Balkonbrand – Wer zahlt was?

Ein Feuer auf einem Balkon entsteht leicht. Dabei ist vor allem das Verhalten der Menschen wesentlich. Denn wer einen Grill unachtsam oder fehlerhaft bedient, riskiert schnell einen Brand. Daneben sind viele Szenarien realistisch, die einen Balkonbrand begünstigen oder verursachen. Aber was geschieht, wenn es geschieht? Wer bezahlt die Schäden und wer ist verantwortlich?

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Betroffene von Brandschäden mit einem Experten-Team: Nutzen Sie unsere Sachverständigen (Gutachter), Brandschadensanierer sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Schäden schnell geklärt, beseitigt und kostenseitig reguliert werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Balkonbrand – wer bezahlt die Schäden?

Ein Feuer auf einem Balkon entsteht leicht. Dabei ist vor allem das Verhalten der Menschen wesentlich. Denn wer einen Grill unachtsam oder fehlerhaft bedient, riskiert schnell einen Brand. Daneben sind viele Szenarien realistisch, die einen Balkonbrand begünstigen oder verursachen. Aber was geschieht, wenn es geschieht? Wer bezahlt die Schäden und wer ist verantwortlich?

Balkonbrand (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)
Balkonbrand (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)

Brand auf Balkon – Gründe für die Flammen

Die Ursachen für einen Wohnungsbrand sind vielfältig – immerhin brennt es bis zu 200.000-mal pro Jahr im Land. Dabei spielen elektrische Leitungen ebenso eine wichtige Rolle wie das menschliche Verhalten. Auf einem Balkon sind vor allem im Sommer lauschige Grillabende, rauchende Personen sowie Leuchtmittel und neuerdings auch Balkonkraftwerke potentielle Brandverursacher.

Pro Jahr sind in der Verbrennungsmedizin rund 4000 Unfälle im Zusammenhang mit einem Grill zu verzeichnen. Stichflammen durch Spiritus, ein umgekippter Grill oder glühende Grillkohle, die hinunterfällt, gelten bei einem solchen Feuer als wesentlich. Ein weiterer Faktor, der einen Balkonbrand begünstigen kann, sind moderne Mini-Solaranlagen. Balkonkraftwerke erzeugen Strom und senken dadurch idealerweise den eigenen Stromverbrauch beim gewohnten Stromanbieter. Doch ein unsachgemäßer und unvorsichtiger Umgang oder eine fehlerhafte Installation fördern Brände auf dem Balkon. Wer kommt für diese Schäden auf?

Balkonbrände und Versicherungen – wer ist für was verantwortlich?

Die Feuerwehr löscht idealerweise die Flammen bei einem Balkonbrand rechtzeitig, ehe es zu einem umfassenden Hausbrand kommt. Damit die Schadenskosten nicht zur Bankrotterklärung führen, existieren zahlreiche Versicherungen. Sie sichern Betroffene ab, damit ein Balkonbrand keinen finanziellen Ruin bedeutet.

Brennen die Flammen lichterloh, ist die Feuerwehr und die eigene Sicherheit essenziell. Kleine Brandherde lassen sich unter Umständen schnell selbst löschen. Dafür gibt es im Handel Löschdecken, Feuerlöscher und Rauchwarnmelder. Doch sobald Flammen auf die Umgebung übergreifen und die Rauchentwicklung drastisch verläuft, gilt es, sich, Mitbewohner, Haustiere und Nachbarn in Sicherheit zu bringen.

Ist das Feuer letztlich gelöscht, rücken die Einsatzkräfte der Feuerwehr ab, stehen die Ermittlungen zur Brandursache im Fokus. Sie ist relevant, um die richtige Versicherung zu kontaktieren (vgl.: Brand – Versicherung zahlt nicht).

Gebäudeversicherung – was leistet sie bei Schäden am Balkon?

Ein Sachschaden unmittelbar am Gebäude, ist oft ein Fall für die Gebäudeversicherung. Für diese Versicherung spielt vornehmlich die Bausubstanz eine Rolle. Es existiert ein deutlicher Unterschied zwischen einer Wohnung oder einem Mehrfamilienhaus mit Vermieter. Gibt es eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), entstehen in der Praxis leicht Konflikte bezüglich der Balkone. Bei einem Balkon gilt dieser als Sondereigentum desjenigen, der die zugehörige Wohnung besitzt. Allerdings gelten die tragenden Bauteile wiederum als Gemeinschaftseigentum. Solch ein Gemeinschaftseigentum obliegt zunächst der Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Siehe auch: Sondereigentum verursacht Schaden am Gemeinschaftseigentum.

