Eigenleistung bei Brandschäden nur teilweise sinnvoll
Ein Haus- oder Wohnungsbrand ist für die Betroffenen eine Katastrophe. Dann gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und die nötigen ersten Schritte einzuleiten. Zuerst muss die Feuerwehr verständigt werden und auch die Gebäudeversicherung. Der Hauseigentümer ergreift aber auch selber Maßnahmen, um den Brand zu löschen, bringt Verletzte in Sicherheit und informiert Nachbarn. An der bald folgenden Ursachenforschung sind auch Experten beteiligt, wie der Brandursachenermittler.
Außerdem schaltet der Eigentümer sofort alle Elektrogeräte ab, am besten nimmt er gleich alle Sicherungen heraus. Die Feuerwehr wird Hausabschnitte, die durch das Feuer einsturzgefährdet sind, besonders sichern. Sämtliche Abflüsse werden verstopft, weil anderenfalls mit Löschwasser verbundene Schadstoffe unkontrolliert in die Kanalisation gelangen (siehe auch Löschwasserschäden). Die Feuerwehr pumpt das im Haus vorhandene Löschwasser anschließend ab. Fotografien und Notizen dokumentieren den entstandenen Schaden für die Hausrats- und die Wohngebäudeversicherung, erst danach geht es an die Aufräumungsarbeiten und die erste Reinigung.
Den Brandschadensanierer beauftragen oder Brandschaden selber sanieren?
Wenn Sie dann das Haus wieder betreten dürfen, fällt zunächst der intensive Brandgeruch auf. Deshalb bleiben die Fenster erst mehrere Tage lang geöffnet, um das ganze Haus ausreichend durchzulüften. Nur so lässt sich nämlich der lästige Brandgeruch entfernen. Oft bleiben Bereiche des Gebäudes weiter gesperrt, die einstürzen könnten, um mögliche Unfälle zu verhindern.
Außerdem sollten Sie bei den ersten Maßnahmen eine entsprechende Schutzkleidung tragen. Befand sich Asbest im Haus oder andere Giftstoffe, tragen Sie besser zusätzlich eine Atemschutzmaske. Diese bleibt auch bei der Entfernung von verbrannten Stücken oder Ruß an ihrem Platz, denn die enthaltenen Schadstoffe sind nicht selten eine Gefahr für die Gesundheit (vgl. auch Schadstoffsanierung: Wer prüft auf Schadstoffe). Besser nicht Trinken oder eine Mahlzeit zu sich nehmen auf der Baustelle, so bleibt der Feinstaub draußen. Und anschließend ausreichend duschen!
Der Brandsachverständige und seine Aufgaben
Der Brandsachverständige wird meist zeitnah von der Versicherung hinzugezogen oder von der Feuerwehr. Zunächst qualifiziert er den Brand, stellt zum Beispiel fest, ob es sich um einen Schmorbrand handelt oder eine andere Brandform. Seine Aufgabe ist es aber vor allem, die Ursache des Feuers zu bestimmen.
An seinen Erkenntnissen orientieren sich anschließend die Versicherungen, wenn es um die Übernahme der entstandenen Kosten geht. Die Hausratsversicherung ist für alle Schäden innerhalb der Wohnung zuständig, die Gebäudeversicherung zahlt die Arbeiten an der Bausubstanz. Vermutet der Experte gar eine Fahrlässigkeit durch einen Bewohner / Nachbarn, kann die Brandschadenreinigung auch ein Fall für die private Haftpflicht sein. Siehe auch: Brandschaden durch Nachbarn, Zahlt Versicherung bei Brand durch Kerze, Brand durch vernachlässigte Zigarette. Der Grad der Fahrlässigkeit spielt in solchen Fällen eine entscheidende Rolle.
Bald aber schlägt die Stunde des Brandschadensanierers, der mit seiner Expertise und Erfahrung die notwendigen Maßnahmen durchführt. Wer den Schaden selbst sanieren will, sollte über die notwendigen handwerklichen Kenntnisse verfügen und sich umfassend informieren. Vorab: Es nicht oft keine gute Idee, einen Brandschaden selbst sanieren zu wollen.
Die Vorbereitung der Arbeiten
Zu den Vorbereitungen der Sanierung gehört das Versiegeln von Räumen, die nicht direkt vom Brand betroffen waren. Anderenfalls könnte aufwirbelnder Staub in diese Zimmer gelangen und weiteren Schaden anrichten. Übergangsbereiche legen Sie mit angefeuchteten Tüchern aus, deren Nässe bindet aufgewirbelten Staub.
Nun saugen Sie den vorhandenen Ruß gründlich auf. Ein feuchter Lappen über dem Luft-Auslass des Staubsaugers verhindert, dass gefährliche Partikel in die Atemluft gelangen, ein Aschefilter vor dem Sauger wirkt ähnlich. Hat sich der Ruß mit Löschwasser verbunden, haftet er meist sehr viel hartnäckiger an den Gegenständen, dann hilft nur feucht abwischen.
