Wasserschaden Reparatur: Wasserschäden reparieren in Haus / Wohnung

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Betroffene von Wasserschäden bei der Schadensbeseitigung und Schadensregulierung mit der Versicherung.

Muss ein Wasserschaden repariert und saniert werden? – Nutzen Sie unser professionelles Netzwerk aus:

  • Sachverständigen für die Schadensbewertung,
  • Sanierungsfirmen für Wasserschadensanierung zur Beseitigung der Schäden sowie
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen Versicherungen.
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Reparatur von Wasserschäden im Gebäude

Auch wenn ein Wasserschaden zunächst nur als kleiner feuchter Fleck an Wand oder Decke erkennbar wird, ist sofortiges Handeln notwendig: Bevor das Laminat oder der Teppichboden ersetzt werden müssen, ist schnelles Handeln angesagt!

Schäden durch geplatzte Wasserrohre, marode Wasserleitungen oder überlaufende Badewannen beim Nachbarn können schnell in die Tausende gehen. Nässeschäden in der Wand werden nicht ohne weiteres trocknen. Einen Bautrockner heranzuschaffen, genügt oft nicht. Oft muss bei geplatzten Wasserrohren die Wand aufgestemmt werden. Erst nach der Sanierung des Rohres (Rohrbruchreparatur) kann man sie trocknen.

In anderen Fällen ist der Wassereinbruch auf andere Ursachen zurückzuführen – zum Beispiel eine offene Dachluke bei Abwesenheit und ein plötzlicher Schwerregen. Möbel, Bodenbeläge, Textilien und Elektrogeräte im Bereich des Schadens sind nun in Gefahr.

Wer bei einem Wasserschaden nicht gut versichert ist, steht vor großen Problemen. Das gilt vor allem, wenn der Verursacher den Schaden nicht ohne fachkundigen Handwerker oder einen Sanierungsdienstleister reparieren kann. Bautrocknung bedingt Fachkunde. Sie muss sachgerecht ausgeführt werden, damit keine Feuchtigkeit in der Hauswand verbleibt. Bei höheren Schadenssummen kommen oft Gutachter oder ein Rechtsanwalt ins Spiel (vgl. Wasserschaden Anwalt). Bevor der Geschädigte die entstandenen Schäden beheben und reparieren kann, müssen erst die Zuständigkeiten und Verursacher abgeklärt werden.

Ist neben der eigenen Wohnung eine weitere betroffen, kann das die Problematik verschlimmern. Die Kosten für Reparaturen und die Trocknung zweier Wohnungen können hoch sein, siehe unseren Artikel zur Wasserschadensanierung in München. Oft müssen mindestens die betroffene Wand oder Decke renoviert werden. Für ein Gutachten oder einen Rechtsanwalt können die Kosten schnell ausufern. Das gilt insbesondere, wenn die Kostenfrage vor Gericht geklärt werden muss. Zuständigkeiten und Schadenshöhe müssen geklärt werden. Ohne Sachverständige geht das oft nicht.

Die Deutsche Schadenshilfe kann Sie von A-Z unterstützen: Mit einem professionell organisierten Netzwerk aus Gutachtern, Fachanwälten und Sanierungsdienstleistern / Handwerkern. Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen – wir prüfen den Fall.

Mögliche Ursachen eines Wasserschadens, und ihre Rolle für die Dauer und Kosten der Reparatur

Bevor die Folgen eines Wasserschadens behoben werden können, muss die Ursache ermittelt werden. Wasserrohrbrüche gehören zu den häufigsten Verursachern von Feuchtigkeitsschäden. Ein Rohrbruch kann durch Frosteinwirkung, Materialermüdung, unentdeckte Materialschäden, Rost oder Bauarbeiten in oder außerhalb der Wohnung entstehen. Mit jedem dieser Fälle werden verschiedene Instanzen für die Schadensbehebung verantwortlich. Bei Bauschäden durch mangelnde Dämmung (siehe auch: Gutachter Bauschäden) oder falsch verlegte Rohre haftet der Bauherr. Oft ist es mit einer Bautrocknung alleine nicht getan. Die wirkliche Schadensursache muss gefunden und behoben werden: Wasserschaden Ursache finden.

