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Löschwasserschäden: Inwieweit sind Schäden durch Löschwasser von Versicherungen gedeckt?

  • Inwieweit sind Schäden durch Löschwasser versichert?
  • Muss die Wohngebäudeversicherung auch die Löschwasserschäden nach einem Brand bezahlen?
  • Wie genau unterstützt mich die Deutsche Schadenshilfe bei Brandschäden und Wasserschäden?

Löschwasser verursacht durchaus einen Wasserschaden, der bezahlt werden will – inwieweit trägt hier der Versicherer die Kosten? Alles Wichtige zum Thema stellen wir nachfolgend genauer vor.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Inwieweit sind Schäden durch Löschwasser nach einem Brand von Versicherungen gedeckt?

Kommt es in der Wohnung oder im Haus zu einem Brand, so gilt es schnell zu handeln: Das Wichtigste ist natürlich vor allem, sich selbst und seine Familie schnellstens in Sicherheit zu bringen. Als Nächstes muss die Feuerwehr gerufen werden, die sich um das Löschen des Feuers kümmert. Dabei kommt natürlich in der Regel bei einem größeren Brand auch Löschwasser zum Einsatz. Doch wie geht es weiter, wenn der Schaden beseitigt und der Brand gelöscht ist? Denn Löschwasser verursacht durchaus einen Wasserschaden, der bezahlt werden will – inwieweit trägt hier der Versicherer die Kosten? Alles Wichtige zum Thema stellen wir nachfolgend genauer vor.

Brand (fast) gelöscht. Aber was ist mit dem ganzen Löschwasser? (© Christina / stock.adobe.com)
Brand (fast) gelöscht. Aber was ist mit dem ganzen Löschwasser? (© Christina / stock.adobe.com)

Löschwasserschäden nach Brand: Wie es dazu kommt

Es gibt bei einem Brand natürlich nichts Wichtigeres, als das Feuer schnellstens zu beseitigen. Nicht vermeiden lassen sich in diesem Zusammenhang allerdings häufig Schäden durch Löschwasser. Dazu kommt, dass die Hitze des Feuers oft Wasserrohre und Leitungen zerbersten lässt, so dass enorme Mengen an Wasser im Haus austreten können – oft ist der Schaden nach dem Löschen des Brandes höher als lediglich durch das Feuer selbst.

Nachdem das Feuer gelöscht worden ist, folgen normalerweise erst einmal ausführliche Ermittlungen, welche die Brandursache feststellen sollen. Stehen hierbei Fragen offen im Raum oder bestehen Zweifel am geschilderten Ablauf, so dauern die Untersuchungen mitunter länger – in jedem Fall kann die Sanierung des Wasserschadens dann erst nach der Freigabe begonnen werden. Und: Zur Freigabe berechtigt sind lediglich die Polizei, der Brandmeister oder auch ein Gutachter. Mit dem Brand zusammenhängende Wasserschäden durch Löschwasser gelten hier als eine Art Kollateralschaden. Aus diesem Grund gestaltet sich auch der Ablauf anders als bei einem gewöhnlichen Wasserschaden.

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Die Schadensdokumentation ist besonders wichtig

Auch nach einem kleineren Brand, der sich mit einem Feuerlöscher beseitigen lässt, ist eine möglichst detaillierte Dokumentation durch Film- oder Fotoaufnahmen wichtig für zuständige Versicherer. Auch ein professioneller Gutachter kann den zustande gekommenen Wasserschaden den erforderlichen Löscharbeiten zweifelsohne zuordnen. Für den ganzen Schaden ist normalerweise als Erstes die Feuerversicherung zuständig, welche in der Gebäudeversicherung mit integriert ist.

Weiterhin kann bei einem eigens verursachten Brand aufgrund von Fahrlässigkeit auch die Privathaftpflichtversicherung mit einspringen. Es ist grundsätzlich wichtig, einen solchen Schaden umgehend allen entsprechenden Versicherern mitzuteilen, also auch der Hausratversicherung.

Löschwasserschäden nach Brand: Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung trägt Schäden durch einen Brand, wenn diese an beweglichen Objekten in der Wohnung entstanden sind. Das sind beispielsweise Möbelstücke, Wertgegenstände oder auch Elektrogeräte. Allerdings ersetzt die Hausratversicherung nicht nur den Schaden zum Neuwert, sondern trägt auch noch weitere Kosten, welche in Verbindung mit dem Schaden stehen sowie die Ausgaben für Aufräumarbeiten.

