Das Problem mit der überlaufenden Kanalisation …
Tritt ein Hochwasser ein und kommt es im Zuge dessen zu Überschwemmungen in der Wohnung oder im Haus, ist es oft nicht zu verhindern, dass Keller mit Wasser volllaufen (Keller unter Wasser) und auch die oberen Wohnräume davon betroffen sind.
Hochwasser im Sommer treten häufig nach starken Regenfällen auf – das Wasser steigt dann in kurzer Zeit schnell an und fließt dann in größeren Mengen ab. In den Wintermonaten verursachen sowohl Niederschläge als auch die Schneeschmelze größere Mengen an abfließendem Wasser und lassen diese, anders als im Sommer, nur langsam ansteigen und wieder abfallen. Die starken Niederschläge gibt es in Deutschland heutzutage zwei Mal so häufig wie noch vor 100 Jahren.
Wenn es über einen längeren Zeitraum stark regnet, so kann der Boden irgendwann nicht mehr ausreichend Wasser speichern. Er ist ab einem gewissen Zeitpunkt übersättigt mit Wasser, das dann irgendwann einfach direkt in Flüsse und Bäche fließt, die zu reißenden Gewässern werden und Überschwemmungen in Dörfern und Städten verursachen. Da Unwetter aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren noch häufiger auftreten werden, ist es heutzutage wichtiger denn je, sein Hab und Gut mit einer speziellen Hochwasserversicherung gegen Hochwasserschäden abzusichern (siehe Hochwasser Versicherung). Für einzelne Risikogebiete haben die Versicherer spezielle Gefahrenklassen festgelegt, die je nach Häufigkeit gelten.
Hausratversicherung, Hochwasser, Gebäudeversicherung – Welche Versicherung zahlt bei einem Hochwasserschaden wofür?
Für jeden Betroffenen und Hausbesitzer ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden muss, wenn man selbst von einem Hochwasserschaden betroffen ist. So gibt es für Schäden, die direkt am Haus entstanden sind, die Gebäudeversicherung – sie ist immer für Eigentümer eines Hauses wichtig und muss von Mietern daher nicht abgeschlossen werden. Die Hausratversicherung kommt dagegen für Schäden an allen beweglichen Objekten auf, wie an Möbel, technischen Geräten oder auch an Teppichen. Auch wenn das Laminat aufgequollen ist, ist diese Versicherung wichtig. Sie lohnt sich sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieter, um das Mobiliar, Wertgegenstände und Weiteres entsprechend zu schützen. Siehe auch: Hochwasserschäden Mietwohnung.
Dennoch ist es enorm wichtig zu prüfen, ob die Wohngebäude- oder Hausratversicherung auch für Schäden aufkommen, die explizit durch Hochwasser oder Überschwemmung entstehen. Es gibt viele Versicherungen, in denen diese Risiken nicht zum Leistungsumfang gehört und für die stattdessen eine Elementarschadenversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Allerdings sind in Deutschland – so schätzen Verbraucherzentralen – nur etwa die Hälfte aller privaten Wohnhäuser gegen Hochwasser- und Überschwemmungsschäden abgesichert, was auch regional abhängig ist. Oft haben es Eigentümer, deren Wohnhaus sich innerhalb eines Hochwasser-Risikogebiets befindet, nicht einfach, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. So kann es passieren, dass Antragsteller entweder einen höheren Beitrag zahlen müssen oder einfach abgelehnt werden. Vgl. Schaden durch Hochwasser.
Wovor schützt die Elementarschadenversicherung und warum ist sie wichtig?
Eine Elementarversicherung schützt vor jenen Schäden, die oft nicht durch eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden – das können unter anderem Ursache wie Rückstau, Starkregen (vgl. Starkregen Versicherung) und Überschwemmung, aber auch Erdbeben oder Schneerutsch sein. Somit handelt es sich um Naturkatastrophen, die durchaus auftreten und gravierende Schäden anrichten können, die teure Folgen nach sich ziehen. Um sich optimal vor den finanziellen Konsequenzen abzusichern, ist es für Kunden von Gebäude- oder Hausratversicherungen ratsam, Risiken wie Hochwasser und Überschwemmung zusätzlich abzusichern. Die Elementarschäden umfassen neben diesen Gefahren beispielsweise auch Lawinen-, Vulkanausbruch- oder Erdsenkungsschäden. Eine Elementarschadenversicherung kann allerdings nicht als einzelne Versicherung abgeschlossen werden, sondern ist nur als Zusatzbaustein erhältlich, wenn man bereits eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. In einer Elementarversicherung sind auch die Kosten für eine Trocknungsfirma inbegriffen.
Für die Hausratversicherung ist eine genaue Schadensdokumentation besonders wichtig
Im Zuge einer Überschwemmung oder eines Hochwassers werden in Wohngebäuden oft Möbelstücke, Wertgegenstände oder auch Elektrogeräte beschädigt. Hierfür kommt mitunter die Hausratversicherung auf, welche Schäden an allen beweglichen Gegenständen ersetzt. Damit diese Leistung allerdings zum Tragen kommen kann, ist es wichtig, dass die Schäden so detailliert wie möglich im Rahmen der Schadensmeldung an den Versicherer dokumentiert werden.
