Wir unterstützen Sie – bis vor Gericht – wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz auch BU-Versicherung genannt) spring dann ein, wenn ein Versicherter seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung, als Folge von Körperverletzung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Doch nicht immer sind sich Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer einig – siehe Berufsunfähigkeitsversicherung Schadensfall, Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Dann kann es angezeigt sein, die einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und das Versicherungsunternehmen zu verklagen.
Was versteht man unter Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dem Versicherten Ersatzleistungen in Form einer Berufsunfähigkeitsrente zu, wenn dieser aus vertraglich definierten Gründen seinen Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Das klingt zunächst einfach und sicher. Die Verträge werden von den Versicherern als unverzichtbar beworben und zu den wichtigsten Versicherungen gezählt.
Solange ein Arbeitnehmer im Krankenstand ist, zahlen Arbeitgeber und die Krankenkassen einen Ausgleich. Ist die Einschränkung jedoch so groß, dass jegliche Erwerbstätigkeit über längere Zeit ganz aufgegeben werden muss, haben staatlich Rentenversicherte einen Anspruch auf den vorzeitigen Ruhestand und auf die Auszahlung der gesetzlichen Rentenzahlung (“Erwerbsminderungsrente” / “Erwerbsunfähigkeit”). Diese Ersatzzahlung / Rente liegt bei höchstens einem Drittel des letzten Bruttogehalts und reicht vor allem bei jüngeren Versicherten nicht aus, um den Lebensstandard weiter zu halten.
Selbstständige, Freiberufler und Berufsanfänger haben oft gar keine Ansprüche auf eine staatliche Rentenzahlung. – Diese Lücke wollen Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen. Die meisten Verträge sehen eine Zahlung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes definiert:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, infolge von Erkrankungen, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Verfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Fallstrick Nummer Eins: die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag
Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen monatlich eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente, die den Lebensstandard sichern soll, auch wenn kein Berufseinkommen mehr vorliegt.
Private Berufsunfähigkeitsversicherungen springen dann ein, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten wird oder bereits bestanden hat.
Viele Versicherer versprechen die Zahlung der vollen vereinbarte Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Einzelheiten hängen allerdings vom Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Vertrag ab:
- Leistungsumfang bei prozentualen BU
- Fragebögen zu Vorerkrankungen
- weitere Gesundheitsfragen
- Zahlungsmodalitäten
- Verweisungsklausel
- Bewertungen der „Dauerhaftigkeit“
- Nachprüfungsverfahren
- usw.
Leider schließen immer noch viele Menschen gutgläubig eine Versicherung ab und glauben den Versprechungen eines Maklers oder des Unternehmens selbst.
Dennoch sollten sich Versicherte im eigenen Interesse immer die Mühe machen und den Versicherungsvertrag – auch das Kleingedruckte – komplett zu lesen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Vgl.: Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Versicherungsdeutsch ist manchmal schwer zu verstehen. Außerdem nutzen Versicherer gezielt Formulierungen, die streitbar sind, im Zahlungsfall Schlupfwege für den Konzern frei lassen oder deren spätere eindeutige Definition die Hilfe eines Rechtsanwalts und/oder eines Gerichts notwendig werden lässt.
Fallstrick Nummer Zwei: die Beantwortung der Gesundheitsfragen
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der zukünftig Versicherte immer ein Antragsformular der Versicherungsgesellschaft ausfüllen. Darin sind auch Fragen zum Umfang der Versicherung und zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person enthalten.
Diese Gesundheitsfragen müssen unbedingt
- vollständig
- umfassend
- zu 100 Prozent wahrheitsgemäß
beantwortet werden.
Hat der Versicherer den Verdacht, dass irgendeine Krankheit bei Vertragsschluss nicht oder nicht korrekt angegeben worden ist, berufen sich viele Versicherer gern auf das Verletzen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Anzeigepflichtverletzung) und wollen zunächst die Zahlung verweigern. Vgl. unter anderem: Generali BU zahlt nicht, ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, Swiss Life BU zahlt nicht.
