Hochwasser Opfer – Hilfe und Unterstützung hier!

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Geschädigte von Hochwasser-Katastrophen. Erfahren Sie hier mehr.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Vermittlung von Sachverständigen, Sanierern und ggf. Anwälten zur Regulierung mit Versicherungen

Leider ist es in Deutschland längst keine Seltenheit mehr, dass Gewitter, Hochwasser, Überschwemmungen und Überflutungen auftreten. Bereits ein kleiner Bach kann bei mehrwöchigem Regen zu einem gefährlichen, reißenden Bach werden, der lebensgefährlich sein kann und gleichzeitig auch Häuser, Fahrzeuge und mehr beschädigt und verzweifelte Hochwasseropfer zurücklässt. Wer von Hochwasser betroffen ist und gravierende Schäden vermeldet, sollte sich möglichst zeitnah nach einer Hochwasserkatastrophe an die zuständige Versicherung wenden. Doch was tun, wenn man nicht (oder nicht ausreichend) versichert ist? Und welche Versicherung übernimmt eigentlich die Kosten bei einem Hochwasser? Alle wichtigen Fragen und Antworten stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor. – Und gut zu wissen: Wir von der Deutschen Schadenshilfe können Sie unterstützen. Mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsbetrieben für Wasserschadensanierungen. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, und lassen Sie sich unterstützen!

Hochwasserschaden – doch welche Versicherung hilft mir eigentlich?

Wenn es aufgrund eines Hochwassers oder in Folge starker Regenfälle (Starkregen Definition) dazu kommt, dass das eigene Wohnhaus beschädigt wird, ist man klar im Vorteil, wenn man als Opfer über eine entsprechende Versicherung verfügt. Das Problem dabei: Leider helfen Hochwasseropfern in diesem Fall oft weder eine einfache Hausratversicherung noch eine einfache Wohngebäudeversicherung. Siehe Hochwasser Versicherung, Hochwasserschaden – wer zahlt?

Im Falle eines Hochwassers oder eine Überschwemmung ist eine so genannte Naturgefahrenversicherung gefordert, die auch als Elementarschadenversicherung bezeichnet wird (vgl. Elementarschäden Definition). Sie lässt sich nicht als einzelne Versicherung abschließen, jedoch als zusätzliche Police zu einer Hausratversicherung oder einer Gebäudeversicherung – und deckt eben genau jene Schäden ab, vor denen die beiden Hauptversicherungen bei einer Hochwasserkatastrophe / Flutkatastrophe nicht schützen. In der Elementarversicherung sind neben Hochwasser auch Gefahren wie Schneedruck, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Erdabsenkung versichert. Wer sich gegen solche Naturgewalten absichern möchte, tut also gut daran, sich mit einer solchen Versicherung davor zu schützen.

Kommt es also tatsächlich im Rahmen einer Flutkatastrophe zu Schäden durch Hochwasser, so tritt die Versicherung dafür in die Pflicht. Und trägt sämtliche Kosten, welche für die Analyse des Schadens sowie für den Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung beschädigten Gegenstände anfallen. Im Ernstfall muss sie sogar die Kosten für ein kompletten Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes tragen – dies beinhaltet also auch Renovierungskosten. Sofern der eigene Hausrat durch die Versicherung zu Schaden gekommen ist, ersetzt die Versicherung beschädigte Gegenstände dem Hochwasseropfer zum Neuwert.

Wann lohnt sich der Abschluss einer Elementarschaden­versicherung wirklich?

Der Abschluss eine Elementarversicherung macht natürlich vor allem dann Sinn, wenn man in einem hochwasserreichen Gebiet lebt, in dem es größere Gewässer gibt. Trotzdem hat die Erfahrung gerade in den vergangenen Jahren gezeigt, dass durchaus auch Regionen betroffen sein können, in denen es keine großen Flüsse gibt und die nicht als die klassischen Hochwassergebiete gelten. Wenn über mehrere Wochen starker Unwetter-artiger Regenfall gegeben ist, kann also somit auch jede andere Gegend von Überschwemmungen von vollgelaufenen Kellern betroffen sein (siehe Keller unter Wasser, Haus unter Wasser).

