Wir unterstützen Versicherte, wenn die Versicherungsgesellschaft einen Schaden nicht übernehmen will.
In einem Schadensfall liegt es auf der Hand, die Leistungen der zuständigen Versicherung einzufordern. Was so simpel klingt, endet allerdings nicht selten vor Gericht. Denn leider sträuben sich manche Versicherungen im Schadensfall unerwartet gegen eine sofortige Auszahlung. Bei näherer Betrachtung ist das sogar verständlich. Wenn wir uns nur die Wohngebäudeversicherung ansehen, wird der Grund dafür schnell klar. Ein Schaden an Ihrer Immobilie kann mitunter sehr teuer werden. Ein Versicherer arbeitet in der Regel aber wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch und ist zunächst auf Gewinnmaximierung aus. Diese Rechnung geht allerdings nicht auf, wenn regelmäßig hohe Summen an die Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen.
Trotzdem müssen Sie eine Nichtleistung keinesfalls einfach hinnehmen. Es kommt nämlich immer auch darauf an, inwiefern die Ablehnung der Schadensregulierung gerechtfertigt ist (vgl. Gebäudeversicherung zahlt nicht, Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, Krankentagegeldversicherung zahlt nicht mehr). Die Gründe dafür können vielfältig sein. Nicht selten sitzen die Versicherungen den Fall einfach aus und hoffen, dass Sie keinen besonders “langen Atem” haben. Im schlimmsten Fall deckt die Police den Schaden nicht ab – und die Versicherung zahlt den Schaden nicht. Dann haben Sie nur wenig Aussicht auf Erfolg.
In jedem Fall lohnt es sich, einen unserer Fachanwälte zu konsultieren. Wir beraten Sie gern, wenn die Versicherung Sie “am langen Arm verhungern lässt!”
Erste Schritte im Schadensfall
Die obersten Gebote sind eine schnelle Reaktion und Ehrlichkeit! Das heißt, sobald Ihnen der Schaden bekannt ist, melden Sie ihn auch. Nahezu jeder Versicherungsvertrag hat diese Aufforderung im Kleingedruckten stehen. Kommen Sie dem nicht nach, kann man Ihnen im schlimmsten Fall schuldhaftes Verzögern oder sogar Fahrlässigkeit vorwerfen. Vgl. auch: Verletzung von Obliegenheitspflichten.
Am besten melden Sie den Schaden immer schriftlich und so detailliert wie möglich. Dafür eignen sich auch Fotos sehr gut. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollte auch diese möglichst zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Sie kann Ihnen im Streitfall dabei behilflich sein, die Regulierung einzuklagen.
Dann heißt es für Sie erst einmal abwarten. Der Versicherer muss Ihren Antrag jetzt zunächst überprüfen, bevor er wieder auf Sie zukommt. Wenn er das denn tut…
Häufig geschieht dies nicht automatisch. In solchen Fällen empfehlen wir eine schriftliche Erinnerung mit angemessener Fristsetzung. Vgl. auch: Versicherung verzögert Regulierung, ERGO Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.
Versicherung zahlt den Schaden nicht – Wie sinnvoll ist ein (eigener) Gutachter?
Die Versicherung will nicht zahlen? Das kann auch bedeuten, dass zunächst ein Gutachten erstellt wird. Gerade bei hohen Summen, die aus einer Gebäudeversicherung resultieren können, muss der Geschädigte immer damit rechnen. Der sogenannte Sachverständige für Schäden an Gebäuden begutachtet den Schaden vor Ort ganz genau und macht dem Versicherungsnehmer anschließend häufig ein Vergleichsangebot. Das liegt generell unter dem eigentlichen Wert, da hierbei lediglich die Interessen des Auftraggebers vertreten werden.
Dabei muss ein solches Sachverständigengutachten nicht zwingend schlecht sein. Wenn Sie sich das Geld für einen eigenen Anwalt zunächst sparen wollen, kann das eine zeitsparende Möglichkeit sein, den Schaden schnell zu regulieren. Versicherte werden dann allerdings finanzielle Einbußen hinnehmen müssen (vgl.: Gebäudeversicherung zahlt nicht komplett).