Wurden Fragen wahrhaftig falsch oder unzureichend beantwortet, läuft ein Versicherungsnehmer Gefahr, sich im Schadenfall dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung oder sogar einer arglistigen Täuschung ausgesetzt zu sehen.
Unter Umständen nutzen Versicherungen aber auch absichtlich schwammige Formulierungen, um Versicherte im Schadensfall aufs Glatteis führen zu können.
In solchen Fällen sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden, um Missverständnisse zu vermeiden und notfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen zu lassen. Siehe u.a.:
- Fachanwalt für Versicherungsrecht / Berufsunfähigkeitsversicherung Berlin
- Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung / BU-Versicherungsrecht München
- Anwalt Berufsunfähigkeit Düsseldorf – Kanzlei für Versicherungsrecht
Streit wegen schwammiger Formulierungen im Antragsformular bei Abschluss der Versicherung
Jedem Versicherer steht frei, welche Gesundheitsfragen er nach den gefahrerheblichen Umständen stellt.
„Gefahrerheblich“ bedeutet, dass Vorerkrankungen, Therapien, Diagnosen vom Arzt oder weitere gesundheitsgefährdende Lebensumstände die Wahrscheinlichkeit einer späteren BU drastisch erhöhen.
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer für alle sogenannten gefahrenerheblichen Umstände anzeigepflichtig. Dabei handelt es sich um solche Umstände, die den Versicherer veranlassen könnten, den Versicherungsvertrag nicht abzuschließen oder eine höhere Versicherungsprämie zu verlangen.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt bei BU-Versicherungen ist das schwer definierbare Wort „Störung“ bei den Fragen zur Gesundheit und der Lebensweise.
Die Frage „Leiden Sie an gesundheitlichen Störungen?“ lässt einen weiten Ermessensspielraum zu: „Störungen“ können Schlafstörungen, Migräne, gelegentliche depressive Verstimmungen oder vieles mehr bedeuten. – So bleibt unklar, was im Antragsformular unbedingt angegeben werden muss und häufig sind sich Versicherte der „Störungen“ auch gar nicht bewusst.
Im Fall des Antrages auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente suchen Versicherungen hier gern nach Ungereimtheiten, um ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. – Der Gesetzgeber entschied hier:
Im Streitfall ist für die Auslegung der Antragsfragen als auch der Versicherungsbedingungen das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs maßgebend.
Doch auch hier wird schon klar, dass diese Formulierungen sehr vage sind und ein Streitfall ein Fachanwalt hinzugezogen und ein Gericht entscheiden muss. Siehe auch: Anwalt Berufsunfähigkeit Nürnberg, Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Köln.
Nur bei falschen oder fahrlässig oder absichtlich unterlassenen Angaben kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, die vereinbarten Leistungen verweigern oder im Fall bereits geleisteter Zahlungen Klage erheben.
Der BGH entschied allerdings mehrfach, dass Falschangaben dem Versicherungsunternehmen nicht automatisch das Recht einer Kündigung der Versicherung geben. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, ob Vorsatz, Unwissenheit oder ein Versehen vorlagen. Ggf. müssen Ausgleichszahlungen angepasst, aber nicht verweigert werden (gerichtlicher Vergleich).
Bei Problemen mit Formulierungen in den Antragsformularen und Streitigkeiten helfen wir jederzeit bei der Vermittlung geeigneter Rechtsanwälte (siehe: Anwalt für Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit Anerkennung).
Berufsunfähigkeitsversicherung: Urteil zum Gesundheits-Fragebogen
Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (unter anderem BGH IV ZR 119/06 vom 5. März 2008) haben dazu geführt, dass Versicherungen die Tricks mit der nachträglichen Anfechtung der Gesundheitsfragen heute häufiger unterlassen.
So entschied das Gericht, dass der Versicherer die Angaben nicht erst dann überprüfen darf, wenn der Versicherte einen Antrag auf BU-Rente stellt.
