Wasserschaden durch Tauwasser am Balkon, Dach und Gebäude

Wasserschäden durch Tauwasser / Schmelzwasser gestalten sich oft schwierig, was die Deckung durch Versicherungen angeht. Verschiedene Facetten spielen in dieser Situation eine Rolle: Gilt der Wasserschaden als Elementarschaden? Hat man seine Obliegenheiten erfüllt (z.B. Schneeräumung auf dem Dach)? Lagen Baumängel / Bauschäden (schon vorher) vor?

In jedem Fall gut zu wissen: Wir können Sie unterstützen! – Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk: Sachverständige (Gutachter), Wasserschadensanierer sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Baurecht stehen zu Ihrer Verfügung!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wasserschäden durch Tauwasser – wie wird das geregelt?

Wasserschäden an einem Gebäude können viele Ursachen haben. Eine hiervon ist die alljährliche Schneeschmelze, die Tauwasser entstehen lässt. Bedenkt man die Schneemenge, die sich auf einem Dach oder einem Balkon sammeln kann, lässt sich erahnen, wie viel Schmelzwasser da zusammenkommt. Bei Tauwetter können große Wasserschäden durch Tauwasser entstehen. Diese stehen mit Schäden durch Leitungswasser im Hinblick auf den Umfang und die Kosten mitunter auf einer Stufe. Dennoch ist einiges anders.

Einen Wasserschaden durch getauten und eingesickerten Schnee darf es eigentlich gar nicht geben. Denn das Haus wurde so geplant und gebaut, dass es Witterungsniederschläge nicht eindringen lässt. Ein Wohnhaus soll dicht sein bei Regen, Schnee und Tauwasser. Trotzdem gibt es diese Schäden. Sie fragen sich daher zu Recht: Sind in der Gebäudeversicherung auch die Schäden am Haus durch Tauwasser mitversichert?

Wasserschäden durch Tauwasser am Gebäude, z.B. via Dach oder Balkon, sind oft nicht versichert (© Tricky Shark / stock.adobe.com)
Wasserschäden durch Tauwasser am Gebäude, z.B. via Dach oder Balkon, sind oft nicht versichert (© Tricky Shark / stock.adobe.com)

Dach, Balkon, Terrasse: Wo Tauwasserschäden am häufigsten entstehen.

Schmelzwasser bildet sich allmählich. Es entsteht, wenn das Tauwetter einsetzt und der Schnee durch die Sonne erwärmt wird. Es bildet sich jedoch auch, weil das Haus, auf dem der Schnee liegt, Wärme abgibt. Dann taut die Schneedecke von unten an.

Während das Gebäude innen warm geheizt ist, herrscht draußen Kälte. Wenn große Temperaturunterschiede lange an verbunden Bauteilen wirken können, arbeiten die Verbindungen beim Temperaturausgleich. Besonders gefährdet sind folglich jene Bereiche, die eine direkte Verbindung mit der Außentemperatur haben und auf denen sich Schnee sammeln kann. Dazu zählen der Balkon, das Dach und auch die Terrasse.

  • Der Balkon ist dauerhaft der Witterung ausgesetzt. Dennoch kann er durch Tauwasser Schaden nehmen. Balkone mit Fliesenbelag und fester Balkonplatte verzeihen auf Dauer kein eindringendes Wasser. Besonders gefährlich ist die Frostsprengung. Sie entsteht, wenn Wasser in den äußeren Baukörper eindringt und anschließend, z. B. in der Nacht, wieder gefriert.
  • Auf dem Dach sammelt sich besonders viel Schnee. Dieser kann durch die Wärme, welche das Haus abgibt, zu schmelzen beginnen. Das Dach ist der höchste Punkt des Hauses und nach außen hin auch der wärmste. Hat das Dach eine schadhafte Stelle, kann das Tauwasser dort eindringen. Es durchnässt die Dämmung, den Dachstuhl und kann sogar Schimmel auf dem Dachboden hervorrufen.
  • Die Terrasse ist ebenfalls für den Außenbereich geplant. Deshalb sollte Schnee kein Problem darstellen. Doch die Terrasse ist auch ein komplexes Bauwerk, welches durch das Zusammenspiel von Wasser und Frost Schaden nehmen kann. Weiterhin hat die Terrasse einen Zugang zum Haus: die Terrassentür. Durch diese Tür kann, wenn sich Spaltmaße verändern, Wasser in das Haus eindringen.

