Schimmel an den Wänden | Was tun, wer hilft, wer muss zahlen?

Schimmel an den Wänden ist innen wie außen ein Problem, aber gerade in Innenräumen auch gesundheitsgefährdend. Die konkreten Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung hängen stark von Ausmaß und Ursache des Schimmelbefalls ab. Bei größerer Schimmelbildung ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig Sachverständige und Schimmelexperten einzubeziehen, um noch größere Schäden und Folgeprobleme zu vermeiden.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie. Als Spezialist für die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden & Schimmelschäden haben wir ein schlagkräftiges Experten-Netzwerk: Gutachter, Sanierer und Fachanwälte stehen zu Ihrer Verfügung. So können Schäden schnell analysiert, beseitigt und vorhandene Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Verursachern rechtssicher durchgesetzt werden.

Jetzt Kontakt aufnehmen für ein unverbindliches Erstgespräch!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wir unterstützen Sie bei Schimmel an den Wänden

Bei Schimmel an den Wänden sollten Mieter und Hausbesitzer sich fragen, was zu verbessern wäre. Die Suche nach den Ursachen sollte sorgfältig vorgenommen werden. Mit Schimmelsporen belastete Raumluft macht nämlich krank. Die Thematik der Schimmelentfernung dient also auch Ihnen selbst. Einige Fragen sind vorab zu klären.

  • Lag es am mangelnden Stoßlüften oder ist das Mauerwerk feucht?
  • Wie umfangreich ist der Schimmelbefall? Und noch wichtiger:
  • Handelt es sich tatsächlich um Schimmelbefall – oder geht es vielleicht um einen Befall mit Hausschwamm oder um Salpeterausblühungen?
  • Wie hoch ist die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung bzw. im befallenen Raum?

Neben der eigentlichen Schimmelsanierung an den Oberflächen sind nach der Beantwortung solcher Fragen oft auch weitere Maßnahmen sinnvoll.

Zunächst muss das Lüften der Wohnung verbessert werden. Hygrometer und Luftentfeuchter sollten zukünftig dafür sorgen, dass feuchte Raumluft schneller erkannt und beseitigt wird. Wenn ein Mieter seinem Vermieter beweisen kann, dass er nichts zum Schimmelbefall beigetragen hat, muss dieser den Ursachen für den Schimmelbefall nachgehen. Mietminderungen sind zulässig, wenn die Sanierung trotz einer Fristsetzung nicht zügig erfolgt. Ob der Vermieter die Mietminderung akzeptiert, ist eine andere Frage. Oft steht nach längerem Hin und Her eine Klage im Raum.

Schimmel an den Wänden – ein häufiges Problem

Schimmelbefall ist ein häufiges Problem in Mietshäusern. Ob es sich dabei um Altbauten handelt oder um moderne Hochhäuser mit Thermopen-Fenstern und Außenisolierung ist zweitrangig. Innenbäder, Außenbäder, Wohn- und Schlafräume sind oft gleichermaßen von Schimmelbefall betroffen. Die Ursachen für Schimmelbefall sind

  • mangelndes und falsches Lüften
  • Feuchtigkeit in der Wand
  • zu hohe Luftfeuchtigkeit in den betroffenen Räumen
  • mit Möbeln vollgestellte Außenwände
  • schadhafte Isolierung an den Außenwänden
  • schadhafte Fallrohre
  • Wärme- und Kältebrücken
  • in Wandnischen eingebaute Heizungen
  • unbemerkte Rohrbrüche oder defekte Leitungen beim Nachbarn
  • oder ungeheizte Zimmer

Bei zu viel Feuchtigkeit im Raum sollte man häufiger querlüften. Nach dem Baden und Duschen ist das Lüften insbesondere bei innenliegenden Bädern sinnvoll. Die Schimmelpilze haben sonst leichtes Spiel. Die bereits vorhandenen Schimmelsporen streuen. Sie vermehren sich rasant. Hygrometer in allen Feucht- und Wohnräumen zeigen die aktuelle Luftfeuchtigkeit an. So kann man die Feuchtigkeit an den Oberflächen der Wände leichter bekämpfen.