Hat ein Antragsteller angeblich unlogische oder unvollständige Angaben gemacht hat, muss der Versicherer bei Vertragsabschluss klärende Rückfragen stellen. Vgl. auch: Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, Krankentagegeld DKV Erfahrungen.
Fallstrick Nummer Drei: Die Verweisungsklausel im Versicherungsvertrag
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird, und gerade in älteren BU-Verträgen häufiger zu finden ist/war.
Tritt der Ernstfall ein, können Versicherte vom Versicherer “einfach” auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verwiesen werden.
Bei der konkreten Verweisung übt ein Versicherter seinen bisherigen oder einen anderen Job tatsächlich aus.
In der Verweisungsklausel ist geregelt:
- Ob der Versicherer die Zahlungen einstellen oder gar nicht erst leisten muss, wenn theoretisch eine andere Arbeit ausgeübt werden kann.
- Ob der Versicherer auch dann anteilig eine Rente zahlt, wenn ein Versicherter im Schadensfall noch in minimalem Umfang weiter berufstätig bleibt (unter 20 Prozent).
Viele Versicherungen schließen die abstrakte Verweisung aus, jedoch nicht alle.
Nachprüfungsverfahren: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht mehr
Versicherungsunternehmen dürfen im Falle einer bestehenden Verweisungsklausel den Versicherungsnehmer jederzeit zum Gesundheitszustand befragen und einmal jährlich eine Untersuchung vom Arzt verlangen.
Oft ist die Folge von Nachprüfungsverfahren, dass der Versicherer seine Leistungen mit der Begründung einstellt, der Versicherte könne eine andere Tätigkeit ausüben. Allerdings muss diese der bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entsprechen und ihm ein in etwa vergleichbares Einkommen sichern.
Das Landgericht Konstanz entschied in einem Urteil vom 17. Februar 1993 (IV ZR 228/91):
Eine wirksame Einstellungsmitteilung (der BU-Zahlung) im Nachprüfungsverfahren wegen Verweises auf eine neue Tätigkeit setzt sowohl Darlegungen zur Einkommenshöhe als auch zur sozialen Wertschätzung im Verweisberuf voraus.
Allerdings kommt es bei den Definitionen zur zumutbaren Einkommenshöhe und der sozialen Wertschätzung bis heute immer wieder zu Streitigkeiten, bei denen ein Rechtsstreit und ein Prozess nicht zu vermeiden sind. Siehe auch: Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Frankfurt, Anwalt Berufsunfähigkeit Münster.
Häufigkeit der Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, Klagequote und Prozessquote
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden die zugesagten Leistungen in 70 Prozent der Fälle problemlos ausgezahlt. Es bleiben aber 30 Prozent und somit knapp einem Drittel Fälle von BU, bei denen es zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherungsunternehmen kommt.
Bei manchen Krankheiten – vor allem psychischen – werden sogar bis zu 60 Prozent aller Anträge zunächst zurückgewiesen. Da wundert es nicht, dass so viele Betroffene ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen wollen. Vgl. Klage, weil Versicherung nicht zahlt?
2021 wertete die Rating Agentur Morgen & Morgen die Prozessquoten / die sogenannte Klagequote mehrerer großer Berufsunfähigkeitsversicherer aus. Die Zahl sagt aus, bei wie vielen von 100 Leistungsfällen es zu einem Prozess kam:
- Nürnberger Versicherung: 0,95
- R+V: 1,40
- Axa: 1,52
- Stuttgarter Vers.: 1,94
- LV 1871: 2,03
- Volkswohl Bund: 2,23
- Zurich Versicherung: 2,54
- Württembergische Versicherung: 3,07
- Signal Iduna 3,46
- Inter: 10,00
- Helvetia: 11,54
- Barmenia: 0,59
- Continentale: 0,77
- HDI: 0,77
- Swiss Life: 0,85
- Alte Leipziger: 0,86
- Bayerische Vers.: 0,91
- Deutsche Ärzteversicherung 0,96
- Ergo: 0,97
- Hannoversche Vers: 1,29
- Allianz: 1,5
- Gothaer: 3,21
- VPV: 3,37
- Condor: 7,04
- Cosmos Direkt: 7,09
Fragt man nach den Gründen für die Probleme, liegen beiderseits Vergehen als auch Missverständnisse vor:
- Gibt es Versicherungen, die unehrlich arbeiten oder wirtschaftliche Strategien verfolgen, so selten wie möglich, in die Zahlungsleistung zu gehen?