Doch ein Wasserschaden kann auch durch eine defekte Waschmaschine, eine überhitzte Kühltruhe, einen undichten Wasserboiler oder eine übergelaufene Badewanne in der eigenen Wohnung entstehen. In diesem Fall wurde der Schaden durch defekte Maschinen oder den Mieter selbst verursacht. Die Zuständigkeit ist eine andere. Für defekte Installationen in der Wohnung ist die Hausverwaltung respektive der Vermieter zuständig. Das gilt aber nur, wenn ein sachgemäßer Gebrauch vorlag. Regelmäßige Wartung muss oft nachgewiesen werden. Für eigenes Verschulden (Eigenverschulden) haftet der Mieter oder Wohnungsnutzer in vollem Umfang.

Manchmal genügt es, das Wasser aufzufeudeln. In anderen Fällen muss ein leistungsfähiger Bautrockner gemietet werden. Alle Belege über Kosten sind aufzubewahren. Sie müssen später eingereicht werden. Zu den verheerendsten Schäden durch Wasser gehören Hochwasserschäden (siehe Überschwemmung und Rückstau durch Hochwasser) oder die Folgen eines Starkregens in der Region (vgl.: Starkregen versichert?). Vollgelaufene Keller, schimmlige Wände und Schäden an der Bausubstanz sind schwerwiegende und kostspielige Folgen einer solchen Katastrophe – in solchen Fällen übersteigen die Wasserschaden Reparatur Kosten wie auch die Dauer oft weit das, was man sich als Laie vorstellt.

Es dauert bei solchen Vorkommnissen oft mehrere Jahre, alle Schäden vollständig zu beheben. Abgesehen davon werden oft auch Mobiliar und technische Geräte beschädigt. Oftmals sind solche Schäden noch nicht einmal ausreichend versichert. Ersetzt wird je nach zuständiger Versicherung bzw. Versicherungsart im dümmsten Fall nur der aktuelle Zeitwert, was eine Neuanschaffung erschwert.

Wasserschäden beheben – Schritt für Schritt, und richtig dokumentiert!

Ist “nur” die eigene Wohnung von einem Wasserschaden betroffen, kann der Schaden möglicherweise durch eigene Maßnahmen behoben werden. Blieb der Nässeschaden aber längere Zeit unbemerkt, kann das Wasser hinter Elektrogeräte laufen. Das kann einen Kurzschluss verursachen. Es kann das Laminat beschädigen und den Boden durchfeuchten (vgl. Schimmel unter Laminat). Oftmals fällt der Schaden erst auf, wenn die Nachbarn klingeln und einen größer werdenden Wasserfleck an der Decke beklagen.

Oft müssen Wände und Fliesen aufgestemmt werden, um einen Wasserschaden beheben zu können. Die Reparatur dauert und hat oft hohe Kosten, die im hoffentlich von der Versicherung getragen werden (© piXuLariUm / stock.adobe.com)
Oft müssen Wände und Fliesen aufgestemmt werden, um einen Wasserschaden beheben zu können. Die Reparatur dauert und hat oft hohe Kosten, die im hoffentlich von der Versicherung getragen werden (© piXuLariUm / stock.adobe.com)

Wichtig ist, sofort den Absperrhahn für die Wasserversorgung zuzudrehen. Auch der Strom sollte abgeschaltet werden. Dann wird nach zunächst der Ursache der Durchfeuchtung gesucht. Oftmals ist diese nicht sofort ersichtlich. In diesem Fall muss der Hausmeister benachrichtigt (Wasserschaden: Wen anrufen) oder ein Handwerker bestellt werden. Es bleibt Zeit, den bisher eingetretenen Schaden zu dokumentieren. Nach Möglichkeit sollten sichtbare Wasserlachen beseitigt werden. Unter leckgeschlagene Rohre sollte ein Eimer gestellt werden. Gegebenenfalls sollten Nass-Sauger oder Pumpen vollgelaufene Kellerräume entwässern (vgl. Haus unter Wasser).

