Der Ombudsmann kann bei Problemen mit der Versicherung helfen – aber nicht immer.
Probleme mit ausbleibenden Zahlungen oder gar einer verweigerten Regulierung kennen sicherlich viele Versicherungsnehmer (siehe z.B. Versicherung zahlt den Schaden nicht, ERGO Gebäudeversicherung zahlt nicht, Berufsunfähigkeit zahlt nicht, DKV Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, ). Neben einem eigenen Widerspruch und der Unterstützung durch einen Fachanwalt können Verbraucher im Streitfall Kontakt zum Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle aufnehmen und hier eine Beschwerde einreichen.
Was ist der Ombudsmann und wann kann dieser helfen?
Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann der Ombudsmann für Verbraucher eine gute Unterstützung darstellen. Hierbei handelt es sich um einen neutralen Vermittler zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen. Der Ombudsmann ist von der Versicherungswirtschaft unabhängig und vermittelt als Schlichtungsstelle bei Entscheidungen der Versicherungen, die durch den Versicherungsnehmer nicht hingenommen werden (vgl. Versicherung zahlt nicht nach Gutachten). Ombudsmänner als unparteiische Schiedsperson sind im Übrigen nicht nur für Versicherungen im Einsatz, sondern beispielsweise ebenfalls im Bankenwesen, im Zusammenhang mit Immobilien oder auch für Energieversorgungsunternehmen, wenn es Beschwerden, Schlichtung und außergerichtliche Klärungen geht. Ombudsleute / Ombudsstellen sind insofern in vielen Branchen eine Institution als Verbraucherschlichtungsstelle.
Wie trifft der Ombudsmann bei Beschwerden eine Entscheidung?
Der Ombudsmann entscheidet im Sachverhalt nach objektiven Kriterien. Von Bedeutung sind die eingereichten Unterlagen und eine Schilderung des Sachverhalts. Dementsprechend sollten Sie sich bei diesem Schritt große Mühe geben. Je mehr Informationen nachvollziehbar zur Verfügung stehen, desto besser sind Ihre Aussichten auf Erfolg bei einer Beschwerde über das Versicherungsunternehmen. Zeugen oder auch Mitarbeiter der Versicherung werden im Rahmen der Beschwerden im Übrigen nicht angehört.
Wer kann sich überhaupt an den Ombudsmann wenden?
Prinzipiell gibt es keine Vorschriften, welche Kunden wann die Hilfe durch einen Ombudsmann in Anspruch nehmen können. Als neutraler Vermittler in der Versicherungsbranche steht das Angebot der Unterstützung bzw. der Vermittlung (fast) immer im Raume. Generell lohnt sich die Hilfe, wenn eine Zahlung durch die Versicherung in erster Instanz abgelehnt wurde (siehe auch: PKV zahlt Krankentagegeld nicht) oder falls etwa nach einem Wohnungsbrand oder Hausbrand die Höhe der Kosten angezweifelt wird (siehe Versicherung verzögert Regulierung).
Der Versicherungsombudsmann hilft im Übrigen unabhängig der angeführten Gründe durch die Versicherung, wenn eine Zahlung abgelehnt wird. Ob der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (siehe: grobe Fahrlässigkeit Beispiele) oder die angezweifelte Zuständigkeit der Versicherer bei Brandsanierungen oder einem Sturmschaden spielt somit keine Rolle. Lediglich in einigen Fällen ist die Unterstützung durch den Vermittler ausgeschlossen. So können Sie den Ombudsmann nicht mehr einschalten, wenn Sie sich bereits mit der Versicherung geeinigt oder Klage für das Verfahren eingereicht haben. Auch bei einem verjährten Anspruch sowie der Kontaktaufnahme zu einer anderen Schlichtungsstelle können Sie den Ombudsmann nicht mehr mit der Vermittlung beauftragen.
Im Übrigen ist das Schlichtungsverfahren für die Kunden der Versicherung immer kostenlos. Dies unterscheidet die Hilfe im Streitfall durch die Unterstützung durch einen Anwalt, da Sie die Kosten für diesen beim Einschalten zunächst selbst aufbringen müssen. Die Kontaktdaten zum zuständigen Vermittler finden Sie in vielen Fällen in den Vertragsunterlagen oder auf der Internetseite des Versicherers. Alternativ fragen Sie direkt in einer Geschäftsstelle nach oder Sie wenden sich an die Hotline, falls Sie die entsprechenden Informationen nicht finden sollten. Siehe auch: Schlichtungsverfahren Ablauf.
Wann empfiehlt sich das Einschalten eines Fachanwalts?