- Gibt es Versicherungsnehmer, die ein Versicherungsunternehmen täuschen, um an Leistungen zu gelangen?
- Viele Versicherte informieren sich nicht richtig, machen aus Versehen Fehler, unterschreiben blauäugig Verträge oder verpassen die Nachmeldung von gefahrerheblichen Umständen.
Wird der Antrag auf die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt, kann es sich lohnen einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um dabei keine Fehler zu begehen, die später zu Auseinandersetzungen führen.
Spätestens wenn der Antrag aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde, ist es an der Zeit einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen und notfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verklagen.
Die beiden häufigsten Einwände der Versicherungen bei der Berufsunfähigkeit sind:
- Es läge keine Berufsunfähigkeit vor bzw. der vereinbarte medizinische BU-Grad wurde nicht erreicht.
- Im Versicherungsantrag wurden falsche Angaben gemacht (Obliegenheitsverletzung, Anzeigepflichtverletzungen, Täuschung)
Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen: Bestehen Sie auf Ihre Rechte!
Versicherungsunternehmen verzögern Antragsprüfungen oder Zahlungen oft oder verweigern die Zahlung komplett,
- ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt, und/oder:
- um Versicherte durch unnötig in die Länge gezogene Verfahren mürbe zu machen.
Siehe hierzu auch: Versicherung verzögert Regulierung, Versicherung zahlt Schaden nicht, Was tun wenn Versicherung nicht zahlt.
Nicht selten scheuen sich Versicherungsnehmer vor den Kosten, die durch die Hilfe eines Anwalts oder einer Klage vor Gericht entstehen können.
Dennoch sollte dies kein Grund sein, auf Ihre vertraglich zugesicherten Rechte zu bestehen. – Haben Sie sich nichts zuschulden kommen lassen oder unabsichtlich einen Fehler begangen, sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen und wenn nötig die Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen.
Wir helfen Ihnen mit der Vermittlung geeigneter Rechtsanwälte. In allen großen Städten und Ballungszentren gibt es Rechtsanwälten, die auf diese Streitigkeiten spezialisiert und versiert im Umgang mit den üblichsten Tricks der Versicherungsunternehmen sind.
Oft kann eine Versicherung alleine durch das Hinzuziehen des Rechtsbeistandes dazu bewegt werden, einen anderen Kurs einzunehmen. Vgl. auch: HUK Coburg Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Versicherungsrecht helfen bei:
- Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
- Verweigerung oder Einstellung der Rentenzahlung durch die Versicherung
- Problemen mit Nachprüfungsverfahren
- Problemen mit Anpassungen von Beiträgen
- Problemen mit einem von der Versicherung verlangtem ärztlichen Gutachten
- einer angestrebten Klage und der Einschätzung der Erfolgschancen
- Vorwürfen durch das Versicherungsunternehmen (vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung, Obliegenheitsverletzungen u.a.)
Sie wollen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen? – Nutzen Sie unsere erfahrenen BU-Anwälte!
Jetzt Kontakt aufnehmen für eine Erstberatung!
Quellen:
- kunzrechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/versicherung-und-haftung/berufsunfaehigkeitszusatzversicherung
- experten.de/2020/11/die-wichtigsten-urteile-zur-berufsunfaehigkeitsversicherung-der-letzten-jahre/
- allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/abstrakte-verweisung/
- verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-13931
- transparent-beraten.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/klagequote/