Bei einem Wasserschaden durch geschmolzenen Schnee wirken drei Faktoren besonders negativ: die Allmählichkeit der Schmelze (vgl. auch Allmählichkeitsschäden Gebäudeversicherung), der große Temperaturunterschied und die mögliche Wassermenge.

Wasserschaden! - Hier ist nach der Schneeschmelze Tauwasser durch das Dach bis in die Zimmerdecke gesickert. Die Frage der Versicherung gestaltet sich hier oft schwierig. (© Adison / stock.adobe.com)
Wasserschaden! – Hier ist nach der Schneeschmelze Tauwasser durch das Dach bis in die Zimmerdecke gesickert. Die Frage der Versicherung gestaltet sich hier oft schwierig. (© Adison / stock.adobe.com)

Wasserschaden durch Tauwasser am Balkon, über die Terrassentür & Co. – Warum sind Tauwasserschäden so gefährlich?

Ein Kubikmeter Schnee ergibt etwa 60 bis 100 Liter Schmelzwasser. Ein Problem hierbei ist, dass der Schnee nicht plötzlich, sondern langsam schmilzt. Allmählich entstehende Wasserschäden werden oft erst spät bemerkt. Läuft das Tauwasser vom Balkon in die Wohnung, vergrößert es den Wasserschaden durch den Temperaturunterschied. Warum? Das Wasser ist kalt und dringt in geheizte Räume ein. Baustoffe wie der Estrich oder Gasbetonsteine nehmen das Wasser durch die Kapillarwirkung auf. Bei Erwärmung dehnt sich das Wasser aus und kann Schäden herbeiführen. Feuchtes Mauerwerk und nasse Fußböden begünstigen darüber hinaus die Bildung von Schimmel.

Ist die Terrassentür undicht, steht das Wasser oftmals gleich im Wohnzimmer. Hier befindet sich meist auch der hochwertigste Bodenbelag des Hauses. Ungünstiger Wind kann dafür sorgen, dass sich an der Terrassentür Schneeverwehungen bilden. Durch die abstrahlende Wärme des Türglases beginnt der Schnee dann zu schmelzen. Hierbei kann das Tauwasser auch unter die Terrasse gelangen, wobei diese selbst Schaden nehmen kann.

Ein häufig von Tauwasserschäden betroffener Teil am Gebäude ist das Dach. Auf einem Flachdach sammeln sich schnell Hunderte Liter Schmelzwasser. Ist die Bedeckung schadhaft (vgl.: Flachdach undicht), läuft das Wasser in die Dachdämmung und diese wird stark durchnässt. Die Wasserflecken in der Wohnung sind oft erst später zu erkennen.

Tauwasser ist gefährlich für die Bausubstanz Ihres Hauses. Es ist verantwortlich für nasse Wände und Schimmelbefall. Das sind Beschädigungen, die hohe Kosten verursachen. Doch zahlen bei einem Schaden durch eindringendes Schmelzwasser die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung?

Zahlen die Versicherungen bei einem Schaden durch Tauwasser?

Versicherungen zahlen nur, wenn diese Schäden Folgeschäden von z. B. Sturm sind, aber nicht etwa bei einem Tauwasserausfall in der Dämmung / Dämmschicht aufgrund von Bauschäden oder Pfusch am Bau. Hat ein Sturm Ihr Dach teilweise abgedeckt, ist der entstandene Wasserschaden durch Tauwasser im Haus versichert. Ist ein Flachdach unter der Last des Schnees zusammengebrochen, besteht Versicherungsschutz über die Elementarschadenversicherung. Doch Vorsicht! Sie müssen Ihr Dach von Schnee beräumen, um die Schneelast gering zu halten. Das ist eine vertragliche Obliegenheit in fast allen Verträgen dieser Art. Siehe auch: Obliegenheitsverletzung Gebäudeversicherung.