Je größer die Wassermenge ist, desto eher muss ein Fachbetrieb die Arbeit übernehmen. Gegebenenfalls kann bei Hochwasserschäden oder Starkregen-Schäden die Feuerwehr tätig werden. Die jeweiligen Umstände entscheiden, ob die Kosten dafür von einer Versicherung übernommen werden können.

Durchfeuchtete Einrichtungsgegenstände müssen gesichert werden. Durchnässte Teppiche, Sofas, Textilien und Holzmöbel müssen ebenso wie alle gefährdete Elektrogeräte aus der Gefahrenzone entfernt werden.

Gegenstände, die Nässeschäden aufweisen, sollten jedoch nicht sofort entsorgt werden. Eine vorübergehende Lagerung im Garten wäre sinnvoll. Die aus dem Gefahrenbereich entfernten Möbel sollten bei schlechtem Wetter mit einer Plane gegen weitere Schäden abgedeckt werden. So kann sich ein Vertreter der Versicherung ein Bild machen. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit im betroffenen Raum sollte abgelüftet werden, damit nicht noch zusätzlich Schimmelschäden entstehen (s.a. Schimmel im Badezimmer).

Bei allem sollte nicht die Dokumentation der erkennbaren Schäden und Folgeschäden vergessen werden (vgl. Gebäudeversicherung: Wasserschaden Folgeschäden). Möglicherweise wird sie als Nachweis für die zuständige Versicherung oder als gerichtverwertbare Dokumentation gebraucht. Je detaillierter die Schäden dokumentiert werden, desto besser.

Wasserschaden reparieren: Kosten und Dauer hängen von der genauen Ursache des Schadens ab (© Jan - stock.adobe.com)
Wasserschaden reparieren: Kosten und Dauer hängen von der genauen Ursache des Schadens ab (© Jan – stock.adobe.com)

Wasserschaden Reparatur: Die Frage nach den Zuständigkeiten

Potenziell können drei verschiedene Bau-Typen von Wasserschäden betroffen sein: Neubauten bzw. Rohbauten, Eigenheime und Bürohäuser sowie Mietwohnungen. Die Zuständigkeiten sind jeweils andere. Auch die zuständigen Versicherungen sind unterschiedlich. Oftmals können die Zuständigkeiten und Kostenfragen erst durch jahrelange Rechtsstreitigkeiten geklärt werden. Schimmelbedingte Gesundheitsfolgen oder Spätschäden an der Bausubstanz sind nur schwer belegbar (vgl. Schimmel in der Wohnung erkennen).

Nicht nur die Wasserschaden Reparatur ist teuer. Auch die Trocknung (siehe Trocknungsfirma Kosten), Neubeschaffung oder das Reparieren von beschädigtem Mobiliar, durchfeuchteten Elektrogeräten oder schimmelnden Textilien geht ins Geld. Bei einem Neubau, der wegen Feuchtigkeitsschäden nicht bezogen werden kann, fällt ein Nässeschaden besonders ins Gewicht. Oftmals war bereits ein Einzugstermin festgelegt. Die alte Wohnung wurde gekündigt. Nun ist guter Rat teuer. Gern vermitteln wir Ihnen einen mit der Problematik vertrauten Fachanwalt. Dieser kennt sich mit solchen Bauschäden und Pfusch am Bau aus (vgl. Anwalt für Baumängel & Pfusch am Bau).