So geht der Sanierer bei einem Brandschaden vor
Die erste Aufgabe eines professionellen Brandschadensanierers ist das Entfernen des nun überall vorhandenen Ruß. Das Ergebnis seiner Arbeit hängt ab vom verbrannten Material. Relativ leicht gelingt die Reinigung von verputzten Wänden oder von Beton. Die Rußentfernung von Wänden gehört deshalb zu den einfachsten Aufgaben der Brandschadenbeseitigung. Bei Holz oder Marmor kommt es hingegen oft zu Problemen, in Kunststoff können sich einzelne Rußpartikel sogar regelrecht einbrennen. Dann kann es vorkommen, dass Fensterrahmen oder Türen ersetzt werden müssen, weil sich der Ruß festgesetzt hat und nicht mehr entfernen lässt. Der Brandschadensanierer reinigt auch die Elektrogeräte, denn das Verbrennen von PVC erzeugt schädliche Gase.
Der Experte strukturiert seine Arbeiten mit einem durchdachten Sanierungskonzept. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass die Maßnahmen konform gehen mit den Vorgaben der Versicherungsunternehmen. Viele Betriebe trennen die Aufgaben im Innen- von denen im Außenbereich und erleichtern sich somit die Arbeitsabläufe. Außerdem sind meist verschiedene Versicherungen involviert, etwa die Hausrats- und die Gebäudeversicherung, vielleicht sogar die Privathaftpflicht.
Auf der Baustelle die Übersicht behalten
Bei der Aufteilung in verschiedene Projekte wird anschließend auch die Abrechnung einfacher, was dem Sanierer Arbeitszeit und damit Kosten spart. Wollen Sie einzelne Brandstellen selber sanieren, können Sie sich diese Strukturierung zum Vorbild nehmen. Denn auch für den Heimwerker bleibt so der gesamte Komplex übersichtlich und ist leichter abzuarbeiten.
Schließlich folgt die Instandsetzung von Teilen, die nicht mehr brauchbar sind. Dazu gehört etwa die verbrannte Paneele, oder, wenn es ganz schlimm kommt, die Sanierung von Teilen oder des gesamten Dachstuhls (siehe auch: Wie lange dauert eine Dachsanierung?). All diese Arbeiten sind Aufgaben für Zimmerleute und andere Gewerke, die mit Brandschäden umgehen können und überzeugende Ergebnisse liefern. Die meisten Betroffenen, die einen Brandschaden selbst sanieren wollen, haben nicht die nötige Expertise für die damit verbundenen Aufgaben.
Brandschaden selbst sanieren durch Eigenleistung?
Wer einen Brandschaden dennoch selbst sanieren will (aus welchen Gründen auch immer), der hat die Möglichkeit, seine Arbeitszeit teilweise bei der Versicherung abzurechnen. Allerdings: die kalkulatorisch gewährten Stundensätze sind ziemlich gering (siehe Eigenleistung bei Versicherung geltend machen). Dieses Thema ist ein häufiger Streitpunkt, das in vorgenanntem Artikel näher erläutert wird. Für die Geschädigten ist oft nicht nachvollziehbar, warum die Versicherung ihnen mehr oder weniger nur “Mindestlohn” für die Tätigkeiten gewährt, während professionelle Sanierungsfirmen mit Stundensätzen von 50 EUR oder mehr kalkulieren und abrechnen. – Es gibt auch von Seiten der Versicherung einige plausible Gründe, warum hier für Eigenleistungen deutlich weniger Vergütung / Schadensersatz gewährt wird. Im Ergebnis stellt sich aber die Frage bzw. eher das Fazit: Es macht nur wenig Sinn, seine eigene Arbeitszeit für die Brandschadensanierung in größerem Umfang einzusetzen. Zumindest nicht, wenn man anderweitig beschäftigt ist und z.B. – selbst wenn man fachlich versiert ist als Handwerker – seine Arbeitszeit bei einem Kunden/Arbeitgeber viel teurer verkaufen kann.
Unterstützung beim Sanieren und bei Rechtsstreitigkeiten
Durch einen Wohnungsbrand entstehen sehr oft erhebliche Brandschäden. Und damit zusammenhängend sind auch viele rechtlich-behördliche Facetten: die vorschriftsgemäße Entsorgung von Brandschutz, der richtige Umgang mit giftigen Brandrückständen sowie Fragen der Qualität der Sanierungsarbeiten, wenn z.B. die Statik angegriffen wurde. – Ergo: Geht es an die Bausubstanz und umfangreiche Brandschäden, dann sollte unbedingt ein Fachmann die Instandsetzung übernehmen. Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Betriebe mit der nötigen Erfahrung, welche die Arbeiten zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen.
Wenn die Schadensursache unklar bzw. strittig bleibt oder der hierfür Verantwortliche nicht festzustellen ist, wird es zudem oft unvermeidlich, einen guten Anwalt (siehe Rechtsanwalt für Brandschaden) sowie einen eigenen Sachverständigen einzuschalten. Das gilt auch bei Konflikten mit dem Sachbearbeiter des Versicherers. Gern vermitteln wir Ihnen entsprechende Experten aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe, die Sie bei Auseinandersetzungen auch vor Gericht beraten und unterstützen.