Schaden durch Hochwasser – Erste Infos und Hilfe hier!

Überschwemmung, Überflutung oder Hochwasser – wer einen Schaden zu vermelden hat, baut gerne auf eine Versicherung. Aber welche unterstützt beim Hochwasserschaden? Wir bieten Hilfen und erste Informationen für den Schadensfall.

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe hat für Hochwasserkatastrophen ein eigenes Experten-Netzwerk: Sachverständige / Gutachter, Wasserschadensanierer sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht und Baurecht stehen zu Ihrer Verfügung.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Schaden durch Hochwasser – wie sind Sie versichert?

Überflutungen, Überschwemmungen und Starkregen verursachen oft genug vollgelaufene Keller und überschwemmte Gebäude. Die Schäden durch Hochwasser fallen immens aus. Die Kosten können enorme Ausmaße annehmen. Eine passende Versicherung ist im wahrsten Sinne “elementar”, um finanziell geschützt zu sein. Denn: Bei Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, ist die Elementarschadenversicherung das entscheidende Mittel der Absicherung (vgl. Versicherung gegen Naturkatastrophen). Dabei vertrauen Betroffene in der Grundlage auf zwei Versicherungen:
  1. Die Gebäudeversicherung und
  2. die Hausratversicherung.
Beide müssen jedoch einen sogenannten Elementarschadenschutz (Elementargefahrendeckung, Elementarschadenversicherung) enthalten. In der Regel ist das ein separat wählbarer Schutzbaustein, der aktiv mit ausgewählt werden muss bei Vertragsabschluss. Ohne diese Zusatzoption / Bausteine, sprich eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden, sind oft lediglich gewisse Sturmschäden oder Hagelschäden in den Versicherungspolicen von Gebäudeversicherern und Hausratversicherern abgesichert. Nur die Extraversicherung von Elementarschäden und Naturgefahren sorgt für einen umfassenden Schutz bei Hochwasserschäden.
Schaden durch Hochwasser (© Elmar Gubisch / stock.adobe.com)
Zerstörung und Schaden durch Hochwasser – Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie! (© Elmar Gubisch / stock.adobe.com)

Gebäudeversicherung und Elementarschaden

Hausbesitzer brauchen grundsätzlich eine Gebäudeversicherung für die Immobilie. Dabei lohnt sich der Zusatzschutz gegen Naturgefahren, zum Beispiel Hochwasser. Denn die Wissenschaft ist sich längst einig: Extremwetterereignisse nehmen zu. Sie treten tendenziell häufiger auf, was einen gezielten Schutz erfordert. Die Gebäudeversicherung hilft, sobald ein Gebäude enorm beschädigt worden ist. Beispielsweise sorgt ein vollgelaufener Keller oftmals für Wasserschäden im Mauerwerk. Das führt mitunter zu Salzausblühungen und schlimmstenfalls Schimmel im Haus, wenn Eigentümer nichts gegen das Problem unternehmen.

Hausratversicherung bei Schaden durch Hochwasser

Ein Hochwasser mit Starkregen führt nicht bloß zu umfassenden Gebäudeschäden. Es beschädigt oft genug auch das Inventar der Hausbewohner, den sogenannten Hausrat. Hierzu zählen vorrangig bewegliche Gegenstände, wie Teppiche, Möbel oder Vorhänge. Siehe auch: Was ist Hausrat? Die Hausratversicherung ist für solche Fälle der optimale Versicherungspartner. Allerdings braucht sie ebenfalls den Zusatz gegen Elementarschäden. Denn nur mit dem richtigen Leistungsangebot der Versicherungsgesellschaft bietet sich eine finanzielle Abwicklung darüber an.
Achtung Hochwasser (© Elmar Gubisch / stock.adobe.com)
Achtung Hochwasser! (© Elmar Gubisch / stock.adobe.com)

Risiken und Kosten: Was übernimmt die Versicherung im Schadensfall?