Aber es kann auch ganz anders verlaufen: In seltenen Fällen wird die Regulierung nach einem Sachverständigenverfahren auch ganz abgelehnt (vgl.: Versicherung zahlt nicht nach Gutachten). Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben. Allein die Allianz beschäftigt über 500 Sachverständige, die mit ihren Gutachten jeden Schadensfall unter die Lupe nehmen können. Dabei sind die Experten sogar dazu in der Lage, den Hergang genau zu rekonstruieren und Ihre Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Versicherte haben aber natürlich auch die Möglichkeit, unabhängig von der Versicherung selbst einen Gutachter zu bestellen, der ihre Angaben untermauert. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, denn die Bezeichnung ist nicht geschützt. Das heißt, im Grunde könnte jeder “Sachbearbeiter XY” ein Sachverständiger sein.
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen nur echte Fachleute zur Seite zu stellen. Sprechen Sie uns gern an!
Die Versicherung will nicht zahlen – und jetzt?
Sie haben den Schaden ordnungsgemäß gemeldet und auch das Gutachten ist durch. Trotzdem: Die Versicherung will nicht zahlen (siehe auch: Was tun wenn die Versicherung nicht zahlen will)?
Am Beispiel der Hausratversicherung kann das auch bedeuten, dass Sie den Vertrag nicht gut genug kennen. Denn viele Versicherte gehen davon aus, dass die meisten Schäden mit abgedeckt sind. Dabei achten die Versicherer in der Regel ganz genau darauf, bestimmte Kriterien mit auszuschließen. Viele Versicherte gehen davon aus, dass ihr Fahrrad mit eingeschlossen ist. Ein findiger Makler kann aber auch eine Regel mit einfügen, die besagt, dass der treue Wegbegleiter in einem geschlossenen Raum aufbewahrt werden muss. Wenn Sie das Fahrrad also vor der Tür stehen hatten und es dort geklaut wurde, ist die Hausratversicherung fein raus.
Ganz ähnlich verhält es sich auch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe auch: BU zahlt nicht). Hierbei prüft das Unternehmen die Ansprüche in der Regel sehr genau, denn auf die Dauer der Auszahlungen gesehen können leicht hohe Summen im Raum stehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Dann sind die Prüfungen vermutlich noch nicht abgeschlossen. Die Sachbearbeiter dieser Unternehmen übersehen keinen Fehler und “drücken auch kein Auge zu.” Vielmehr werden sie Ihre Angaben ganz genau überprüfen. Wurden wirklich alle Arztbesuche und Befunde vorgelegt? Liegt auch nur die kleinste Lücke vor, wird die Versicherung den Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Damit müssen Sie sich allerdings nicht zufrieden geben, denn hier steht Aussage gegen Aussage. Es dürfte recht schwierig sein, Ihnen Vorsatz zu beweisen. Vgl. u.a.: Probleme mit ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung, Klage gegen Nürnberger BU Versicherung, Generali Berufsunfähigkeit-Versicherung zahlt nicht…
Am besten wenden Sie sich an unsere Fachanwälte, die mit Ihnen zusammen Ihre Ansprüche aus der Schadensregulierung durchsetzen (siehe auch: Anwalt Versicherungsrecht Düsseldorf, Anwalt Berufsunfähigkeit, Anwalt für Krankengeld, Rechtsanwalt Brandschaden). Als Laie ist es nämlich oft nicht nachvollziehbar wenn es heißt, die Versicherung zahlt den Schaden nicht. Dann können wir Ihnen dabei helfen, einen passenden Sachverständigen zu finden, der Ihren Fall begutachtet und für weitere Schritte aufbereitet.
