Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser: Definition und versicherte Schäden
Als bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser gilt Wasser, das ungewollt und entgegen der Planungen des Nutzers aus Leitungen austritt. Das Wasser wird hierbei per Definition nicht an der angedachten Stelle freigesetzt, oder es liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor. Damit der Wasseraustritt und die damit verbundenen Schäden am Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, muss das Wasser folglich unbeabsichtigt ausgetreten sein. Wasserschäden durch sogenanntes Planschwasser oder Reinigungswasser sind hingegen kein Fall für die Gebäudeversicherung (vgl. Gebäudeversicherung: Was ist wichtig).
Wer bereits einmal einen Rohrbruch in der Wohnung hatte, weiß was es bedeutet, wenn ein Wasseraustritt bestimmungswidrig stattfindet. Denn bestimmungsgemäß würde das Wasser zum Beispiel am Wasserhahn in der Küche oder auch am Waschbecken im Bad austreten. Stattdessen tritt das Wasser bestimmungswidrig durch ein defektes Bauteil oder ein kaputtes Rohr innerhalb des Leitungssystems aus. Ganz gleich, ob eine defekte Verschraubung unbemerkt tropft oder ob das Wasser durch ein Leck in der Rohrleitung sprudelt: die Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sind oft nicht unerheblich.
Schäden durch Wasser – schnelle Hilfe im Schadensfall
Sollten Sie einen Leitungswasserschaden an Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung feststellen, so sollte schnell gehandelt werden. Wir vermitteln Ihnen erfahrene Handwerksbetriebe, die die Ursache des Wasseraustritts finden und zeitnah reparieren können. Zudem können wir Ihnen erfahrene Schadenssanierer empfehlen, die entstandene Schäden, beispielsweise Feuchteschäden an einer Wand, professionell trocknen und instand setzen. Auch einen fachlich versierten Gutachter für Wasserschäden vermitteln wir Ihnen gern. Liegt per Definition ein Leitungswasserschaden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser vor, so werden die Kosten der Instandsetzung von der Wohngebäudeversicherung in aller Regel getragen.
Wann ist ein Wasserschaden ein Versicherungsfall?
Gebäudeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser werden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Welche Schäden durch die Gebäudeversicherung erfasst werden, können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen. Wichtig ist, dass der Wasseraustritt ungewollt und unerwartet aufgetreten ist, etwa durch einen Rohrbruch oder eine unvorhersehbare Materialermüdung. Versichert sind in der Regel alle Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und Wasserentsorgung der Immobilie zusammenhängen. Auch Heizungsrohre (siehe: Heizungsrohr undicht, Leck finden an der Heizung) und Rohre von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Klimageräten oder Sprinkleranlagen sind häufig durch den Versicherungsschutz gedeckt.
Nicht selten enthalten die Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung jedoch Ausschlüsse, so dass bestimmte Schäden durch Wasser nicht mitversichert sind. Was das bedeutet, erfahren Versicherte mitunter erst im Schadensfall. So können beispielsweise Rohre unterhalb der Bodenplatte in bestimmten Fällen vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Auch austretendes Wasser aus Regenrohren (vgl. Regenrohrverstopfung) oder Wasserschäden durch Grundwasser finden sich häufig per Definition auf der Ausschlussliste der Versicherer. Abhängig von den Bedingungen der Gebäudeversicherung kann beispielsweise die Instandsetzung eines defekten Wasserrohrs übernommen werden, während der Austausch einer schadensverursachenden Armatur nicht gezahlt wird. Nicht selten gibt es daher Streit zwischen Versicherten und Versicherungen, wie zahlreiche Urteile belegen. Oftmals muss man in Streitfällen auch einen eigenen Gutachter einschalten (etwa ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden), um dem Gutachten der Versicherung und dessen Ersteinschätzung etwas entgegensetzen zu können.
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen
Damit Sie vor bösen Überraschungen im Schadensfall geschützt sind, sollten Sie die Versicherungsbedingungen für Ihre Immobilie genau kennen und bei Bedarf anpassen lassen. Durchnässt beispielsweise austretendes Wasser eine Wand oder die Geschossdecke, so lassen sich die Schäden häufig nur mit erhöhtem Aufwand beheben. Hierbei können erhebliche Kosten entstehen.
Leitungswasserschäden – Welche Versicherung zahlt für was?
Treten Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser auf, so kommen für die Regulierung verschiedene Versicherungen infrage. Alle Schäden am Gebäude, wie etwa durchnässtes Parkett oder das Trockenlegen einer durchfeuchteten Wand (siehe auch Kellertrockenlegung), werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Schäden an Inventar wie Möbeln oder anderen Gegenständen in der Wohnung übernimmt hingegen die Hausratversicherung (siehe Hausratschaden).
Werden bei einem Rohrbruch beispielsweise die Küchenzeile, Bücher oder Elektrogeräte beschädigt, so kommt der Hausratversicherer für diese Schäden auf. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei in der Regel auf alle Beschädigungen durch defekte Leitungen der Wasserversorgung, gilt also sowohl für Frischwasserleitungen als auch für Abwasserleitungen (für Besonderheiten siehe Abwasserrohrbruch Versicherung). Auch der Wasseraustritt an mit dem Leitungsnetz verbundenen Geräten ist häufig mitversichert, beispielsweise Schäden aufgrund geplatzter Schläuche am Geschirrspüler oder der Waschmaschine (vgl. Wasserschaden Waschmaschine).