Solange die Schimmelbildung nur auf den Oberflächen einer Tapete stattfindet, können die Schimmelsporen mit Schimmelentferner oder reinem Alkohol entfernt werden. Danach sollte eine Absperrfarbe aufgetragen werden. Befinden sich die Schimmelpilze schon in der Wand, sind umfassendere Maßnahmen notwendig. Es könnte sich um einen baubedingten Schimmelbefall handeln, für den der Vermieter einstehen muss. Die Schimmelbekämpfung gehört dann in jedem Fall in die Hände eines Schimmelexperten.

Wir vermitteln Ihnen auf Anfrage gerne fähige Schimmelgutachter, Bausachverständige und auch Schimmelsanierer und Bausanierer, falls Sie Hausbesitzer sind und die Sanierung bzw. Problemlösung selbst in die Hand nehmen müssen. Weiterführende Quellen: tuvsud.com, umweltbundesamt.de.

Schimmel an den Wänden - hier: Schimmel an einer Außenwand (© Dieter Pregizer / stock.adobe.com)
Schimmel an den Wänden – hier: Schimmel an einer Außenwand (© Dieter Pregizer / stock.adobe.com)

Wie geht es nach einem Schimmelbefall weiter?

Ist nur eine geringe Schimmelbildung auf der Oberfläche der Tapete zu finden, kann diese unter Umständen mit Schimmelknacker und Absperrfarbe selbst entfernt werden. Es muss aber verhindert werden, dass sich an dieser Stelle neuer Befall einstellen kann.

Luftentfeuchter und Hygrometer stellen sicher, dass die Schimmelpilze nicht mehr genügend Feuchte im Raum vorfinden. Dem Schimmelwachstum müssen rigoros Grenzen gesetzt werden. Wenn sich im Winter nachts viel Nässe an den Fensterscheiben absetzt, finden sich sofort schwarze Schimmelpilzsporen in den Fugen der Silikondichtungen und an den Scharnieren der Fenster im Haus ein. Dort finden sie einen idealen Nährboden.

Von hier aus verbreiten sich die Pilze rasant im Raum (siehe: Schimmelsporen in der Luft) Die Sporen setzen sich bevorzugt an feuchten und kalten Ecken und Außenwänden ab. Selbst wenn sie alle Räume gleichmäßig heizen, gibt es Kälte- und Wärmebrücken. Im Herbst und Winter drohen besondere Gefahren für Schimmelbefall, wenn Heizungen im Haus nachts massiv heruntergeregelt werden. Dadurch wird die Feuchte an den gefährdeten Stellen potenziell zu weiterem Schimmelbefall führen.

Als Grundregel gilt: Bei mehr als einem halben Quadratmeter Schimmel an der Wand müssen ein Schimmelexperte – oder die Hausverwaltung bei einer Mietwohnung – hinzugezogen werden (vgl. auch: Was tun gegen Schimmel an der Wand?). Hausmeister und Schimmelexperten werden zunächst den Umfang der Schimmelbildung feststellen. Dann messen sie die Feuchte in den betroffenen Wänden – auch jenseits der sichtbaren Schimmelflecken. Sie stellen außerdem die dominierenden Schimmelarten fest. Dabei handelt es sich in der Regel um Sporen von Schwarzschimmel.

Es können sich aber auch gelber Schimmel und roter Schimmel auf den Tapeten oder in Fugen befinden. Die notwendigen Maßnahmen der Schimmelsanierung werden erst nach dieser Untersuchung festgelegt. Schimmelschäden können zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen führen. Siehe auch: Schimmel: Wände sanieren.

Quellen und Ressourcen: ndr.de, obi.de, verbraucherzentrale.de


Videos zum Thema

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Schimmelsanierung an den Außenwänden

Wenn Nässe in der Außenwand die Ursache von Schimmelbildung ist, ist ein Befall im Innenraum naheliegend. Der Schimmel an den Wänden lässt sich aber nicht dauerhaft entfernen, ohne dass die Sanierung der Außenwand in Angriff genommen wird. Der Schimmel sitzt oft nicht nur an den Oberflächen innerhalb der Wohnung, sondern die Ursachen für den Befall liegen tief im Gemäuer. Der Schimmelentferner kann nur an den Oberflächen und Tapeten Wirkung zeigen, nicht aber im Putz und im Mauerwerk.