Während die Hausfassade zweifelsfrei den tragenden Teilen und damit der Gemeinschaft zuzuordnen ist, gilt dies für Farbanstriche oder Fliesen keineswegs. Eine defekte Balkonabdichtung kann demzufolge der Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet werden. Ist der Balkon undicht oder eine Sanierung nötig (beispielsweise nach dem Einsatz von Löschwasser), ist regulär ein Beschluss der WEG erforderlich, bevor Handwerker sich um die Schäden kümmern (siehe: WEG & Versicherungsschäden, Balkonsanierung Kosten).

Hausratversicherung – das eigene Inventar abgesichert

Die Hausratversicherung sichert üblicherweise die eigenen Besitztümer gegenüber Schäden ab. Ein Sachschaden durch beispielsweise ein defektes Balkonkraftwerk oder ein zerstörter Grill fallen in diese Zuständigkeit. Greift ein Feuer auf dem Balkon auf die Wohnung über und es entsteht sogar ein Gebäudebrand, kann die Hausratversicherung die persönlichen Habseligkeiten weitgehend abdecken. Hier ist die jeweilige Versicherungspolice wesentlich. Denn sie enthält die konkreten Leistungen des Versicherers – bis hin zur Frage, ob bei einem nötigen temporären Auszug zur Sanierung des Wohnraums die Versicherung Hotelkosten übernimmt (siehe: Wohnung nach Brand unbewohnbar).

Haftpflichtversicherung – die Schäden beim Nachbarn und anderen Betroffenen

Die private Haftpflichtversicherung gilt der Absicherung der Schäden, die am Eigentum anderer Personen entstehen. Brandschäden, die zum Beispiel die Markisen der Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus betreffen, wären demzufolge ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Auch hier gilt: Die Versicherung deckt den Sachschaden nur ab, wenn die Leistung respektive Schaden-Ursache im Versicherungsvertrag enthalten ist. Oft sind die Prozesse zur Klärung der Haftung, Schadensersatz und Kostenübernahmen langwierig, weil verschiedene involvierte Instanzen den “schwarzen Peter” hin und her schieben. – Gern unterstützen wir Sie in solchen Streitfällen mit einem erfahrenen Fachanwalt für Brandschäden.

Balkon-Brand gelöscht (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)
Balkon-Brand gelöscht (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)

Brandsanierung – was gegen Brandgeruch und Ruß hilft

Eine Brandsanierungsfirma kann Ihnen weiterhelfen, wenn es auf dem Balkon, in der angrenzenden Wohnung oder im Gebäude gebrannt hat. Diese Unternehmen können Brandschäden reinigen und beispielsweise nach einem Dachstuhlbrand für Sie tätig werden. Wir kennen für die Brandschadensanierung Firmen und vermitteln gerne für Sie die passenden Kontakte.

Ob Schäden am Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum – es gilt im Brandfall generell folgendes Vorgehen:

  • Kleine Brandherde zügig selbst löschen (Löschdecke, Feuerlöscher …)
  • Fettbrände (Beispiel: Öl in heißer Pfanne) nie mit Wasser löschen!
  • Feuerwehr rufen!
  • Nachbarn, Mitbewohner, Haustiere in Sicherheit bringen
  • Türen und Fenster schließen

Im Kampf gegen den Brand hilft eine nasse Decke oder ein nasses Handtuch aus Baumwolle weiter: Dichten Sie Türritzen mit der Decke ab. Das unterstützt das Eindämmen des Brands. Zugleich schützt die Maßnahme für eine begrenzte Zeit vor Flammen, Rauch und Ruß (siehe: Ruß nach Brand gefährlich). Wichtig: Unternehmen Sie solche Aktionen ausschließlich, wenn Sie sich selbst nicht zusätzlich gefährden!

Ist das Feuer schließlich durch die Feuerwehr gelöscht worden, ist gründliches Lüften unerlässlich. Damit können Sie den Brandgeruch entfernen. Allerdings kann eine Wohnung erst gereinigt, gelüftet und saniert werden, wenn die Brandursache feststeht und die Ermittlungen abgeschlossen sind (vgl.: Fahrlässige Brandstiftung – zahlt Versicherung).

Fazit – Balkonbrand? Wir helfen weiter!

Ob Balkonbrand, Wohnungsbrand oder Hausbrand – ein Feuer breitet sich rasant aus. Dabei kommt es auf schnelles Handeln an. Wer die Glut löscht, bevor ein richtiger Brand entsteht, hat oft Glück. Kleinere Brandursachen, wie eine umgekippte Kerze, lassen sich zügig löschen. Größere Feuer, wie beispielsweise auf einem Balkon und beim Umgang mit Brennspiritus, sind das Metier der Feuerwehr. Die Einsatzkräfte bestimmen die Brandursache und arbeiten zielgenau. Danach gilt es, die zuständigen Versicherungen zu kontaktieren, um die Schäden zu beheben. Gerne stehen wir Ihnen nach einem Balkonbrand oder anderen Bränden zur Seite, um Ihnen kompetente Handwerker, Gutachter und Sachverständige zu vermitteln. – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Copyright Beitragsbild: Robert Leßmann / stock.adobe.com

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