Dazu kommt, dass eine Elementarversicherung nicht nur für Eigentümer von Gebäuden sinnvoll sein kann. Auch als Mieter oder als Pächter kann es von Vorteil sein, wenn man sein Hab und Gut möglichst umfassend gegen mögliche Naturgewalten absichert. Ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung auch für einen selbst lohnt, muss allerdings immer im Einzelfall entschieden werden. Derzeit geht es allerdings auch zu berücksichtigen, dass in Zukunft mehrere Hürden genommen werden müssen, um als Betroffener respektive Flutopfer nach einer Hochwasserkatastrophe Unterstützung vom Staat zu erhalten. Aus diesem Grund lohnt es sich durchaus, sich mit der Elementarschadenversicherung auseinander zu setzen. Wer jedoch keinen Keller besitzt oder nicht gerade im Erdgeschoss lebt, benötigt diese Versicherung bei einer Wohnung in der oberen Etage nicht unbedingt.

Nach Unwetter-Katastrophen wie etwa im Ahrtal / Ahrweiler wollten viele Menschen den Betroffenen helfen. Doch die Spenden konnten nicht mehr als eine erste Soforthilfe sein. Oftmals mangelte es an Sanierungsfirmen, Gutachtern und nicht zuletzt auch Sachbearbeitern bei den Versicherungen. (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Nach Unwetter-Katastrophen wie etwa im Ahrtal / Ahrweiler wollten viele Menschen den Betroffenen helfen. Doch die Spenden konnten nicht mehr als eine erste Soforthilfe sein. Oftmals mangelte es an Sanierungsfirmen, Gutachtern und nicht zuletzt auch Sachbearbeitern bei den Versicherungen. (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Wann ist eine Überschwemmung eine Überschwemmung?

Wenn man sich als Verbraucher gegen Hochwasser und Überschwemmungen versichern möchte, macht man sich darüber Gedanken, ob auch eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist. Allerdings sollte bedacht werden, dass diese Versicherung nicht bei allen Arten von Wassereintritt in ein Haus die Kosten trägt. Aus rechtlicher Sicht gilt, dass keine Überschwemmung vorliegt, sofern das Wasser unmittelbar über einen Abfall in der Einfahrt in die Garage fließen und auf diesem Wege auch in den Keller gelangen kann.

Überschwemmungen, welche versichert sind, setzen voraus, dass Grund und Boden überflutet sind, das betrifft also auch die nähere Umgebung oder die eigene Straße. Sammeln sich große Wassermengen auf dem Grundstück, dann handelt es sich durch aus um Hochwasser, das über die Versicherung abgesichert ist. Genau deshalb ist es auch so wichtig, die genauen Leistungen und Pflichten der abgeschlossenen Police zu kennen (siehe Gebäudeversicherung: Was ist wichtig an Leistungen?). Nachlesen lässt sich dies in jedem Versicherungsvertrag – das bewahrt gleichzeitig auch davor, im Schadensfall als Hochwasser-Opfer eine böse Überraschung zu erleben. Siehe: Hochwasser – Versicherung zahlt nicht!

Flut- & Hochwasseropfer: Tipps für die Schadensmeldung bei Hochwasser

Natürlich ist es das Wichtigste, sich selbst und seine Familie sowie eventuelle Haustiere in Sicherheit zu bringen, wenn es um Hochwasser geht. Sind vor Ort Hilfskräfte vom technischen Hilfswerk oder auch die Feuerwehr tätig, müssen Hochwasseropfer deren Anweisungen unbedingt Folge geleistet werden. Auch innerhalb des Hauses lauern zusätzliche Gefahren: Ein vollgelaufener Keller wird schnell zu einer lebensgefährlichen Gefahr, wenn sich hier noch intakte Stromkreise befinden. Deshalb ist es umso wichtiger, den Strom so schnell wie möglich abzustellen.