Man kann die Wohnung dann noch so viel heizen und lüften – die Schimmelpilze lassen sich nicht dauerhaft beseitigen. Selbst wenn die Luftfeuchtigkeit niedrig ist, kann ein defektes Fallrohr eine Außenwand durchnässen (siehe Regenrohrverstopfung, Fallrohr defekt). Daher ist Schimmel an den Wänden zu unterscheiden von Schimmelbefall in den Wänden.

Als Minimum muss der Putz runter. Die Fugen müssen ausgekratzt und die Wand neu verputzt werden. Danach muss die Tapete gegen neuen Befall geschützt werden. Manchmal muss das Erdreich aufgegraben werden, damit die Isolation der Bodenplatte und der Außenwände verbessert wird.

Alte Bitumenbahnen und defekte Fallrohre müssen bei Schimmel an den Wänden u.U. erneuert werden. Schimmel zu entfernen ist eine wichtige Maßnahme (vgl. Was hilft gegen Schimmel an der Wand?). Neuem Schimmelbefall vorzubeugen, ist aber eine ebenso wichtige Maßnahme. Mangelhaftem oder falschem Lüften sollten Sie als Mieter schon deswegen vorbeugen, weil die Schuld für Schimmelbildung in Wohnräumen meist beim Mieter gesehen wird. Bei Schimmel an den Wänden wird daher in der Regel eine Mietminderung nicht akzeptiert. Die angemietete Wohnung kann aber durchaus mit Schimmelbildung belastet sein, ohne dass den Mieter eine Schuld trifft.

Ursachen für eine Schimmelbildung können in diesem Fall folgende Vorkommnisse sein:

  • Bauschäden bzw. direkte Schäden am Mauerwerk
  • aus dem Erdreich aufsteigende Nässe, zum Beispiel nach Schwerregen oder Tauwettere
  • direkte Mauerwerks-Durchfeuchtung, z. B. durch Rohrbrüche, Fallrohrschäden, Schlagregen oder defekte Dachrinnen, die zu einer hohen Durchfeuchtung im Mauerwerk führen
  • oder eine indirekte Durchfeuchtung des Mauerwerks, z. B. durch Tauwasserbildung (siehe Tauwasser).

Zu fragen ist in solchen Fällen, ob der Befall mit Schimmelsporen großflächig ist oder sich auf eine Stelle beschränkt. Der Schimmel kann bei bestimmten Temperaturen oder Wetterlagen entstanden sein. Die Fenster können zu diesem Zeitpunkt bis oben hin beschlagen gewesen sein.

Schimmelbefall in Ecken (siehe Schimmel in den Ecken) und Bodennähe kann unter Umständen einen Hinweis auf unzureichend gut verarbeitete Außenwand-Dämmung geben. Die Frage ist auch, ob eine Wärmebrücke am Ort des Schimmelbefalls zu finden ist oder ob die Fenster dicht sind. Ohne einen Gutachter, den wir Ihnen auf Ihre Anfrage hin gerne vermitteln, können diese Fragen kaum eine fachkundige Beantwortung finden.

Schimmel in Zimmerecken | Zu hohe Feuchtigkeit im Raum begünstigt die Ausbreitung der Schimmelpilze, ist aber nicht immer die Ursache. Sachverständige können die Sporen analysieren und eine Strategie für die nachhaltige Schimmelentfernung erstellen. Denn: Mit einem handelsüblichen Schimmelentferner ist es bei größerem Befall nicht mehr getan. (© Dieter Pregizer / stock.adobe.com)
Schimmel in Zimmerecken | Zu hohe Feuchtigkeit im Raum begünstigt die Ausbreitung der Schimmelpilze, ist aber nicht immer die Ursache. Sachverständige können die Sporen analysieren und eine Strategie für die nachhaltige Schimmelentfernung erstellen. Denn: Mit einem handelsüblichen Schimmelentferner ist es bei größerem Befall nicht mehr getan. (© Dieter Pregizer / stock.adobe.com)

Zu beweisen, dass der Befall mit Schimmelsporen auf andere Ursachen als auf mangelndes Lüften zurückgeht, verlangt allerdings die Expertise eines Experten. Diesen finden Mitglieder beim Mieterverein oder durch unsere Vermittlung.