Leider ist die Ursache solcher Tauwasserschäden sehr oft eigenes Verschulden. Wenn Sie versehentlich vergessen, das Dachfenster zu schließen und es kommt zu einem Wasserschaden auf dem Dachboden, haben Sie keinen Versicherungsschutz (siehe auch: Schnee auf dem Dachboden).

Gelangt Tauwasser am Balkon in die Bausubstanz, und friert dann wieder ein, entstehen größere Frostschäden (Bauschäden durch Frost). Damit die Schäden in der Folge nicht noch größer werden, muss relativ zügig saniert werden und sollte Schnee so gut wie möglich geräumt werden, bevor er zu Schmelzwasser wird. (© Tricky Shark / stock.adobe.com)
Gelangt Tauwasser am Balkon in die Bausubstanz, und friert dann wieder ein, entstehen größere Frostschäden (Bauschäden durch Frost). Damit die Schäden in der Folge nicht noch größer werden, muss relativ zügig saniert werden und sollte Schnee so gut wie möglich geräumt werden, bevor er zu Schmelzwasser wird. (© Tricky Shark / stock.adobe.com)

Eine sehr häufige Ursache für Wasserschäden durch Schmelzwasser ist ein Baumangel. Dies betrifft zum Beispiel Terrassentüren, die sich bei Kälte verzogen haben. Der Balkon hat ebenso eine Verbindung zum Gebäude. Er kann jedoch auch selbst durch Tauwasser beschädigt werden. Mangelnde Abdichtung des Balkons lässt das Wasser unter den Bodenbelag in die Balkonplatte sickern und richtet dort Schäden an. Wird der Balkon undicht weil er nachweislich einer zu hohen Schneelast ausgesetzt war, fallen die Zerstörungen in den Bereich der Elementarschäden.

Sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung schließen eine Leistung bei Baumängeln und Baupfusch aus. Hier bleibt Ihnen nur, die Baufirma oder den Vorbesitzer wegen verschwiegener bzw. versteckter Mängel in Haftung zu nehmen. Siehe auch: Pfusch am Bau, Baupfusch: Was tun?, Handwerkerpfusch.

Lassen Sie den Baumangel durch einen erfahrenen Gutachter zweifelsfrei feststellen. Mit einem Rechtsanwalt haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Ansprüche erfolgreich vor einem Gericht durchzusetzen.

Schäden durch Tauwasser sind oft Anzeichen für Baumängel.

Im Gegensatz zu Schäden durch Leitungswasser sind solche durch Tauwasser oft nicht versichert und mitunter auch nicht versicherbar (Stichwort Tauwasserausfall). Der infolge einer Schneeschmelze auftretende Wasserschaden wird dann weder von der Gebäudeversicherung noch von der Hausratversicherung bezahlt. Auch eine eventuell vorhandene Deckung für Elementarschäden leistet nicht unbedingt bei solchen Wasserschäden am Gebäude. Eine Ausnahme bilden Schäden durch Schneedruck. Aber auch hier muss feststehen, dass kein Baumangel zum Schaden geführt hat.

Am besten ist es, das Eindringen von Schmelzwasser in das Haus mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Nehmen Sie die Zeit der Schneeschmelze zum Anlass, Ihr Haus an den besonders gefährdeten Stellen auf eventuell eindringendes Wasser zu untersuchen. Je eher Sie den Schaden entdecken, umso besser.

Wenn Sie eine schadhafte Stelle entdecken, die sich auf Baupfusch zurückführen lässt, zögern Sie nicht, einen Gutachter zu beauftragen (siehe Schadensgutachter, Gutachter Baumängel, Bauschadengutachten). Nur mit einem Gutachten können Sie den Baumangel beweisen. Nehmen Sie sich einen Anwalt, um die notwendigen Reparaturen am Haus (vgl. Balkon abdichten, Balkon sanieren Kosten, ) auch von deren Verursacher bezahlen zu lassen (siehe: Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, Anwalt Baurecht). Denn die Zeit rennt, da bei Ansprüchen aus Baumängeln Fristen gelten.

Wir helfen Ihnen gern geeignete und zuverlässige Gutachter und Rechtsanwälte zu finden.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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