründlich während und nach längerem Kochen und Braten. Die Heizung kann derweil in der Küche stark abgesenkt bis ausgeschaltet werden, da Herd und Kochgut genug Wärme verbreiten.

Als die effektivste natürliche Belüftung hat sich das Stoßlüften bewährt. Beim Stoßlüften werden die Fenster am Tage etwa alle zwei Stunden weit geöffnet. Gibt es in der Wohnung gegenüberliegende Räume empfiehlt sich das Querlüften. Dabei wird bei offenen Zimmertüren und Fenstern ein Durchzug erzeugt. Querlüften sorgt für einen besonders wirksamen und schnellen Luftaustausch. In kurzer Zeit wird die Luft in den gelüfteten Räumen vollständig erneuert.

Während des Stoßlüftens werden die Heizungen auf eine möglichst niedrige Einstellung geregelt, um keine Energie zu verschwenden. Richtiges Heizen und Lüften gelten als die beste Vorbeugung gegen Schimmelbildungen in Haus und Wohnung. Die Zeiten fürs Stoßlüften sind der Jahreszeit anzupassen. Im Frühling und Herbst kann die Lüftungszeit wetterabhängig zwischen 10 und 20 Minuten betragen, im Sommer bis zu 30 und im Winter ca. 5 Minuten. Je wärmer und trockener es draußen ist, desto länger kann gelüftet werden. Bei feuchtem Wetter sollten das Stoßlüften verkürzt werden.

Schimmelschutz beim Einrichten und Renovieren

Schimmelvorbeugung beginnt bei den Wandbelägen. Schimmelfeindlich sind beispielsweise Silikontapeten und dekorativer Putz an der Wand. Bei den Wandfarben liegen die Mineralfarben vorn, da sie basisch sind und Schimmelpilze gut somit abwehren. Außerdem verhindern diese Farben das Absetzen von Kondenswasser.

Möbel sollten immer mit einem gewissen Abstand zu Wand aufgestellt werden. Holzmöbel lassen sich vor Schimmel mit einer hochwertigen Innenlasur oder Klarlack schützen. Lasuren haben den Vorteil, die Atmungsaktivität des Holzes nicht zu beeinträchtigen. Entscheidend sind zusätzlich aber immer das richtige Lüften und Heizen. Siehe weiterführend auch: Wie gegen Schimmel vorgehen?

Schimmel im Haus selbst entfernen

Nur kleine Schimmelstellen sollten Sie selbst beseitigen. Größere Schimmelflecken müssen zwingend vom Fachmann beseitigt werden (siehe Schimmel entfernen lassen). Geeignete Mittel zur Schimmelentfernung sind Wasserstoffperoxid oder Ethylalkohol (vgl. Was hilft bei Schimmel an der Wand?). Im Handel online und vor Ort finden Sie auch wirksame Antischimmelsprays. Gern zeigt sich Schimmel in Fliesenfugen im Bad. Hier die Entfernung der alten Fugenmasse und neues Verfugen mit Silikon die gründlichste Maßnahme. Tragen Sie auch beim Entfernen kleiner Schimmelflecken einen Mund-Nasenschutz und Handschuhe, um sich vor fliegenden Sporen zu schützen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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