Hauseigentümer benachrichtigen nach Wasserschäden ihre Versicherung selbst (Wasserschaden richtig melden). Es erhebt sich die Frage, wer die Wasserschaden Reparatur durchführt und bezahlt (insbesondere bei Wasserrohrbruch Reparatur). Gegebenenfalls vermitteln wir einen erfahrenen Sachverständigen / Gutachter. Außerdem prüfen wir, welche der abgeschlossenen Versicherungen die Schadensregulierung übernimmt. Erfahrene Handwerker sollten für Kostenvoranschläge konsultiert werden. –  Bei all diesen Aufgaben kann  die Deutsche Schadenshilfe Sie unterstützen. – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bei Mietern einer Wohnung müssen der Vermieter bzw. die Hausverwaltung benachrichtigt werden. Diese wird den Schaden zeitnah begutachten. Sie wird außerdem einen Handwerker beauftragen, ihn zu beseitigen. Die Wasserschaden Reparatur beinhaltet auch die Trocknung der Wand oder des Bodens (vgl. Wände trocknen nach Wasserschaden). Gegebenenfalls muss dessen Erneuerung oder Teil-Erneuerung erfolgen. Durchnässte Wände müssen vollständig getrocknet und anschließend neu gestrichen werden. Die durchfeuchteten Möbel müssen gegebenenfalls ersetzt werden.

Wasserschaden Reparatur - hier unter einer undichten Dusche (© Jan / stock.adobe.com)
Wasserschaden Reparatur – hier unter einer undichten Dusche (© Jan / stock.adobe.com)

Wasserschaden Reparatur Kosten – Der Ärger mit Versicherungen und zuständigen Institutionen

Üblicherweise entscheidet die zuständige Versicherung, ob der entstandene Schaden durch einen Gutachter oder Sachverständigen untersucht werden soll. Für den Wohnungsinhaber oder den Eigentümer des betroffenen Hauses stellen sich derweil viele Fragen. Versichert zu sein, bedeutet nämlich nicht automatisch, dass der Schaden zeitnah reguliert wird.

Im dümmsten Fall muss der Hausbesitzer die Wasserschäden auf eigene Kosten von einem Sanierungsdienstleister reparieren lassen (siehe auch: Renovierungsarbeiten Firmen), wenn die Kostenübernahme durch seine Versicherung(en) nicht zeitnah zu klären ist. Er tritt also oft mit erheblichen Summen in Vorleistung, ohne zu wissen, ob die Versicherung zahlt. In diesem Fall ist es oft eine gute Idee, vorsorglich einen Anwalt oder Gutachter zu konsultieren. Wer soll den Schaden beheben, wenn keine ausreichende Versicherung vorliegt? Wer wird die Wasserschaden Reparatur regeln, wenn sich eine Versicherung als nicht zuständig erklärt? Müssen Hausbesitzer oder Mieter etwas auf eigene Kosten reparieren?

Welche Versicherung ist überhaupt für die Regulierung der Wasserschaden Reparatur zuständig? Der Blick in das Kleingedruckte der abgeschlossenen Verträge überfordert viele Geschädigte. – Gegebenenfalls vermitteln wir einen Anwalt, der sich mit Wasserschaden Reparaturen, Folgekosten, Versicherungsrecht und nachfolgenden Rechtstreitigkeiten auskennt. Oftmals kosten die Bautrocknung (siehe Bautrocknung Kosten), die fälligen Reparaturen, die Neuanschaffung der beschädigten Möbel, Renovierungsarbeiten am Haus oder der betroffenen Wand mehrere zehntausend Euro. In manchen Fällen ist der Schaden sogar noch höher (vgl. Wasserschadensanierung Kosten).

Ohne Dokumentationen und Gutachten geht die Regulierung von größeren Wasserschäden nur selten ab. Die Folgen kleinerer Wasserschäden lassen sich oft selbst reparieren und beheben. Dafür ist oft die Hausratversicherung, gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Bei Mietshäusern erfolgt die Regulierung vieler Schäden über die Wohngebäudeversicherung.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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