Undichte Silikonfuge – zahlt die Gebäudeversicherung?
Einen Sonderfall im Versicherungsrecht bilden regelmäßig Schadensfälle im Zusammenhang mit austretendem Duschwasser durch eine defekte Silikonfuge. Hier bestehen große Unstimmigkeiten darüber, ob das im Bereich der Duschwanne austretende Wasser dem bestimmungswidrig austretenden Leitungswasser zuzurechnen ist. Und was bedeutet das im Schadensfall? Eine mögliche Reaktion der Gebäudeversicherung kann sein, die Übernahme der Kosten bei Wasserschäden durch defekte Silikonfugen abzulehnen.
Duschwannen verfügen über eine Abdichtung mittels Silikonfuge, die ein Eindringen von Wasser zwischen Duschtasse und Wand verhindern soll. Ist die Silikonabdichtung beschädigt oder porös, so kann hier Duschwasser unbemerkt versickern. Innerhalb der Wand oder im darunterliegenden Deckenaufbau kann diese dauerhafte Feuchtigkeit zu erheblichen Gebäudeschäden führen. Der Nutzer der Dusche bekommt hiervon häufig nichts mit. Gebäudeversicherungen verweigern jedoch nicht selten die Übernahme der Kosten, und verweisen stattdessen auf Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die Schäden durch Brauchwasser oder Planschwasser ausschließen. Hierbei berufen sich die Versicherer mitunter darauf, dass das Leitungswasser schließlich bestimmungsgemäß ausgetreten sein, nämlich aus dem Brausekopf der Dusche.
Durch Silikonfugen versickertes Wasser und die entsprechenden Gebäudeschäden führen nicht selten zu Gerichtsprozessen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Wohngebäudeversicherung. Der Versicherer möchte den teuren Wasserschaden am liebsten nicht übernehmen, während der Versicherte die Kosten auf keinen Fall selbst tragen möchte. Dementsprechend existieren verschiedene Urteile im Bezug auf austretendes Duschwasser durch undichte Silikonfugen.
In manchen Fällen gaben die Richter hierbei den Versicherungen recht, und folgten damit der Ansicht, dass es sich bei dem am Rand der Duschwanne in die Wand eintretenden Wassers um Brauchwasser handeln würde. In anderen Verfahren fielen die Urteile hingegen zugunsten des Versicherten aus, da die Dusche mit all ihren Komponenten als mit dem Rohrleitungssystem verbunden anzusehen sei. Sollten auch Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihres Wasserschadens gegenüber der Versicherung haben, so vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Fachanwalt, der mit dieser Sachlage vertraut ist.
Am besten ist es allerdings, Wasserschäden infolge undichter Fugen von vorneherein mit in den Versicherungsbedingungen einzuschließen. Zusätzlich kann mitunter vereinbart werden, dass der Versicherer sich nicht auf entsprechende Urteile berufen kann, sondern den Schaden in jedem Fall reguliert.
Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – das sollten Sie tun
Stellen Sie Anzeichen fest, die auf bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser in Ihrer Immobilie hindeuten, so sollten Sie aktiv werden. Ganz gleich ob Mieter oder Eigentümer, der Wasserschaden sollte nach Möglichkeit klein gehalten werden. Das kann zum Beispiel durch das Schließen des Haupthahns geschehen, oder durch das Unterstellen von Auffanggefäßen an der Leckstelle.
Häufig ist die Schadensursache jedoch nicht klar ersichtlich (s.a. Wasserschadenbeseitigung München), beispielsweise dann, wenn lediglich ein nasser Fleck auf der Wand (vgl. auch: nasse Wand) oder ein muffiger Geruch auf den Wasseraustritt hindeuten. Um eine weitere Beschädigung des Baukörpers zu vermeiden, etwa durch Schimmel oder holzzerstörende Pilze, sollte in jedem Fall ein Fachmann mit der Ortung des Wasserlecks betraut werden. Der Experte kann den Wasseraustritt zumeist genau lokalisieren, was den Reparaturaufwand deutlich verringert (siehe auch: Wasserschadensanierung Berlin).
Ein Fachbetrieb kann anschließend das schadhafte Teil, etwa ein defektes Rohr, reparieren oder austauschen (siehe Wasserschaden Reparatur). Anschließend muss häufig eine Trocknung des Gebäudes durchgeführt werden, um Folgeschäden nach dem Wasserschaden zu vermeiden. Erst nach erfolgreicher Trockenlegung des Baukörpers können weitere Sanierungsmaßnahmen erfolgen, wie etwa das Erneuern des Putzes oder das Streichen der Wände. Fachkundige Handwerker und Sanierungsbetriebe vermitteln wir Ihnen gern (Trocknungsfirma finden). Ebenso unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Wasserschadens über die Versicherung.
Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit der Deutschen Schadenshilfe auf – wir besprechen Ihren Schadensfall und das weitere Vorgehen.