Sobald der Schaden festgestellt worden ist und man sich in Sicherheit befindet, kann damit begonnen werden, den Schaden zu dokumentieren (vgl. auch Schaden durch Hochwasser). Besonders wichtig ist dabei aus versicherungsrechtlicher Sicht das Anfertigen von Fotos und Videos zur Schadensdokumentation. Auf diesem Wege kann die Versicherung auch aus der Ferne nachvollziehen, welche Schäden im entsprechenden Gebäude vorliegen und muss oft nicht einmal einen Gutachter entsenden (vgl. Versicherung schickt Gutachter), was das Verfahren beschleunigt. Auf der anderen Seite kann es auch Streit über die Höhe des Schadens und damit Schadenersatzes geben. Dann kann es sinnvoll sein, sich einen eigenen Sachverständigen zu nehmen und mit einem Gegengutachten zu beauftragen; ggf. sogar in unterstützender Kombination mit einem entsprechend erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht. – Wichtig ist, zu wissen, dass die Gebäudeversicherung Schäden durch Hochwasser nur übernimmt, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.

Viele Hausbesitzer sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie eine Pflicht zur Schadensminimierung unterliegen (Schadensminderungspflicht). Das bedeutet, dass sie sich nicht einfach aus der Wohnung entfernen dürfen, wenn keine akute Lebensgefahr besteht. Sie sind dazu verpflichtet, ihren Hausrat in Sicherheit zu bringen, so dass keine weiteren Schäden entstehen. Läuft das Wasser noch aus einer defekten Leitung, so muss diese abgedreht werden. Bei Hochwasserschäden, die durch Starkregen entstanden sind, hilft normales Abschöpfen mit einem Eimer meist nicht mehr viel – hier muss in der Regel die Feuerwehr mit Pumpen anrücken.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der oft vergessen wird, ist, die Schadensmeldung so schnell wie möglich an den Versicherer zu übermitteln (Schadenschilderung). Wer zu lange wartet und womöglich mehrere Tage oder gar Wochen vergehen lässt, riskiert seinen gesamten Versicherungsschutz. Tatsächlich schreiben die meisten Versicherer vor, wie lange sich Versicherte Zeit lassen dürfen, um einen Schaden zu melden. Glücklicherweise bieten die meisten Versicherungsgesellschaften inzwischen einen einfachen Weg, um als Hochwasser Opfer die Schadensmeldung einzureichen. Dies kann beispielsweise über die Internetseite der Versicherung oder auch über eine App geschehen. Wer nicht genau weiß, wie viel Zeit er für die Schadensmeldung hat, wirft am besten einen Blick in seinen Vertrag. Ist dort vermerkt, dass sich der geschädigte unverzüglich zu melden hat, sollte die Schadensmeldung allerspätestens am nächsten Tag beim Versicherer eingehen. Bei Schadensmeldungen, die per Post verschickt werden, empfehlen wir, dieses unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So ist man rechtlich abgesichert und kann nachweisen, dass der Schaden rechtzeitig gemeldet worden ist.

Flutopfer / Hochwasseropfer - Hilfe und Unterstützung gibt es bei der Deutschen Schadenshilfe! (© senadesign / stock.adobe.com)
Flutopfer / Hochwasseropfer – Hilfe und Unterstützung gibt es bei der Deutschen Schadenshilfe! (© senadesign / stock.adobe.com)

Hochwasser und Überschwemmung: Wie Hausbesitzer einem Schaden vorbeugen können

Sind die (Abwasser-)Kanäle der Gemeinde nicht mehr dazu in der Lage, den Starkregen aufzunehmen, passiert es schnell, dass Keller und tiefliegende Eingänge überflutet werden. Dazu kommt noch, dass Gemeinden und Städte, nicht für die Schäden an privaten Wohnhäusern aufkommen müssen. Eigentümer müssen sich also selbst entsprechend versichern, um ihr Gebäude und ihr Hab und Gut zu schützen. Dennoch kann man sich mit einigen Tipps auch präventiv vor einem allzu gravierenden Schaden schützen.