Für die Abwicklung der Schäden durch Hochwasser sind vorrangig zwei Kriterien relevant. Die Versicherungsgesellschaft begleicht in jedem Fall nur jene Leistungen, die Sie vorab im Versicherungsvertrag vereinbart haben. Zusätzlich muss eine Elementarschadenversicherung vorliegen – und der jeweilige Schaden durch eine entsprechende Überschwemmung entstanden sein; siehe Überschwemmung: Definition der Versicherungen. Erst wenn der richtige Versicherungsschutz für Naturgefahren vorliegt, kann die Versicherung Überschwemmungsschäden als Leistungsfall anerkennen. Das ist bedeutsam. Denn weniger als die Hälfte aller Privatgebäude haben eine solche Versicherung gegen Elementarschäden. Die Versicherer unterscheiden zudem zwischen drei Hauptsorten einer Überschwemmung oder Überflutung:
  • Sturzflut
  • Sturmflut
  • Flussüberschwemmung

Sturzflut, Sturmflut, Flussüberschwemmung – so unterscheiden Versicherungen

Übermäßige Regenfälle sorgen mitunter für eine Sturzflut. Dabei handelt es sich um eine Flut, bei der der Erdboden nicht länger aufnahmefähig ist. Die Folge dessen ist eine Überflutung, da das Wasser nicht mehr oder zu langsam im Erdreich versickert. Solche Flutsituationen durch Regenfälle sind prinzipiell überall denkbar. Dafür ist kein Fließgewässer nötig. Vielmehr sammelt sich das Regenwasser in Talsenken, Mulden und Tiefgaragen (vgl. auch: Wasserschaden Garage). Auch Keller können betroffen sein (vgl.: Keller unter Wasser, Haus unter Wasser). Schlimmstenfalls verursacht eine Sturzflut Erosionen, sodass ganz Häuser einstürzen. Dagegen finden sich vor allem an Küsten Sturmfluten. Solche Ereignisse ziehen enorme Überflutungsschäden nach sich. Obwohl nur regional begrenzte Flächen einer Sturmflut zum Opfer fallen, sorgen die erhöhten Meeresspiegel und Erosionen für immense Gebäudeschäden. Flussüberschwemmungen finden sich nicht an den Küsten, sondern verstärkt an Flüssen. Sie sind vorrangig von der Landschaft abhängig. Enge Täler begrenzen die betroffenen Flächen zwar. Je nach Wetterlage und Abschüssigkeit kann sich das Flusswasser jedoch zu einer gefährlichen Masse aufbauen, deren Flutwelle große Schäden hinterlässt. Bei einem Schaden durch Hochwasser spielt deswegen das individuelle Versicherungsrisiko anhand der Topografie eine bedeutende Rolle. Spezielle Hochwasserzonen sind bei Flussüberschwemmungen für Versicherungsunternehmen elementar (siehe auch: Versicherung Hochwasserzonen, Versicherung Hochwassergebiet). Das Grundwasser ist ebenso essenziell für die Versicherungsleistung. Denn ein Hochwasserschaden kann wochenlang vorliegen und Kellerräume unter Wasser setzen. Das sogenannte Grundhochwasser bildet sich durch ein bestehendes Hochwasser (zum Beispiel nach einer Flussüberschwemmung). Dabei drängt das Hochwasser das Grundwasser verstärkt zum Land hin, sodass der Grundwasserspiegel steigt. Wochen nach einem Überschwemmungsschaden kann es Wasser im Keller und nasse Wände geben.

Gebäude schützen – diese Hochwasserschäden deckt die Gebäudeversicherung ab!

Wer eine Gebäudeversicherung mit Schutz gegen Elementarschäden hat, profitiert bei einer Schadenssanierung. Allerdings ist es wichtig, dass das Wasser nicht von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist (aufsteigende Feuchtigkeit, Grundwasser drückt durch Bodenplatte, kapillare Feuchtigkeit). Die Versicherung übernimmt oft nur Schäden, die durch Wasserschäden von oben aufgetreten sind. Die Instandsetzung ist zunächst das übergeordnete Ziel. Die Leistung der Versicherung versetzt idealerweise das beschädigte Gebäude oder die zerstörten Habseligkeiten wieder in den vorangegangenen Zustand. Ist dies unmöglich, weil die Schäden zu groß ausfallen, wird ein gleichwertiger Ersatz in Betracht gezogen. In jedem Fall bestimmen die Vertragsbedingungen individuell, welche Kosten und Hochwasserschäden abgedeckt sind. Was übernimmt die Elementarschadenversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung? Ein Beispiel für die Instandsetzung wäre die Trocknung der durchfeuchteten Mauern. Der Schaden muss allerdings eindeutig durch eine Überschwemmung oder Überflutung entstanden sein. Sonst zahlt die jeweilige Versicherung womöglich nicht. Fehlt beispielsweise eine Rückstausicherung, kann das problematisch werden: Die Versicherung trägt Rückstauschäden gegebenenfalls nicht. Dabei handelt es sich um Wasserschäden, die durch defekte und/oder überlastete Ableitungsrohre entstehen. Vgl.: Rückstau Versicherung. In der Regel wird der Versicherer sowieso einen Gutachter entsenden, da es sich bei Schäden durch Hochwasser immer um teure Versicherungsfälle handelt (siehe auch: Hochwassergutachter). Da wollen die Versicherungsgesellschaften eine genaue Schadensanalyse zum Schadensausmaß. – Dabei kommt es leider häufig zu Konflikten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft über die Höhe des Schadens und die Kosten der Schadenbeseitigung, Sanierung und Wiederherstellung. In solchen Fällen unterstützt Sie die Deutsche Schadenshilfe mit der Vermittlung von Sachverständigen für Gegengutachten sowie auf Wasserschäden und Hochwasser spezialisierten Anwälten.