Ein paar Dinge sollten Sie im Vorfeld trotzdem beherzigen, um es Ihnen und unseren Experten leichter zu machen, an Ihr Geld zu kommen:
- Melden Sie den Schaden immer sofort nach dessen Entdeckung! Geschieht dies nicht, kann Ihnen die Versicherung im schlimmsten Fall eine Verzögerungstaktik oder Schuld an entstandenen Folgeschäden vorwerfen.
- Beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich und bleiben Sie bei den Tatsachen. Wenn Sie lügen, kann das spätestens der Gutachter herausfinden.
- Reichen Sie Ihre Schadensmeldung schriftlich ein und verständigen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden). Am besten dokumentieren Sie alles mit entsprechenden Fotos und versenden Ihren Bericht per Einschreiben.
- In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, selbst einen Gutachter zu bestellen. Gerade bei Schäden an Gebäuden, die maßgeblich nicht durch Ihr Verschulden entstanden sind, lohnt sich diese Investition häufig. Sie als Auftraggeber müssen den Gutachter zwar selbst bezahlen, können sich das Geld aber ggf. durch die Versicherung erstatten lassen. Außerdem kann das in einigen Fällen die Entscheidungsfindung für eine Regulierung durchaus positiv beeinflussen. Denn in der Regel liegt die Beweispflicht erst einmal bei Ihnen. Vgl. auch: GEV Gebäudeversicherung zahlt nicht.
- Wenn Sie selbst mit einem Gutachten keine Reaktion der Versicherung erzielen können, erinnern Sie schriftlich und mit einer angemessenen Fristsetzung an Ihren Fall. Parallel dazu wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung bzw. erkundigen sich nach einer sogenannten Prozesskostenhilfe. Sie unterstützt Ihr Vorhaben bei Streitigkeiten vor Gericht finanziell.
- Im “worst case”: Finden Sie mit uns den richtigen Anwalt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. In einigen Fällen besteht sicherlich die Möglichkeit, dass sich ein Sachbearbeiter geirrt hat. Sie könnten also auch durchaus auf eine Neuprüfung bestehen. Das zeigt zumindest Einsatz und Hartnäckigkeit. Allerdings kann das auch hohe Kosten bedeuten. Eine Möglichkeit ist auch der Kontakt zum sogenannten Versicherungs-Ombudsmann. Unsere Anwälte geben Ihnen gern einen Tipp für das richtige Vorgehen. Sie finden auch heraus, ob die Versicherungen lediglich eine Verzögerungstaktik anwenden, die Deckung Ihres Vertrags ausreichend ist und wie hoch die Leistung in Ihrem Fall sein müsste.
Versicherung zahlt den Schaden nicht | Fazit: Was tun?
Wenn eine Versicherung nicht zahlt, kann das diverse Gründe haben. Häufig werden in den Verträgen bestimmte Dinge ausgeschlossen, die dem Geschädigten früher oder später “vor die Füße fallen.” Behalten Sie also das Kleingedruckte im Auge!
Damit aber nicht genug. Denn die Versicherungsgesellschaften sind im Grund einfache Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Nicht selten macht sich das in perfiden Verzögerungstaktiken bemerkbar. Selbst wenn Sie alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben und ein Gutachten bereits erstellt wurde, zahlen viele Versicherungen erst einmal nicht. Mit diesem Vorgehen wollen viele Unternehmen ihre Klienten “weich kochen”, denn die meisten Leute scheuen ein kostspieliges Gerichtsverfahren zunächst.
Anders sieht das aus, wenn es sich um sehr hohe Summen handelt. Sie werden häufig bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Schäden an Gebäuden verhandelt. Wenn ein Versicherte einen solchen Prozess verliert, steht oft seine komplette Existenz auf dem Spiel. Aber die großen Versicherungsunternehmen sind ihren Kunden meistens einen Schritt voraus und beschäftigen unzählige Gutachter, die im Zweifel jeden noch so kleinen Stein umdrehen.
Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, sprechen Sie uns ruhig an! Unsere Fachanwälte begleiten Sie und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ganz gleich, wie schwierig es wird – wir stehen Ihnen zur Seite!