Regnet es über einen längeren Zeitraum sehr stark, sollten Sie die Fenster schließen und so lange geschlossen halten, bis sich die Lage normalisiert hat. Ansonsten riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz, wenn durch das Eindringen des Wassers Möbel beschädigt werden und man den Schaden über die Versicherung begleichen möchte (vgl. auch Schäden durch eindringendes Regenwasser). Auch Tür- und Bodenschwellen helfen dabei, Wasser abzuwehren. Eingangs Bereiche lassen sich gut mit einer Überdachung vor Regen schützen. Kellertüren und Kellerfenster sollten darüber hinaus möglichst drucksicher und wasserabweisend nachgerüstet werden. Hat das Wasser erst gar keine Chance, durch eine gute Abdichtung ins Haus zu gelangen (Stichwort Kellerabdichtung), spart man sich bereits eine Menge Geld und Reparaturen – und die Kosten einer Kellersanierung können hoch ausfallen!

Hausbesitzer sollte insbesondere im Herbst einen Blick in die Regenrinne auf dem Dach werden. Gerade diese sowie auch senkrechte Rohrleitungen werden schnell durch Laub verstopft und behindern dann den Abfluss von Wasser. Auch dies kann eine Überschwemmung begünstigen. Hier ist der Hausbesitzer selbst für die Reinigung zuständig. Kann der Versicherer hinterher feststellen, dass der Schaden aufgrund einer verstopften Rohrleitung entstanden ist, so ist es durchaus möglich, dass er die Regulierung verweigert. Manchmal werden solche Fälle nur in Zusammenarbeit und Einschaltung von Sachverständigen und Anwälten erfolgreich im Interesse des Versicherten geklärt.

Auch für Mieter gibt es entsprechende Tipps: Wenn der Keller unter Wasser steht, sollte soweit möglich Schadensminderung und Soforthilfe betrieben werden. Entfernen Sie sämtliche Gegenstände aus der Gefahrenzone und stellen Sie diese in einen trockenen und sicheren Bereich. Riskant kann auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit im Kellerräumen sein (Feuchtigkeit im Haus erkennen), denn diese kann bereits innerhalb weniger Tage zu Schimmel und Fäulnis führen. – Grundsätzlich gilt allerdings, im Falle eines Hochwassers oder einer Überschwemmung den Vermieter oder den Hauseigentümer zu kontaktieren. Er wird alle weiteren Schritte einleiten. Kann dieser nicht erreicht werden, hilft die örtliche Feuerwehr.

Hochwasser! - Viele Flutopfer / Hochwasseropfer warten noch heute auf Geld von Versicherungen ... (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Hochwasser! – Viele Flutopfer / Hochwasseropfer warten noch heute auf Geld von Versicherungen … (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Schnelle Hilfe für Hochwasser Opfer: Wir lassen Sie nicht allein!

Sie sind Opfer einer Flutkatastrophe oder eines Hochwassers geworden und haben alles verloren? Sie wissen nicht, an wen Sie sich als Hochwasseropfer wenden müssen, um schnelle Hilfe zu erhalten? – Wir sind für Sie da und unterstützen Sie auf ihrem Weg, damit Sie sich schnell wieder zu Hause wohl fühlen können. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, vermitteln wichtige Dienstleister wie Gutachter und Sanierungsbetriebe (vgl. Hochwasser Sanierung) oder leisten auch rechtlichen Beistand durch die Empfehlung geeigneter Anwälte. Setzen Sie sich einfach ganz unverbindlich mit uns in Verbindung – wir sind für Sie da!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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