Hausrat absichern – diese Überschwemmungsschäden deckt die Hausratversicherung

Ein Hochwasser zerstört allerhand. Es betrifft oftmals die unteren Geschosse eines Hauses. In Extremsituationen ist zudem das ganze Gebäude gefährdet. Was leistet die Hausratversicherung in diesem Fall? Der bewegliche Hausrat ist grundsätzlich über die Versicherung abgesichert (siehe auch: Hausrat-Versicherung Hochwasser). Enthält sie zudem den Schutz vor Hochwasserschäden, haben Versicherte prinzipiell gute Karten.

Mietminderung wegen Schaden nach Hochwasser – geht das?

Eine Minderung der Mietkosten ist für Mieter in bestimmten Situation ein anerkanntes Mittel (vgl.: Mietminderung Wasserschaden). Das Ausmaß der Schäden ist hierbei ein wesentliches Kriterium. Der Vermieter ist für den Zustand der Mietfläche hauptverantwortlich. Dabei können Mieter die Wohnungsmiete reduzieren, wenn beispielsweise der Keller vollgelaufen ist. Nach einer Überschwemmung ist dies kein Einzelfall. Wasserflecken berechtigen jedoch nicht zu einer Mietminderung. Denn sie beeinträchtigen in vielen Fällen lediglich die Ästhetik. Derartige Schönheitsfehler lassen sich mit den passenden Mitteln unkompliziert beheben. Wann führt der Schaden nach einer Überschwemmung zum Recht der Mietminderung? Das gilt, sobald Mieter die gemietete Fläche nicht länger vertragsgemäß nutzen können. Ist die Wohnung zum Beispiel unbewohnbar geworden, besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Unwetterschäden – und jetzt?

Hochwasseropfer brauchen rasch Hilfe. Bis die Versicherung zahlt (siehe auch: Versicherung Hochwasserschäden), profitieren viele Leidtragende von der sogenannten Flutopferhilfe und der solidarischen Gemeinschaft. Für die Wasserschaden Trocknung lässt sich im Handel ein Bautrockner mieten. Wer allerdings nichts unternimmt und untätig bleibt, riskiert eine Ausbreitung von Schimmelsporen. Bei einem drohenden Pilzbefall helfen gegebenenfalls Luftentfeuchter gegen Schimmel. Bei Stockflecken helfen spezielle Wandfarben, um vorhandene Wasserflecken überstreichen zu können. So gut und gern man schnell aufräumen und sanieren will: Erstens müssen Sie in vielen Fällen die Begutachtung durch Sachverständige der Versicherung abwarten. Und zweitens sind viele Sanierungsaufgaben nach einem derart großen Wasserschaden nur etwas für professionelle Sanierungsfirmen (Wasserschadensanierer). Nutzen Sie unseren Empfehlungsservice für entsprechende Dienstleister.

Fazit – Schaden durch Hochwasser? – Holen Sie sich die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe!

Überschwemmungsschäden bereiten mehr als Kopfzerbrechen. Sie lassen Kosten explodieren und erfordern oftmals eine grundlegende Bausanierung / Gebäudesanierung. Wir vermitteln Schimmelexperten, Gutachter, Fachanwälte oder eine Trocknungsfirma – suchen Sie gerne den Kontakt zu uns. Wir bringen Sie gern mit den richtigen Ansprechpartnern und Dienstleistern aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe zusammen. Hier Kontakt aufnehmen und Unterstützung anfragen!n
Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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Copyright Beitragsbild: Elmar Gubisch / stock.adobe.com
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