Das bedeutet: Betroffene sollten, sobald es möglich ist, Fotos und Videos von den betroffenen Gegenständen anfertigen sowie auch eine Schadensliste erstellen, auf der sämtliche beschädigte Wertgegenstände oder Möbel vermerkt sind. So kann die Versicherung den Schaden besser nachvollziehen und besser verstehen, was passiert ist. In den meisten größeren Fällen schickt die Versicherung einen Hochwasser-Sachverständigen.
Schäden, die unmittelbar am Haus entstehen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung bzw. der Elementarschutz nur dann, wenn der Versicherte auch über eine Elementarschadenversicherung verfügt.
Wichtig: Wer von Hochwasserschäden betroffen ist, unterliegt der sogenannten Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass Versicherte sich – oft ist dies im Vertrag vermerkt – nicht einfach vom Ort des Geschehens entfernen dürfen, sondern alles ihnen Mögliche tun müssen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Das heißt: Möbel sollten möglichst nach außen getragen oder zumindest nach oben gestellt werden, so dass sie nicht nass werden. Jedoch gilt diese Regel natürlich nur, so lange man sich dafür nicht in Gefahr bringen muss. Ansonsten kann man durch Missachtung riskieren, dass die Wasserschaden Kosten und die Wasserschadensanierung nicht übernommen werden.
Steht der Keller unter Wasser, ist aber noch gut begehbar, so kann man umgehend den Schaden dokumentieren und eine Schadensmeldung an den Versicherer übermitteln. Direkt im Anschluss kann dann mit der Trocknung durch Trocknungsgeräte begonnen werden (vgl. feuchte Wände sanieren). Kommt es zu einem Schaden durch Rückstau, weil beispielsweise Wasser aus Leitungen von außen in das Gebäude gelangt, so ist der Hauseigentümer nur dann für eine Kellersanierung auf Kosten des Versicherers abgesichert, wenn er über eine funktionierende Rückstausicherung verfügt (siehe auch: Wasserschaden im Keller).
Wann die Hausratversicherung informiert werden muss
Im Schadensfall ist der Schock natürlich bei Betroffenen erst einmal groß und man ist mitunter verzweifelt, um sein Hab und Gut noch irgendwie zu retten. Dennoch ist es enorm wichtig, so schnell wie möglich die Schadensmeldung an den zuständigen Versicherer zu übermitteln (vgl. Schadensabwicklung Versicherung). Damit sollte nach Möglichkeit nicht unnötig gewartet werden, da die meisten Versicherer klare Fristen vorschreiben, in denen der Schaden gemeldet werden muss – ansonsten kann es sein, dass die Leistung verweigert wird (Hochwasserversicherung zahlt nicht). Idealerweise wird der Schaden noch am selben Tag, spätestens aber am nächsten Tag der Versicherung gemeldet. Wer sich erst eine Woche oder noch mehr Tage Zeit lässt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen wird und man selbst darauf sitzen bleibt. Der sicherste Weg ist, einen Blick in den Vertrag zu werfen, wo genau vermerkt ist, wann sich der Versicherte melden muss.
Prävention für Hausbesitzer: Was man tun kann, um sich zu schützen
Kommt es zu Hochwasser oder Überschwemmungen und sind die Kanäle der Stadt nicht mehr dazu in der Lage, das Wasser auf dem Boden abzuführen, so können Keller, Hauseingänge und natürlich auch Souterrainwohnungen schnell mit Wasser volllaufen. Die Gemeinden selbst übernehmen hierfür natürlich keine Kosten (siehe den Artikel zum Thema Hochwasser Opfer / Flutopferhilfe), denn jeder Eigentümer ist selbst für die Absicherung seines Gebäudes und des darin enthaltenen Hausrats vor Hochwasser verantwortlich. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man selbst tun kann, um sein Hab und Gut bestmöglich vor Schäden durch Hochwasserkatastrophen zu schützen.
Drohen ein Unwetter, schwere Niederschläge oder Schneefall, ist es besser, die Fenster vollständig zu schließen – ansonsten kann es sein, dass der Versicherungsschutz gefährdet wird. Tür- und Bodenschwellen sind ebenfalls von Vorteil, da sie das Eindringen von Wasser etwas hemmen. Für den Eingangsbereich eines Hauses macht eine Überdachung Sinn, damit sich das Wasser hier nicht so leicht stauen kann. Auch ist es ratsam, die Kellerfenster möglichst druck- und wasserfest nachzurüsten, damit Wasser keine Chance hat, einzudringen.
An Eingängen von Kellern befinden sich normalerweise immer Abflüsse – diese sollten in jedem Fall frei sein, so dass das Wasser abfließen kann. Selbiges gilt auch für Regenrinnen und Fallrohre, wo sich vor allem im Herbst gerne Laub absetzt. Und: Gefahrenstoffe, Chemikalien und ähnliche riskante Stoffe sollten stets an einem Ort gelagert werden, der sicher vor Wasser geschützt ist.