Oft muss wegen Schimmelproblemen ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden, den wir Ihnen ebenfalls gerne vermitteln. Gerade bei Schimmelschäden kommt es häufig zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Vermieter schieben dem Mieter gerne die Schuld für den Befall in die Schuhe. Baufirmen weisen gegenüber einem Bauherrn oder Hausbesitzer ebenfalls gerne die Schuld von sich. Daher kommt es nicht selten zu Mietminderungen oder einer Klage. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Anwalt für Baurecht aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe.

Wer trägt die Kosten einer Schimmelsanierung?

Dem mit Schimmelbefall konfrontierten Hausbesitzer oder dem Mieter können durch die Sanierung erhebliche Kosten ins Haus stehen, wenn die Schuldfrage nicht klar beantwortet und bewiesen wird (vgl. Schimmelprobleme, Schimmel im Haus beseitigen). Umso wichtiger ist es, die Ursachen und deren Folgen mit Fotos, Protokollen über die getroffenen Eigenmaßnahmen, das eigene Lüftungsverhalten und so weiter vorzuhalten. Wer alles getan hat, um (neuerlichen) Schimmelbefall in zu bekämpfen und zu verhindern, dem kann selbst ein Gericht nicht viel anhaben.

Es lohnt auf jeden Fall, als Wohnungsmieter im Mieterverein Mitglied zu sein. Die Mitgliedsgebühren dafür rechnen sich spätestens, wenn es zu Schimmelproblemen gekommen ist. In diesem Fall stellt der Mieterverein Ihnen Gutachter und Rechtsanwälte zur Verfügung. Fakt ist: Die Kosten für eine Schimmelsanierung trägt der, dem die Schuld daran zugewiesen wird. Als Grundregel gilt: Mieter müssen jeden Schimmelbefall sofort melden. Unterlassen Sie das und der Schimmelbefall kann sich ausbreiten, werden Ihnen die Kosten unter Garantie aufgebürdet.

Die Kosten für die Schimmelbeseitigung müssen Mieter aus eigener Tasche finanzieren, wenn sie den Befall durch mangelhaftes Lüftungs- und Heizverhalten selbst verursacht haben. Das muss der Wohnungsmieter durch ein Gutachten begründet widerlegen können, sonst hat er schlechte Karten. Problematisch ist außerdem, dass die private Haftpflichtversicherung bei Schimmelbefall nicht uneingeschränkt greift, wenn Sie als Mieter von der Hausverwaltung finanziell in die Pflicht genommen werden. Nach und nach entstandene Schimmelschäden durch falsches oder unzureichendes Lüften gelten nämlich als “Allmählichkeitsschäden“.

Für diese Schäden sind die Versicherungen nur in beschränktem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. Bis 2008 mussten sie sogar niemals die Kosten für Schimmel an den Wänden übernehmen. Im Fall der Fälle bleiben Ihnen nur Gutachter und Anwälte, die wir Ihnen gerne vermitteln. Bei Schimmelschäden an Fassaden muss hingegen der Vermieter die Kosten tragen. Sind Sie Besitzer eines Hauses, bleiben die Sanierungskosten für Schimmel an den Wänden meist an Ihnen hängen. Handelt es sich aber nachweislich eines Gutachtens um einen Bauschaden, kann der Bauträger regresspflichtig sein. Hat dieser inzwischen Konkurs angemeldet, sieht es allerdings düster aus.

Am besten nehmen Sie sich bei Schimmelproblematiken einen von uns vermittelten Anwalt. Lassen Sie die Chancen auf Kostenersatz prüfen und Ansprüche rechtssicher durchsetzen.

Hilfe bei Schimmel an den Wänden – jetzt Kontakt aufnehmen!

Egal ob Sie einen Gutachter, Sanierer und/oder Fachanwalt wegen Schimmel an den Wänden benötigen: Wir vermitteln Ihnen aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe gern die richtigen Ansprechpartner.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Dieter Pregizer / stock.adobe.com

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um unser Qualitätsniveau bei hoher Nachfrage zu sichern, erheben wir eine Aufwandspauschale von 19,98 €.