Allerdings kann der Versicherungsombudsmann nicht immer helfen. In erster Linie ist das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann als Alternative und erste Möglichkeit anzusehen, bei anhaltenden Streitigkeiten einen Gerichtsprozess gegen die Versicherer zu vermeiden. Zwar zeigen die Erfahrungen der Kunden, dass die Hilfe im Streitfall durch die Schlichtungsstelle in vielen Fällen bereits zum Erfolg führt, allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Orientiert sich die Versicherung nicht an der Entscheidung der Schlichtungsstelle, ist Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht der nächste Schritt. Siehe auch: Anwalt Versicherungsrecht Köln, Fachanwalt Versicherungsrecht Hamburg. Zudem müssen Sie den Vorschlag aus dem Verfahren nicht hinnehmen. Sind Sie selbst nicht einverstanden, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen. Lassen Sie sich auch in diesem Fall beraten, indem Sie einen Fachanwalt einschalten und mit dem Fall betrauen.
Diese Aussagekraft haben die Entscheidungen des Ombudsmanns
Ärger mit der Versicherung ist immer mit sehr viel Stress und teilweise emotional belastenden Situationen verbunden. Dies gilt vor allem, wenn nach einer Naturkatastrophe (vgl.: Hochwasser Versicherung zahlt nicht) oder bei sehr großen Schäden die Zahlungen ausbleiben (vgl.: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Dementsprechend ist die hohe Aussagekraft der Entscheidungen, die der Ombudsmann im Verfahren und nach Beschwerden tätigen kann, ein zentraler Vorteil.
Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherer bindend. Erhalten Sie im Rahmen der Streitigkeiten Zuspruch, muss die Versicherung die zugehörigen Summen bezahlen. Bei einem Streitwert, der über 10.000 und bei maximal 100.000 Euro liegt, gilt dies allerdings nicht mehr. Hier nimmt die Entscheidung lediglich die Rolle einer Empfehlung ein. Die Erfahrungen der Kunden zeigen allerdings, dass sich viele Versicherungen an den Entscheidungen der Versicherungsvermittler orientieren und in vielen Fällen die Zahlung zeitnah vornehmen.
Berufsunfähigkeit und Ombudsmann Verfahren – wichtige Informationen
Gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig. Immerhin fällt im Falle einer Berufsunfähigkeit das gesamte Einkommen weg, wenn man nicht noch Nebeneinnahmen aus z.B. Vermietung & Verpachtung o.ä. hat. Umso ärgerlicher sind Probleme, wenn die Versicherung nicht zahlt. Hier sollten Sie bei einer Leistungsablehnung durch den Versicherer nicht lange warten, sondern zeitnah einen Vermittler oder Anwalt einschalten. Auch hier zeigen die Erfahrungen, dass viele Verfahren / Streitigkeiten mit der Unterstützung deutlich beschleunigt und außergerichtlich zugunsten der Versicherten entschieden werden können.
Wir vermitteln Kontakte bei Problemen mit der Versicherung
Wenn die Hausratversicherung nicht zahlt, regelmäßige Zahlungen während der Krankheit ausbleiben (siehe auch: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht) oder angebliche Elementarschäden die Regulierung verzögern, bleibt Ihnen immer der Gang zum Anwalt. Dieser setzt sich übrigens einseitig für IHRE Interessen ein, ist also nicht zu Neutralität verpflichtet. Das ist ein großer Unterschied zu einer “unabhängigen” Vermittlungstätigkeit durch einen Ombudsmann. Ein versierter und erfahrenere Fachanwalt für Versicherungsrecht kann also unter Umständen mehr für Sie rausholen als ein Mediator, der primär auf einen “fairen” Vergleich aus ist, was dann oft auf “sich in der Mitte treffen” hinausläuft. Ein guter Versicherungsrechtanwalt wird für Sie mehr herauszuholen versuchen, als ein “Kompromiss in der Mitte”.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach einem erfahrenen, kompetenten Fachanwalt, sind wir gerne für Sie da. Wir vermitteln Kontakte zu den richtigen Juristen für Ihren Fall. Im Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe finden sich einige ausgewiesene Fachanwälte mit besonderen Spezialisierungen, vgl. etwa:
- Fachanwalt Versicherungsrecht Krankenversicherung,
- Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Rechtsanwalt für Brandschaden
- u.v.a.m.
Wissen Sie zudem nicht, welcher Gutachter für Sie infrage kommt, unterstützen wir Sie auch hierbei; siehe auch Sachverständigenverfahren. Zudem vermitteln wir für Sie Kontakte zu kompetenten Handwerkern, die unter anderem bei der Instandsetzung gravierender Schäden sorgen. So können Sie gestärkt und mit der notwendigen Unterstützung in die kommenden Monate starten.
Siehe auch:
- verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/im-streitfall…
- de.wikipedia.org/…