Eine Hausratversicherung ist vor allem für Mieter wichtig, die keine eigene Immobilie besitzen und lediglich ihr Hab und Gut innerhalb ihrer Wohnung schützen möchten. Kommt es zu einem Löschwasserschaden, so trägt die Hausratversicherung nach einem Brand die Kosten für die Trockenlegung des Gebäudes (siehe Gebäudetrocknung, Haustrockenlegung) sowie auch für die Beseitigung der Spuren.

Anders verhält es sich mit der Gebäudeversicherung, welche stets vom Eigentümer eines Gebäudes abgeschlossen werden muss. Sie übernimmt Schäden, welche am Gebäude selbst oder auch an damit in Verbindung stehenden Gebäudeteilen zustande gekommen sind. Für diese Versicherung spielt es – genau wie für die Hausratversicherung – ebenfalls keine Rolle, ob der Schaden aufgrund des Feuers oder des Löschwassers entstanden ist. Es kommt lediglich darauf an, dass eines der versicherten Risiken – dazu gehören beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Hagel oder Sturm – zur Entstehung des Schadens geführt hat.

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Wie wird nach einem Löschwasserschaden vorgegangen?

Infolge eines gelöschten Brandes und den damit verbundenen Löscharbeiten bleiben gezwungenermaßen Feuchtigkeit oder sogar Wasserpfützen im Haus zurück – diese müssen beseitigt werden. Oft sind die Wassermengen allerdings so groß, dass sie die Substanz des gesamten Gebäudes schädigen können. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sie so schnell wie möglich vollständig zu beseitigen. Hierfür können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen.

Als Erstes ist es zu empfehlen, sich an einen Fachbetrieb zu wenden, der sich mit dem Thema Brandreinigung und Brandsanierung auskennt. Eine professionelle Trocknungsfirma weiß sehr genau, wie sich nasse Wände, Böden und Decken schnell und zuverlässig wieder trockenlegen lassen, so dass die Wohnung wieder ohne Einschränkungen bewohnt werden kann.

Mitunter kommen hierfür auch Trocknungsgeräte zum Einsatz, welche im Rahmen der Brandschadensanierung eine tragende Rolle spielen. Sie beseitigen die Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk und sorgen dafür, dass die Wohnung keine bleibenden Schäden davonträgt. So wird auch das Risiko weiterer Folgeschäden drastisch reduziert – allen voran natürlich auch die Bildung von Schimmelpilzen in der Wohnung. Auch wenn es sich lediglich um geringe Mengen an Feuchtigkeit handelt, so ist es wichtig, dass diese restlos beseitigt werden. Selbst kleinste Mengen können nach geraumer Zeit zu einem ersten Problem mit gravierenden Folgen werden. Dies gilt es zu vermeiden.

Löschwasserschaden: Inwieweit sind Schäden durch Löschwasser (Löschwasserschäden) nach einem Brand versichert? (© Eigens / stock.adobe.com)
Löschwasserschaden: Inwieweit sind Schäden durch Löschwasser nach einem Brand versichert? (© Eigens / stock.adobe.com)

Wann zahlt die Versicherung nicht nach einem Gebäudebrand?

Kommt es zu einem Brand, weil beispielsweise ein Kabelbrand entstanden ist oder das Feuer anderweitig im Haushalt zustande gekommen ist, so tragen unter anderem die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung die Kosten – dies hängt stets vom Einzelfall ab. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Brandschaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Wer eine Kerze unbeaufsichtigt lässt, so dass der Raum im Anschluss Feuer fängt, sollte damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten nicht tragen möchte und man selbst auf diesen sitzen bleibt. Denn hier ist der Wohnungsbrand auf das eigene Verschulden zurückzuführen – demnach werden auch keine Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen von den Versicherern bezahlt.

Somit gilt: Löschwasserschäden können genau wie auch Brandschäden gravierende Ausmaße annehmen und sollten der Erhaltung des Gebäudes zugunsten schnellstmöglich beseitigt werden. Im Zweifelsfall ist es allerdings besser, sich umgehend an einen Fachbetrieb zu wenden oder auch einen unabhängigen Gutachter zu konsultieren, der den Schadensablauf kennt und weiß, wie richtig reagiert werden muss.

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